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15. Mai 2026
Versicherungswechsel: Wer muss für Fahrraddiebstahl leisten?

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Versicherungswechsel: Wer muss für Fahrraddiebstahl leisten?

Versicherungswechsel: Wer muss für Fahrraddiebstahl leisten?

Nach Beschwerde Leistung von 500 Euro

Im weiteren Verlauf kam es zu Gesprächen zwischen Vor- und Nachversicherer. Beide Versicherer zeigten sich grundsätzlich bereit, eine Lösung zu finden, konnten sich jedoch nicht auf eine Aufteilung einigen. Am Ende zahlte der neue Versicherer 250 Euro, da er davon ausging, dass der Diebstahl mit höherer Wahrscheinlichkeit vor Beginn seiner Vertragslaufzeit erfolgt sein könnte. Der Vorversicherer beteiligte sich ebenfalls mit 250 Euro und verwies auf die niedrigere Entschädigungsgrenze im Altvertrag. Weitere Kulanzzahlungen blieben aus, sodass der Versicherungsnehmer insgesamt 500 Euro erhielt.

Die Ombudsfrau betonte abschließend nochmals die Bedeutung der Beweislastregelung im Versicherungsrecht. Selbst wenn eine höhere Regulierung im Sinne des Kunden wünschenswert gewesen wäre, waren die klaren Nachweise nicht erbracht. (bh)

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