In der Versicherungsbranche brodelt es – kein Wunder, denn sie erhält bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge Konkurrenz. Und zwar nicht nur vonseiten der Investmentbranche, die jetzt auch staatlich geförderte Depots ohne Versicherungsmantel anbieten kann, sondern auch von ganz oben – vom Staat.
Teil der privaten Altersvorsorgereform ist nämlich auch ein Standardprodukt, welches vom Staat selbst angeboten wird. Darin sieht die Versicherungsbranche einen Interessenkonflikt. Der Staat agiert damit nämlich als Akteur in einem Markt, für den er selbst die Regeln vorgibt – auch aus kartellrechtlicher Sicht interessant, doch die zuständige Behörde hat derzeit hauptsächlich mit Ölkonzernen und Spritpreisen zu tun.
Aber inwiefern wird sich der Staat eigentlich bei „seinem“ Standardprodukt an die von ihm selbst vorgegebene Regulatorik halten? Das wird wohl nur die Zeit zeigen. Genaue Vorstellungen jedoch hat der Versichererverband GDV. Dieser hat am Mittwoch ein Positionspapier veröffentlicht, in dem er klare Wettbewerbsregeln für die private Altersvorsorge fordert. Denn er sieht in dem staatlichen Standardprodukt einen „weitreichenden Eingriff in einen bestehenden Markt“, bei dem sich angesichts von 15 Millionen Riester-Verträgen für Millionen Sparer die Frage stellt, wie sich solch ein staatliches Angebot in bestehende Vorsorgelösungen einfügt.
GDV will fairen Wettbewerb
„Wenn der Staat selbst als Anbieter auftritt, sollte er unter denselben Rahmenbedingungen agieren wie private Akteure – nur so entsteht ein fairer Wettbewerb im Interesse der Sparerinnen und Sparer“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Der Staat darf nicht gleichzeitig Spieler, Schiedsrichter und Platzwart sein – sonst ist von fairem Wettbewerb keine Rede mehr.“
Für diesen seien die privaten Anbieter nämlich auch offen, so heißt es im Positionspapier. Dieser Wettbewerb wurde zuletzt auch durch Reformen gestärkt, etwa durch flexiblere Garantieanforderungen und größere Spielräume bei Produktgestaltung und Kapitalanlage. Es müsse jedoch ein Level-Playing-Field mit den privaten Anbietern gewährleistet sein, damit sich das staatliche Angebot erfolgreich und rechtssicher in den Markt einfügt. Hier würden EU-Wettbewerbs- und Beihilferecht die Maßstäbe setzen.
Diese Aufgabe stelle hohe Anforderungen an den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber. Während obligatorische Systeme der ersten Säule als Teil der Daseinsvorsorge gelten, in der der Staat viel freier agieren könne, müsse bei einem staatlichen Angebot für die private Altersvorsorge eine Verzerrung des Wettbewerbs zugunsten des staatlichen Trägers ausgeschlossen sein.
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