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22. April 2026
Versicherer fordern: Staat soll sich bei Altersvorsorge an eigene Regeln halten

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Versicherer fordern: Staat soll sich bei Altersvorsorge an seine eigenen Regeln halten

Versicherer fordern: Staat soll sich bei Altersvorsorge an eigene Regeln halten

Regulierung muss auch für Staat gelten

Der GDV listet mehrere Punkte auf, die dafür sorgen sollen, dass sich der Staat nicht selbst bevorteilt. Zum Beispiel müssten typische Begünstigungen, wie sie die staatliche Nähe mit sich bringe, von vorneherein ausgeschlossen werden. Die Anfinanzierung bzw. die Bereitstellung von Startkapital müsse zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Und auch Querfinanzierungen oder die unentgeltliche Nutzung personeller oder sachlicher Ressourcen anderer öffentlicher Institutionen seien zu unterlassen. Außerdem müssten Markthemmnisse wie erschwerte Wechseloptionen zugunsten des staatlichen Anbieters sowie eine spezifische steuerliche Förderung ausbleiben.

Es solle dieselbe Regulierung wie für private Wettbewerber gelten, bspw. die einschlägigen Transparenz-, Veröffentlichungs- und Berichtspflichten. Wenn das öffentliche Angebot einen OGAW-Fonds als Standardprodukt anbieten soll, dann müsse er denselben Regulierungen unterworfen werden wie private Anbieter von OGAW-Fonds.

Weiterhin fordert der GDV eine ausreichende Transparenz in Bezug auf die Anlagerisiken. Es sei nicht auszuschließen, dass Verbraucher die Risiken der Kapitalanlage beim staatlichen Träger fälschlicherweise geringer einschätzen als bei privaten Anbietern. Das Dahinterstehen des Staates könne hier für ein Mehr an wahrgenommener Sicherheit sorgen. Bei der Außendarstellung des staatlichen Angebots müsse diesem Eindruck ggf. aktiv entgegengewirkt werden, um das Vertrauen in die kapitalgedeckte Altersvorsorge nicht grundsätzlich zu gefährden.

Und auch die Kostentransparenz ist dem GDV wichtig, denn die Hauptbegründung für das Angebot in öffentlicher Trägerschaft seien die vermeintlich zu hohen Kosten der privaten Angebote im Markt. Wenn das öffentliche Angebot hier korrigierend wirken soll, dann sei hohe Kostentransparenz für dieses Angebot ein Muss, um auch einen direkten Vergleich mit privaten Angeboten zu ermöglichen.

Es bleibt noch abzuwarten, wie das staatlich organisierte Standarddepot aussehen und am Markt agieren wird. Denn noch ist das Gesetz im Bundesrat nicht endgültig beschlossen. Vermutlich auch deswegen gibt es noch nicht viele Produkte am Markt, die darauf zugeschnitten sind. Eines der wenigen kommt von growney und Vanguard. Die Versicherer haben vermehrt angekündigt, dass sie sich mit der Produktentwicklung derzeit befassen. (mki)