Der Fünf-Punkte-Plan
Um eine derartige Verunsicherung zu verhindern, mahnen die Verbände folgende Maßnahmen an, die zur Stärkung des privaten Altersvorsorge-Modells beitragen können:
1. Standardprodukte
Die erste Forderung der Verbände ist die, nach der Ausgestaltung von Standardprodukten. Diese standardisierten Riester-Produkte sollen als einfache Basisprodukte dienen und die bisher existierende Produktlandschaft nicht ersetzen, sondern ergänzen. Diese Standardprodukte sollen auf die Kerneigenschaften einer ergänzenden Alterssicherung begrenzt werden. Ziel hierbei ist, dass der Beratungsaufwand reduziert und die Wahlentscheidung des Kunden vereinfacht wird.
2. Transparente Förderung
Die zweite Forderung umfasst eine transparentere und vereinfachte Förderung der privaten Altersvorsorge. So würde, laut Aussage der Verbände, bereits heute durchschnittlich jeder eingezahlte Euro vom Staat mit 50 Cent gefördert. Diese Förderung soll im Zuge einer Reform für alle Kunden garantiert werden, die in eine staatlich geförderte private Altersvorsorge einzahlten. Eine derart vereinfachten Fördersystematik wäre für die Bürger leichter zu verstehen und somit auch attraktiver, verlautbaren die Verbände.
3. Mehr Förderberechtigte
Mit der dritten Forderung möchten die Verbände jegliche Abgrenzung des förderberechtigten Personenkreises komplett abschaffen. Alle Steuerpflichtigen in Deutschland sollen förderberechtigt sein – insbesondere auch Selbstständige.
4. Beitragsgarantie lockern
Die Verbände kritisieren mit ihrer vierten Forderung die 100%-Garantie der Brutto-Beiträge. Diese stünde einer chancenreichen Kapitalanlage im Weg. Die für die Kunden gebotene Sicherheit soll jedoch nicht völlig aufgegeben werden. Gerade die geforderten Standardprodukte sollten auch bei gelockerten Garantien ein ausreichendes Maß an Sicherheit bieten.
5. Zulageverfahren automatisieren
Die letzte Forderung richtet sich gegen das aktuell existierende Verfahren, in welchem die Förderzulagen beantragt werden müssen. Stattdessen fordern die Verbände eine automatisierte Meldung der eingegangenen Beiträge durch die Anbieter. Diese soll automatisch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Beitragsjahres an die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) erfolgen. Die Verbände schätzen, dass so die Zulagenrückforderungen um über 90% reduziert werden könnten und auf diese Weise erhebliche Verwaltungskosten wegfallen könnten. (tku)
Bild: © oatawa – stock.adobe.com
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