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18. August 2020
Versicherungsschutz für Ärzte muss bezahlbar bleiben

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Versicherungsschutz für Ärzte muss bezahlbar bleiben

Wie sieht es denn im Maklerbereich aus?

SaS Der Markt im Heilwesen ist durchaus umworben. Makler mit Expertise in diesem Bereich tun sich allerdings leichter, dem Kundenbedürfnis in seiner Diversität zu entsprechen. Es gibt nur sehr wenige Makler, die über das notwendige Spezial-Know-how verfügen und insoweit dem Bedürfnis der Ärzte nach sachkundiger Beratung nachhaltig entsprechen können.

Wie ist die Funk-Gruppe hier aufgestellt?

SaS Funk bietet spezielle, individuell abgestimmte Konzepte für den beruflichen Versicherungsschutz und die private Vorsorge von angestellten, niedergelassenen und freiberuflich tätigen Ärzten. Unsere Fachkompetenz und langjährige Erfahrung im Heilwesen bündeln wir in der umfassenden Individualvorsorge für Ärzte. Unsere Kunden profitieren von einer ausführlichen Risikoanalyse sowie von an ihre Bedürfnisse angepassten Rahmenverträgen zur Absicherung von sämtlichen Risiken der Berufsausübung als Arzt.

Im Blickpunkt steht immer öfter auch die Höhe der Versicherungssumme. Reichen 5 Mio. Euro aus?

DK Mittlerweile wird eine Personenschaden-Deckungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro in der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte als ein Auslaufmodell angesehen. Es handelt sich heutzutage vielmehr um eine Deckungssumme „am unteren Limit“. Das Anspruchsdenken der Patienten, Regresse der Krankenkassen sowie Kosten für Pflege steigen stetig an. Die Entwicklung geht somit vielmehr zu einer höheren Personenschaden-Deckungssumme von 7,5 bis 10 Mio. Euro. Ein Punkt ist hier auch die Spätschadenthematik. Die Deckungssumme soll auch in den nächsten Jahren ausreichen. Viele Schäden werden gemeldet, bei denen das Schadenereignis zwei bis drei, teilweise sogar fünf Jahre zurückliegt. Gleichzeitig liegt die absolute Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Personenschäden bei 30 Jahren.

In welchen Bereichen nehmen denn die Schäden insbesondere zu?

SaS Mittlerweile nehmen Schäden in nahezu allen Bereichen zu. Aufgrund stetig verbesserter Möglichkeiten in der Diagnostik nehmen spiegelbildlich auch Schäden aufgrund vermeintlich oder tatsächlich unterlassener bzw. fehlerhafter Diagnosen zu. Daneben bieten unter anderem – vermeintlich – mangelhafte bzw. fehlende Patientenaufklärungen Ansätze für Schadensersatzansprüche, auch wenn das Schaden­ereignis schicksalhaft war.

 
Ein Artikel von
Dario Koch
Sabine Stock