Warum wir Verbraucher selbst befragen – bewusst mit Ergebnisoffenheit
Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, selbst aktiv zu werden.
Die UFKB GmbH hat auf eigene Kosten eine repräsentative Verbraucherbefragung in Auftrag gegeben – durchgeführt von der Ipsos GmbH. Ohne Unterstützung von Verbänden, ohne Rückendeckung durch Marktorganisationen.
Und wir haben ganz bewusst mit Ergebnisoffenheit gearbeitet. Gerade die Frage zur Vergütung (Q6) kann auch zu einem Ergebnis führen, das unsere Position widerspricht. Das ist uns bewusst – und genau deshalb halten wir diesen Weg für im Ergebnis offen und richtig.
Die Befragung kann hier offen in der Verlaufsdokumentation nachgelesen werden.
Wer Verbraucher ernst nimmt, muss bereit sein, Antworten zu akzeptieren, auch wenn sie eventuell nicht in die eigene Argumentation passen.
Diese Offenheit hätte aus unserer Sicht auch zum Handwerkszeug des institutionellen Verbraucherschutzes gehören müssen. Statt Annahmen zu treffen, wäre es zwingend gewesen, die zugrunde liegende Verkehrsauffassung zu erheben.
Klage statt Dialog
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass die UFKB GmbH von der Verbraucherzentrale verklagt wurde, obwohl wir zuvor aktiv den Kontakt gesucht haben. Wir haben um Austausch, Kommunikation und Kooperation gebeten, um diese Fragen sachlich zu klären. Auf diese Gesprächsangebote wurde nicht eingegangen.
Stattdessen wurde der rechtliche Weg gewählt. Das ist legitim – aber es wirft die Frage auf, warum der Dialog mit einem Unternehmen, das sich seit Jahren mit Verbraucherfragen beschäftigt, nicht gesucht wurde. Auch wir sind Teil dieser Gesellschaft, auch wir sind Verbraucher und tragen über Steuern zur Finanzierung des Verbraucherschutzes bei.
Und der Markt? Zu schnelles Zurückweichen statt Klarstellung
Parallel dazu war im Markt der Versicherungsmakler zu beobachten, dass viele Interessenvertreter sehr schnell defensiv reagiert haben. Empfehlungen, den Begriff „unabhängig“ lieber nicht mehr zu verwenden. Hinweise, man solle die Außendarstellung vorsorglich ändern. Was dabei fehlte, war eine klare Einordnung und die Bereitschaft, strukturelle Unabhängigkeit sauber von anderen Themen abzugrenzen.
Das zwingt uns, die sich dem Rechtsstreit stellvertretend für alle Versicherungsmakler stellen, nicht nur gegen die Verbraucherzentrale und gegen gerichtliche Deutungsmuster anzutreten – sondern auch gegen ein marktinternes Verhalten, das aus Vorsicht Kernbestandteile unseres Tuns preisgibt, statt sie zu erklären.
Fazit und Ausblick
Unser Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln findet Ende Februar 2026 statt.
Unabhängig vom Ausgang bleibt eine zentrale Erkenntnis: Die Diskussion leidet nicht an zu wenig Recht, sondern an zu wenig Differenzierung – und an fehlender empirischer Grundlage.
Und ein Punkt gehört ebenfalls dazu: Es ist in diesem Fall nicht hilfreich, wenn aus den eigenen Reihen in dasselbe Horn wie beim Verbraucherschutz geblasen wird – auch wenn dies häufig eher als Schutzbehauptung oder Vorsichtsreflex gemeint ist und keine echte Überzeugung widerspiegelt.
Vielleicht ist es an der Zeit, diese Debatte nicht nur juristisch, sondern auch aus Sicht der Verbraucher zu führen. Nicht mit vorgefertigten Annahmen, sondern mit echten Antworten. Genau das haben wir mit der Verbraucherbefragung angestoßen; in der Hoffnung, dass das Gericht die Stimme der Verbraucher beachtet.
Seite 1 Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?
Seite 2 Es geht um strukturelle Unabhängigkeit, also um Ungebundenheit
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