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27. Februar 2026
Kritik an Price-Walking, Kfz-Rabatte und Nachteile für Bestandskunden
Kritik an Price-Walking, Kfz-Rabatte und Nachteile für Bestandskunden

Kritik an Price-Walking, Kfz-Rabatte und Nachteile für Bestandskunden

Price-Walking, undurchsichtige Kfz-Rabatte, höhere Prämien für treue Bestandskunden: Die BaFin prüft 2026 Schaden- und Unfallversicherungen genauer. Versicherungsaufseherin Julia Wiens kündigt an, gegen Ausreißer vorzugehen und dies nach ähnlichen Maßstäben wie bei Lebensversicherungen.

Der Begriff der Wohlverhaltensaufsicht ist auch Versicherungsmaklern spätestens seit den Diskussionen rund um kapitalbildende Lebensversicherungen vertraut. Kurz gesagt prüft die BaFin dabei, ob diese Produkte einen echten Kundennutzen bieten, was beispielsweise die Rendite oder die generelle Eignung für den jeweiligen Kunden angeht. Zuletzt lag der Fokus der Aufsicht auch auf der Rentenphase von Lebensversicherungen.

Nun hat Julia Wiens, Exekutivdirektorin der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, klar gemacht, welche Schwerpunkte die BaFin diesbezüglich künftig im Bereich Schaden- und Unfallversicherung setzen wird. Ihre Pläne präsentierte sie kürzlich beim Versicherungsrechtlichen Jour Fixe an der Universität Köln.

Wohlverhaltensaufsicht setzt Tariffreiheit Grenzen

Damit setzt die BaFin auch in der Schaden- und Unfallversicherung den bekannten Grundsatz um: Ein Versicherungsprodukt muss den Versicherten nutzen und ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Wiens erläutert, dass die in dieser Sparte geltende Tariffreiheit durch die Wohlverhaltensaufsicht Grenzen erhält. Die Versicherer sollen ihre Prämien risikogerecht nach versicherungsmathematischen Prinzipien kalkulieren – inklusive eines angemessenen Gewinnzuschlags, denn Versicherer sollen in den jeweiligen Sparten grundsätzlich profitabel sein. Gleichzeitig dürfen die Prämien aber nicht zu hoch angesetzt werden, sodass auch der Gewinnzuschlag nicht überzogen ausfallen darf.

Intransparente Rabatte in der Kfz-Versicherung

Zudem nimmt die BaFin die Differenzierungen in den Prämien genauer unter die Lupe. Eine Abfrage unter Versicherern brachte überraschende Ergebnisse: 85% gaben an, dass sie die Preise bei ihren Kfz-Produkten auch außerhalb des versicherungsmathematischen Tarifmodells differenzieren. Die Hälfte davon sogar in erheblichem Umfang, und dies bei Produkten wie der Kfz-Versicherung, deren Prämienberechnung ohnehin bereits auf zahlreichen Tarifmerkmalen basiert. Vor diesem Hintergrund kommt die BaFin zu der Einschätzung, dass etwa gewährte Rabattmöglichkeiten nicht immer risikobasiert sind und häufig nicht transparent gegenüber den Kunden kommuniziert werden.

Kritik an Price-Walking in Schadensparte

Wiens bewertet zudem das sogenannte Price-Walking kritisch. Gemeint sind wiederholte Prämienerhöhungen, die weder durch ein verändertes Risiko noch durch gestiegene Kosten begründet sind. Wenn Kunden allein deshalb mehr zahlen, weil sie als weniger preissensibel gelten oder eine geringe Kündigungsneigung zeigen, sei das problematisch. Solche Praktiken träfen häufig besonders vulnerable Gruppen, etwa ältere oder wenig digitalaffine Versicherte. Auch die europäische Aufsicht EIOPA habe klargestellt, dass Price-Walking mit den Grundsätzen der Wohlverhaltensaufsicht kaum vereinbar ist: Der Versicherer nutze seinen Informationsvorsprung zulasten der Kunden und schränke deren Nutzen unangemessen ein.

Hinzu kommt aus Sicht von Wiens die in der Branche weit verbreitete Preisdifferenzierung zwischen Bestands- und Neukunden. Auch hier könne es zu Price-Walking kommen, etwa wenn ein bewusst knapp kalkulierter Neugeschäftstarif später deutlich angehoben wird. Problematisch sei zudem, wenn Prämien wiederholt nur im Bestand steigen oder dort wesentlich stärker angepasst werden als im Neugeschäft, ohne dass dafür risikobasierte Gründe vorliegen. Man begegne in der Aufsichtspraxis zahlreichen Varianten, so Wiens.

Ziel ist keine Rückkehr zur Preisregulierung in der Schaden- und Unfallversicherung

Die Versicherungsaufseherin betont: Eine Rückkehr zur staatlichen Preisregulierung in der Schaden- und Unfallversicherung stehe nicht zur Debatte. Risikobasierte und transparente Preisdifferenzierungen seien mit den Vorgaben der Wohlverhaltensaufsicht durchaus vereinbar. Ziel sei es vielmehr, Ausreißer zu identifizieren und konsequent gegen sie vorzugehen. So wie die Aufsicht es bereits bei kapitalbildenden Lebensversicherungen getan habe. (bh)