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18. August 2020
Versicherungsschutz für Ärzte muss bezahlbar bleiben

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Versicherungsschutz für Ärzte muss bezahlbar bleiben

Wie sieht heute der „Arztmarkt“ aus?

SaS Einzelpraxen werden seltener. Da­gegen werden immer öfter ortsübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAG) oder Partnerschaftsgesellschaften (PartGmbH) gegründet. Teilweise werden angestellte Fachärzte auf hinzu­gekauften Kassensitzen beschäftigt, um auch auf dem Land die ärztliche Versorgung sicherstellen zu können. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) können über verschiedene Anstellungsvarianten die Versorgung am Ort sicherstellen. Dies birgt insgesamt mehr Flexibilität für die Gesellschaften als eine Einzelpraxis.

Was bedeutet das für die Berufshaftpflichtversicherung?

SaS Die Berufshaftpflichtversicherung an sich wird immer elementar bleiben. Sie ist personenbezogen und wird auch künftig durch die (Muster-)Berufsordnung für Ärzte und Ärztinnen vorausgesetzt sein. Wir als Versicherungsmakler schaffen es, individuelle Lösungen für unsere Kunden zu finden, die auch verschiedene Fachrichtungen innerhalb eines Vertrages abbilden können. Die neuen Praxis-Konstrukte werden allerdings immer komplexer. Beispielsweise sollte klar geregelt sein: „Wer haftet?“, „Mit wem schließt der Patient seinen Behandlungsvertrag?“ und „Muss zudem eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Betriebsstätten- und Organisationsrisiko abgeschlossen werden?“ Auch wird die Gesundheitsvorsorge digitaler. Es werden immer mehr Dienste aufkommen, die sich mit Vorsorge, Diagnose und Therapie beschäftigen. Die Telemedizin der Ärzte wird sicherlich verstärkt ausgebaut, und dies muss auch in der Berufshaftpflichtversicherung berücksichtigt sein. Derzeit soll der Arzt seine Patienten zumindest einmal in der Praxis persönlich gesehen und behandelt haben.

Mit Blick in die Zukunft: Wohin entwickelt sich der Bereich?

DK Der Versicherungsmarkt für die Berufshaftpflichtversicherung wird immer enger. Die Zeichnungspolitik der Risikoträger verläuft aufgrund der Schadenentwicklung restriktiv. Es geht insbesondere um die „schweren“ Fachrichtungen wie zum Beispiel, Orthopädie, Chirurgie, Neurochirurgie, Gynäkologie, Anästhesie. Zudem steigen regelmäßig die Tarif­prämien der Versicherer. Deshalb ist es um so wichtiger, dass wir als Interessenvertreter für unser Ärzte-Klientel über die ärztlichen Berufsverbände Rahmenverträge und Sonderkonditionen als tragfähige Absicherungsmodelle bereitstellen, damit es auch künftig „bezahlbare“ Berufshaftpflichtversicherungen gibt, die die so systemrelevante Tätigkeit der Ärzteschaft in all ihren komplexen Facetten passgenau absichert.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 08/2020 und in unserem ePaper.

Bild: © Blue Planet Studio – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dario Koch
Sabine Stock