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18. August 2020
Versicherungsschutz für Ärzte muss bezahlbar bleiben

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Versicherungsschutz für Ärzte muss bezahlbar bleiben

Der Makler Funk bietet Spezialkonzepte für angestellte und niedergelassene Ärzte. Eine Zusammenarbeit besteht mit fachärztlichen Berufsverbänden, Ärztekammern und Krankenhausträgern. Der Markt für die Berufshaftpflicht wird immer enger, erklären Dario Koch, Geschäftsführer, und Sabine Stock, Teamleiterin des Funk Ärzte Service der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH im Interview.

Wie groß war die Verunsicherung der Ärzte in der Corona-Krise, was ihren Versicherungsschutz anging?

Dario Koch Eine deutliche Verunsicherung im Sinne von „sorgenvoll“ gab es aus unserer Sicht nicht. Allerdings ist der Beratungs- und Betreuungsbedarf der Ärzte zum Versicherungsumfang auch abhängig von den verschiedenen Fachrichtungen gestiegen.

Wo konnten Sie als Versicherungsmakler da am besten helfen?

DK Der Bundesgesundheitsminister und behördliche Stellen haben die Ärzteschaft aufgerufen, unterstützend zur Bekämpfung der Pandemie tätig zu werden. Viele Ärztinnen und Ärzte haben ihre Bereitschaft erklärt. Diese Bereitschaft hat viel Beratungsbedarf zur Absicherung der individuellen Tätigkeiten der Ärztinnen und Ärzte hervorgerufen. Unsere Aufgabe war es, Lösungen bzw. Antworten zu finden, den Versicherungsschutz schnellstmöglich zu klären und im Bedarfsfall bei geänderter Tätigkeit anzupassen, um unseren Kunden damit Sicherheit zu geben.

Einige Versicherer haben ihre Berufshaftpflichtversicherung erweitert, zum Beispiel was Vertretungen in Arztpraxen anging. Wie werten Sie diese Maßnahmen?

Sabine Stock Diese Maßnahmen sind positiv zu bewerten und auch das Ergebnis unserer Tätigkeit als Makler. Die Ver­sicherer haben in dieser Situation ihre Unterstützung für die Herausforderungen der versicherten Ärztinnen und Ärzte zugesichert und sich im Bereich der Haftpflichtversicherung überwiegend flexibel gezeigt. Schließlich gibt auch die (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte und Ärztinnen vor, dass diese verpflichtet sind, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern (§ 21 (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer). Ein Arzt haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Privatvermögen; schlimmstenfalls kann sogar der Verlust der Approbation drohen.

Nun haben sich schon vor Corona einige Versicherer aus der Haftpflicht für Ärzte verabschiedet. Wie sehen Sie den Markt?

DK Es sind überwiegend geschäftspolitische Gründe, die zu einem Rückzug einiger Versicherer aus diesem Geschäftssegment führen. Dies hängt im Wesentlichen mit der problematischen Entwicklung der Schadensersatzansprüche aufgrund von Personenschäden zusammen. Die in diesem Zusammenhang stetig steigenden Regulierungskosten – etwa Schmerzensgeldansprüche, Regressforderungen der Krankenkassen sowie nicht zuletzt das veränderte Anspruchsverhalten der Patienten – gestalten das Versicherungssegment für die Versicherer weiterhin schwer kalkulierbar. Einige Versicherer zeichnen insoweit nur noch bedingt Arzt-Haftpflichtrisiken, abhängig von den verschiedenen Fachrichtungen.

 
Ein Artikel von
Dario Koch
Sabine Stock