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2. Juni 2020
Grundsteuer-Reform: Deutschland droht ein Flickenteppich

Grundsteuer-Reform: Deutschland droht ein Flickenteppich

Die Berechnung der Grundsteuer muss neu geregelt werden. Die Bundesregierung hat dafür ein Konzept vorgeschlagen. Zuständig sind aber die Bundesländer – und die prüfen nach wie vor mehrheitlich eigene Methoden der Grundsteuerberechnung oder haben sich sogar bereits für einen Sonderweg entschieden.

Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts musste die deutsche Grundsteuer neu geregelt werden. Auf Drängen Bayerns enthält der Reformentwurf eine Öffnungsklausel. Dadurch können Bundesländer alternative eigene Grundsteuermodelle einführen und die Steuer somit unterschiedlich erheben. Die Mehrheit der Bundesländer prüft laut einer Befragung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) solch ein eigenes Modell für die Berechnung der Grundsteuer.

Nur sechs Länder folgen der Bundesregierung

Vier Länder haben sich laut der dpa sogar bereits für ein eigenes Modell entschieden. Beschlossen ist der Umfrage zufolge allerdings noch kein einziges Gesetz. Nur sechs Bundesländer wollen das von der Bundesregierung vorgeschlagene Konzept eines wertabhängigen Modells umsetzen: Berlin, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Bremen und das Saarland. In diesem Fall müssten bis zum Beginn des Jahres 2025 die Grundstücke und Gebäude aufwendig neu bewertet werden.

Sechs Bundesländer noch unentschlossen

Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen setzen aufgrund der Komplexität der wertabhängigen Berechnungsmethode auf einfachere Modelle. Die übrigen sechs Bundesländer haben sich der dpa-Umfrage zufolge noch nicht entschlossen, ob sie dem Modell der Bundesregierung folgen werden. Sie prüfen demnach noch, ob sich abweichende Modelle lohnen. (mh)

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