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1. Juli 2025
Was tun, wenn in Erbengemeinschaft einer blockiert?

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Was tun, wenn in Erbengemeinschaft einer blockiert?

Was tun, wenn in Erbengemeinschaft einer blockiert?

Erbteil verkaufen kann faire Lösung für alle Beteiligten sein

Eine gütlichere und wirtschaftlichere Alternative für Betroffene kann der Verkauf des Erbteils bzw. Miteigentumsanteils sein. Lange Zeit gab es jedoch keinen Käufer, mit dem ein Handel solcher Anteile sowohl zu marktgerechten Konditionen als auch mit Rücksicht auf die Zielsetzungen haltewilliger Miterben umsetzbar gewesen wäre. D.h., wer seinen Erbteil verkaufen möchte, stand vor der Herausforderung, einen adäquaten Käufer zu finden – insbesondere dann, wenn es sich um einen Miteigentumsanteil an einer Immobilie handelt.

Der Ansatz von Remedium

Die Firma Remedium hat sich auf diese Fälle spezialisiert und bietet an, den Anteil verkaufswilliger Miterben am Objekt zu erwerben; hierbei wird ein moderater Preisabschlag auf den Pro-rata-Marktwert der Immobilie angesetzt. Anschließend bewirtschaftet Remedium die gesamte Immobilie als neuer Miteigentümer und professioneller Partner für die verbleibenden Miterben. Dies umfasst auch die, für Laien oft unüberschaubare, Konzipierung und Umsetzung GEG-konformer Sanierungsmaßnahmen. Besondere Planbarkeit und Einigkeit in der künftigen Verwaltung der Immobilie wird hierbei durch ein Vertragswerk gewährleistet, das unter anderem die spätere Beantragung einer Teilungsversteigerung ausschließt.

Angedacht ist, hierdurch die Zielsetzungen der jeweiligen Beteiligten zu erfüllen: Verkaufswillige Miterben können in einem strukturierten und transparenten Verfahren ihren Verkaufswunsch erfüllen und zeitnah Liquidität erhalten. Gleichzeitig wird der Familienfrieden gewahrt und, auch im Interesse der übrigen Miterben, der Wert der Immobilie durch professionelle Verwaltung und Sanierung gesteigert. Dieser Ansatz kann gerade dann hilfreich sein, wenn in einer Erbengemeinschaft einer der Miterben den Hausverkauf zuvor blockiert hat.

Netzwerklösung für die Finanz- und Versicherungsbranche ...

Der Remedium-Ansatz kann z.B. für verkaufswillige Miterben in Betracht kommen, die das Führen von Gerichtsverfahren oder signifikante Preiseinbußen in der Verwertung ihres geerbten Vermögens vermeiden möchten. Besonders geeignet ist er ebenfalls für haltewillige Miterben, die die finanzielle Belastung einer Gesamtübernahme nicht stemmen oder, auch als Laien im Lichte komplexer werdender Regulierung, eine wertorientierte Bewirtschaftung ihrer Immobilie sicherstellen möchten.

Im Vertrieb bietet er sich an als Netzwerklösung für Makler, Juristen und weitere Privatkundenberater aus der Finanz- und Versicherungsbranche, die neben hauseigenen Ansätzen auch externe Dienstleistungen für eine wirtschaftliche und nachhaltige Konfliktbeilegung vermitteln.

... und Anlagemöglichkeit

Im Anlagebereich bieten durch Remedium durchgeführte Anteilskäufe zudem eine Investmentmöglichkeit in den Immobilien-Anlagekategorien „Core“ und „Core Plus“ für Kapitalsammelstellen, wie zum Beispiel Versicherer, Versorgungswerke und Pensionskassen, sowie weitere institutionelle Kapitalgeber und Family Offices. Mit einer ungehebelten Eigenkapitalrendite von über 9% nach Steuern und Gebühren liegt hierbei ein auskömmliches Risk-Return-Verhältnis vor. Dabei verringert der Preisabschlag im Ankauf die Abhängigkeit von späteren Wertsteigerungen und mündet zudem in überdurchschnittlichen Mietrenditen. Unter anderem aufgrund der der dem Ansatz inhärenten energetischen Ertüchtigung sowie Konfliktresolution ist zudem eine ESG-Konformität gewahrt.

Porträtfoto: © Remedium

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Ein Artikel von
Robert Lindenstreich