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Fort- & Weiterbildung

BWV präsentiert neue Online-Zertifizierung „Discover Digital“

Künftig sind Kursangebote rund um Digitalisierung und digitale Kommunikation der BWV Regional in einer bundesweit einheitlichen Online-Zertifizierung gebündelt. Verantwortlich für das neue Curriculum„Digitale Kompetenz“ zeichnet der BWV Bildungsverband. Absolventen erhalten das Zertifikat „Discover Digital“.

Bildungsangebote der BWV Regional zu den Themen Digitalisierung, digitale Kommunikation und Kollaboration münden künftig in einer bundesweit einheitlichen Online-Zertifizierung. Die Verantwortung für das neue Curriculum „Digitale Kompetenz“ obliegt dem BWV Bildungsverband. Das Curriculum wird regional spezifisch ausgestaltet und soll kompetenzorientiertes Lernen ermöglichen. Mitarbeitern der Versicherungsbranche will der BWV damit eine zertifizierte Qualifikation anbieten. Erfolgreiche Absolventen bekommen das Zertifikat „Discover Digital by BWV Bildungsverband“.

Digitalisierungskampagne des BWV Bildungsverbands

Diese Maßnahmen sind Bestandteil der Digitalisierungskampagne „Discover Digital“ des BWV Bildungsverbands. Herzstück der Kampagne ist eine Online-Plattform, die zielgruppenspezifische Angebote für Beschäftigte in der Assekuranz rund um die digitale Transformation im Portfolio hat.

Zusätzliches Zertifikat „KompetenzDIGITAL by BWV Regional“

Die korrespondierenden regionalen Bildungsangebote basieren verbindlich auf dem erarbeiteten Curriculum. An einigen Standorten besteht darüber hinaus die Option, bei Abschluss eines entsprechenden Praxisprojekts das zusätzliche Zertifikat „KompetenzDIGITAL by BWV Regional“ zu erhalten.

„Die Zielsetzung der Qualifikation Digitale Kompetenz besteht nun darin, allen Mitarbeitern der Branche diesen Kompetenzerwerb qualitätsgesichert anzubieten und vor allem auch den auszubildenden Kaufleuten für Versicherungen und Finanzen dieses wichtige Rüstzeug mitzugeben“, erklärt Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BWV Bildungsverbands.

Kurstermine und inhaltliche Schwerpunkte der einzelnen BWV Regional sind zu finden auf der Webseite des BWV Bildungsverbands und auf der Angebotsseite von Discover Digital. (tk)

Bild: © Tierney – stock.adobe.com

 

AKS-Symposium von AssCompact findet im September statt

In eigener Sache: Das ursprünglich im Mai geplante Symposium von AssCompact rund um das Thema Arbeitskraftabsicherung findet aufgrund der aktuellen Corona-Krise im September statt. Die Termine stehen bereits fest. Auf dem Symposium präsentieren Experten aktuelle Trends und neue AKS-Lösungen.

Das AKS-Symposium von AssCompact, das ursprünglich Ende Mai in Dortmund, Stuttgart und Bad Homburg stattfinden sollte, wird verlegt. Besucher können sich Ende September an den bekannten Veranstaltungsorten über aktuelle Trends und neue Lösungen im Bereich der Arbeitskraftabsicherung (AKS) informieren.

Die neuen Termine:
  • 22.09. Dortmund
  • 24.09. Stuttgart
  • 30.09. Bad Homburg

Jochen Leiber vom Veranstalter bbg Betriebsberatungs GmbH erklärt: „Zur Absicherung der Arbeitskraft gehört auch, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, damit erst gar kein Versicherungsfall eintritt. Zwar sind die derzeitigen Anordnungen aufgrund der Corona-Krise befristet. Wir haben uns aber entschlossen, kein Risiko für die Besucher, Aussteller und unsere Mitarbeiter einzugehen. Das Symposium findet daher erst im September statt.“

Breit gefächertes Programm

Das Symposium wird gemeinsam mit elf Versicherern sowie dem Analysehaus Franke und Bornberg durchgeführt. Elf Programmpunkte zu unterschiedlichen Themen aus dem Bereich der Arbeitskraftabsicherung versprechen einen kompakten Weiterbildungstag. Für Vermittler bietet die Veranstaltung Gelegenheit, ihr Fachwissen zu vertiefen, sich mit Kollegen und Ausstellern auszutauschen und praxisrelevante Impulse zum Thema AKS zu erhalten.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://www.asscompact.de/akssymposium

Bild: © fotogestoeber – stock.adobe.com

 

IHK: Absage sämtlicher Sach- und Fachkundeprüfungen bis April

Die IHK setzen ihren Unterricht sowie Sach- und Fachkundeprüfungen ab sofort mindestens bis zum 24.04.2020 aus. Zu den abgesagten Terminen gehören beispielsweise Verkehrsprüfungen und -unterrichtungen sowie gewerberechtliche Prüfungen. Die neuen Termine werden schnellstmöglich bekanntgegeben.

Die für Sach- und Fachkundeprüfungen zuständigen Gremien der Industrie- und Handelskammern (IHK) haben sich darauf verständigt, sämtliche Unterrichtungen sowie Sach- und Fachkundeprüfungen ab sofort mindestens bis zum 24.04.2020 auszusetzen. Zu den abgesagten Terminen gehören beispielsweise Verkehrsprüfungen und -unterrichtungen sowie gewerberechtliche Prüfungen.

Die Streichung basiert unter anderem auf dem gemeinsamen Aufruf der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie den neuesten Beschlüssen von Bund und Ländern. Unter den gegebenen Umständen ist es damit ausgeschlossen, die Prüfungen ordnungsgemäß durchzuführen.

Bei dringenden Engpässen, die systemrelevante Unternehmen betreffen, kann es im Einzelfall Ausnahmen im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten geben. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige IHK in engem Austausch mit den Unternehmen vor Ort.

Wann die Unterrichtungen und Prüfungen nachgeholt werden können, ist derzeit noch offen. Die IHK tauschen sich hierzu eng mit den zuständigen Behörden aus. Die neuen Termine werden schnellstmöglich bekanntgegeben. Zuvor hatten die Kammern bereits sämtliche Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) abgesagt. (ad)

Bild: © Gundolf Renze – stock.adobe.com

 

Gewerbe-Symposium: Wertvolle Impulse rund um die Gewerbeversicherung

Spannende Einblicke in aktuelle Entwicklungen der Gewerbeversicherung bot das AssCompact Gewerbe-Symposium, das am 10.03.2020 in Ingelheim zu Gast war. In den Vorträgen sowie an den Ständen der Aussteller konnten Vermittler Impulse sammeln und sich mit Anbietern und Maklerkollegen austauschen.

Beim AssCompact Gewerbe-Symposium, das am 10.03.2020 in Ingelheim bei Mainz gastierte, konnten sich Vermittler interessante Denkanstöße und Tipps rund um die Gewerbeversicherung abholen. Auch in diesem Jahr wartete die Veranstaltung mit einem breit gefächerten Vortragsprogramm auf. Sowohl Einsteiger in das Gewerbe-Segment als auch Profis hatten die Möglichkeit, Fachwissen zu tanken und Impulse für die Praxis mitzunehmen. Die inhaltliche Gestaltung übernahm gemeinsam mit den Partnern des Symposiums wie auch schon in den Jahren zuvor die vfm Gruppe. Ursprünglich geplant waren drei Termine an drei verschiedenen Orten, aufgrund von kurzfristigen organisatorischen Folgen rund um das Corona-Virus wurde nur eine Symposiumsveranstaltung durchgeführt.

Breites Themenspektrum der Vorträge

Die Vorträge der gelungenen Veranstaltung in Ingelheim deckten ein breites Themenspektrum ab. So erklärte Thilo Bleidt, Leiter Technische Versicherungen der Württembergische Versicherung AG, wie Makler bei der Maschinenversicherung Fallstricke erkennen und Deckungslücken vermeiden können. Welche Chancen speziell das Thema Maschinen-BU-Versicherung bietet, veranschaulichte Christoph Dietz, Leiter Produktmanagement/Schaden Technische Versicherung bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG. Interessante Einblicke in den Bereich Transport und Logistik gab Jörg Dettmers, Direktionsbevollmächtigter der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG. Welchen spezifischen Absicherungsbedarf Angehörige von Gesundheitsfachberufen haben, erläuterte schließlich Patrick Frank, stellvertretender Abteilungsleiter Haftpflicht Firmenkunden beim Roßdorfer Versicherer Die Haftpflichtkasse VVaG.

Chancen der Digitalisierung im Gewerbesegment

Gerade in den vergangenen Jahren hat sich aufseiten der Versicherer im Zuge der Digitalisierung einiges getan. Immer mehr Konzepte werden online abgebildet. Mit dem Potenzial der Digitalisierung für das Gewerbesegment befasste sich Michael Stock in seinem Vortrag. Er ist Sales Director des digitalen Gewerbeversicherers andsafe AG. Wie Firmen zum Gewinner der Digitalisierung werden, machte Christoph Bubmann deutlich. Er ist Geschäftsführer der digitransform.de Gesellschaft für digitale Transformation mbH, die sich darauf spezialisiert hat, Betriebe fit für die Digitalisierung zu machen. Digital ging es im Programm dann auch weiter: Ingo Kzionzek, Key-Account Manager Portfoliomanagement bei der HDI Vertriebs AG, und Andreas Adenäuer, Leiter Firmen Freie Berufe Digital bei der HDI Versicherung AG, stellten digitale Lösungen von HDI im Gewerbegeschäft vor.

Networking und persönlicher Austausch vor Ort

Nicht nur in den Vorträgen, sondern auch an den Ständen der Aussteller konnten sich die anwesenden Vermittler über aktuelle Entwicklungen, Produkte und Konzepte im Gewerbebereich informieren. Zudem bot das Gewerbe-Symposium auch in diesem Jahr wieder ausreichend Gelegenheit, sich vor Ort im persönlichen Gespräch mit den Ansprechpartnern der Gesellschaften und Maklerkollegen aus der „Gewerbewelt“ fachlich auszutauschen, aktuelle Trends zu diskutieren und Netzwerke auszubauen.

Sonderedition Gewerbeversicherung

Die Partner der Veranstaltungsreihe haben ihr Wissen zum Thema Gewerbeversicherung gebündelt in einer Sonderedition von AssCompact zusammengestellt. Die Sonderedition Gewerbeversicherung ist auch als ePaper verfügbar. (tk)

 

Vorurteile rund um Frauen und Finanzen im Check

Männer haben mehr Durchblick in Sachen Finanzen als Frauen, so das gängige Vorurteil. Doch laut einer Umfragen trifft dies nicht zu, sondern Männer und Frauen liegen gleichauf. Zum Weltfrauentag am 8. März hat der Versicherer LV 1871 landläufige Vorurteile rund um Frauen und Finanzen kritisch beleuchtet.

Mit Themen rund ums Geld kennen sich Frauen nicht so gut aus wie Männer, so lautet ein landläufiges Vorurteil. Eine Umfrage von Kantar TNS kommt zu einem anderen Ergebnis. Mit 62% Prozent sagen genauso viele Frauen wie Männer, sich mit Finanzthemen gut auszukennen. Somit liegen Männer und Frauen gleichauf. Zum Weltfrauentag am 8. März hat der Versicherer LV 1871 die gängigsten Vorurteile zum Thema Frauen und Finanzen herangezogen und einem Reality-Check unterzogen.

Vorurteil 1: Frauen wissen zu wenig über Versicherungen & Co.

Laut LV 1871 trifft dieses Vorurteil nicht zu. So ergab eine Studie von Innofact im Auftrag der LV 1871 aus dem Jahr 2018, dass sich lediglich 5,8% der Frauen bei Finanz- und Versicherungsthemen überhaupt nicht auskennen. Immerhin ein Viertel (24,1%) der Frauen legt selbst Geld an bzw. investiert.

Vorurteil 2: Altersvorsorge ist bei Frauen viel zu spät ein Thema

Auch das stimmt nicht. Frauen liegen mit Männern gleichauf, denn die meisten Frauen wie auch die Mehrheit der Männer kümmert sich vergleichsweise spät um die Altersvorsorge. Die LV 1871 verzeichnet einen Abschluss von Verträgen zur Altersvorsorge größtenteils in der Altersspanne zwischen 30 und 50 Jahren (28,6% bei Frauen; 30,6% bei Männern). Bei den 20- bis 30-Jährigen haben übrigens die Frauen die Nase vorn. 

Vorurteile rund um Frauen und Finanzen im Check
Vorurteil 3: Frauen sind im Alter finanziell abhängig von anderen

Dieses Vorurteil trifft nicht ganz zu: Mit 77% will die Mehrheit der Frauen im Alter finanziell unabhängig sein. Fast jede zweite Frau (49%) meint, dieses Ziel erreichen zu können. Dies geht aus einer Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV aus dem Jahr 2019 hervor.

Aber: Frauen sichern sich deutlich niedriger ab

Wie Zahlen der LV 1871 aber auch zeigen, sichern sich Frauen im Gegensatz zu Männern deutlich niedriger ab. Deshalb haben Frauen im Alter weniger Geld zur Verfügung. „Finanzielle Vorsorge ist heute kein Männerthema mehr, da sich die Lebens- und Berufsmodelle von Frauen verändert haben. Trotzdem liegt die finanzielle Unabhängigkeit noch in weiter Ferne. Zahlen belegen, dass Frauen häufiger von Altersarmut betroffen sind als Männer. Wir setzen deshalb auf individuelle Beratung,“ erklärt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871. (tk)

Bild: © Alliance – stock.adobe.com

 

IDD-Check 2020: Weiterbildung auf dem Prüfstand

Es ist ruhig geworden um die IDD. Läuft also alles gut für Versicherungsvermittler? Das wäre eine zu leichtfertige Sichtweise, findet Rechtsanwalt Dr. Maximilian Teichler, Inhaber der Kanzlei für Versicherungsmanagement. Denn weitgehend unbemerkt steht 2020 die Überprüfung der IDD durch die EU-Kommission an. Im ersten Teil seiner dreiteiligen Artikelserie fasst der Autor zusammen, was Vermittler bei der Weiterbildung im Blick haben müssen, um IDD-konform zu handeln.

Alle Versicherungsvertreiber wissen, dass sie sich weiterbilden müssen. Es steht ja schließlich in der VersVermV (§ 7), im § 34d (Absatz 9 GewO) und im VAG (§ 48 Absatz 2). Aber prüft das jemand? Und ist es dann überhaupt noch wichtig? Nach Art. 41 der IDD ist die EU-Kommission verpflichtet, die Umsetzung dieser Versicherungsvertriebs-Richtlinie zu prüfen und hierüber im Februar 2021 einen Bericht abzugeben. Den VAG-Teil macht die BaFin, den gewerberechtlichen Teil machen die IHKs. Beide Aufsichten erheben jetzt die Daten, die sie für ihren jeweiligen Bericht benötigen. Für 2020 lautet die Antwort also ganz eindeutig: Ja, es wird geprüft.

2020 vermehrt Stichprobenkontrollen durch IHKs

Bislang konnten sich Versicherungsvermittler (also Makler, Vertreter und Berater) ziemlich sicher darauf verlassen, dass sie nur dann geprüft werden, wenn ein „Anlass“ besteht, also dann, wenn – hauptsächlich durch Anzeigen Dritter – die IHK auf einen möglichen Missstand bei gerade diesem Vermittler aufmerksam gemacht wird. Das gilt so jetzt nicht mehr. Die IHKs müssen Daten liefern und deshalb von ihrem Prüfrecht auch Gebrauch machen. Aber auch ganz grundsätzlich tendieren einige IHKs offenbar dazu, nicht nur „anlassbezogen“ zu prüfen, sondern auch Stichprobenkontrollen durchzuführen. Das ergibt sich jedenfalls aus Gesprächen, aber auch Veröffentlichungen in der Zeitschrift „Gewerbe-Archiv“. Und auch Bildungsexperten wie Reinhard Lüger weisen immer wieder auf die erhöhte Prüfungsdichte hin.

Für Angestellte eines Versicherers (sofern sie der Weiterbildung unterliegen) und für die gebundenen Vertreter übernimmt die Prüfung die BaFin. Diese hat bereits im Juli 2018 ihr überarbeitetes „Rundschreiben 11/2018 zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern und zum Risikomanagement im Vertrieb“ veröffentlicht, in dem sie die Anforderungen an die nach § 48 Absatz 2 VAG notwendige Weiterbildung detailliert beschreibt. Die Versicherer sind verpflichtet, die Qualität der mit ihnen zusammenarbeitenden Vermittler sicherzustellen: nach § 48 Absätze 1 und 2 VAG darf der Versicherer nur mit Vermittlern zusammenarbeiten, welche sich und ihre Angestellten ordnungsgemäß weiterbilden.

Wer unterliegt der Weiterbildungsverpflichtung?

Zu der Frage, wer der Weiterbildungspflicht unterliegt, gab und gibt es Unsicherheiten. Die Vorschrift (§ 34d Absatz 9 GewO) ist ja auch alles andere als leicht verständlich. Grundsätzlich gilt: Zur Weiterbildung ist jeder verpflichtet, der unmittelbar an der Vermittlung und Beratung beteiligt ist.

Zunächst einmal muss „der Gewerbetreibende“ sich weiterbilden (Satz 1). Einzelne Geschäftsleitungsmitglieder, deren Verantwortung nichts mit der Vermittlung zu tun hat, können hiervon ausgenommen sein. Allerdings müssen sich immer (mindestens) so viele Mitglieder der Geschäftsführung weiterbilden, dass eine „angemessene“ Aufsicht über die Angestellten möglich bleibt (Satz 4). Die Grenze liegt wohl bei höchstens 50 Angestellten pro Geschäftsführungsmitglied. Die Ausnahme gilt nicht für den Inhaber selbst. Weitere Ausnahmen betreffen rein produktakzessorische Vermittler. Auch ihnen sei jedoch zur Vorsicht geraten: Es handelt sich um eine Ausnahmevorschrift, und solche sind immer eng auszulegen.

Was aber bedeutet „unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung beteiligt“? Das ergibt sich seit Februar 2018 aus dem Gesetz: Laut § 1a VVG gehören im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen die Beratung, die Vorbereitung, der Abschluss und die Mitwirkung bei der Erfüllung, insbesondere im Schadenfall, zum Vertrieb.

Kundenkontakt ist für sich genommen kein Kriterium. Wenn aber in diesem Zusammenhang eine der in § 1a VVG beschriebenen Tätigkeiten ausgeübt wird, dann muss Weiterbildung stattfinden oder stattgefunden haben. Als Abgrenzungskriterium wird die Möglichkeit der Einflussnahme auf den Kunden genannt.

Was muss die Weiterbildungsmaßnahme beinhalten?

Hier wird sich häufig an dem Katalog orientiert, der auch für die Prüfung (zum Versicherungsfachwirt) gilt. Das ist leider weder richtig noch ausreichend. § 7 VersVermV sagt, dass die Weiterbildung der Aufrechterhaltung der Fachkompetenz und der personalen Kompetenz dienen soll. Dieses Ziel muss also aus der Weiterbildungsmaßnahme klar ableitbar sein. Die Anforderungen an den Inhalt sind in der Anlage 1 zur IDD beschrieben. Diese Anlage geht in Teilbereichen über die Anlage 1 zur VersVermV hinaus, jedenfalls was Fragen der ethischen und finanziellen Mindestkompetenz und der Marktkenntnis angeht. Und: Europäisches Recht geht vor!

Weiterbildung muss zur Spezialisierung passen

Ganz wichtig ist auch, dass die IHKs anfangen, sich am Profil des Mitarbeiters zu orientieren: Wer Experte für Gebäudeversicherungen ist, dem dürfte eine Kfz-Schulung wenig nützen, weshalb die Stunden dafür auch nicht angerechnet werden können. Dies ist dann eine – natürlich erlaubte – zusätzliche Schulung. Die 15 Stunden müssen jedoch anderweitig erfüllt werden.

Noch eine letzte Überlegung zum Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme: Sie muss wirklich der fachlichen oder personalen Kompetenz dienen. Nicht alle Schulungen haben das erforderliche Niveau. Es gibt keine irgendwie gearteten Zertifizierungen. Der Gewerbetreibende muss sich selbst vergewissern, dass die Schulung „richtig“ ist. Die IHKs sind berechtigt, unzureichende Schulungen nicht anzuerkennen. Dies ist besonders misslich, wenn es im Nachhinein und zeitlich so erfolgt, dass man die Schulung nicht mehr nachholen kann.

Haftungsfolgen einer unzureichenden Weiterbildung

Außer Bußgeldern und der Einleitung einer Prüfung der Zuverlässigkeit beinhaltet die unterlassene Weiterbildung auch eine Haftungskomponente: Wer nicht ausreichend oder nicht inhaltlich richtig weitergebildet hat, hat eine wesentliche Pflicht gegenüber seinem Kunden verletzt, und das macht es dem Kunden sehr viel leichter, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Die Pflicht zur Weiterbildung wird also häufig unterschätzt: Die allermeisten derer, die in einem Versicherungsvertriebsunternehmen tätig sind, müssen sich weiterbilden, weil sie die Möglichkeit haben, auf den Versicherungsnehmer Einfluss auszuüben. Viel zu wenige derjenigen, die sich weiterbilden müssen, denken darüber nach, dass diese Weiterbildung zu ihrer Tätigkeit und ihrer Spezialisierung passen muss. Europäisches Recht, also die IDD, bestimmt den Inhalt der Weiterbildung. Unterlassene oder unrichtige Weiterbildung hat weitreichende gewerberechtliche Konsequenzen bis hin zur Prüfung der Zuverlässigkeit. Haftungsrechtlich ist sie ein Einfallstor für eine Inanspruchnahme.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2020, Seite 104 f. und in unserem ePaper.

Artikelbild: © Thomas Bethge – stock.adobe.com

Lesen Sie auch: Müssen Vermittler 2020 vermehrt mit Weiterbildungskontrollen rechnen?

 
Ein Artikel von
Dr. Maximilian Teichler

AssCompact Forum Süd-West: Viele Impulse für die Praxis

Praxisnahes Fachwissen, konkrete Impulse für den Vermittleralltag und viel Raum zum persönlichen Austausch: Das AssCompact Forum Süd-West, das am 19.02.2020 erstmals in dieser Form in Karlsruhe stattfand, bot Vermittlern mit einem breit gefächerten Programm kompakte Weiterbildung an einem Tag.

Zum Auftakt des Weiterbildungsjahres 2020 hatte die Veranstaltungsreihe von AssCompact Wissen am 19.02.2020 die Branche nach Karlsruhe geladen. Hier feierte mit dem AssCompact Forum Süd-West ein neues, regionales Veranstaltungskonzept Premiere und wartete mit einem breit gefächerten Programm auf. Mit über 400 Teilnehmern war der Besucherandrang enorm. Mit ihrem modernen „Lichthof“ in der Firmenzentrale hatten die BGV / Badische Versicherungen ihre Räumlichkeiten für das Forum Süd-West zur Verfügung gestellt. Dr. Moritz Finkelnburg, Mitglied des Vorstands des BGV, erklärte: „Wir sind stolz, Gastgeber des ersten AssCompact Forum Süd-West gewesen zu sein. Auch wenn der BGV im Kerngeschäft natürlich als Versicherer der badischen Kommunen tätig ist, spielt das Maklergeschäft außerhalb dieses Bereiches doch für uns eine zunehmend wichtige Rolle, die wir gerne ausbauen möchten.“

Gelegenheit zum Netzwerken

Die angereisten Makler und Mehrfachagenten erwarteten hochkarätige Vorträge und praxisnahe Workshops. Neben kompakter Weiterbildung und Diskussionen über aktuelle Branchenthemen bot das Forum Süd-West im Lichthof des BGV ausreichend Raum, um sich mit Vermittlerkollegen auszutauschen und zu netzwerken. In den Pausen konnten sich die Besucher an den Ständen der 29 ausstellenden Gesellschaften über Angebote informieren und auf den neuesten Stand bringen sowie mit den verantwortlichen Ansprechpartnern der Unternehmen ins Gespräch kommen.

Impulse für den Vermittleralltag

Mit dem Vortrags- und Workshopprogramm hatten sich die Veranstalter und die teilnehmenden Partnerunternehmen zum Ziel gesetzt, konkrete Mehrwerte für den Makleralltag zu bieten. Dies unterstrich bereits der Eröffnungsvortrag des im Maklermarkt als Unternehmensentwickler bekannten Steffen Ritter, Geschäftsführer der Institut Ritter GmbH. Unter dem Schlagwort „Der voll standardisierte Maklerbetrieb 2020 ff.“ zeigte Ritter auf, wie Workflows und schlanke Abläufe im Maklerbüro Zeit sparen und Ertrag bringen. Im Anschluss konnten sich die Besucher aus insgesamt 22 Workshops ihr individuelles Weiterbildungsprogramm zusammenstellen und dabei 4,5 Stunden Weiterbildungszeit erwerben.

Breites Themenspektrum

Die Bandbreite der Themen war vielfältig und reichte von digitalen Verkaufsmethoden über die gewerbliche Cyber-Versicherung bis hin zu nachhaltigen Anlage- und Renditemöglichkeiten als Chance für das Geschäftsmodell von Vermittlern. Neben Lösungsansätzen zu den Herausforderungen im Makleralltag standen auch Informationen zu neuen Produkten auf der Agenda. Der Abschlussvortrag des Weiterbildungstags stand dann ganz im Zeichen des modernen Vertriebs: Der populäre Redner und Buchautor Andreas Buhr beschwörte das Ende des Verkaufens herauf und legte anschaulich dar, wie Vertrieb in der heutigen Zeit funktioniert. Buhr stellte klar: Vertrieb geht heute anders.

Eindrücke der Veranstaltung zeigt eine Bildergalerie:

Impressionen vom AssCompact Forum Süd-West

 

„Fast kein Thema, zu dem ähnlich viel Unsinn erzählt wird wie zum Datenschutz“

Ende Januar hatte die STATUS GmbH zur Jahresauftaktveranstaltung nach Fürth eingeladen. Im Mittelpunkt von Vorträgen und Gesprächen stand die Digitalisierung. Die Diskutanten der großen Podiumsrunde knüpften sich insbesondere die Themen rund um Daten und Datenschutz vor.

Seit zehn Jahren unterstützt die STATUS GmbH Ausschließlichkeitsvertreter beim Wechsel in den Maklerstatus. Zum zehnjährigen Jubiläum konnte Geschäftsführer Michael Bade auf der diesjährigen Jahresauftaktveranstaltung einige digitale Neuerungen vorstellen. Überhaupt stand die Veranstaltung Ende Januar im Fußballstadion der Greuther Fürth im Zeichen der Digitalisierung – startend beim digitalen Frühstückstalk mit Digitalcoach Wladimir Simonov und Online-Beratungsexperten Jan Hönle bis hin zu den Produktvorträgen verschiedenster Aussteller. Die vertrieblichen Praxis-Tipps von Erfolgstrainer Roger Rankel, die es zum Abschluss des Tages gab, zielten dazu neben der analogen natürlich auch auf die digitale Beratungswelt ab.

Digitalisierung auf dem Stand von „Wir haben verstanden“

Während zahlreiche Aussteller ihre Produkte präsentierten, startete auch die große Podiumsdiskussion mit der Frage, worauf es bei der Digitalisierung ankäme. Zunächst wurde über die Prozesse zwischen Maklern und Versicherern diskutiert – ein Thema, das sich seit Jahren hinzieht und sich zu einem Dauerprojekt in der Kommunikation zwischen Produktgebern und Vermittlern entwickelt hat. Auf dem Weg die Prozesse zu digitalisieren, habe es einige Rückschläge gegeben. Das sei aber weniger auf die Technik zurückzuführen, als vielmehr darauf, dass die Prozesse bisher auch in der analogen Welt nicht klar definiert waren, wie Manuel Ströh vom Plattformbauer Munich General Insurance Services feststellte. Nun sei man aber auf einem guten Weg.

So sieht es auch Martin Gräfer, Vertriebsvorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische, der ergänzte, dass nun alle in der Branche eine Sprache sprächen und man die Dinge nun gemeinsam anpacken könne. Gastgeber Michael Bade gab zu bedenken, dass die Umsetzung eben Zeit in Anspruch nehme. Zudem seien auch entsprechende Investitionen notwendig.

Datensicherheit und Datenschutz – zwei verschiedene Dinge

Besonderes Augenmerk fiel in der Diskussion auf das Thema Datenschutz. Mit dem Datenschutzbeauftragten Christian Volkmer war hier ein Fachmann vor Ort. Der stellte erst einmal klar, dass es fast kein Thema gebe, zu dem ähnlich viel Unsinn erzählt werde, wie zum Thema Datenschutz. Makler sollten Datenschutz mit Freuden aufnehmen, denn es sei ein qualitätsförderndes Kriterium für das eigene Unternehmen. Der Schutz der eigenen Geschäftsdaten sei ja zudem das Kapital jedes Maklerunternehmens.

Ströh verdeutlichte den Unterschied zwischen Datensicherheit und Datenschutz: Datenschutz sei, wenn man alles dafür tue, dass die Kundendaten gegen Missbrauch geschützt seien, Datensicherheit, wie man Daten verwahre. Sein Appell an die Besucher dahingehend war, dass Offline-Medien hier nicht mehr sicher seien. Auch der Datenschutzexperte Volkmer glaubt, dass man an Cloud-Lösungen heute nicht mehr vorbeikommt. Denn kein Maklerunternehmen könne so eine gute Datensicherheit gewährleisten wie es Rechenzentren könnten. Wichtig dabei sei allerdings, dass man den Cloud-Anbieter entsprechend prüfe, ob er vertrauenswürdig und zertifiziert sei.

Die Daten sind da – es gilt, sie nun zu nutzen

Das Problem sei doch, so Unternehmenscoach Wladimir Simonov, dass Versicherungsmakler viele Daten hätten, diese aber nicht nutzten. Aber nur wer diese Daten nutze, könne auch neue innovative Konzepte anbieten und sich vom Wettbewerb absetzen. Besonders interessant und zudem auch noch prozesseffizient sei dies bei einer Spezialisierung auf bestimmte Zielgruppen.

Auch Jan Hönle, der sich auf Video-Beratung spezialisiert hat, ist überzeugt, dass der Datenschatz im Kundenbestand liegt. Viele Kunden riefen doch mit ihren Fragen beim Makler an, hier könne man doch wunderbar die Gelegenheit zum Cross-Selling beim Schopfe packen. Am besten solle man den Kunden gleich online zuschalten und mit ihm weitere Themen durchgehen.

Das Ziel müsse doch sein, so die Runde einhellig, die Daten zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Dabei sei die Frage, wie die Branche Daten aufbereiten und dabei auch noch Dienstleister einbinden könne. Kunden, Anbietern und Vermittlern würde damit viel Arbeit und erspart. In den Tenor fiel sogar Datenschützer Christian Volkmer ein. Es sei kein generelles Problem, dass Daten generiert werden. Der Kunde müsse nur darüber informiert sein, welche Daten wie verwertet werden. Man solle hier sehr transparent auf den Kunden zugehen. Der Kunde verstehe heute, dass er aufgrund einer Datenbasis aktuellere Informationen erhalten und auch besser betreut werden könne.

Menschlichkeit entscheidet weiterhin

Den abschließenden Bogen zur Beratung spannte dann Gastgeber Bade. Die Digitalisierung sei auf dem Weg, die „Menschlichkeit“ stehe aber doch weiter im Vordergrund. Immer noch werde die überwiegende Mehrheit beim persönlichen Vermittler abschließen. Das sollten sich die Vermittler unter Zuhilfenahme digitaler Tools und unter Hinzuziehen von Netzwerken zunutze machen.

Das persönliche Gespräch konnten die Besucher dann später auch noch mit den Diskutanten suchen. Auch am Abend wurde beim Get-Together weiter diskutiert, bevor sich dann der STATUS Jahresauftakt dem Ende zuneigte.

Bild (v.l.n.r.): Podiumsdiskussion mit Wladimir Simonov (DIGITALMACHT), Manuel Ströh (Munich General Insurance Services), Martin Gräfer (die Bayerische), Michael Bade (STATUS), Jan Helmut Hönle (HÖNLE.training), Christian Volkmer, (Projekt 29) und Moderatorin Brigitte Horn (AssCompact) auf der STATUS Jahresauftaktveranstaltung am 23.01.2020 in Fürth. © Alexey Testov

 

Gewerbe-Symposium – Viel Wissen an drei Terminen

Das Gewerbe-Symposium ist der kompakte Weiterbildungstag für den Gewerbebereich. Bereits zum 6. Mal sorgt AssCompact Wissen an drei verschiedenen Orten für Einblicke in die spannende und komplexe „Gewerbewelt“.

Der Gewerbebereich ist eine Königsdisziplin für Makler. Zum einen aufgrund der Komplexität der Materie und der hohen Haftungssummen, zum anderen aufgrund der speziellen Klientel, die sich ob der Bandbreite – vom Handwerker bis zum Top-Manager – sehr unterscheidet. Kurz, ein Thema, bei dem Vermittler zwingend „am Ball bleiben“ müssen. Und bereits zum 6. Mal in Folge unterstützt AssCompact mit dem Gewerbe-Symposium dieses Unterfangen. Sowohl Einsteiger als auch Profis können sich in den Vorträgen und an den Ausstellungsständen der Anbieter informieren und auf den neuesten Stand bringen.

In Ingelheim, Leipzig und München zu Gast

AssCompact Wissen geht mit dem Thema Gewerbe auf Tour. Start ist am 10.03.2020 in Ingelheim bei Mainz. Am 11.03.2020 ist das Symposium in Leipzig zu Gast. Schlusspunkt bildet am 12.03.2020 München (Unterhaching).

Beim Gewerbe-Symposium wird auf eine Vielzahl an aktuellen Themen eingegangen. Profis aus den Unternehmen zeigen in verschiedenen Vorträgen, worauf es bei der Absicherung ankommt. Die Trendsichtung sowie die inhaltliche Gestaltung gemeinsam mit den Partnern des Symposiums übernimmt, wie auch schon in den Jahren zuvor, die vfm-Gruppe.

Abschlussvortrag von digitransform.de

Den Abschluss des Gewerbe-Symposiums bildet ein Vortrag von digitransform.de. Das Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, Betriebe fit für die Digitalisierung zu machen. Mit ihrem Konzept haben sie bereits auf der DKM 2019 im Kongress „Digitale Fitness“ überzeugt.

Fachwissen und Netzwerk

Zusätzlich zu den Fachvorträgen haben Besucher des Symposiums die Möglichkeit, mit den Ansprechpartnern der Gesellschaften oder mit Kollegen ins Gespräch zu kommen. Das Gewerbe-Symposium startet jeweils um 09:00 Uhr und endet um 17:30 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 95 Euro.

Anmeldung unter https://www.asscompact.de/nachrichten/anmeldung-2

Lesen Sie auch: AssCompact Gewerbe-Symposium: Viele Tipps rund um die Gewerbeversicherung

Bild: © bbg Betriebsberatungs GmbH

 

DMA startet neue Weiterbildung zum „Onlinemakler“

Wissen zum Vertriebspotenzial von digitalen Kanälen können Vermittler im neuen Lehrgang „Onlinemakler“ der DMA erwerben. In den insgesamt drei Seminaren geht es um Social Media, die professionelle Gestaltung und Vernetzung der Makler-Homepage sowie die Kundenberatung und -betreuung in der digitalen Welt.

Im Rahmen eines neuen Lehrgangs bildet die Deutsche Makler Akademie (DMA) Vermittler zum „Onlinemakler“ aus. In drei Modulen will das Angebot Wissen rund um das vertriebliche Potenzial digitaler Kanäle vermitteln. Um Vermittler fit zu machen in Sachen WhatsApp, Facebook und INSTAGRAM bildet das Modul „Social Media für Makler“ den Auftakt des Lehrgangs. Die Teilnehmer sollen sich mit dem erworbenen Know-how sicher in diesen Netzwerken bewegen und angemessen kommunizieren können.

Makler-Homepage professionell gestalten

Das zweite Modul widmet sich der Frage, wie sich die Makler-Homepage professionell gestalten und vernetzen lässt. Denn nur wer online sichtbar ist, kann potenzielle Kunden auf das eigene Unternehmen aufmerksam machen. Auf dem Lehrplan stehen Themen wie digitale Profile und Formulare, Empfehlungsmarketing im Netz sowie Online-Strategien für Bestandskunden.

Kundenberatung in der digitalen Welt

Mit den Chancen der Kundenberatung und -betreuung in der digitalen Welt befasst sich das dritte Modul. Vermittler erfahren dabei auch, wie sich Onlineberatung professionell einsetzen lässt. Bestandteil dieses Moduls ist auch ein Überblick über technische Lösungen und deren Anbieter sowie rechtliche Rahmenbedingungen bei der digitalen Kundenberatung.

Seminare einzeln buchbar, auch Inhouse-Variante möglich

Jedes der drei Module besteht aus einem zweitägigen Seminar, das auch einzeln gebucht werden kann. Der erste Lehrgang startet am 25.03.2020 in Oberursel bei Frankfurt am Main. Weitere Lehrgänge gibt es ab 19.05.2020 in München und ab 15.09.2020 in Hamburg. Außerdem können Unternehmen die Seminare auch als individuelle Inhouse-Maßnahmen buchen. (tk)

Bild: © melita – stock.adobe.com