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24. Mai 2019
Vermittlerbeschwerden rückläufig: Schlechte Beratungsqualität Fehlanzeige

Vermittlerbeschwerden rückläufig: Schlechte Beratungsqualität Fehlanzeige

Der Versicherungsombudsmann konstatiert in seinem Jahresbericht 2018 einen weiteren Rückgang der Vermittlerbeschwerden. Die Zahlen nehmen die Branchenverbände AfW und BVK zum Anlass, um im Zusammenhang mit dem Provisionsdeckel das Argument der schlechten Beratungsqualität zu widerlegen.

Am 22.05.2019 hat der Versicherungsombudsmann seinen Jahresbericht 2018 vorgelegt (AssCompact berichtete). Demzufolge ist die Anzahl der Vermittlerbeschwerden von 297 im Vorjahr auf 283 Beschwerden zurückgegangen, die nach der VermVO zu prüfen waren. Waren im Vorjahr 49% der eingegangenen Beschwerden zulässig, so fiel dieser Wert im Berichtsjahr 2018 auf 36%. Von den zulässigen Beschwerden führten aus Sicht der Beschwerdeführer 31,4% zu einem (Teil-)Erfolg. Bei 18,5% dieser Beschwerden halfen die Vermittler ab.

Inhaltlich unterschieden sich die Vermittlerbeschwerden im Jahr 2018 nicht wesentlich von denjenigen der Vorjahre. Ein Schwerpunkt lag in Beanstandungen der Beratung und Vermittlung nicht benötigter Versicherungsverträge (mit dem Ziel der Rückabwicklung dieser Verträge) sowie der Vermittlung von nicht passendem Versicherungsschutz.

Der Vorwurf der Falschberatung bezieht sich dem Ombudsmannbericht zufolge verhältnismäßig oft auf eine Lebens- oder eine Kfz-Versicherung. Angesichts der absoluten Zahlen – 103 zulässige Vermittlerbeschwerden, davon 43,7%, also 45 Beschwerden, in der Sparte Leben – tendiert der Wert aber gegen Null, wie der Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth, zu bedenken gibt: In Deutschland seien ca. 200.000 Versicherungsvermittler registriert. Es habe also je Versicherungsvermittler im Jahr 2018 nur 0,00016 Beschwerden, in der Leben-Sparte nur 0,00007 Beschwerden gegeben.

In diesem Zusammenhang betont Wirth, dass bei der Diskussion über die Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung häufig damit argumentiert werde, dass die Qualität der Beratung gering sei und verbessert werden müsse. Die oben genannten Zahlen widerlegten dies, so Wirth. Im vorliegenden Entwurf eines Provisionsdeckelgesetzes werde ein sehr bürokratisches und kaum umsetzbares System von Qualitätskriterien vorgestellt und den Versicherern die Aufsicht über deren Einhaltung übertragen. Der AfW habe diesen Umstand in seiner ausführlichen Stellungnahme zu dem Referentenentwurf wegen des damit vorgesehenen Systemwechsels in der Vermittleraufsicht hart kritisiert.

Ähnlich äußerte sich auch Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) e.V. bei der Pressekonferenz anlässlich der BVK-Jahreshauptversammlung Ende Mai und ergänzte auf Nachfrage, dass er auch in Zukunft nicht mit einem Anstieg der Vermittlerbeschwerden rechne, trotz der neuerlichen Verpflichtung der Vermittler zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren aufgrund von § 17 Absatz 4 VersVermV. Man habe sich schließlich als Verband schon seit Langem freiwillig der Teilnahme unterworfen. (ad)

Bild: © CYCLONEPROJECT – stock.adobe.com

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