Das Bundeskabinett hat am Montag ein umfangreiches Gesetzespaket zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll aller Voraussicht nach noch heute im Bundestag beschlossen werden. Bereits im Vorfeld hatte der GKV-Spitzenverband ein diesbezügliches Vorgehen ausdrücklich unterstützt und in Aussicht gestellt, alle medizinisch notwendigen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus zu finanzieren.
GKV unterstützt Gesetzentwurf
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, erklärte hierzu: „Der Bundesgesundheitsminister setzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das klare Signal, dass den Kliniken im Kampf gegen die Corona-Epidemie ein umfassender Rettungsschirm aufgespannt werden soll. Die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt dies ausdrücklich.“
Kliniken müssen ausreichend Liquidität erhalten
Der GKV-Spitzenverband ist der Meinung, dass die Kliniken nun mit der erforderlichen Liquidität versorgt werden müssen, damit sie leisten können, was medizinisch notwendig ist. Die gesetzliche Krankenversicherung stehe, laut Stoff-Ahnis dafür ein, dass die Kliniken die Finanzmittel bekommen, die sie für die Behandlung der Corona-Patienten benötigen.
Wichtige Maßnahmen des Gesetzespakets im Einzelnen
Die Maßnahmen im Gesetzespaket sollen laut Bundesgesundheitsministerium Krankenhäuser, Vertragsärzte und die Pflege unterstützen, damit der Corona-Epidemie wirksam begegnet werden könne. Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern sollen erhöht werden, Pflegeeinrichtungen befristet von Bürokratie entlastet werden und Honorareinbußen für niedergelassene Ärzte abgefedert werden. Einige wichtige Maßnahmen des Pakets:
- Krankenhäuser erhalten einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen. Dadurch sollen Kapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Erkrankten geschaffen werden. Jedes Bett, das dadurch nicht belegt wird, wird bis Ende September mit einer Pauschale von 560 Euro pro Tag vergütet.
- Für jedes Intensivbett, das zusätzlich im Krankenhaus geschaffen wird, wird ein Bonus in Höhe von 50.000 Euro gezahlt.
- Mehrkosten, die für die Behandlung von Patienten mit COVID-19 entstehen, werden durch einen Zuschlag je Patienten von 50 Euro abgefedert. Hiervon soll hauptsächlich Schutzausrüstung erworben werden.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können zur Entlastung von Krankenhäusern auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Krankenhausleistungen erbringen.
- Bei einer bisher nicht näher spezifizierten hohen Umsatzminderung von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten werden Ausgleichszahlungen in Aussicht gestellt.
- Von gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung kann bis auf Weiteres abgewichen werden, um die Aufrechterhaltung der Versorgung zu gewährleisten.
- Qualitätsprüfungen, Begutachtungen und Beratungsbesuche in der ambulanten und stationären Pflege werden befristet ausgesetzt.
Die Maßnahmen sollen noch heute im Bundestag verabschiedet werden und gelten dann unmittelbar ab dem Tag nach der Verkündung, da der Bundesrat nicht zustimmen muss. Alle geplanten Maßnahmen im Einzelnen finden sich auf dieser Seite des Bundesgesundheitsministeriums. (tku)
Bild: © Destina – stock.adobe.com
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