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12. Dezember 2019
Provisionsdeckel noch einmal in aller Munde – Neue Zahlen der BaFin

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Provisionsdeckel noch einmal in aller Munde – Neue Zahlen der BaFin

VOTUM Verband: Kein Grund für einen Provisionsdeckel

Der VOTUM Verband hat sich noch am Mittwochabend zu den BaFin-Zahlen geäußert und stellt fest, dass die Ergebnisse weiterhin keinen Provisionsdeckel begründeten. Zu wenig oder gar nicht würden dabei die einzelnen Vertriebswege berücksichtigt.

Konkret bezieht sich der Verband auch auf spezifische Zahlen zu kapitalbildenden Lebensversicherungen. So teilte die BaFin mit, dass der durchschnittliche Provisionssatz für diese Produkte bei 3,25% liege. Dies sei deutlich unter dem beabsichtigten Deckel in Höhe von 4% und zeige, dass eine gesetzgeberische Maßnahme in diesem Versicherungsbereich nicht erforderlich sei. Allerdings hat die BaFin auch ermittelt, dass es eine Reihe von Vermittlern gebe, die Abschlussprovisionen von mehr als 4% der vermittelten Beitragssumme erhalten hätten. Auf sie entfalle ein Anteil von rund 30% der Beitragssumme. Auch Abschlussprovisionen von mehr als 7% der Beitragssumme seien gezahlt worden. Hier könne die BaFin ja reagieren, so der VOTUM Verband in seinem Statement: „Wenn die BaFin bei der Auswertung ihrer Zahlen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass einzelnen Vermittlern übermäßige Provisionen von über 7% gewährt wurden, so hat sie nunmehr die Möglichkeit, diesbezüglich auf Basis des § 48 a VAG auf die einzelnen Versicherungsgesellschaften zuzugehen und eine Abstellung dieser festgestellten Missstände einzufordern.“

Existenzielle Bedrohung für Vermittler

Die aktuelle Abfrage gibt der Diskussion um den Provisionsdeckel in der Lebensversicherung neue Munition. Zuletzt hatte sich auch das AfW-Vermittlerbarometer 2019 mit der Limitierung der Vergütungen beschäftigt. Zunächst einmal bestätigt das Barometer mehr oder weniger die von der BaFin ermittelte durchschnittliche Höhe der Abschlussprovision. Während die BaFin wie schon genannt 3,82% ermittelt hat, lagen die Angaben der für das im Rahmen des Barometers befragten Vermittler bei 3,77%. Über 1.500 Vermittler nahmen an der Umfrage teil.

Die Umfrage hat zudem ergeben, dass der Provisionsdeckel zu einem Minus von durchschnittlich 27% bei den jährlichen Provisionserlösen führen würde. Rund jeder vierte Vermittler erwarte sogar Einbußen von mindestens 40%. Lediglich 13% prognostizierten Rückgänge, die unter 10% lägen. „Das Stimmungsbild der Vermittler konterkariert die Aussagen aus dem Bundesfinanzministerium, dass der Provisionsdeckel nur eine Minderheit der Vermittler in verschmerzbarem Ausmaß betreffen werde. „Ein Minus von 27% kann für viele knapp kalkulierende Makler eine existenzielle Bedrohung darstellen“, warnt Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Die Branchenbefürchtung ist zudem, dass sich junge Menschen von solchen Maßnahmen abschrecken ließen, den Vermittlerberuf überhaupt zu ergreifen – und das in einer Umgebung, in der der Nachwuchs sowieso nicht Schlange stehe.

2020 geht es weiter

Die politische Entscheidung ist trotz der neuen Zahlen auf das nächste Jahr vertagt. Es bleibt allerdings weiterhin die Frage, warum die Vergütung von Versicherungsvermittlern überhaupt von der Politik entschieden werden muss. So sachlich wird die Diskussion dann eben doch nicht geführt – und so dürfte der Provisionsdeckel 2020 weiterhin in aller Munde sein. (bh)

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Bild: © Africa Studio – stock.adobe.com

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Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wolfgang Lohse am 12. Dezember 2019 - 13:00

was hier leider gar nicht mehr zur Sprache kommt, weil es schon seit 7 Jahren gilt, ist die sittenwidrige Stornohaftungszeit von 5 Jahren für alle Arten von Lebens, BU, Rentenversicherungen und privaten Krankenversicherungen. Welcher Berufszweig zahlt seinen Verdienst 5 Jahre haftend zurück wenn der Kunde einen anderen Weg wählt als den beratenen? Ein Steuerberater oder Rechtsanwalt ? ….. ein Politiker ?????