Ein Versicherungsnehmer erhielt nach dem Brand seines Hofs keinen Anspruch auf Leistungen aus seiner Wohngebäude- und Hausratversicherung. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Itzehoe. Nach Überzeugung des OLG wurde der Brand vom Versicherungsnehmer und späteren Kläger vorsätzlich veranlasst. Der Versicherer blieb deshalb leistungsfrei und konnte bereits gezahlte Beträge zurückfordern.
Brand mit Zeitschaltuhr gelegt
Der Kläger hatte das ehemalige Wohn- und Wirtschaftsgebäude im April 2018 für 170.000 Euro erworben. Der Kauf wurde vollständig über einen Bankkredit finanziert. Das Objekt auf einem rund 32.700 Quadratmeter großen Grundstück versicherte er zum gleitenden Neuwert. Zusätzlich schloss er eine Hausratversicherung ab.
In der Nacht zum 01.07.2019 brach in dem Gebäude ein Feuer aus. Nach den Feststellungen des Gerichts war der Brand vorsätzlich gelegt worden. Ein Tauchsieder war über ein rund zehn Meter langes Kabel und eine Zeitschaltuhr mit einer Steckdose verbunden. Dadurch konnte sich das Feuer zeitlich verzögert entwickeln. An einer Nebeneingangstür fehlte zudem das untere Türelement.
Der Versicherer zahlte zunächst 36.857,68 Euro für Räum- und Schutzmaßnahmen. Weitere Leistungen verweigerte er nach Einsicht in die Ermittlungsakte. Der Kläger verlangte schließlich rund 1,29 Millionen Euro aus den Versicherungsverträgen. Das Landgericht wies die Klage ab und verurteilte ihn zur Rückzahlung der bereits geleisteten Beträge.
Seite 1 Vorsätzliche Brandstiftung auf dem Hof: Versicherer muss nicht zahlen
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