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29. September 2023
Zurich erleichtert Abschluss für betriebliche AKS
Business people laughing together during a coffee break at work. Group of young professionals standing together in an office.

Zurich erleichtert Abschluss für betriebliche AKS

Die Zurich Gruppe Deutschland hat die Annahmerichtlinien für den Abschluss betrieblicher Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Kollektivgeschäft vereinfacht. Unter anderem wurden die Risiko- und Gesundheitsfragen reduziert.

Die Zurich Gruppe Deutschland hat den Abschluss ihrer betrieblichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung vereinfacht. Im Kollektivgeschäft ab zehn Mitarbeitern wurden die Annahmerichtlinien deutlich überarbeitet und die Risiko- und Gesundheitsfragen stark reduziert, wie das Unternehmen meldet. Grundsätzlich wird der günstigere Nichtrauchertarif angewendet. Auch Körpergröße, Gewicht und Hobbies werden bei der Antragstellung nicht berücksichtigt.

Die Neuerungen gelten sowohl für Einzelverträge mit Entgeltumwandlung und Arbeitgeberfinanzierung als auch für die vollständig firmenfinanzierte Altersversorgung, so die Zurich. Im Rahmen einer paritätischen Mischfinanzierung oder einer Arbeitgeberfinanzierung erfolgt bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente von bis zu 3.000 Euro pro Monat keine ärztliche Untersuchung. In dieser Konstellation verzichtet der Versicherer zudem auch auf die Prüfung von Vorversicherungen bezüglich Erschwerungen sowie finanziellen Angemessenheit für den arbeitgeberfinanzierten Anteil. (js)

Bild: © (JLco) Julia Amaral – stock.adobe.com