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9. Februar 2026
Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

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Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

Es geht um strukturelle Unabhängigkeit, also um Ungebundenheit

Dabei ist uns wichtig: „Ungebundenheit“ mag juristisch ein hilfreicher Begriff sein. Im allgemeinen Sprachgebrauch und im Verständnis normaler Mandanten ist es jedoch aus unserer Sicht ganz selbstverständlich das Wort „Unabhängigkeit“, das genau diese strukturelle Freiheit beschreibt. Wir halten es deshalb für falsch, Wortakrobatik zu betreiben und einen im Volksmund klar besetzten Begriff so umzudeuten, dass er nur noch juristisch „passt“, für den normalen Menschen aber sprachlich und inhaltlich entkoppelt wird.

Unsere strukturelle Unabhängigkeit ist dabei eindeutig:

  • Kein Versicherer hält Anteile an der UFKB GmbH.
  • Wir unterliegen keinen Weisungen eines Versicherungsunternehmens.
  • Wir können aus dem für Versicherungsmakler zugänglichen Markt auswählen.

Diese Unabhängigkeit war von Beginn an klar definiert und transparent kommuniziert.

Der Blick des normalen Mandanten – nicht der juristische Querschnitt

Wer verstehen will, worum es hier wirklich geht, sollte weniger in abstrakten Definitionen denken – und mehr an das reale Mandantengespräch.

Die Situation ist alltäglich: Ein neuer Mandant fragt: „Für welche Versicherung arbeiten Sie denn?“

Die Antwort lautet: „Für keine.“

Die fast automatische Reaktion des Mandanten ist dann: „Ach so – dann sind Sie unabhängig.“

Genau dieses Verständnis ist der Kern der gesamten Diskussion. Nicht Honorar, nicht Produktvergütung, sondern die Frage: Gehört dieser Vermittler einer Versicherung oder nicht? Und entscheidet er selbst? Diese Verkehrsauffassung existiert seit Jahrzehnten im Markt der Versicherungsmakler – und sie ist es, die nun zunehmend ignoriert oder uminterpretiert wird.

Verbraucherschutz mit Annahmen – nicht mit Forschung

Umso erstaunlicher ist die Rolle des institutionellen Verbraucherschutzes. Dort wird sehr selbstbewusst definiert, wie Verbraucher „Unabhängigkeit“ angeblich verstehen – meist mit der durch die Verbraucherzentrale vorausgesetzten und vorgegebenen Prämisse, dass Unabhängigkeit nur ohne Vergütung durch Produktanbieter möglich sei.

Was dabei fehlt, ist die empirische Grundlage.

Und genau an dieser Stelle hätte der Verbraucherschutz nicht nur eine Datenerhebung veranlassen können, sondern aus unserer Sicht zwingend veranlassen müssen: Bevor man ein Unternehmen verklagt, sollte man belastbar prüfen, ob die eigene Annahme tatsächlich der Verkehrsauffassung entspricht. Andernfalls entsteht der Eindruck, dass nicht eine Datenbasis, sondern eine ideologisch vorbesetzte eigene Annahme den Ausgangspunkt bildet.