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3. November 2020
Was bedeutet die Zusammenarbeit mit Pools für die Unabhängigkeit des Maklerbetriebs?

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Was bedeutet die Zusammenarbeit mit Pools für die Unabhängigkeit des Maklerbetriebs?

Was leisten Pools für Versicherer?

In der Branche wird viel darüber diskutiert, welchen Beitrag Pools für die Versicherer leisten. Verknüpft ist damit die Frage, wer für die Dienstleistung der Pools zahlen müsse. Versicherungsmanager Berndt meint, dass es dort Erleichterungen gebe, wo Maklerbetriebe den technischen Standard nicht allein schaffen würden und Pools hier die Prozesse vereinfachten. Bei Maklern, die eine hohe technische Ausstattung haben, verschwinde dieser Vorteil. Porazik erwidert, dass Pools durchaus einen Mehrwert für Versicherer bieten würden. Manche Maklerversicherer könnten heute ohne Pools nicht mehr so bestehen, wie sie es tun, so seine Ansicht. Es gebe da auch Versicherer, die eine andere Meinung vertreten würden als die Stuttgarter. Pools würden Versicherern das Geschäft aufbereitet und digital zukommen lassen, und dafür würden die allermeisten Versicherer auch gerne eine etwas höhere Courtage bezahlen.

Wer bezahlt das MVP?

Das MVP gilt als Herzstück des Maklerbetriebs und für Versicherungsmakler Vollmer ist klar, dass ein Unternehmen in dieses entscheidende Tool auch regelmäßig selbst investieren müsse. Ein gutes Kundenverwaltungsprogramm sei heute das A und O und könne eben auch die Unabhängigkeit bewahren. Kernstück der Politik im BVK sei, dass die Kunden- und Vertragsdaten die Assets eines Maklerbüros sind und diese Assets in das Haus hineingehören und nicht ausgelagert werden dürfen. Das könne heute kein Argument mehr sein, meint dagegen Porazik, auch Makler würden heute mit Clouds arbeiten, auch da gingen die Daten außer Haus. Er betont zudem, dass es einfach keinen Sinn mache, wenn jeder Makler sein eigenes IT-System aufbauen würde. Für Vollmer steht jedoch fest: Pools würden Unternehmen aufbauen, die sich nicht mehr von einem Versicherer mit einer AO-Organisation unterscheiden. Wer so weit in die Autonomie eines Maklers eingreife und sage, dass ein Makler unternehmerische Belange nicht mehr selbst erledigen muss, mache aus angeschlossenen Geschäftspartnern dejure Vertreter. Das sollten die Kunden wissen und das sollte sich auch im IHK-Vermittlerregister widerspiegeln. Sowie Vollmer dieses Argument wiederholt, weist Porazik dieses auch wieder zurück und glaubt nicht, dass diese Aussage tatsächlich richtig sei. Bei Fonds Finanz können Makler einen Vertrag im Jahr einreichen oder gar keinen oder eben alle – ein Vertreter hingegen müsse alles bei einem Versicherer einreichen.