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7. November 2019
Rürup: Wieder Schadensersatz wegen fehlender Aufklärung

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Rürup: Wieder Schadensersatz wegen fehlender Aufklärung

Da ein Kunde nicht ausreichend über die Bedingungen der Basisrente (Rürup-Rente) aufgeklärt wurde, erhält er nun alle eingezahlten Beiträge zurück und kann aus der Rürup-Rente aussteigen. So lautet ein aktuelles Urteil des OLG Celle, welches an ein Urteil des OLG Köln erinnert.

Die sogenannte Rürup-Rente bleibt ein strittiges Thema und beschäftigt nach wie vor die deutschen Gerichte. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) Köln urteilte nun auch das OLG Celle in einem ähnlich gelagerten Fall zugunsten des Kunden.

Versicherter fühlt sich fehlerhaft beraten

In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der über einen Versicherungsvertreter eine fondsgebundene Basisrentenversicherung abgeschlossen hatte. In diese sogenannte Rürup-Rente hatte er bis zur Einstellung der Zahlungen bereits 8.200 Euro investiert, bevor er erfahren haben will, dass er sich die sogenannte Rürup-Rente nicht vorzeitig auszahlen lassen kann. Auch dass diese nicht beliebig vererbbar ist, wurde ihm erst lange nach der Beratung offenbar. Daraufhin verklagte der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertreter und forderte Schadensersatz.

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