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24. November 2020
Bundestag beschließt die digitale Rentenübersicht

Bundestag beschließt die digitale Rentenübersicht

Wie erwartet, hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag das Rentenübersichtsgesetz beschlossen. Dem Aufbau einer digitalen Rentenübersicht über alle drei Säulen hinweg steht politisch nun nichts mehr im Weg. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Union, der SPD sowie der Grünen angenommen.

Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 19.11.2020, für den Gesetzentwurf zur Einführung einer digitalen Rentenübersicht gestimmt. Die Mehrheit im Bundestag kam durch die Stimmen der Großen Koalition sowie der Grünen zustande. Die anderen Bundestagsparteien enthielten sich. Zuvor war der Gesetzesvorschlag im Ausschuss für Arbeit und Soziales leicht abgeändert worden.

Überblick über die drei Säulen der Altersvorsorge

Das Rentenübersichtsgesetz sieht vor, dass ein Online-Portal bei der Deutschen Rentenversicherung eingerichtet wird, durch das die Altersvorsorgeansprüche der Versicherten über alle drei Säulen hinweg dargestellt werden. Zur Zuordnung der Ansprüche soll die Steueridentifikationsnummer dienen. 2021 wird voraussichtlich das Online-Portal entwickelt, anschließend folgt eine Testphase. Spätestens Anfang 2024 soll sich das Online-Portal im Regelbetrieb befinden.

Was zählt zur Altersvorsorge?

Die Pläne der Bundesregierung zur digitalen Rentenübersicht wurden von Branchenvertretern größtenteils begrüßt. Lediglich die Frage, welche Altersvorsorgeprodukte die digitale Rentenübersicht umfassen solle, stieß auf geteiltes Echo (AssCompact berichtete). Während der GDV der Ansicht war, es sei eine gute Idee, sich vorerst auf definierte Altersvorsorgeprodukte zu beschränken, hätte der BVI sich gewünscht, dass auch Investment-Sparpläne Bestandteil der Altersvorsorgeübersicht sein könnten, wenn sie zum Zwecke der Altersvorsorge abgeschlossen würden.

Verbraucherschützer fordern breitere Definition der Altersvorsorge

Ein Kritikpunkt, den auch Axel Kleinlein, der Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV) aufgriff. Der BdV übt bereits seit Längerem Kritik an der Fokussierung der Bundesregierung auf Lebensversicherungen, wenn es um die Altersvorsorge der Bürger geht. „Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung den toten Gaul Lebensversicherung nicht weiter reitet“, merkte der Vorstandssprecher diesbezüglich an. Der BdV hat mit seinem Modell der Basisdepot-Vorsorge selbst einen Vorschlag gemacht, wie eine Altersvorsorge ohne Zwangsverrentung aussehen könnte. (tku)

Bild: © pixelkorn – stock.adobe.com

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