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13. Februar 2020
CHECK24 vs. HUK-COBURG: Versicherer kann zweimal punkten

CHECK24 vs. HUK-COBURG: Versicherer kann zweimal punkten

Die HUK-COBURG kann sich in zwei Punkten gegen CHECK24 durchsetzen. Das Vergleichsportal muss eine Presseinfo löschen und darf nicht mehr behaupten, dass sein Kündigungsservice gültig und rechtskonform ist. Ob er es jedoch nicht vielleicht doch ist, bleibt weiterhin offen.

Die Samthandschuhe haben CHECK24 und die HUK-COBURG schon lange fallen lassen. Das beweist auch eine aktuelle Pressemitteilung des Versicherers, der sich in diversen Rechtsstreitigkeiten mit dem größten deutschen Vergleichsportal befindet. Darin behauptet die HUK-COBURG, dass sie einen weiteren Rechtsstreit gegen CHECK24 gewonnen habe. Doch ob man das so stehen lassen kann, ist nicht so leicht zu sagen.

Kündigungsservice zu Kfz-Policen umstritten

Wieder einmal geht es zwischen den beiden Kontrahenten um Kfz-Policen. Diesmal jedoch ausnahmsweise nicht um die sogenannte „Nirgendwo Günstiger Garantie“, sondern um die Behauptung von CHECK24, dass der vom Vergleichsportal angebotene Kündigungsservice gültig und rechtskonform sei. Dem hat das Landgericht Berlin widersprochen. Es sei irreführend, wenn CHECK24 seinen Kündigungsservice als rechtskonform und gültig darstelle.

Zurückweisungsrecht bei fehlender Vollmacht

Wenn die Kündigung durch CHECK24, als Vertreter des Kunden, übermittelt wird, ohne dass eine gültige Vollmachtsurkunde vorgelegt werden kann, hat der Versicherer ein Zurückweisungsrecht. Das Landgericht Berlin beschloss dementsprechend, dass die CHECK24-Gruppe nicht weiterhin behaupten darf, dass ihre Kündigung gültig und rechtskonform sei.

Weiteres Verfahren in Planung

Inwiefern dies jedoch tatsächlich ein Sieg im besagten Rechtsstreit ist, ist Ansichtssache. Denn ob die Kündigungen gültig und rechtskonform waren, wird in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden sein. CHECK24 gibt an, dass es hierfür bereits eine Klage vorbereitet.

Noch ein kleiner Erfolg

Die HUK-COBURG konnte sogar noch ein weiteres Scharmützel für sich entscheiden. Auch eine Presseinfo, die CHECK24 im Zuge des Rechtsstreits auf seiner Website veröffentlicht hatte, muss entfernt werden. Darin hatte CHECK24 sich so negativ über die HUK-COBURG geäußert, dass das Gericht eine unlautere Herabsetzung erkannte. (tku)

LG Berlin, Beschluss vom 31.12.2019, Az.: 15 O 605/19 und vom 23.01.2020, Az. 16 O 15/20

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