AssCompact suche
Home
Vertrieb
19. November 2025
BCA: Das Unabhängigkeitsurteil „werden wir überleben“

1 / 2

BCA: Das Unabhängigkeits-Urteil „werden wir überleben“

BCA: Das Unabhängigkeitsurteil „werden wir überleben“

Die BCA AG hat in ihrem jährlichen Pressedialog nach Frankfurt eingeladen und dabei verschiedenste Themen beleuchtet – neben der eigenen Unternehmensentwicklung und diverser Herausforderungen für Versicherungsmakler kam dabei auch das Dresden-Urteil zur Unabhängigkeit zur Sprache.

Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers – gibt es sie nun oder eben nicht? Falls ja: auch in der Realität oder nur auf dem Papier? Oder anders gedacht: Gibt es sie in der Realität, aber eben genau nicht auf dem Papier? Die Frage beschäftigt die Branche, so viel ist klar.

Erst Anfang der Woche hatte sich der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung zu dem noch recht frischen Urteil vom OLG Dresden geäußert. Im Urteil heißt es, wie an vielerlei Stelle berichtet, dass ein Makler, der von Versicherern Provisionen bzw. Courtagen erhält, sich in seinen Werbeauftritten nicht als unabhängig bezeichnen darf. Grund: Die Wortwahl erwecke den Eindruck, dass der Makler keine Vorteile von Produktgebern erhält und somit völlig ohne finanzielles Interesse im Sinne seiner Kunden handelt. Es greift also das weithin bekannte Argument der Irreführung. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, kritisiert das Urteil zwar, rät Maklern allerdings angesichts der Sachlage, in ihrer Kommunikation und Werbung auf den Unabhängigkeitsbegriff zu verzichten.

Auch der BVK, der sich am Mittwochvormittag äußerte, empfiehlt den Vermittlern, die Unabhängigkeit in der Werbung nicht hervorzuheben

Nun gibt es eine weitere Stimme, die wohl noch etwas pragmatischer ausfällt als die des AfW, nämlich von der BCA AG. Diese veranstaltete am Dienstag im THE SQUAIRE Conference Center in Frankfurt wieder ihren jährlichen Pressedialog – mittlerweile zum 10. Mal und dieses Jahr auch anlässlich des 40. Jubiläums des Unternehmens. Neben den Vorständen Dr. Frank Ulbricht, Roman Schwarze und Bastian Roeder war auch Branchenveteran Ralf Berndt in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender vor Ort, die er seit September ausführt. Er steuerte einen Impulsvortrag zum Thema „Makler stärken und Zukunft erfolgreich gestalten“ bei. Dabei kam auch der Begriff der Unabhängigkeit zur Sprache.

Position des Maklers bleibt trotz Urteil unangetastet

Berndt hatte diverse Punkte in seinem Vortrag zu besprechen, die für Makler derzeit Herausforderungen darstellen, so z. B. die Digitalisierung, die damit auch im Zusammenhang stehende Veränderung der Kundenbedürfnisse und -präferenzen, aber auch verschiedene Wettbewerbsdynamiken wie Serviceanforderungen oder Preis- und Margendruck.

Er widmete jedoch auch einen ganz eigenen Abschnitt der „Rolle des Maklers“, bei dem er die Unabhängigkeit und die Position als „Sachwalter des Kunden“ als Erfolgsfaktor sehe. Passend dazu: Bereits im Mai dieses Jahres hatte Berndt, damals noch als Vertriebsvorstand der Stuttgarter, für AssCompact auch dargelegt, dass seiner Meinung nach Pools die Unabhängigkeit der Makler garantieren müssen.

Und hier folgte dann auch der Bezug zum Dresden-Urteil vonseiten Berndts – und das fiel, wie erwähnt, sehr pragmatisch aus. Denn laut Berndt würde man es überleben, dass der Makler sich nicht mehr unabhängig nennen darf – solange klar ist, dass er der Sachwalter des Kunden ist. Denn die rechtliche Position, so betonte Berndt mehrfach, des Maklers auf der Seite des Kunden sei weiterhin unangefochten und nicht infrage gestellt worden. Im Urteil gehe es lediglich darum, dass er sich aufgrund seiner Geschäftsbeziehung zum Versicherer nicht unabhängig nennen dürfe.

Der BVK bestätigt in seiner Verbandsmitteilung Berndts Einschätzung zur rechtlichen Stellung des Versicherungsmaklers als Sachwalter des Kunden. Diese sei mit dem aktuellen Urteil des OLG Dresden unberührt und unverändert.

BCA-Vorstand Bastian Roeder pflichtete Berndt bei der Frage, wie schwerfällig der Wegfall des Unabhängigkeitsbegriffs sei und verwies auf die Herkunft des Begriffs, nämlich dass man sich von der „Ausschließlichkeit“ abgrenzen wollte und „ungebunden“ auftreten wollte. Es sei laut Roeder nicht richtig, sich auf das Wort „unabhängig“ zu versteifen.

Seite 1 BCA: Das Unabhängigkeitsurteil „werden wir überleben“

Seite 2 BCA plant Initiative für die Zukunft des Maklermarkts