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28. Dezember 2022
Rechtliches rund um Silvester: Das ist zu beachten

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A dark night sky with a sparkling red firecracker in the shape of a paragraph composed into.(series)

Rechtliches rund um Silvester: Das ist zu beachten

Wegen Böllern fristlos gekündigt

In einem etwas bizarreren Fall urteilte das Arbeitsgericht Krefeld, dass die Verletzung eines Arbeitskollegen durch einen explodierenden Feuerwerkskörper die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertige. In dem zugrunde liegenden Fall war der 41 Jahre alte Angestellte seit etwa 15 Jahren bei der Firma beschäftigt. Im August 2012 brachte er auf einer Baustelle einen „Böller“ in einem Dixi-Klo zur Explosion, während sich dort sein Arbeitskollege aufhielt. Dabei sei unklar geblieben, ob es sich um Absicht oder ein Versehen gehandelt habe.

Aufgrund der Explosion zog sich der betroffene Kollege des Angestellten Verbrennungen am Oberschenkel, im Genitalbereich und an der Leiste zu und war drei Wochen arbeitsunfähig. Die Firma kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers wegen dieses Vorfalls fristlos. Die Klage des Mannes gegen die Kündigung fand beim Arbeitsgericht Krefeld keine Zustimmung. Bei dem Vorfall liege ein tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen vor, bei dem mit erheblichen Verletzungen des Kollegen zu rechnen gewesen sei. Darin liege bereits ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor. Hinzu komme der nicht sachgerechte Umgang mit Feuerwerkskörpern, der bekanntermaßen zu schweren Verletzungen führen könne (ArbG Krefeld, Az.: 2 Ca 2010/12).

Vorsicht: Feuergefahr

Die ARAG weist daraufhin, dass man beim Abschießen von Raketen unbedingt darauf achten sollte, wohin sie fliegen werden. Denn setzt eine Silvesterrakete ein benachbartes Gebäude in Brand, muss der Verursacher bei fahrlässigem Verhalten unter Umständen für die Schäden aufkommen. Also: Die Rakete sauber in eine leere Flasche, einen Schneehaufen oder ins Gras stecken und sicherstellen, dass sie nicht in unerwünschte Richtungen fliegt.

Für die Sicherheit eignet es sich auch, die Gebrauchsanweisung nicht nur genau zu lesen, sondern sie auch zu befolgen. Außerdem sollten Feuerwerkskörper auf Schäden überprüft werden. Bei einer Rakete sollte z. B. der Führungsstab nicht gebrochen oder angeknackst sein. Wenn man es laut mag, ist eine weitere Möglichkeit bei Böllern, diese nach dem Anzünden schnell wegzuwerfen, und zwar nicht in Richtung Zuschauer. Hierbei weisen die ARAG Experten jedoch darauf hin, dass auch der Zuschauer bei einem Silvester-Feuerwerk gewisse Risiken eingehe, die er im Zweifelsfall selbst zu tragen habe.

Wie laut darf es werden?

Mit der gewöhnlichen Nachtruhe ist in der Silvesternacht nicht zu rechnen. Die Tradition hat hier den Vorrang. Da das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel ein alter Brauch ist, der zudem von den meisten Menschen freudig begangen wird, muss die lärmempfindliche Minderheit den Krach sowohl von Böllern und Co. als auch von feiernden Nachbarn wohl dulden. Bis zwei Uhr nachts dürfe der Trubel gut und gerne dauern, sagt die ARAG.

Für Mieter in Mehrfamilienhäusern gilt jedoch trotz der lockeren Sitten die gegenseitige Rücksichtnahme. Die ARAG empfiehlt deshalb bei der Silvesterparty zu Hause, die Party möglichst bei geschlossenen Fenstern ablaufen zu lassen und die Gäste anzuhalten, sich beim Kommen und Gehen ruhig zu verhalten. Im Zweifel empfiehlt es sich auch, die Party weit nach Mitternacht nicht unbedingt in voller Lautstärke zu Ende gehen zu lassen.