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Assekuranz bAV allgemein

Arbeitgeber bieten verstärkt Anreize zur bAV

Laut einer aktuellen Aon-Studie schaffen Arbeitgeber verstärkt Anreize dafür, dass sich Beschäfigte eine bAV über Entgeltumwandlung aufbauen. Fast zwei Drittel der Unternehmen gewähren einen Arbeitgeberzuschuss. Den Versorgungsgrad ihrer Mitarbeiter haben jedoch nur wenige Firmen im Blick.

Immer mehr Arbeitgeber schaffen Anreize dafür, dass sich ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung (bAV) über Entgeltumwandlung aufbauen. Dies geht aus einer aktuellen Bestandserhebung des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon hervor. Demnach gewähren mit 64% der antwortenden Unternehmen fast zwei Drittel einen Arbeitgeberzuschuss. Die Unternehmen setzen dabei auf unbürokratische Lösungen. So zahlen sie entweder Festbeträge oder beteiligen sich pauschal mit einem bestimmten Prozentsatz des Umwandlungsbetrages. Nur rund jedes vierte Unternehmen nimmt den im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vorgesehenen Weg, die tatsächlich eingesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zu errechnen.

Hohe Mitarbeiterbeteiligung bei hohem Arbeitgeberzuschuss

Laut Aon führt ein hoher Arbeitgeberzuschuss in den meisten Fällen zu einer hohen Beteiligung der Beschäftigten. Etwa zwei Drittel der Firmen kommen auf eine Mitarbeiterbeteiligung von über 25%, wenn sie die Entgeltumwandlung bezuschussen. Ohne Arbeitgeberzuschuss schafft dies nur etwa ein Drittel.

Arbeitgeber bieten verstärkt Anreize zur bAV

Werbung für Entgeltumwandlung

Eine hohe Beteiligung werde außerdem eher erreicht, wenn Unternehmen für die Entgeltumwandlung werben, so ein weiteres Ergebnis. Zwei Drittel (67,8%) der Unternehmen machen eigenen Angaben zufolge mit kommunikativen Maßnahmen auf Entgeltumwandlung aufmerksam. Hierbei setzen die Firmen auf Erinnerungsnachrichten per E-Mail, individuelle Beratungsgespräche, Mitarbeiterveranstaltungen und Broschüren.

Versorgungsgrad der Mitarbeiter wenig im Blick

Dagegen haben mit einem Anteil von 17% nur wenige Firmen den Versorgungsgrad ihrer Beschäftigten im Blick und sind bestrebt, diesen durch passende Maßnahmen zu erhöhen. „Hier wäre es eine einfache und pragmatische Lösung, im Rahmen einer Prognose zu ermitteln, ob der durchschnittliche Mitarbeiter unter den gegebenen Prämissen überhaupt eine Möglichkeit hat, sein Versorgungsziel zu erreichen”, erklärt Aon Principal Angelika Brandl, die Leiterin der Studie. „Obwohl wir noch keine konkreten Auswirkungen der Corona-Krise auf die Entgeltumwandlung feststellen konnten, ist davon auszugehen, dass Arbeitnehmer eine solche Form der Unterstützung durch ihren Arbeitgeber sehr schätzen würden.”

Bislang keine Corona-Auswirkungen auf Entgeltumwandlung 

Wie die im Mai 2020 durchgeführte Umfrage zudem zeigt, haben die Unternehmen infolge der Covid-19-Pandemie bislang keine Veränderung beim Entgeltumwandlungsverhalten ihrer Mitarbeiter feststellen können. (tk)

Arbeitgeber bieten verstärkt Anreize zur bAV

 

 

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Die Krise als Chance: Zehn Learnings für die bAV

Die Covid-19-Pandemie hat auch die Versicherungswirtschaft und die Vermittler weitestgehend unvorbereitet getroffen. Aber in der Krise ergeben sich auch neue Chancen für den Vertrieb und die bAV, wie Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, aufzeigt.

Shutdown, Social Distancing und Kurzarbeit haben den Markt erschüttert. Aber in dieser Erschütterung des Gewohnten liegen auch große Chancen. Für diejenigen, die bereit sind, sie zu ergreifen, eröffnen sich neue Wege und Chancen. Hier gilt das Wort, das dem großen Krisenmanager Sir Winston Churchill zugeschrieben wird: „Never let a good crisis go to waste.“ Und wer, wenn nicht der Vertrieb, ist in der Lage, schnell umzuschalten, neue Chancen zu sehen und diese auch schnell umzusetzen? Diese hohe Flexibilität und unternehmerische Gestaltungskraft des Vertriebs zeigen sich genau in der Covid-19-Krise. Welche Erkenntnisse hat die Pandemie für die Arbeit insbesondere in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gebracht?
1. Die Stunde der Kundenbindung

Kurzarbeit, Leistungen nach Infektionsschutzgesetz, Nothilfen – die Wirtschaft und auch die Beschäftigten waren in heller Aufregung. Was passiert mit der Betriebsrente, welche Alternativen gibt es?

Erstes Learning: Ein guter Kundenservice, schnelle Auskünfte und eine gute Beratung festigen gerade jetzt die Basis für die spätere Zusammenarbeit. Die Maklerstellung kann entscheidend gestärkt werden. Denn es kommt eine Zeit nach der Krise.

2. Kundenbindung neu denken

Manche Makler stellten kurzerhand Webinare oder YouTube-Videos für Kunden ins Netz oder beantworten Fragen auf Facebook oder per Messenger. Well done!

Zweites Learning: Was spricht eigentlich dagegen, sich jetzt einmal mit dem Thema Social Media und dem Nutzen für das eigene Unternehmen auseinanderzusetzen? Wie lässt sich damit die Kundenbindung stärken?

3. Der Fokus auf den richtigen Kunden

Mit der Frage nach Kundenbindung ist natürlich auch immer die Frage verbunden: Welche Kunden möchte man überhaupt binden? Wo lohnt sich der Einsatz (A-Kunden)? Welche Branchen entwickeln sich zurzeit oder auch in Zukunft gut? Denn die Pandemie wird auch hier Spreu vom Weizen trennen. Es gibt Firmen, die sich sehr schnell auf die Krise eingestellt haben. Manche Branchen sind wenig beeinträchtigt oder profitieren sogar von der Pandemie.

Drittes Learning: Auf welche Kunden und Branchen müssen sich Vermittler in und nach der Krise besonders fokussieren? Wie lässt sich genau diesen A-Kunden ein Mehrwert bieten?

4. Der Fokus auf Produkte der Zukunft

Die Pandemie steht jetzt im Vordergrund, doch die großen Treiber der derzeitigen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen wirken weiter: Niedrigzinsphase und Nachhaltigkeit. Wie können Kunden mit neuen renditestärkeren Produkten angesprochen und gut beraten werden? Wie lässt sich der Megatrend Nachhaltigkeit stärker in die Beratung einbinden? Die GrüneRente der Stuttgarter eröffnet beispielsweise neue Zugangswege in der bAV – bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Viertes Learning: Vor lauter Krise nicht die anderen Megatrends aus den Augen verlieren. Die Krise ist auch die Zeit, sich darauf zu fokussieren und sich entsprechend fortzubilden.

5. Megatrend: Digitalisierung statt Präsenz

Telefon- und Videokonferenzen sowie Webinare sind plötzlich flächendeckend möglich. Viele in der Branche waren insgesamt positiv überrascht, was alles ohne persönlichen Kontakt geht und wie viele technische Möglichkeiten es gibt. Ein großer Vertrieb, der schon 2019 flächendeckend die Technologie zur digitalen Beratung ausgerollt hatte, konnte in der Krise erfolgreich beweisen, dass Beratung und Abschluss auch digital möglich sind. Die Stuttgarter „Hit-Serie“ waren drei Webinare, in denen ein Makler, der nur online berät und abschließt, step-by-step sein Wissen weitergegeben hat.

Fünftes Learning: Die Assekuranz musste sich mit digitalen Alternativen beschäftigen und hat gelernt, dass die digitale Welt mehr Optionen bietet. Im geeigneten Umfeld sind digitale Betriebsversammlungen oder Online-Arbeitnehmerberatungen in der bAV kein Tabu mehr. Wenn, ja, wenn sie gut organisiert sind. Die unternehmerische Frage ist: Was ist der optimale Mix? Was lässt sich zukünftig per Video-Chat schnell erledigen? Wo kann man Zeit im persönlichen Gespräch vor Ort am besten einsetzen? Die Mischung der Zukunft heißt: Präsenz plus X.

6. Megatrend: Digitale Prozesse

Die Post kommt immer noch ins Büro, trotz Home-Office. Die Pandemie macht sehr deutlich, wo Vermittler ansetzen müssen. Jetzt ist die Zeit, sich mit den Themen „digitale Unterschrift“ und „digitale Prozesse“ auseinanderzusetzen. Wie können Vermittler die überall angebotenen Arbeitgeberplattformen, wie etwa den Stuttgarter Betriebsrenten-Manager, optimal nutzen? Wie lassen sich damit die Schnittstellen zwischen Arbeitgeber, dem eigenen Maklerservice und dem Versicherer effizient nutzen? Gibt es Kollegen, die damit schon Erfahrung haben?

Sechstes Learning: Es gibt eine Menge digitaler Hilfsmittel, damit die tägliche Arbeit einfacher wird. Jetzt ist die Zeit, sich damit zu beschäf­tigen und den eigenen Weg neu zu erfinden.

7. Mehr Know-how – nicht nur in der bAV

Die Krise mit der Zwangspause war auch ein wichtiger Reset-Knopf für das Thema Weiterbildung. Flächendeckend wurden plötzlich tolle Webinare angeboten: zur bAV, zur Umsetzung von Home-Office-Lösungen oder zur Nutzung der digitalen Beratung.

Siebtes Learning: Das umfangreiche Angebot an Webinaren erlaubt es, in die Themen reinzuhören. Die gewonnene Zeit aufgrund des Shutdowns ermöglicht es, Neues auszuprobieren. Das können Vermittler mit in die Zukunft nehmen: Immer wieder eine „Prise“ Neues in die bewährten Abläufe einbringen.

8. Das liebe Geld

In jeder Krise schlägt meist die Stunde des Sachmaklers. Denn die Sachbestände bescheren ihm zunächst einmal ein sicheres, dauerhaftes Einkommen und erlauben ihm, die Krise mit langem Atem anzugehen. Doch nicht nur Sachmakler sind privilegiert. In der bAV lässt sich seit einigen Jahren eine Diversifizierung der Einnahmen beobachten: Abschlusscourtage, laufende Courtage und immer mehr auch Honorare für besondere Dienstleistungen.

Achtes Learning: Es lohnt sich, intensiv über eine Diversifizierung der verschiedenen Einnahmequellen nachzudenken. Wie machen das andere Kollegen? Was passt am besten zum eigenen Geschäftsmodell?

9. Megatrend: Fachkräftemangel

Wird sich am Fachkräftemangel etwas durch die Corona-Krise ändern? Nein, denn die geburtenstarken Jahrgänge drängen weiter Richtung Ruhestand. Arbeitgeber werden sich weiter mit starken Angeboten positionieren müssen, um gute Azubis und Fachkräfte zu gewinnen. Dazu gehört mit Sicherheit eine attraktive Betriebsrente. Und was spricht gegen eine ordentliche Betriebsrente für die „Corona-Helden“ – im Einzelhandel, in der Pflege ...?

Neuntes Learning: Überall dort, wo die Wirtschaft wieder weitergeht und weiter wächst, ist die Betriebsrente das „Salz in der Suppe“ für gute Fachkräfte.

10. Dranbleiben!

Das ist die eigentlich große Chance der Pandemie: innehalten, nachdenken, neu denken und umsetzen. Und das gilt auch für die bAV.

Zehntes Learning: Das stammt wieder von Sir Winston Churchill: „No one can guarantee success in war, but only deserve it.“ Erfolg kann man nicht garantieren. Er muss verdient werden. Genau!

Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition betriebliche Versorgung und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Dr. Henriette Meissner

bAV: Statt Digitalisierungsfalle lieber Kooperation

In der Corona-Krise hat Video-Conferencing eine neue Bedeutung erhalten. Makler können hier aber schnell in eine Digitalisierungsfalle tappen. Das kostet besonders im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zu viel Nerv und Zeit. Die PS Group bietet Maklern deshalb eine Kooperation für durchgängige Prozesse an.

Von Tobias Bailer, geschäftsführender Gesellschafter der Pension Solutions Group

Die Lernkurve in Sachen Digitalisierung ist enorm: Über Jahre führte das Home-Office ein Nischendasein. Das hat sich durch das Coronavirus und den Lockdown schlagartig geändert. So erzielen manche Vertriebsformen rund um die Altersvorsorge auch in dieser Situation überraschend gute Vertriebszahlen. Ein großer Branchenplayer berichtet beispielsweise von einer sprunghaft gestiegenen Nachfrage nach Altersvorsorgeprodukten während des Shutdowns. Grundsätzlich also ist der Markt alles andere als am Boden. Bei manch kleineren Vertriebsformen hat sich aber insbesondere das Geschäft mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in den Dornröschenschlaf verabschiedet. Selbst die Vermittlerbüros, die sich schnell mit digitalen Videotools aufgerüstet haben, sind nicht per se auf der sicheren Seite. Selbst wenn sich hier ein erster Vertriebserfolg einstellt, überwiegt die Gefahr der Digitalisierungsfalle.

Fehlende Prozesssicherheit

In der Regel können Maklerbüros ihre Kundennähe durch digitale Helferlein aufrechterhalten. Die große Tücke liegt allerdings in den fehlenden digitalen Strukturen bei den Prozessen mit den entsprechenden Schnittstellen, die für einen digital gestützten Beratungsprozess elementar sind. Der deutsche Gesetzgeber und die EU haben zudem die Anforderungen an die Versicherungsbranche kontinuierlich in die Höhe geschraubt. Dazu zählen beispielsweise die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die lückenlose Dokumentation der Beratung und die Vorgaben der EU-Vermittlerrichtlinie IDD.

Zusätzlich zur Videoberatung gibt es Tools für den verbindlichen digitalen Abschluss. Das ist im Schatten der Pandemie in der bAV ein hilfreiches Werkzeug, allerdings handelt es sich auch hierbei nur um eine weitere Einzellösung. Ein digitales Gesamtkonzept mit durchgängigen Prozessen bedient dagegen alle notwendigen Schnittstellen. Das sind beispielsweise bei der betrieblichen Altersversorgung der Informationsaustausch oder der Informationsabruf mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern oder Vorsorgeanbietern.

Medienbrüche in der bAV verursachen Mehraufwand

Ohne ein Gesamtkonzept sorgen die Medienbrüche im Bereich der bAV für einen erheblichen administrativen Mehraufwand etwa bei simplen Änderungen wie einer Adressaktualisierung. Komplexere Anpassungen, die etwa durch Corona-Kurzarbeitergeld notwendig werden können, sind bei lückenhaften Schnittstellen besonders aufwendig und fehleranfällig.

Einen weiteren Aspekt sollten Makler angesichts des Distanzgebots trotz aller Freude über gelungene Videoberatung auch nicht außer Acht lassen: Der zeitliche Aufwand einer Online-Beratung kann deutlich höher sein als bei einer klärenden Präsentation von Angesicht zu Angesicht in der analogen Welt. Dieser Trend zeichnet sich am Markt als weiteres Risiko für Makler ab. Schlimmstenfalls entpuppt sich eine vermeintliche Effizienz durch Internetberatung nicht als Kostenersparnis, sondern als Zusatzkosten.

Kosten durchgängiger Digitalisierung

Aktuell ist es noch nicht einmal sicher, welche Videokonferenztools überhaupt die Anforderungen an den Datenschutz erfüllen. Noch wichtiger ist es für kleinere Maklerbüros, sich über die tatsächlichen Kosten bewusst zu sein. Neben dem Aufwand für Marktrecherche, Auswahl und Beschaffung fallen als Erstes die offensichtlichen Lizenzkosten in den Blick. Zusätzlich entwickeln sich manchmal die Budgets für Einführung und Wartung zu einem Fass ohne Boden. Das ist etwa dann der Fall, wenn notwendige Schnittstellen nicht einfach nach dem Plug-and-play-Prinzip funktionieren. Umgekehrt geben Makler viel Freiheit und eigenständiges Geschäft auf, wenn sie ein kostenloses Videosystem eines einzigen Versorgungsträgers nutzen – einige Versicherer machen Maklern dieses Angebot.

Die Digitalisierungsfalle kann selbst dann empfindlich zuschnappen, wenn Maklerbüros die stattlichen Investitionen in ein schlüssiges Konzept nicht gescheut haben. Denn in der Praxis gestatten Unternehmen gemäß ihren IT-Richtlinien die bAV-Videoberatung der Beschäftigten nur mit bestimmten Videoanbietern. Deshalb kann ein Makler trotzdem vor verschlossenen digitalen Türen stehen, wenn er sein Büro entsprechend durchdigitalisiert, aber auf das falsche Videosystem gesetzt hat.

Timing für Kooperationen

Zum Zaudern ist jetzt aber auch der falsche Zeitpunkt. Gerade in diesen Pandemie-Zeiten ist eine höhere Bereitschaft vor allem bei jüngeren Menschen festzustellen, sich mit der eigenen betrieblichen Absicherung zu beschäftigen. Covid-19 und der gesellschaftliche Shutdown haben auch dafür gesorgt, intensiver über die eigene und die familiäre Sicherheit nachzudenken. Ausgaben kommen auf den Prüfstand genauso wie die Vorsorgemodelle. Hinzu kam eine ernüchternde Erfahrung von Aktiensparern, wie schnell in einer Ausnahmesituation das eigene Depot ein Viertel seines Wertes oder mehr verlieren kann. Die bAV rückt wieder in den Fokus.

Für Maklerbüros wirft das Coronavirus also eindringlich und erneut die Frage nach „make it or buy it“ auf, wenn es um digitale Tools in der bAV geht. Sinnvoll ist es, sich als Makler auf die Stärke in der Kundennähe zu besinnen und hinsichtlich der Prozesse mit einem Partner wie der PS Group zu kooperieren. Das Multi-Vendor-Network des Anbieters für betriebliche Vorsorgelösungen erlaubt es beispielsweise, von Unternehmen zu Unternehmen immer eine andere Videolösung einzusetzen. Grundsätzlich fallen auch keine Kosten für eine Systemintegration an. So können Makler der Digitalisierungsfalle entkommen, ohne in der Kostenfalle zu landen.

Volldigitaler Prozess

Die PS Group hat mit einer Softwareschmiede einen volldigitalen Prozess von der ersten Ansprache bis zum digitalen Abschluss auf den Weg gebracht. Die Softwarelösung ist allerdings von Beginn an hybrid angelegt, an jeder Stelle kann zur persönlichen Beratung per Mail, Chat oder Telefon gewechselt werden. Dieser Mehraufwand hat sich gelohnt, denn die Erfahrungen zeigen, dass der hundertprozentige Online-Prozess in der bAV-Beratung bestenfalls bei 10% der Kunden zum Erfolg führt. Trotz aller digitaler Hypes bleibt es dabei: Der Entscheidungsprozess der Kunden zeigt sich bei der bAV weiterhin hybrid. Für die Recherche werden überwiegend Online-Quellen im Internet genutzt, für den Abschluss ist trotz alledem der persönliche Maklerkontakt gefragt. Dieses altbekannte Phänomen wird ein wichtiger Erfolgsbaustein bleiben – und so können Makler mit einem starken Partner im Rücken bAV-Geschäfte erschließen, ohne in die Digitalisierungsfalle zu tappen.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 07/2020 und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Tobias Bailer

Betriebsrente: Staatliche Förderung für 680.000 Geringverdiener

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das seit Januar 2018 in Kraft ist, sieht einen staatlichen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener vor. Laut Statistischem Bundesamt haben 2018 fast 50.000 Arbeitgeber diese Förderung für 680.000 ihrer Beschäftigten mit niedrigen Bruttolöhnen erhalten.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) traten Anfang 2018 diverse Maßnahmen zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Kraft. So wurde unter anderem ein staatlicher Zuschuss zur bAV für Geringverdiener eingeführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) haben 2018 an die 50.000 Arbeitgeber in Deutschland diesen Förderbetrag für 680.000 ihrer Beschäftigten mit niedrigen Bruttolöhnen bekommen. Das entspricht 2,5% aller Arbeitgeber hierzulande. Das Volumen für den staatlichen Zuschuss belief sich insgesamt auf 67 Mio. Euro.

Vor allem große Firmen nutzen Förderung

Dabei entfällt der Hauptanteil mit 68% der Fördersumme, also 45 Mio. Euro, auf große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. Insgesamt 2.440 (11%) der rund 22.800 großen Firmen in Deutschland machten von dieser Möglichkeit Gebrauch.

 Staatliche Förderung für 680.000 Geringverdiener

Dagegen nahmen lediglich 22.700 der Kleinstunternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigen hierzulande die Fördermöglichkeit in Anspruch. Das entspricht einem Anteil von 1,7% der insgesamt 1,4 Millionen kleiner Firmen. Ihr Anteil an der gesamten Fördersumme belief sich auf knapp 5% (3,1 Mio. Euro). Im Durchschnitt aller Unternehmen wurde ein Zuschuss in Höhe von 93 Euro pro Arbeitnehmer gewährt.

Den sogenannten BAV-Förderbetrag gibt es für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttolohn unter 2.200 Euro. Er entspricht 30% des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt. Arbeitgeber erhalten den Beitrag von jährlich mindestens 72 Euro bis höchstens 144 Euro bei der Anmeldung zur Lohnsteuer gutgeschrieben.

Statistik der Lohnsteueranmeldungen

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stammen die Ergebnisse aus der erstmals veröffentlichten Statistik der Lohnsteueranmeldungen, die mit dem BRSG eingeführt wurde. Sie umfasst die Lohnsteueranmeldungen aller Arbeitgeber in Deutschland.

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Grundrente hat auch bAV-Neuerungen im Gepäck

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IVFP nimmt bAV-Direktversicherungen unter die Lupe

In seinem bAV-Rating 2020 hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) 87 Tarife von 40 Anbietern in verschiedenen Kategorien beleuchtet. Bei der aktuellen Prüfung schneiden 31 Produkte mit Bestnote ab und damit mehr als noch im Vorjahr. Ein Versicherer kann insgesamt acht Mal eine exzellente Bewertung für seine Tarife einheimsen.

In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber etliche Neuerungen auf den Weg gebracht, um die Durchdringung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) voranzutreiben. „Viele Verbesserungen, die das Sparen in eine bAV attraktiver bzw. in vielen Fällen unschlagbar machen“, sagt Professor Dr. Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).

Um Maklern bei der Auswahl der besten Tarife für ihre Kunden eine Orientierung zu geben, hat das IVFP zum mittlerweile zehnten Mal die bAV-Direktversicherungsprodukte auf dem Markt getestet. Im aktuellen Rating wurden wie im Vorjahr insgesamt 87 Tarife von 40 Anbietern auf bis zu 83 Kriterien hin analysiert. Die Bewertung setzt sich wie bei den IVFP-Ratings üblich aus den vier Teilbereichen „Unternehmensqualität“, „Rendite“, „Flexibilität“ sowie „Transparenz und Service“ zusammen.

Einteilung der Kategorien

Eingeteilt wurden die untersuchten Direktversicherungen in die Kategorien „klassisch mit beitragsorientierter Leistungszusage (BoLz)“, „Klassik Plus mit BoLz“, „fondsgebunden mit Garantien (BoLz)“, „fondsgebunden mit Beitragszusage mit Mindestleistung (BzMl)“, „Comfort“ sowie „Indexpolicen“ mit beiden Zusagearten. 

Mehr Tarife mit Bestnote als im Vorjahresranking

Im Rahmen der aktuellen Untersuchung bewerten die Rater 31 Produkte mit „exzellent“. Im Vorjahresranking haben nur 26 Tarife die Höchstwertung erhalten. Erneut kann kein Anbieter mit seinen Tarifen in allen Kategorien die Bestnote erzielen. Allerdings gelingt es der Allianz mit ihren Produkten, in fünf Kategorien insgesamt acht Mal die höchste Wertung abzusahnen.

Die Ergebnisse in der Kategorie „Klassisch (BoLz)“ und „Klassik Plus (BoLz)“

In der Kategorie „Klassisch (BoLz)“ können die folgenden Tarife überzeugen: Sowohl die Continentale mit ihrer Direktversicherung „Rente Classic“ sowie die R+V mit ihrer Direktversicherung erhalten die Bestnote „exzellent“. Bei den Direktanbietern schneiden EUROPA und die Hannoversche mit der höchsten Wertung ab. Die Top-Tarife der Kategorie „Klassik Plus (BoLz)“ sind „Allianz Direktversicherung Perspektive“ der Allianz sowie zwei Produkte der Continentale (Rente Classic Pro und Rente Classic Balance). Es folgen insgesamt zehn Produkte mit „sehr gut“.

Die besten fondsgebundenen Direktversicherungen mit Garantien

In der Kategorie „fondsgebunden mit Garantien (BoLz)“ gehören Tarife der folgenden Gesellschaften zu den vom IVFP als „exzellent“ getesteten: Allianz (InvestFlex), ALTE LEIPZIGER (ALfonds bAV), Condor (Congenial bAV garant C72E), Continentale (Rente Invest Garant), LV 1871 (MeinPlan), NÜRNBERGER (BetriebsRente InvestGarant), die Stuttgarter (DirektRente performance-safe), Swiss Life (Maximo), die Württembergische (Genius) und die Zurich Deutscher Herold (Vorsorgeinvest Spezial). Sieben Tarife schneiden „sehr gut“ ab.

Bei den fondsgebundenen Direktversicherungen mit Garantien (BzMl) gehören außer dem Tarif InvestFlex der Allianz und dem ALfonds bAV der ALTE+ LEIPZIGER noch die Rente Invest Garant der Continentale und die DirektRente performance-safe der Stuttgarter zu den exzellenten Produkten. Zwei Gesellschaften erhalten für ihre Tarife die Note „sehr gut“.

Die besten Indexpolicen unter den Direktversicherungen

In der Kategorie „Indexpolicen (BoLz)“ befinden sich in der Gruppe mit exzellentem Ergebnis die Allianz mit IndexSelect und IndexSelect Plus, die AXA mit Relax bAVRente Classic, die NÜRNBERGER mit Betriebliche DAX-Rente und die Direktversicherung IndexClever der Württembergischen. Sieben Indexpolicen hat das IVFP für „sehr gut“ befunden. In der Kategorie „Indexpolicen (BzMl)“ erhalten die Allianz mit ihren Tarifen IndexSelect und IndexSelect Plus die Bestnote sowie die Stuttgarter mit DirektRente index-safe. Ein „sehr gut“ bescheinigt das IVFP zwei Tarifen.

Zwei Tarife überzeugen in der Kategorie „Comfort“

In der Kategorie „Comfort“ kann neben der Allianz mit KomfortDynamik auch die Zurich Deutscher Herold mit VarioInvest Rente eine exzellente Note einheimsen. Mit „sehr gut“ folgen Tarife von vier Gesellschaften. (tk)

Ausführliche Ergebnisse zum bAV-Rating 2020 hat das IVFP auf seiner Internetseite unter www.ivfp.de veröffentlicht.

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bAV-Insolvenzschutz: PSVaG gibt Beitragsprognose ab

Der Pensionssicherungsverein (PSVaG) gibt eine erste Beitragsprognose für 2020 ab. Aus heutiger Sicht könnte sich demnach ein Beitragssatz zwischen 4 und 5 Promille ergeben. Aufgrund der Corona-Pandemie könnte dieser aber auch noch höher liegen.

In einer aktuellen Mitgliederinformation erläutert der Pensionssicherungsverein (PSVaG), Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung dass aufgrund der Schadenentwicklung in den ersten Monaten 2020 der Beitragssatz 2020 voraussichtlich höher ausfallen werde als der des Vorjahres. Aus heutiger Sicht könnte sich ein Beitragssatz zwischen 4 und 5 Promille ergeben. Der PSVaG betont, dass dies unter Vorbehalt zu sehen sei, denn infolge der Corona-Pandemie könne eine verlässliche Prognose für den Beitragssatz 2020 derzeit nicht abgegeben werden.

Der Beitrag zum Pensionssicherungsverein hängt vom jeweiligen Schadenaufwand eines Kalenderjahres ab. Aufgrund der Corona-Krise wird mit einer steigenden Zahl von Insolvenzen gerechnet. Festgesetzt wird der Beitrag erst Anfang November. (bh)

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150 Jahre GVO: „Wir sind beweglich, erreichbar und Problemlöser“

Die GVO feiert 150-jähriges Bestehen. In den letzten Jahren hat der Versicherer vor allem in den Service für Vermittler investiert und will diesen Vertriebsweg weiter stärken. Auch das Thema Nachhaltigkeit steht ganz oben auf der Agenda, wie der Vorstandsvorsitzende Gernold Lengert und Vorstand Martin Zimmer erläutern.

Herr Lengert, Herr Zimmer, in den vergangenen Jahren hat sich die GVO von einem regional ausgerichteten Versicherer zu einem Unternehmen entwickelt, das auf dem gesamten deutschen Markt wahrgenommen wird. Was gab aus Ihrer Sicht den Ausschlag für diesen Erfolg?

Gernold Lengert: Als ich vor 20 Jahren zur GVO kam, habe ich die Chance genutzt, mit meinem Kollegen und den Führungskräften das traditionell der Ausschließlichkeit verpflichtete Unternehmen auf den Maklermarkt auszurichten. Mein Kollege Martin Zimmer und ich kommen beide aus einem großen Unternehmen und wir haben beide die Zusammenarbeit mit freien Vermittlern gelernt. Sehr gute Produkte, schlaue Lösungen, optimale Kommunikationswege und eingehaltene Leistungsversprechen haben überzeugt. Zudem bewegen wir uns teilweise unter anderem auch in einem Nischenmarkt, da wir spezielle Lösungen für Landwirte anbieten. Mit unserem exzellenten Privatkundenprodukte runden wir das Gesamtbild ab.

Ihr Unternehmen verzeichnete in den vergangenen Jahren ein kontinuierliches Wachstum. Welche Sparten sind denn die Wachstumstreiber?

Gernold Lengert: In den letzten Jahren sind die Sparten Hausrat-, die allgemeine Haftpflicht- und die Unfallversicherung der Wachstumsmotor der GVO. Die GVO wird auch künftig mit diesen Sparten ihr ertragsorientiertes Wachstum fortsetzen.

Wie sehr wird Corona aus heutiger Sicht diesen positiven Trend nun abschwächen oder gar ausbremsen?

Gernold Lengert: Durch die ungewisse Situation wird sich der Versicherungsbedarf der Kunden sicherlich verändern. Die Kunden beschäftigen sich zurzeit mit existenziellen Problemen und weniger mit Versicherungen. Umso wichtiger ist, dass wir als Versicherungsunternehmen unserer Verantwortung nachkommen, für unsere Kunden und Vermittler da sind und ihnen Sicherheit und Schutz bieten. Wir sind groß genug, um Probleme zu lösen, aber nicht so groß, dass wir unbeweglich sind. Durch unsere persönlichen Ansprechpartner, die über eine Entscheidungsbefugnis verfügen, sind wir beweglich, erreichbar und Problemlöser.

Der Markt Landwirtschaft hat bei Ihnen ja eine lange Tradition. Welche Versicherungslösungen haben Sie denn konkret im Portfolio?

Gernold Lengert: Das Portfolio der landwirtschaftlichen Versicherung besteht aus der Inventar-, Gebäude-, Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Alle weiteren Lösungen können wir über unsere Produktpartner und über die Vertriebsgesellschaft anbieten. Durch unsere Landwirtschaftsspezialisten wird kompetente Betreuung auf Augenhöhe geboten, da unsere Spezialisten von der Landwirtschaft kommen und sogar Diplom-Landwirte sind.

Als besonderen Service bieten wir die Vor-Ort-Besichtigung an. Unsere Spezialisten begutachten gemeinsam mit den Maklern die Betriebe ihrer Kunden. Hierbei werden alle risikorelevanten Daten erhoben und Wertgutachten erstellt, woraus anschließend ein maßgeschneidertes Angebot entsteht. Durch die Besichtigung gewähren wir eine Haftungsfreistellung bzgl. der Wert- bzw. Summenermittlung und gewähren zudem Unterversicherungsverzicht.

Wie schlimm trifft die Corona-Krise Ihrer Einschätzung nach Ihre Gewerbekunden – gerade auch in der Landwirtschaft? Und inwieweit bieten Sie als Versicherer hier Unterstützung?

Gernold Lengert: Die GVO bietet vorrangig Versicherungslösungen für kleine und mittelständische Unternehmen, sodass hier besondere Sorgfalt von uns gefordert ist. Die Corona-Krise wird voraussichtlich diese gewerblichen Betriebe am härtesten treffen. Auch im Bereich der Landwirtschaft wird die Situation seine Auswirkungen zeigen. Insbesondere bei der Ernte und der Weiterverarbeitung verschiedener Nahrungsmittel ist wegen der erschwerten Reisebedingungen mit finanziellen Einbußen zu rechnen. Zudem haben die Landwirte aktuell mit Trockenheit, gesellschaftlichen Veränderungen und Rechtsvorschriften zu kämpfen. Diese Situation kann man nur gemeinsam bewältigen, das entspricht unserer Unternehmensphilosophie.

Aktuell bieten wir allen Gewerbekunden eine jederzeitige Anpassung der Versicherungssummen, der Umsatzsummen/Leistungsgrenzen LSG der Mitarbeiteranzahl für das laufende Geschäftsjahr an. Das Ruhestellen der Verträge sowie eine Umstellung auf unterjährige Zahlweise ist jederzeit möglich. Zurzeit sind wir im engen Austausch mit unseren Rückversicherern bezüglich einer zukünftigen Absicherung von Pandemierisiken. Das kann ein Unternehmen nicht einzeln händeln. Hier müssen Rückversicherer, Erstversicherer und der Staat Lösungen erarbeiten, möglicherweise sogar global.

In Ihrem Geschäftsbericht ist zu lesen, dass Sie von freien Vermittlern, Pools und Portalen in den vergangenen Jahren den größten Zuwachs erhalten.
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Maklern und Pools?

Martin Zimmer: Die GVO hat sich bei den freien Vermittlern mit ihrem modernen Produktangebot, den persönlichen Ansprechpartnern und dem lösungsorientierten Verhalten etabliert. In den letzten Jahren wurde insbesondere in den Service für die freien Vermittler investiert, indem zielgruppenspezifische Teams gebildet wurden, die ausschließlich für die Vermittler, Pools und Portale da sind und ihre Angelegenheiten fallabschließend erledigen. Zudem arbeiten die Maklerbetreuer gemeinsam mit den freien Vermittlern regelmäßig am erfolgreichen Ausbau der Kooperation. Unsere telefonische Erreichbarkeit ist hervorragend, ganz ohne Call-Center. Zudem können Makler ihre Anträge über jegliche Kanäle einreichen: per Mail, über Schnittstellen oder handschriftliche DN per Post. Bei uns ist alles möglich.

Sie haben im vergangenen Jahr Antrags-, Vertrags- und Schadenbearbeitung umgestaltet und Prozesse optimiert. Wie sehen Sie sich als mittelständisches Unternehmen in Sachen Digitalisierung denn aufgestellt?

Martin Zimmer: Die GVO ist als mittelständisches Versicherungsunternehmen auf einem sehr guten Weg hinsichtlich der Digitalisierung. Viele Prozesse wurden durch die IT bereits vereinfacht und beschleunigt. Darüber hinaus integriert die GVO ein neues Bestandsführungssystem, wodurch weitere Prozesse digitalisiert werden. Die gute Nachricht dabei ist, dass durch die Digitalisierung keine Arbeitsplätze verloren gehen, sondern es entstehen neue Chancen und damit auch neue Arbeitsplätze. Wir haben eine Betriebsgröße erreicht, bei der die Digitalisierung die geniale Chance ist, Kunden, Vermittler, Pools und Portale optimal bedienen zu können.

Ihre Hausratversicherung haben Sie jüngst überarbeitet. Was steht für das laufende Jahr noch auf der Agenda?

Gernold Lengert: Aufgrund der starken Nachfrage seitens der Vermittler wird die GVO im nächsten Schritt die Privathaftpflichtversicherung modifizieren. Es werden neue Tarifvariationen für Paare ohne Kind und für Singles mit Kind hinzugefügt, da sich diesbezüglich die Kundenbedürfnisse gewandelt haben.

Zudem werden wir gerade im Hinblick auf die jetzige Situation das Thema Nachhaltigkeit auch in unsere Produkte, allen voran in die Privathaftpflicht, integrieren, um so einen Beitrag für die Gesellschaft und die Umwelt zu leisten. Nachhaltigkeit ist für uns nichts Neues. In unserem Geschäftsbericht kann man im Übrigen nachlesen, was die GVO in dem Bereich leistet. Darüber hinaus wird es in jedem Produktbereich zukünftig ein Nachhaltigkeitsangebot geben.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 06/2020 und in unserem ePaper.

 

Forum betriebliche Versorgung mit gelungener digitaler Premiere

In diesem Jahr fand das AssCompact Forum betriebliche Versorgung erstmals auf digitalem Wege statt. In zahlreichen Live-Webinaren informierten Experten über zeitgemäße Konzepte rund um bAV, bKV und betriebliche Einkommensvorsorge. Das neue Online-Format stieß bei Vermittlern auf sehr großes Interesse.

20 Live-Webinare an zwei Tagen – dieses Konzept ging auf: Mit seiner ersten digitalen Auflage konnte das AssCompact Forum betriebliche Versorgung eine gelungene Premiere feiern. Am 23. und 24.06.2020 informierten Experten über zeitgemäße Lösungen rund um bAV, bKV sowie betriebliche Einkommensvorsorge und gaben den Teilnehmern wertvolle Impulse für die Praxis mit auf den Weg. Das neue Online-Format stieß bei Vermittlern auf ein sehr großes Interesse: 1.130 Teilnehmer waren auf virtuellem Wege live dabei, insgesamt gab es 5.440 Webinarteilnahmen.

An beiden Tagen konnten sich Vermittler rund um den Bereich der betrieblichen Versorgung informieren, ihr Fachwissen vertiefen und dabei Weiterbildungszeit nach IDD sammeln. Alle Webinare fanden live statt. Dabei hatten Teilnehmer auch die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen und direkt von den Experten beantworten zu lassen, die aus ihren jeweiligen Büros in den Unternehmen oder aus dem Home-Office zugeschaltet waren. Ein Get-together der besonderen Art. Insgesamt 17 Unternehmen waren mit Experten beim Forum vertreten.

Breites Themenspektrum

Das Themenspektrum der Webinare war breit gefasst. Es reichte von zeitgemäßen Lösungen betrieblicher Versorgung gerade für kleine und mittelständische Unternehmen über Zeitwertkonten und Online-Beratung in der bAV bis hin zu Unterschieden zwischen den verschiedenen Rentenfaktoren bei Fondspolicen mit Garantie. Wie auf dem Forum auch deutlich wurde, sollten Vermittler neben der klassischen bAV auch die betriebliche Krankenversicherung im Blick haben, die weiterhin an Fahrt aufnimmt und als Wachstumsmarkt viel Potenzial bietet. Schließlich ging es in etlichen Webinaren um ein weiteres Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt: die Einkommensvorsorge im Rahmen der betrieblichen Versorgung. Welche Möglichkeiten sich hier bieten, zeigte Laura Gersch auf, Mitglied des Vorstands der Allianz Lebensversicherungs-AG.

Potenzial der Einkommensvorsorge in der bAV

Die Allianz-Vorständin erläuterte zum Auftakt des ersten Veranstaltungstages, wie die betriebliche Versorgung mit der Einkommensvorsorge weiter an Attraktivität gewinnen kann und Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber profitieren können. „Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird massiv unterschätzt“, betonte Gersch. Zugleich sei das Marktpotenzial groß. Corona zeige, so Gersch, wie schnell und fundamental sich Gegebenheiten ändern könnten. Deshalb sei gerade jetzt ein guter Zeitpunkt für Vermittler, um mit Kunden über dieses wichtige Thema ins Gespräch zu kommen.

Veränderung und Krise als Chance

In etlichen Webinaren fiel ein Wort des Öfteren: Veränderung. So auch am zweiten Tag des Forums, den Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, eröffnete. „Krisenzeiten sind Zeiten der Veränderung“, betonte Dr. Meissner. Die bAV-Expertin machte in ihrem Webinar deutlich, dass es nun darum gehe, diese Veränderung als Chance zu begreifen. Angesichts des Krisenmodus in vielen Firmen zwischen Kurzarbeit und Corona-Soforthilfen ist die Beratung des Vermittlers besonders gefragt. Den Teilnehmern zeigte Dr. Meissner acht Learnings aus der Krise auf. So gelte es unter anderem, die Kundenbindung durch entsprechenden Kundenservice gerade jetzt zu stärken, Kommunikation neu zu denken und sich auch um das „Stiefkind“ Videoberatung zu kümmern. Jeder Makler müsse für sich die richtige Mischung zwischen persönlicher Präsenz und digitalen Kommunikationswegen finden. „Die Maklerstellung kann jetzt entscheidend gestärkt werden, denn es kommt eine Zeit nach der Krise“, so Dr. Meissner.

Nahezu alle Webinare vom diesjährigen AssCompact Forum betriebliche Versorgung digital werden unter www.dkm365.de präsentiert. (tk)

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Die bAV sicher durch die Krise steuern

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wirken sich auch auf die bAV aus. Zum einen direkt über Kurzarbeit und damit verbundene Einschnitte bei Beitragszahlungen. Zum anderen indirekt, da Turbulenzen an den Kapitalmärkten Rechnungszinssätze nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen beeinflussen.

Ein Gastbeitrag von Rainald Meyer, Vorstand der Heubeck AG

Die Maßnahmen, die zur Eindämmung der Viruspandemie beschlossen wurden, haben einen Stillstand in weiten Teilen der Wirtschaft bewirkt. An vielen Standorten wurde die Produktion gestoppt oder deutlich heruntergefahren und die Unternehmen mussten Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Durch die Einführung der Kurzarbeit sinkt der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers; dies kann sich direkt auf die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung auswirken. Verringert der Arbeitgeber die Arbeitszeit aufgrund der Corona-Krise nur teilweise, erhält der Arbeitnehmer das anteilige Kurzarbeitergeld. Wird die Arbeitszeit auf null heruntergefahren, entfällt auch der Arbeitslohn komplett. Dann erhalten die Arbeitnehmer das volle Kurzarbeitergeld aus den Kassen der Sozialversicherung. Inwieweit sich die Lohneinbußen durch die Einführung von Kurzarbeit auf die betriebliche Altersversorgung auswirken, hängt auch davon ab, ob die Betriebsrente vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer finanziert wird.

Die Versorgungszusage entscheidet über das Schicksal der Beitragszahlungen

Bei einer rein arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusage, etwa der Direktversicherung, müssen die Beiträge in der Regel erst einmal weitergezahlt werden. Kürzungen sind jedoch denkbar, zum Beispiel wenn die Zusage vom Arbeitsentgelt abhängig ist. Hier kommt es aber im Einzelfall auf die konkrete Ausgestaltung der Zusage an. Dies trifft auch im Fall der „Kurzarbeit Null“ zu. Da der Arbeitnehmer hier vorübergehend keinen Anspruch auf Entgelt hat, sollte im Regelfall auch die Beitragspflicht des Arbeitgebers erlöschen. Auch hier kann jedoch die Versorgungsordnung des Unternehmens, eine etwaige Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag abweichende Vorgaben vorsehen, sodass der Arbeitgeber dazu verpflichtet sein kann, die Beiträge vollständig oder in Teilen weiterzuentrichten.

Arbeitgeber darf Rentenanpassungen aussetzen

Wenn aufgrund der Corona-Krise die wirtschaftliche Substanz eines Unternehmens gefährdet ist, kann die turnusmäßige Anpassung der laufenden Renten ganz oder teilweise unterbleiben. Grundsätzlich ist auch eine Kürzung der Betriebsrente vorstellbar. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht dem Eingriff in bestehende Zusagen enge Grenzen gesetzt.

Ungeplante Beitragserhöhungen durch die Corona-Krise

Mittelfristig können sich durch die Corona-Krise aber auch positive Effekte für Arbeitnehmer ergeben, die somit zu zusätzlichen Belastungen bei Arbeitgebern führen. Sollten die Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen aufgrund der deutschlandweiten Kurzarbeit hinter den Lohnanpassungen im einzelnen Unternehmen zurückbleiben, ergibt sich bei gespaltenen Planformeln eine Schieflage, da der Anteil des pensionsfähigen Gehaltes oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen relativ steigt.

Vorsicht bei der Beitragsstundung

Finanziert der Arbeitnehmer seine bAV selbst, führt die Kurzarbeit dazu, dass die Entgeltumwandlung entweder gar nicht („Kurzarbeit Null“) oder nur deutlich reduziert weitergeführt werden kann. Das liegt daran, dass das Kurz­arbeitergeld des Staates kein Entgelt, sondern eine Lohnersatzleistung darstellt, die nicht umwandlungsfähig ist. Damit sinkt das maximal umwandelbare Gehalt. Zumindest haben Arbeitnehmer in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktver­sicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung die Möglichkeit, den Vertrag während der Kurzarbeit mit eigenen Beiträgen weiterzuführen. Wenn ein Arbeitnehmer seinen Versorgungsvertrag aufgrund der Lohnausfälle während der Kurzarbeit nicht bedienen kann oder will, besteht bei der versicherungsförmigen Finanzierung häufig die Möglichkeit, die Beiträge vorübergehend auszusetzen. Diese sind dann jedoch später nachzuzahlen.

Im Durchführungsweg der rückgedeckten Unterstützungskasse ist hier jedoch Vorsicht geboten, um den Betriebsausgabenabzug der Beiträge nicht zu gefährden. Wird die Entgeltumwandlung reduziert fortgeführt, sind gesetzliche (in 2020: 238,88 Euro p. a.) und vertragliche Mindestbeiträge einzuhalten. Handelt es sich um ein sogenanntes Matching Contribution-System, so entfällt oder verringert sich auch der Arbeitgeberzuschuss entsprechend der fehlenden beziehungsweise der reduzierten Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers.

Arbeitgeber sollten auch im Interesse ihrer Mitarbeiter bei der Einführung von Kurzarbeit die unmittelbaren und späteren Folgen für die betrieblichen Versorgungssysteme im Blick behalten. Eine Unterbrechung der Finanzierung kann kritisch sein und unter Umständen dazu führen, dass der Invaliditätsschutz wegfällt oder dass Probleme bei der Wiederaufnahme der Beitragszahlung entstehen. Insbesondere wenn der Arbeitnehmer seine bAV selbst finanziert, sollte er über alle möglichen Folgen stets informiert werden.

Wohin steuert der Rechnungszins?

Von der Covid-19-Pandemie geht auch eine Ansteckungsgefahr für die Bilanzen deutscher Unternehmen aus, deren Ausmaß und Richtung derzeit noch nicht überschaubar ist. Eine kritische Größe ist hier der Rechnungszins, der zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen herangezogen wird. Grundsätzlich gilt folgender Zusammenhang: Je niedriger der Rechnungszins, desto höher der Barwert der Pensionsverpflichtungen. Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass auch der IFRS-Rechnungszins sukzessive gesunken ist. Unternehmen, die nach dem internationalen Standard IAS 19 bilanzieren, sind daher gezwungen, rechnerisch mehr Vermögen für die zukünftigen Pensionslasten zu reservieren.

Nun hat die starke Verunsicherung an den Kapitalmärkten nach dem Corona-Shutdown zum Ende des ersten Quartals 2020 jedoch zu einem deutlichen Anstieg der IFRS-Rechnungszinsen im Vergleich zum Vormonat geführt. Auslöser war der Aktiencrash im März, auf den die Märkte innerhalb kürzester Zeit mit einer Neubewertung der Ausfallrisiken reagierten. Dies führte bei vielen Anleihen zu deutlichen Risikoaufschlägen und damit zu entsprechenden Rendite-Anstiegen. Auch die Marktrendite von Unternehmensanleihen mit hochklassiger Bonität, an der sich der IFRS-Rechnungszins orientiert, erhöhte sich.

Dabei war zu beobachten, dass der Anstieg bei Unternehmensanleihen mit AA-Rating im Mittel deutlich stärker ausgefallen ist als beispielsweise bei AAA-gerateten Unternehmensanleihen, die sich insgesamt stressresistenter zeigten. Die Höhe des beobachteten Zinsanstiegs war somit stark abhängig von der Zusammensetzung des Anleiheuniversums, das der Ermittlung des Rechnungszinssatzes zugrunde liegt. Rein rechnerisch führte der Zinsanstieg erst einmal zu einer entsprechenden Entlastung bei der Ermittlung der Barwerte für die Pensionsverpflichtungen und damit zu einem positiven Bilanzeffekt im ersten Quartal.

Ob der Zinsanstieg nachhaltig oder vorübergehend sein wird, ist derzeit noch unklar. Unternehmen sollten daher die Ruhe bewahren und aus der aktuellen Ausnahmesituation an den Kapitalmärkten und deren Einfluss auf den Rechnungszins keine voreiligen Schlüsse ziehen. Die Corona-Krise ist für viele Unternehmen eine Zeit der Ungewissheit. Diese Zeit kann genutzt werden, um die Versorgungswerke weiter zu verbessern und sicher für die Zukunft aufzustellen.

Den Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 06/2020 und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Rainald Meyer

Grün ist Trumpf: In der bAV zählt Nachhaltigkeit

Vor allem in Krisenzeiten gilt es, Trends im Blick zu haben. Einer davon ist Nachhaltigkeit, gerade auch in der Altersvorsorge. Die Zielgruppe ist groß und bietet viel Vertriebspotenzial. Vermittler tun daher gut daran, im Beratungsgespräch die grüne Trumpfkarte zu ziehen.

Ein Gastbeitrag von Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin, und Per Protoschill, Prokurist der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Covid-19 und die damit verbundene Pandemie mit ihren Auswirkungen auf das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben ist zu Recht in den Medien vorherrschend. Doch gerade in Krisenzeiten dürfen Vermittler wichtige Zukunftstrends nicht aus den Augen verlieren.

Für die Altersvorsorge ist das der Megatrend Nachhaltigkeit. Diese „grüne Trumpfkarte“ ist nach wie vor im Spiel! Bereits zu Jahresbeginn, vor dem Ausbruch der Pandemie, waren die Weichen für nachhaltige Produkte gestellt und die Karten gemischt. Und wer sich bereits jetzt damit beschäftigt, hat den „Joker“ in der Hand, wenn 2021 Nachhaltigkeit in der Beratung zur Pflicht wird.

 

 In der bAV zählt Nachhaltigkeit

 

Nachhaltigkeit wird meistens anhand der sogenannten ESG-Kriterien beschrieben. ESG steht für Environment, Social, Governance. Gerade die (betriebliche) Altersversorgung spielt mit Blick auf diese Kriterien eine wichtige Rolle. Denn Versicherer und Einrichtungen der bAV sind wichtige Akteure, wenn es um eine nachhaltige Ausrichtung der für die Altersversorgung vorgesehenen Kapitalanlagen geht. Aber auch, wenn es um das Erreichen möglichst vieler Menschen geht.

Modetrend oder Megatrend?

Modetrends sind kurzfristig und daher auch selten nachhaltig. Zu schnell ändert sich die Richtung und Neues ist wieder angesagt. Megatrends hingegen sind auf Dauer angelegt, verbunden mit langfristigen Wandlungsprozessen enormer Ausmaße und Auswirkungen in allen gesellschaftlichen Bereichen, der Ökonomie, im Konsum, im Wertewandel, im Zusammenleben der Menschen, in den Medien und in den politischen Systemen.

Alles spricht dafür: Nachhaltigkeit ist ein Megatrend. Doch ist mit dem Thema auch eine lohnenswerte Zielgruppe verbunden? Die Antwort ist schnell klar: Die Zielgruppe ist riesengroß. Und diese Zielgruppe der Verbraucher umfasst zum Beispiel die sogenannten LOHAS. Damit sind Personen gemeint, deren Konsum und Lebensstil auf Gesundheit und Nachhaltigkeit ausgerichtet sind (Lifestyles Of Health And Sustainability). Verschiedene Studien kommen zu dem Ergebnis, dass über 30 Millionen Bundesbürger offen für die Themen Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung, Gesundheit und Ernährung sind. Das zieht sich durch alle Altersgruppen. Die Beratung dieser Kundengruppen erfordert natürlich eine gewisse Vorbereitung. Das beginnt schon damit, geeignete Kunden im eigenen Bestand zu identifizieren. Mit ein paar Fragen kann das auch ganz einfach gelingen und Vermittler können die „grüne Trumpfkarte“ in jedem Beratungsgespräch ausspielen.

Tipp: Mit diesen Fragen „Nachhaltigkeits-Kunden“ erkennen
  • Ist für Sie bei Anschaffungen die Nachhaltigkeit von Produkten (Umweltverträglichkeit, Langlebigkeit etc.) ganz besonders von Bedeutung?
  • Achten Sie persönlich sehr auf Ihre Gesundheit?
  • Kaufen Sie – wenn möglich – Produkte, die aus fairem Handel stammen?
  • Sind Sie in Vereinen oder anderweitig sozial engagiert?
  • Achten Sie beim Kauf von Lebensmitteln auf ökologische Produkte, auf Fleisch aus artgerechter Tierhaltung oder Produkte aus Ihrer Region?
  • Verwenden Sie bevorzugt umweltschonende Haushaltsreiniger und Waschmittel?
  • Haben Sie bereits über ein Auto mit Hybrid- oder Elektroantrieb nachgedacht?
  • Legen Sie gelegentlich einen „Veggie-Day“ ein?
Nachhaltigkeit in der Betriebsrente

Doch nicht nur Arbeitnehmer sind als Zielgruppe mit im Spiel. Auch viele Unternehmen sind offen für Nachhaltigkeit und nachhaltige Betriebsrenten. Oft hilft ein kurzer Blick auf die Website eines Unternehmens, um Anknüpfungspunkte zu finden. Nahezu alle Unternehmen und Branchen sind damit beschäftigt, ihr eigenes wirtschaftliches Handeln auf Aspekte der Nachhaltigkeit zu prüfen und das auch zu zeigen. Und was ist nachhaltiger und sozialer als eine betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten? Und wie geht noch mehr Nachhaltigkeit? Wenn die Betriebsrente selbst auch noch „grün“ ist, zum Beispiel durch das Produkt GrüneRente der Stuttgarter mit einem Zertifikat für jeden Beschäftigten und die jährliche Prüfung der Kapitalanlagen durch die unabhängigen Experten von INAF, dem Institut für nachhaltiges, ethisches Finanzwesen e.V.

Die Frage der Performance

Und wie sieht es bei nachhaltigen Produkten wie der GrüneRente-Direktversicherung mit der Performance aus? Dass eine nachhaltige bAV nicht nur unter ethischen, sondern auch unter finanziellen Gesichtspunkten generell lohnenswert ist, belegen Performance-Vergleiche zwischen „nachhaltigen“ und „konventionellen“ Kapitalanlagen. Studienergebnisse zeigen: Auch hier bleibt „grün“ eine Trumpfkarte. Denn wirtschafts- und finanzmathematische Vergleichsansätze kommen bei nachhaltigen Anlagen oftmals zu besseren Ergebnissen als bei konventionellen.

Damit liegen alle Karten offen auf dem Tisch. Und es ist ein Spiel, bei dem alle gewinnen: die Beschäftigten mit einer Sozialleistung in Form einer nachhaltig finanzierten Betriebsrente. Und die Unternehmen. Sie zeigen soziale und gesellschaftliche Verantwortung durch eine nachhaltige Betriebsrente und haben eine gute Ausgangsposition im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte.

Vermittler steigen mit Produkten wie der GrüneRente in den Zukunftsmarkt und Megatrend Nachhaltigkeit ein. 2021 sind sie dann ganz vorne mit dabei, wenn die Transparenz-Verordnung der EU zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken für Finanzmarktteilnehmer und Finanzvermittler in Kraft tritt und Nachhaltigkeit in der Kundenberatung zur Pflicht wird.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 06/2020 und in unserem ePaper.

Die Krise als Chance für die bAV? – Mit diesem Thema befasst sich Dr. Henriette Meissner beim Auftakt-Webinar zum AssCompact Forum betriebliche Versorgung digital.

Weitere Informationenen unter asscompact.de/programm-bav.

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Ein Artikel von
Per Protoschill
Dr. Henriette Meissner