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16. Oktober 2020
Schuldverschreibungen auf lieferbares Gold sind stets steuerfrei

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Schuldverschreibungen auf lieferbares Gold sind stets steuerfrei

Wenn ein Anleger Schuldverschreibungen erwirbt, die mit physischem Gold hinterlegt sind und er sie mindestens ein Jahr hält, sind die erzielten Gewinne steuerfrei. Zumindest dann, wenn er sich das Gold liefern lassen könnte. Andere verfügbare Optionen der Veräußerung änderten daran nichts, urteilte der BFH.

Die Krisenwährung Gold steht aktuell wieder hoch im Kurs. Von seinem Allzeithoch bei einem Preis knapp 1.750 Euro pro Feinunze (31,10 Gramm) ist Gold aktuell zwar wieder etwas weiter entfernt, aber ein Schnäppchen ist der Kurs von 1.630 Euro nun auch wieder nicht.

Papiergold ist besonders gefragt

Besonders beliebt bei Investoren ist das Gold jedoch nicht in seiner Rohform, sondern sogenanntes Papiergold. Dabei handelt es sich um Schuldverschreibungen, die mit physischem Gold abgesichert sind. Der Vorteil dabei: Es ist nicht nötig einen Tresor im Keller einzurichten und die eigene Altersvorsorge in Form von Goldbarren dort zu stapeln. Der Nachteil: Die steuerliche Handhabung von Papiergold war lange nicht abschließend geklärt.

Steuerfreiheit von Gold

Bei Gold handelt es sich nämlich um ein besonderes Investment. Wer physisches Gold länger als ein Jahr hält, kann es anschließend steuerfrei verkaufen. Für das zuvor erwähnte Papiergeld kann das auch gelten, muss es aber nicht. Worauf es im Einzelfall ankommt, verdeutlicht ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zu den sogenannten „Gold Bullion Securities“.

Mit Gold abgesicherte Schuldverschreibungen

Ein Ehepaar hatte 2008 „Gold Bullion Securities“ erworben. Dabei handelt es sich um durch physisches Gold besicherte, unbefristete Schuldverschreibungen ohne Verzinsung und ohne Endfälligkeit. Die Käufer erwarben mit jeder „Gold Bullion Security“ einen effektiven Anspruch auf physisches Gold in einem Tresor in London. Der Verwahrer lagerte das Gold dort im Namen von Wisdom Tree, dem Emittenten der Schuldverschreibungen. Wisdom Tree war dazu verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Kapital nahezu vollständig zum Erwerb von Gold einzusetzen.

Veräußerung kann über zwei Wege erfolgen

Die Schuldverschreibung durfte lauft Emissionsbedingungen nicht einfach an Wisdom Tree zurückgegeben werden, sondern musste über die Börse verkauft werden. Beim Verkauf konnte sich der Kunde entscheiden, ob er das hinterlegte Gold auf ein Konto bei einem Londoner Händler geliefert bekommen möchte oder sich den Verkaufserlös lieber einfach auszahlen lässt.

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