Auch 2026 werden die Beitragsbemessungsgrenzen wohl angehoben. Der entsprechende Verordnungsentwurf liegt AssCompact vor. Aktuell befindet er sich auf der üblichen Abstimmungsrunde zwischen Ministerien und Ländern und soll demnächst veröffentlicht werden.
Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung
Bei der Rentenversicherung soll die Grenze demnach auf 8.450 Euro steigen. 2025 lag diese noch bei 8.050 Euro. Dies gilt sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer. Für die knappschaftliche Rentenversicherung wird der Wert wohl bei 10.400 Euro liegen.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich nach aktuellen Plänen um 300 Euro auf 5.812,50 Euro
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung angepasst, und stehen in dem Verhältnis der Löhne im vergangenen zu den im vorvergangenen Kalenderjahr.
Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung
Ab 2026 gilt für den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ein höheres Mindesteinkommen, so der Entwurf: Statt wie bisher 6.150 Euro brutto pro Monat sind dann 6.450 Euro erforderlich.
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