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11. Oktober 2019
Unfall in der Waschanlage: Halter muss nicht haften

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Unfall in der Waschanlage: Halter muss nicht haften

Ein Fahrzeug, das mit ausgeschaltetem Motor durch eine Waschanlage gezogen wird, ist nicht in Betrieb, auch wenn ein Fahrzeugführer zu dem Zeitpunkt hinterm Steuer sitzt. Dies ist einem Urteil des Landgericht Koblenz zu entnehmen und hat bedeutenden Einfluss auf die Haftung bei einem Unfall.

Jeder, der schon einmal hinterm Steuer saß, während sein Auto durch die Waschstraße gezogen wurde, kennt das seltsame Gefühl, wenn sich das Fahrzeug fortbewegt, ohne dass man selbst fährt. Doch was, wenn plötzlich das Auto vor einem stehenbleibt? Auf die Bremse treten, um einen Unfall zu vermeiden? Wahrscheinlich würden das die meisten tun, sofern sie die Geistesgegenwart dazu aufbieten können. Ein Mann aus Rheinland-Pfalz wurde jedoch eben dies zum Verhängnis.

Förderband versagt seinen Dienst

Im konkreten Fall handelt es sich um den Prozess zwischen zwei Kunden einer Waschanlage. Der Kläger und die Beklagte wurden in einer automatisierten Waschanlage, mit ausgeschaltetem Motor, durch Rollen vorwärtsbewegt. Das Auto der Beklagten befand sich vor jenem des Klägers. Gegen Ende der Waschstraße versagte das Förderband und das Fahrzeug der Beklagten wurde nicht mehr weitergezogen. Daraufhin versuchte der Kläger zu bremsen.

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