AssCompact suche
Home
Assekuranz
26. März 2021
VOTUM-Vorstand schießt scharf gegen Olaf Scholz zurück

2 / 2

VOTUM-Vorstand schießt scharf gegen Olaf Scholz zurück

Aus dem Glashaus mit Steinen werfen

Flankiert werde Scholz durch seinen Staatsekretär Jörg Kukies, der wie kaum jemand zuvor in diesem Amt weiterhin in regelmäßigen Treffen die Nähe zu Vertretern amerikanischer Großbanken suche. „Ob Ex-Chef-Banker Kukies dem Sparbuchinhaber Scholz verraten hat, dass deren Geschäftsmodell auf Provisionen fußt, ebenso wie das des vom BMF protegierten Scheinriesen Wirecard?“, fragt der VOTUM-Vorstand. Kanzlerkandidat Olaf Scholz sei ein Minister, der in Talkshows aus dem Glashaus mit Steinen werfe, während sich mit der Insolvenz der Greensill Bank der nächste Skandal des deutschen Finanzmarkts und der von seinem Ministerium beaufsichtigten BaFin abzeichne.

Bestechungsvorwürfe mehr als nur haltlos

„Auch der in Scholz‘ Äußerungen verpackte Generalverdacht, dass einzelne Verbände der Versicherungsbranche Bestechung betreiben, ist mehr als nur haltlos“, geht Klein dezidiert auch auf den Lobbyismusvorwurf von Olaf Scholz ein. VOTUM habe einen sehr transparenten Haushalt, noch nie Zahlungen an Politiker oder Parteien vorgenommen und sei damit sicherlich nicht allein in der Verbändelandschaft. Das Gesetz zur Schaffung eines Lobbyregisters bereite dem Verband daher keinerlei Sorge oder Kopfzerbrechen. „Wir setzen uns bei Gesetzgebungsverfahren mit Sachverstand, Argumenten und einem realitätsgeschulten Blick auf die Auswirkungen für Verbraucher und Betroffene ein“, so Klein.

Provisionsdeckel klar verfassungswidrig

„Im Fall des geplanten Provisionsdeckels waren wir aufgrund der Tatsache, dass sich das Finanzministerium für Argumente taub zeigte, gezwungen – zusammen mit anderen Verbänden und Initiativen – als Ultima Ratio eine Verfassungsbeschwerde vorzubereiten. Das diesbezüglich vorbereitend eingeholte Rechtsgutachten des ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier war eindeutig in seiner Beurteilung: Das Gesetzgebungsverfahren ist verfassungswidrig“, erläutert Klein die Gründe an der Kritik am Gesetzesvorhaben zum Provisionsdeckel.

Unwürdig und billig

Gerade das Beispiel des Provisionsdeckels zeige, wie wichtig es sei, dass sich Berufsgruppen in Interessenverbänden organisieren. Der einzelne Vermittler oder aber auch ein Unternehmen wäre nicht in der Lage, diesen berechtigten Widerstand zu organisieren. Wenn man, statt sich mit der Kritik auseinanderzusetzen, engagierte demokratische Abgeordnete nunmehr plump der Bestechlichkeit bezichtige, sei das einfach unwürdig und billig. „Es zeugt nicht von der Achtung vor unserem Grundgesetz, die zum unverzichtbaren Rüstzeug eines Kanzlers gehört“, so Klein abschließend. (mh)

Bild: © VOTUM

Seite 1 VOTUM-Vorstand schießt scharf gegen Olaf Scholz zurück

Seite 2 Aus dem Glashaus mit Steinen werfen