Vorreiterrolle der Versicherer
Kirsch betont aber, dass die Versicherungsunternehmen z. B. Vorreiter bei flexiblen Führungsmodellen seien. „Neben Home-Office und Führen in Teilzeit bieten immer mehr Versicherungsunternehmen auch Tandemführung an“, sagt Kirsch. „Nach einer AGV-Befragung aus dem Jahre 2024 hatten ca. 30% der Versicherer solche Modelle. Bei den größeren Versicherungsunternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden lag der Anteil sogar bei 50%. In der Gesamtwirtschaft boten 2024 nur 9% der Arbeitgeber solche Modelle an.“
Umfrage unter Führungskräften zu Equal Pay und Equal Pension
Cordula Vis-Paulus, Versicherungsmaklerin, bAV-Expertin und Initiatorin des German Equal Pension Symposium®, hat zum Equal Pay Day 2026 eine Umfrage unter Führungskräften durchgeführt. In der Pressemitteilung bringt Vis-Paulus daher noch ein weiteres Thema in den Fokus – den Gender Pension Gap: „6% Gender Pay Gap wachsen bis zur Rente auf 42% Pension Gap an“ heißt es. „So viel bekommen Männer mehr an Rente als Frauen. Equal Pay bleibt damit eine halbe Sache! Aber wer ist in der Verantwortung für Equal Pension?“ Das war u. a. Thema der Umfrage.
Paradox: Führungskräfte sehen größte Hürde im fehlenden Verständnis bei Entscheidern
Vis-Paulus macht aber auch etwas Hoffnung. Auf AssCompact Anfrage erklärt sie: „Es wird besser: 72,8% der Führungskräfte teilen die Erkenntnis, dass zu Equal Pension mehr notwendig ist als Equal Pay. 64,1% finden, dass der Arbeitgeber eine Mitverantwortung trägt, den Pension Gap zu verringern, und 66,7% sehen in ihrer Führungsrolle auch einen Auftrag, für faire Renten zu sorgen. Wie das gehen soll, weiß aber mehr als die Hälfte (53,5%) nicht – exakt so viele Führungskräfte sehen die größte Hürde im fehlenden Verständnis bei den Entscheidern.
Eine vom DIA jüngst veröffentlichte Studie legt offen, dass rund 80% der Menschen mit einem Einkommen bis 2.000 Euro Altersvorsorge als kompliziert empfinden und fast 50% deshalb nichts abschließen. In der gesellschaftlichen Wahrnehmung und explizit in der Wahrnehmung der Unternehmenslenker muss ein betrieblich gestaltetes Opt-out als Übernahme von Verantwortung anstelle von Bevormundung verstanden werden und der zielführende Einsatz von bAV als Steuerungs und Gestaltungselement auf aus Überzeugung freiwilliger Basis verstanden werden.“
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