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Assekuranz bAV allgemein

Betriebliche Versorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

In der bAV stellen Gesellschafter-Geschäftsführer eine interessante Zielgruppe für Vermittler dar. Welche Lösung die Württembergische zur Absicherung von Spitzenkräften bietet und wie das Unternehmen Vertriebspartner unterstützt, dazu nachgefragt bei Dominik Muhler und Dr. Björn Achter.

Interview mit Dominik Muhler, Fachleiter Betriebliches Vorsorgemanagement der Württembergische Vertriebspartner GmbH, und Dr. Björn Achter, Leiter Firmenkunden Leben der Württembergische Lebensversicherung AG
Herr Muhler, wie funktioniert die bAV-Beratung in Corona-Zeiten bei der W&W-Gruppe?

Dominik Muhler: Da die ganze W&W-Gruppe seit Jahren verstärkt auf Digitalisierung setzt, war für uns die digitale Beratung der Kunden unserer Vertriebspartnerinnen und -partner bereits Standard. Wir bieten zur Unterstützung ebenfalls seit Langem Trainings on the Job im Bereich digitale Kundenberatung an. So konnten unsere Banken- und Maklerbetreuer kurzfristig umschwenken und die Betreuung sicherstellen.

Herr Dr. Achter, warum beschäftigt sich die Württembergische im Makler- und Bankenvertrieb denn mit der Zielgruppe des Gesellschafter-Geschäftsführers?

Dr. Björn Achter: Der betriebliche Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist oftmals eine weniger beachtete Zielgruppe, in der wir jedoch Chancen sehen. Die Reformen und Gesetze der jüngeren Vergangenheit fokussierten sich bisher eher auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer. Dies zeigt sich unter anderem am Betriebsrentenstärkungsgesetz, sowie dessen Ausprägungen zum Beispiel mit dem Bestandszuschuss von 15% für Verträge ab 2022, welche bereits vor dem BRSG geschlossen wurden.

Und warum setzen Sie im Makler- und Bankenvertrieb so stark auf das fondsgebundene Konzept Genius?

Dr. Björn Achter: Der Genius ist ein hoch attraktiver Tarif. Er vereint eine investmentbasierte Anlagestrategie mit den Vorteilen einer Rentenversicherung. Um den Genius noch zukunftssicherer zu machen vereint unser „grüner Genius“ jetzt die Highlights des Ursprungstarifs mit unserer nachhaltigen Anlagestrategie und ist damit auch im Marktvergleich einzigartig. Besonders ist dabei, dass weiterhin in weltweit führende Indizes in Deutschland, Europa und den USA investiert wird, gleichzeitig aber auch drei nachhaltige „ESG STOXX“-Indizes aufgenommen wurden.

Sie aktualisieren die wertpapiergebundene Zusage. Warum?

Dr. Björn Achter: Gesellschafter-Geschäftsführer und leitende Angestellte gehen routiniert mit der Abwägung von Chancen und Risiken um und suchen daher auch für ihre Altersversorgung nach interessanten Lösungen. Die wertpapiergebundene Zusage (wPZ) vereint die Vorteile einer fondsbasierten Rentenversicherung in der Rückdeckung mit der Planungssicherheit einer beitragsorientierten Leistungszusage. Durch die besondere Ausgestaltung ist diese Form der Direktzusage jederzeit kongruent ausfinanziert und das bei voller Flexibilität. Unabhängig davon, ob der Kunde eine laufende Beitragszahlung bevorzugt oder seine Altersversorgung in variabler Höhe besparen möchte – Wir stellen uns individuell auf unsere Kundinnen und Kunden ein.

Zusätzlich kooperiert die Württembergische mit der Deutschen Unterstützungskasse e.V. Was sind denn hierbei die Vorteile?

Dominik Muhler: Um im Makler- und Bankenvertrieb bestehen zu können, ist eine breite Aufstellung unerlässlich. Mit der Deutschen Unterstützungskasse haben wir einen erfahrenen Partner an der Seite, mit dem wir Unterstützungskassenversorgungen für Spitzenkräfte und GGF fondsbasiert darstellen können. Das heißt in Summe ein Plus an Leistung gegenüber einer ganz klassischen Versorgung. Zusätzlich kann der Kunde sowohl die Anlagestrategie mitbestimmen als auch das Garantieniveau. So gehen wir noch individueller auf die Wünsche unserer Kunden ein.

Seit 2019 haben Sie im Makler- und Bankenvertrieb auch eine Kooperation mit dem Versorgungswerk der Deutschen Wirtschaft e.V., besser bekannt als smartIpension. Was steckt dahinter?

Dominik Muhler: Mit smartIpenison verfolgen wir weiter unseren Ansatz der Differenzierung und Abgrenzung gegenüber unseren Mitbewerbern. smartIpension bietet durch seine kundenindividuellen Kalkulationsgrundlagen eine Mehrleistung für unsere Kunden im Makler- und Bankenvertrieb. Stellen Sie sich vor, Sie können selbst bestimmen, wie lange Ihre bAV ausfinanziert sein soll und wie die Gelder während der Leistungsphase investiert werden sollen. Diesen Umstand kombinieren wir dann mit der Sicherheit einer Unterstützungskasse in der Anwartschaftsphase. Das alles führt in Summe zu monatlich ca. 50% mehr Renteneinnahme gegenüber einer konventionellen Versorgung.

Wie unterstützen Sie Ihre Vertriebspartner?

Dominik Muhler: Wir haben eine exzellente Akademie, die unsere Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner während der Lockdowns zum Beispiel mit Seminaren und Online-Trainings stark unterstützt hat. Die fachliche und methodische Schulung war Grundlage, um nach den Lockdowns mit neuen Impulsen absolut vertriebsfokussiert zu arbeiten.

Welchen Mehrwert hat Ihre Akademie?

Dominik Muhler: Unsere Akademie beginnt da, wo viele andere Bildungsangebote enden – zum Beispiel haben wir diverse Aus- und Weiterbildungskooperationen mit der Deutschen Makler Akademie, dem IHK-Zentrum für Weiterbildung in Heilbronn und der IHK Rhein-Neckar, mit welchen wir unter anderem Weiterbildungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge und der Generationenberatung anbieten. Allerdings gehen wir noch einen Schritt weiter und bieten unseren Teilnehmern auch im Bereich der methodischen Umsetzung Unterstützung an.

Welche Assets spielen Sie während Corona aus?

Dominik Muhler: Unsere Nähe zu unseren Vertriebspartnern, welche durch intensive Beratung und Betreuung gewachsen ist. Zudem sind wir digital erreichbar, sichtbar und somit nah. Wir profitieren davon, dass wir konsequent in die Vertriebspartnerbetreuung investieren.

Bild: © Blue Planet Studio – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Dominik Muhler
Dr. Björn Achter

NÜRNBERGER startet nachhaltige Produktlinie im Einkommensschutz

Bei ihrem Einkommensschutz hat die NÜRNBERGER eine neue Produktlinie aufgelegt, die auf Nachhaltigkeit abzielt. Für die Produktlinie investiert der Versicherer mit besonderem Fokus auf die Bereiche Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung. Zudem wurden BU- und Grundfähigkeitenschutz überarbeitet.

<p>Die NÜRNBERGER hat zur Einkommensabsicherung eine nachhaltige Produktlinie auf den Markt gebracht: Der Einkommensschutz4Future (EKS4Future) umfasst etliche Komponenten, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigten. Außerdem wurden die Bedingungen und Annahmekonditionen angepasst, um Kunden zusätzliche Flexibilität zu bieten. So können Kunden mit der Upgrade-Option während der Vertragslaufzeit verschiedene Bausteine ein- und ausschließen.</p><p>Den Zusatz „4Future“ tragen ab sofort alle NÜRNBERGER Tarife zur Arbeitskraftabsicherung: Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU), Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsschutz (SDU), Investment Berufsunfähigkeitsversicherung (IBU) und Einsteiger Berufsunfähigkeitsversicherung ebenso wie die neue Grundfähigkeitsversicherung (GF).</p><h5>Gesundheits-App und Spezialistenplattform</h5><p>Mit EKS4Future ist es Kunden möglich, die Gesundheitsplattform Coach:N kostenfrei zu nutzen, die digitale Gesundheitskurse zu den Themen Bewegung, Achtsamkeit und Ernährung bietet. Wer zertifizierte Kurse absolviert, kann sich bis zu 100 Euro im Jahr erstatten lassen.</p><p>Für einen monatlichen Mehrbetrag steht BU-Kunden die Expertise eines spezialisierten Ärztenetzwerks zur Verfügung: Zur Behandlung einer komplexen Erkrankung oder dem Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung sucht „BetterDoc“ den passenden Arzt. Dieser Service ist während der gesamten Vertragslaufzeit für Kunden unbegrenzt nutzbar.</p><h5>Anpassungen bei den BU-Tarifen</h5><p>In der Berufsunfähigkeit hat die NÜRNBERGER nun mehr Berufsgruppen, die viele Vertragskonstellationen günstiger machen. Zudem wurden die Bedingungen überarbeitet und ein neues Scoring sorgt für mehr Verlässlichkeit. Für junge Menschen bis 30 gibt es außerdem spezielle Gesundheitsfragen. 160 Berufe lassen sich nun mit einem höheren Endalter versichern.</p><h5>Neue Tarifstruktur der Grundfähigkeitsversicherung </h5><p>Mit der neuen Tarifstruktur der Grundfähigkeitsversicherung besteht die Möglichkeit, den Grundbaustein Kompakt-Schutz individuell mit den angebotenen Zusatzbausteinen zu erweitern. Als weitere Neuerung sind Schüler bereits ab einem Eintrittsalter von fünf Jahren versicherbar. Darüber hinaus macht es die optionale BU-Wechseloption möglich, bis zum Alter von 27 Jahren ohne erneute Risikoprüfung in eine BU-Versicherung zu wechseln. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Choat – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/555088DE-18A5-4134-A450-CFE3C34B3A19"></div>

 

Impulse und Vertriebsansätze beim Forum betriebliche Versorgung

In diesem Jahr fand das AssCompact Forum betriebliche Versorgung erneut auf digitalem Wege statt. In den Online-Vorträgen informierten Experten über zeitgemäße Konzepte rund um bAV und bKV und gaben wertvolle Impulse für die Vertriebspraxis. Großes Thema war unter anderem die Beitragsgarantie in der bAV.

27 Live-Vorträge an zwei Tagen – das AssCompact Forum betriebliche Versorgung bot auch in diesem Jahr ein stattliches und breit gefächertes Programm auf der Online-Veranstaltungsplattform. Am 29. und 30.06.2021 gaben Branchenexperten Einblicke in aktuelle Konzepte zur betrieblichen Altersversorgung, betrieblichen Krankenversicherung sowie zur betrieblichen Einkommensvorsorge. Auch in diesem Jahr stieß das Online-Format bei Vermittlern auf ein sehr großes Interesse. Rund 1.000 Teilnehmer waren auf virtuellem Wege live dabei, insgesamt gab es über 8.300 Vortragsteilnahmen.

Direkter Austausch und Interaktion

An beiden Tagen konnten sich Vermittler rund um den Bereich der betrieblichen Versorgung informieren, ihr Fachwissen vertiefen und dabei Weiterbildungszeit nach IDD sammeln. Alle Vorträge fanden live statt und deckten ein breites Themenspektrum ab. Im Anschluss an die Vorträge hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, dem jeweiligen Referenten im sogenannten Breakout-Room Fragen zu stellen und sich miteinander auszutauschen – ein Angebot, das rege genutzt wurde.

Professor Dr. Bert Rürup zur Rolle der Berater in der Altersvorsorge

Den Auftakt der Veranstaltung bildete der Vortrag von Professor Dr. Bert Rürup. Der Ökonom und ehemalige Wirtschaftsweise ging auf die rentenpolitischen Herausforderungen ein, vor denen die künftige Bundesregierung stehen wird. Als eine Zukunftsaufgabe für Deutschland sieht er den Aufbau eines stabilen leistungsfähigen Alterssicherungssystems bestehend aus einer Mischung aus Umlagerente und einer ergänzenden Kapitaldeckung. „Leichter wird das Regieren in den nächsten zehn Jahren nicht“, so Rürup im Hinblick auf diese Aufgabe vor einem herausfordernden und komplexen gesamtwirtschaftlichen und demografischen Umfeld.

„Wenn eine lebensstandardsichernde Altersvorsorge entstehen soll aus einer Mischung aus einer gesetzlichen Rentenversicherung und einem ergänzenden kapitalgedeckten System, müssen wir zwingend darauf achten, dass wir den kapitalgedeckten Anteil hochbringen,“ so Rürup. Hier seien auch die Berater gefragt, deren Funktion umso wichtiger sei, je schwächer die Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung ist.

 

Impulse und Vertriebsansätze beim Forum betriebliche Versorgung

 

Abgesenkte Beitragsgarantien in der bAV

Die Absenkung der Beitragsgarantie in der bAV ist in der Branche derzeit ein großes Thema, so auch in den Vorträgen auf dem Forum. Dr. Uwe Langohr-Plato eröffnete den zweiten Tag der digitalen Veranstaltung mit einem Online-Vortrag zur Zulässigkeit abgesenkter Beitragsgarantien in der bAV aus arbeitsrechtlicher Sicht. Der Rechtsanwalt und bAV-Spezialist erläuterte, welche arbeitsrechtlichen Anforderungen an eine versicherungsgebundene Zusage zu erfüllen sind und auf welche Risikoquellen bei versicherungsgebundenen bAV-Konzepten geachtet werden muss. 

 

Impulse und Vertriebsansätze beim Forum betriebliche Versorgung

In seinem Fazit betonte Dr. Langohr-Plato, dass abgesenkte Garantien in der bAV vor dem Hintergrund der aktuellen Zinssituation als grundsätzlich zulässig zu betrachten sind. Problematisch seien nicht die abgesenkten Beitragsgarantien an sich, sondern Versicherungsbedingungen, die nicht zu 100% den Zusageinhalt als beitragsorientierte Leistungszusage widerspiegeln. Und wie so häufig zeige sich, so Dr. Langohr-Plato: „Der Teufel steckt im Detail“.

Vielfältige Vertriebsansätze

Angesichts der Komplexität der betrieblichen Versorgung ist und bleibt eine umfängliche Beratung durch fachlich kompetente Vermittler gefragt. Dies verdeutlichte das Forum betriebliche Versorgung einmal mehr. Zugleich zeigten die Vorträge auch, welche Beratungsansätze sich Vermittlern beim Thema aktuell bieten. Diese reichen vom ab nächsten Jahre geltenden 15%-Arbeitgeberzuschuss für Bestandskunden über das Thema Garantien bis hin zum Aspekt der Nachhaltigkeit. Auch den Bereich der Geringverdienerförderung sollten Vermittler nicht außer Acht lassen und bei Firmenkunden gezielt ansprechen, so die bAV-Experten auf dem Forum. Darüber hinaus rückt der betriebliche Einkommensschutz weiter in den Fokus. Im Blick haben sollten Vermittler aber auch die betriebliche Krankenversicherung als Wachstumsmarkt, denn infolge der Pandemie hat das Thema Mitarbeitergesundheit deutlich an Bedeutung gewonnen. In diesem Zusammenhang sei auch das Thema Pflege erwähnt: Der Wunsch von Beschäftigten nach besserer Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bildet einen wichtigen Ansatzpunkt, die Möglichkeiten einer betrieblichen Pflegelösung bei Firmenkunden vorzustellen.

Zu den Vorträgen

Nahezu alle Vorträge vom diesjährigen AssCompact Forum betriebliche Versorgung finden Sie auf www.dkm365.de.

Lesen Sie mehr zum Thema betriebliche Versorgung auf unseren beiden Schwerpunktseiten „bAV“ und „bKV“.

Weitere Fachbeiträge enthält außerdem die AssCompact Sonderedition betriebliche Versorgung, die Sie als ePaper abrufen können.

Forum betriebliche Versorgung 2022

Und hier schon mal ein Termin zum Vormerken für das kommenden Jahr: Das AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2022 ist für den 22. September in Mannheim geplant.

Bild oben: © thicha – stock.adobe.com

 

Pensionsverpflichtungen aktiv managen

Angesichts der Niedrigzinsphase stellen Pensionsverpflichtungen in Firmen ein schwieriges Feld dar. Lösungsansätze zum aktiven Management von Pensionsverpflichtungen sind insbesondere die Möglichkeiten der Ausfinanzierung und Auslagerung auf externe Versorgungsträger.

<p>In den Bilanzen vieler mittelständischer Unternehmen sind Pensionsrückstellungen für zugesagte Versorgungsleistungen vorhanden. Den Versorgungsberechtigten wurden häufig Altersrenten, Hinterbliebenenrenten sowie Invalidenrenten zugesagt. Oftmals standen bei Erteilung der Zusagen neben den Versorgungsleistungen auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Vordergrund (Rückstellungsbildung in der Bilanz). </p><p>Angesichts der andauernden Niedrigzinsphase sind die Pensionsverpflichtungen in großen wie in kleinen Unternehmen zu einem schwer zu beherrschenden Thema geworden. Die in den vergangenen Jahren gesunkenen Zinsen haben dazu geführt, dass die Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz mit einem niedrigeren Zins bewertet werden müssen und die Höhe der Pensionsrückstellungen somit ansteigt. Im Einzelfall kann sich hieraus sogar die Gefahr einer handelsrechtlichen Überschuldung ergeben. Es ist daher ratsam, das Thema aktiv anzugehen und mögliche Handlungsalternativen frühzeitig zu prüfen.</p><p>Eine Handlungsalternative, um biometrische Risiken wie Langlebigkeit, Tod sowie Invalidität abzudecken, sind entsprechende Rückdeckungskonzepte. In der Praxis werden hierzu meist Rückdeckungsversicherungen oder Fondsanteile eingesetzt. Faktisch führt der Einsatz von Rückdeckungsversicherungen jedoch lediglich zu einem Aktivtausch. Bei einer Verpfändung der Rückdeckungsmittel erfolgt in der Handelsbilanz eine Saldierung mit den Rückstellungen. </p><h5>Auslagerung auf externe Versorgungsträger </h5><p>Als weitere Handlungsalternative gewinnt die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf externe Versorgungsträger zunehmend an Bedeutung. Im Fall der Auslagerung bereits erdienter Anwartschaften ausgeschiedener und aktiver Mitarbeiter (Past-Service) sowie der Auslagerung der zukünftig noch zu erdienenden Anwartschaften aktiver Mitarbeiter (Future-Service) hat sich in der Praxis das Kombinationsmodell aus Pensionsfonds und rückgedeckter Unterstützungskasse als besonders geeignet erwiesen. Denn dadurch können die steuerlichen Förderungsmöglichkeiten des Gesetzgebers optimal genutzt werden. </p><p>Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um einen versicherungsförmigen Durchführungsweg. Der Pensionsfonds kann chancenorientiert oder versicherungsförmig gestaltet sein. Die Auslagerung der noch zu erdienenden Ansprüche (Future-Service) erfolgt durch laufende Beitragszahlung in eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Über den Pensionsfonds können, im Rahmen des Past-Service, die bereits erdienten Pensionsansprüche steuerfrei und in unbegrenzter Höhe, gegen Zahlung eines zu ermittelnden Einmalbeitrages, ausgelagert werden. </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Chancenorientiert gestalteter Pensionsfonds--><h5>Chancenorientiert gestalteter Pensionsfonds</h5><p>Bei Verwendung der chancenorientierten Variante des Pensionsfonds zahlt der Arbeitgeber geringere Einmalbeiträge als bei der Verwendung des versicherungsförmigen Pensionsfonds. Sollten jedoch die auf den chancenorientierten Pensionsfonds übertragenen Mittel, beispielsweise aufgrund biometrischer Risiken und / oder einer schlechten Entwicklung der Kapitalanlage, nicht ausreichen, um die Versorgungsverpflichtung zu finanzieren, besteht eine Nachschusspflicht für das Unternehmen. Andererseits könnten höhere Erträge, zum Beispiel durch einen höheren Aktienanteil, realisiert werden und nicht benötigtes Vermögen auf das Unternehmen zurückübertragen werden.</p><h5>Versicherungsförmiger Pensionsfonds </h5><p>Der versicherungsförmige Pensionsfonds beinhaltet dagegen eine größtmögliche Sicherheit bei den Kapitalanlagen, ähnlich einer Rentenversicherung. Auch die biometrischen Risiken (z.B. Langlebigkeit) werden von diesem Pensionsfonds getragen. Insgesamt führt dies dazu, dass der für die Auslagerung zu erbringende Einmalbeitrag höher ist als beim chancenorientierten Pensionsfonds.</p><p>Alle geschilderten Vorgehensweisen bedürfen vor ihrer Umsetzung einer genauen Analyse, um im Anschluss eine tragfähige Entscheidung treffen zu können. Dabei gilt es, zunächst einen Überblick über die unternehmensindividuellen Beweggründe, die Anforderungen und Handlungsmöglichkeiten zu erhalten, und zwar unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher, handelsrechtlicher, steuerrechtlicher und arbeitsrechtlicher Grundlagen. Eine ganzheitliche Beratung, etwa durch die R+V Versicherung oder durch ihre Beratungstochter compertis, steht daher stets an erster Stelle. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Farknot Architect – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F5B41127-9D3E-4FD3-8422-00F00AF287B1"></div>

 

Warum gerade jetzt die Zeit für eine betriebliche Pflegelösung ist

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf steht jedem Unternehmen gut zu Gesicht. Das neue Pflegekonzept FEELcare der Hallesche vereint umfassende Beratungs-, Betreuungs- und Organisationsleistungen mit finanzieller Unterstützung. Weil zwischen Pflege und Beruf kein „Oder“ gehört.

<h5>Ein Beitrag von Sascha Marquardt, Leiter Kompetenzcenter Firmenkunden der Hallesche Krankenversicherung</h5><p>Jeder elfte Beschäftigte übernimmt aktuell neben seinem Beruf Verantwortung für eine pflegebedürftige Person. Eine Situation, die im Laufe des Berufslebens die Allermeisten betrifft – einmal oder sogar mehrmals. Über 70% berichten von zeitlichen Vereinbarkeitsproblemen, die aus der Doppelbelastung durch ihren Job und der Pflegesituation entstehen. Das kann also eine immense Herausforderung darstellen und hat ganz automatisch negative Auswirkungen auf die Betriebe. Die Hallesche bietet mit FEELcare eine Antwort auf die Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Im Mittelpunkt stehen dabei die Mitarbeiter und der Erhalt ihrer Arbeitskraft durch ein vielfältiges Unterstützungsangebot.</p><h5>Lösungsansatz für die betriebliche Praxis</h5><p>FEELcare umfasst breit angelegte Beratungs-, Betreuungs- und Organisationsleistungen, die in exklusiver Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst erbracht werden. Davon profitiert der pflegebedürftige Angehörige genauso wie der Mitarbeiter, der sich als Pflegeperson im Sinne des SGB um ihn kümmert. Das beginnt mit einer umfassenden Pflegeberatung und der Unterstützung bei den Formalitäten, beinhaltet die Vermittlung aller denkbaren Hilfs- und Serviceangebote und mündet in der konkreten Organisation unterschiedlichster Hilfeleistungen wie Pflegedienst, Haushalts- oder Einkaufshilfen, die persönliche Begleitung bei Fahrten zu Ärzten oder die Anbindung an das Hausnotrufsystem der Malteser. Darüber hinaus steht jedem Pflegefall ein persönlicher Pflege-Case-Manager zur Seite, der weiß, was in der jeweiligen Situation zu tun ist.</p><h5>Pflegebudget sorgt für finanzielle Entlastung</h5><p>Da das gesetzliche Pflegegeld für eine umfassende Versorgung kaum ausreicht, summieren sich die Kosten sehr schnell auf. Deshalb beinhaltet FEELcare ein monatliches Pflegebudget: je nach vereinbarter Höhe 300, 600 oder 900 Euro. Wird ein Mitarbeiter zur Pflegeperson eines nahen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher, kommt das Pflegebudget zum Tragen. Damit können zum Beispiel die Tages- oder Nachtpflege, Fahrdienste, hauswirtschaftliche Unterstützung, Pflegehilfsmittel etc. für den Angehörigen finanziert werden und der Mitarbeiter wird durch die professionelle Hilfe entlastet. Darüber hinaus bietet FEELcare auch eine Lösung, wenn Mitarbeiter selbst zum Pflegefall werden. Und zwar in Form von hohen Einmalzahlungen, die bei einem Arbeitsunfall auf bis zu 50.000 Euro verdoppelt werden. </p><p>Mit FEELcare hat die Hallesche das Thema Pflege für Betriebe neu gedacht und ein modernes Konzept für verantwortungsvolle Arbeitgeber entwickelt, von dem alle nachhaltig profitieren: das Unternehmen, die Mitarbeiter und ihre pflegebedürftigen Angehörigen. Weitere Informationen unter <a target="_blank" href="http://www.vermittlerportal.de/bkvfeelcare&quot; target="_blank" >vermittlerportal.de/bkvfeelcare</a></p><h5>AssCompact Forum betriebliche Versorgung</h5><p>Zeitgemäße Lösungen und Konzepte sind Thema beim AssCompact Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch die Hallesche ist als Partner des Forums mit einem Online-Workshop vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie <a target="_blank" href="https://www.asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung&quot; target="_blank" >hier</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Ocskay Bence – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/30F29F13-61AC-45E6-84FC-E7956BB43E70"></div>

 
Ein Artikel von
Sascha Marquardt

Weil zwischen Pflege und Beruf kein „Oder“ gehört

Unternehmen, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fördern, können ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen und die Mitarbeiterbindung stärken. Der Bedarf ist heute schon groß. Die betriebliche Pflegelösung der Hallesche kombiniert Beratungs-, Betreuungs- und Organisationsleistungen mit finanzieller Unterstützung.

Ein Beitrag von Sascha Marquardt, Leiter Kompetenzcenter Firmenkunden der Hallesche Krankenversicherung

Immer mehr Arbeitgeber entdecken die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) für sich. Sie ist aus vielerlei Gründen eine lohnende Investition in die Mitarbeiter. Die bKV ist Wachstums- und Zukunftsmarkt zugleich und verzeichnete 2020 ein Plus von fast 30%. Ihr Potenzial ist riesig und der Bedarf ist vielschichtig, denn er reicht weit über die bis­herigen bKV-Angebote am Markt hinaus. Voraussetzung: Neue Konzepte müssen für die betriebliche Praxis einen erkennbaren Mehrwert bieten.

Warum gerade jetzt die Zeit für eine betriebliche Pflegelösung ist

FEELcare ist keine klassische Pflegezusatzversicherung, wie man sie aus dem Privatkundengeschäft kennt. Das Pflegekonzept setzt dort an, wo der Bedarf schon heute ganz akut ist, und zwar direkt im betrieblichen Kontext. Immer mehr Menschen müssen die Pflege von Angehörigen und ihren Beruf unter einen Hut bringen. Angesichts der stetig älter werdenden Bevölkerung wird diese Herausforderung auch in Zukunft eine immer größere Rolle spielen – gesellschaftlich, politisch, wirtschaftlich und sozial.

Jeder elfte Beschäftigte übernimmt aktuell neben seinem Beruf Verantwortung für eine pflegebedürftige Person. Im Laufe des Berufslebens trifft das die Allermeisten – einmal oder sogar mehrmals. Über 70% berichten von zeitlichen Vereinbarkeitsproblemen, die aus der Doppelbelastung durch ihren Job und die Pflegesituation entstehen. Das kann also eine immense Herausforderung darstellen und hat ganz automatisch negative Auswirkungen auf die Betriebe. Die Hallesche hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, eine echte Antwort auf die Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu geben. Im Mittelpunkt stehen dabei die Mitarbeiter und der Erhalt ihrer Arbeitskraft durch ein vielfältiges Unterstützungsangebot.

Lösungsansatz für die betriebliche Praxis

FEELcare umfasst breit angelegte Beratungs-, Betreuungs- und Organisationsleistungen, die in exklusiver Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst erbracht werden. Davon profitiert der pflegebedürftige Angehörige genauso wie der Mitarbeiter, der sich als Pflegeperson im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) um ihn kümmert. Das beginnt mit einer umfassenden Pflegeberatung und der Unterstützung bei den ganzen Formalitäten, beinhaltet die Vermittlung aller denkbaren Hilfs- und Serviceangebote und mündet in der konkreten Organisation unterschiedlichster Hilfeleistungen wie Pflegedienst, Haushalts- oder Einkaufshilfen, die persönliche Begleitung bei Fahrten zu Ärzten oder die Anbindung an das Hausnotrufsystem der Malteser. Darüber hinaus steht jedem Pflegefall ein persönlicher Pflege-Case-Manager zur Seite, der weiß, was in der jeweiligen Situation zu tun ist.

Ein Pflegebudget sorgt für finanzielle Entlastung

Da das gesetzliche Pflegegeld für eine umfassende Versorgung kaum ausreicht, summieren sich die Kosten sehr schnell. Deshalb beinhaltet FEELcare ein monatliches Pflegebudget: je nach vereinbarter Höhe 300, 600 oder 900 Euro. Wird ein Mitarbeiter zur Pflegeperson eines nahen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher, kommt das Pflegebudget zum Tragen. Damit können zum Beispiel die Tages- oder Nachtpflege, Fahrdienste, hauswirtschaftliche Unterstützung, Pflegehilfsmittel etc. für den Angehörigen finanziert werden und der Mitarbeiter wird durch die professionelle Hilfe entlastet. Darüber hinaus bietet FEELcare auch eine Lösung, wenn Mitarbeiter selbst zum Pflegefall werden. Und zwar in Form von hohen Einmalzahlungen, die bei einem Arbeitsunfall auf bis zu 50.000 € verdoppelt werden.

Ein Plus an Gesundheitsservices für alle Mitarbeiter

Abgerundet wird das neue bKV-Angebot durch besondere Gesundheitsservices, die jeder Mitarbeiter – ganz unabhängig von einer Pflegesituation – jederzeit für sich selbst nutzen kann. Und zwar sieben Tage die Woche rund um die Uhr: ein Gesundheitstelefon mit medizinischer Beratung in 25 Sprachen, den Facharztservice zur Vereinbarung von zeitnahen Facharztterminen sowie die Video-Sprechstunde mit Ärzten verschiedenster Fachrichtungen.

Die Produktinnovation FEELcare zahlt auch auf die Nachhaltigkeit in Unternehmen ein. Die betriebliche Pflegelösung wirkt sich positiv auf ethische Prinzipien aus, leistet einen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und wirkt sozial. Ein aktuelles Testat der Universität Bayreuth bestätigt, dass das „Produkt FEELcare zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in Unternehmen beiträgt“. Viele Firmen legen jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht vor – freiwillig oder weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Dort können sie mit dem Nachhaltigkeits-Testat ihr Engagement nachweisen.

Mit FEELcare hat die Hallesche das Thema Pflege für Betriebe ganz neu gedacht und ein modernes Konzept für verantwortungsvolle Arbeitgeber entwickelt, von dem alle nachhaltig profitieren: das Unternehmen, die Mitarbeiter und ihre pflegebedürftigen Angehörigen. Weitere Informationen finden sich unter www.vermittlerportal.de/bkvfeelcare.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte sind Thema beim AssCompact Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch die Hallesche ist als Partner des Forums mit einem Online-Workshop vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie hier.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „betriebliche Versorgung“ und in unserem ePaper.

Bild: © Photographee.eu – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Sascha Marquardt

Forum betriebliche Versorgung: Netzwerken und Fachwissen tanken

Der Klassiker unter den Veranstaltungen von AssCompact Wissen findet auch 2021 in digitalem Format statt. Am 29. und 30. Juni informieren Experten in Live-Workshops über zeitgemäße Konzepte rund um bAV und bKV. Auf der Online-Veranstaltungsplattform kommt dabei auch das Thema Networking nicht zu kurz.

Seit vielen Jahren bringt das Forum betriebliche Versorgung die Branche zum Austausch rund um das Thema zusammen. Nach der gelungenen Premiere im vergangenen Jahr wird das Weiterbildungsevent erneut digital durchgeführt. Die Branche trifft sich am 29. und 30. Juni auf der von der DKM 2020 bekannten Online-Veranstaltungsplattform, um sich rund um betriebliche Altersversorgung (bAV) und betriebliche Krankenversicherung (bKV) auf den neuesten Stand zu bringen.

Online-Workshops mit großer Themenvielfalt

Die Themen der Live-Workshops decken ein breites Spektrum ab und reichen von Garantien, Arbeitgeberzuschüssen sowie der Geringverdienerförderung, der GGF-Versorgung und der Einkommensabsicherung über die bAV bis hin zu einer betrieblichen Pflegelösung im Rahmen der bKV. Los geht es jeweils um 09.00 Uhr mit einem Eröffnungs­vortrag. Den Anfang macht Professor Dr. Bert Rürup. Der Ökonom und ehemalige Wirtschaftsweise spricht zum Thema „Betriebsrenten und Privatvorsorge: Die verfreundeten Schwestern“. Den zweiten Tag eröffnet Dr. Uwe Langohr-Plato. Der Rechts­anwalt und bAV-Spezialist befasst sich mit der Zulässigkeit abgesenkter Beitragsgarantien in der bAV. Nach den jeweiligen Einführungsvorträgen werden die teilnehmenden Gesellschaften in 30-minütigen Workshops über zeitgemäße Konzepte und Lösungen in der betrieblichen Versorgung informieren.

Direkter Austausch und Interaktion

Im Anschluss an jeden Vortrag besteht die Möglichkeit, sich in einem virtuellen Besprechungsraum, in dem der Referent zur gemeinsamen Nach­betrachtung des Vortrags zur Verfügung steht, direkt mit dem Experten und anderen Teilnehmern auszutauschen. Wer Fragen stellen oder sich am fachlichen Austausch beteiligen möchte, kann sich per Video zu Wort melden. Die digitale Veranstaltungsplattform macht es den Vermittlern einfach, miteinander in Kontakt zu treten und neue Branchenkontakte zu knüpfen. Zudem erhalten Vermittler den direkten Draht zu Ansprechpartnern der Gesellschaften, die alle mit einer „Ausstellerpräsenz“ auf der Plattform vertreten sind.

Weiterbildungszeit sammeln

Vermittler können auf dem Forum betriebliche Versorgung Fachwissen tanken und bis zu 450 Weiterbildungsminuten nach IDD sammeln. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, die erworbene Weiterbildungszeit an die Initiative „gut beraten“ zu übermitteln.

Alles Wissenswerte zur Veranstaltung gibt es unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung

Informationen zum Programm sind zu finden unter: asscompact.de/programm-bav

Direkt zur Anmeldung geht es hier.

 

§ 100 EStG: Mitarbeiter versorgen, Arbeitgeberattraktivität steigern

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG eingeführt. 2020 wurden die Fördermöglichkeiten ausgeweitet, damit mehr Beschäftigte profitieren. In der bAV-Beratung sollten Vermittler das Thema bei Firmenkunden gezielt ansprechen und die Vorteile aufzeigen.

Ein Beitrag von Lars Müller, Marketing und Vertriebsunterstützung bAV Kollektive beim VOLKSWOHL BUND

Der Fachkräftemangel in Deutschland beschäftigt die Arbeitgeber schon seit Längerem. Gerade im Handwerk werden neue Arbeitskräfte händeringend gesucht. Gleichzeitig sinkt das Rentenniveau immer weiter. Auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht schon lange nicht mehr aus und ist mit hohen Hürden für den Bezug versehen.

Viele Arbeitgeber haben bereits erkannt, dass eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung eine gute Möglichkeit ist, Fachkräfte zu binden. Doch ihr Vorsprung könnte schrumpfen: Spätestens zum 01.01.2022 ist für nahezu alle Arbeitnehmer ein obligatorischer Pflichtzuschuss in Höhe von 15% vorgesehen. Damit geht die Attraktivität von Arbeitgebern, die sich bisher freiwillig an den Beiträgen zu einer betrieblichen Altersversorgung beteiligt haben, ein Stück weit verloren.

Die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG

Zum 01.01.2018 hat der Gesetzgeber im Rahmen der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes die Geringverdienerförderung gemäß § 100 Einkommensteuergesetz (EStG) ins Leben gerufen. Ziel hierbei war es, Arbeitgebern Möglichkeiten an die Hand zu geben, für ihre Arbeitnehmer vorzusorgen – zusätzlich zu den vorhandenen Fördermöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung.

Seit Einführung des Gesetzes waren jedoch lediglich Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 2.200 Euro förderberechtigt. Der geförderte Beitrag, der sich in einer Spanne von 240 bis 480 Euro jährlich bewegen musste, war zudem eher gering. Das ist jetzt anders: Seit August 2020 sind Personen mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 2.575 Euro förderberechtigt. Ein Vorteil für diverse handwerkliche Berufe und deutlich mehr teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die jetzt von der Förderung erfasst werden. Auch das Fördervolumen, das jetzt jährliche Beiträge bis zu 960 Euro ermöglicht, wurde verdoppelt.

Der Clou: Der Staat beteiligt sich mit 30% des Beitrags, die vom Arbeitgeber direkt mit der Lohnsteuerschuld verrechnet werden können. Hierfür gibt es jedoch einige Voraussetzungen: Es muss sich um einen ungezillmerten Tarif handeln, das heißt die Abschlusskosten des Vertrages müssen über die gesamte Laufzeit verteilt werden. Darüber hinaus ist nur eine reine Arbeitgeberfinanzierung zulässig. Die über die Förderung hinausgehenden Beiträge des Arbeitgebers sind zusätzlich als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Kombination mit Direktversicherung: Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG

Die Verträge können auch in Kombination mit einer Direktversicherung mit einer Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG eingerichtet werden. Das Fördervolumen des § 3 Nr .63 EStG wird durch die Anwendung des § 100 EStG nicht berührt; jedoch ist die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge weiterhin nur bis zu 4% der BBG gewährleistet. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge werden in diesem Fall wie bisher vorrangig behandelt.

Sollte ein Mitarbeiter durch eine Gehaltserhöhung oder eine Anhebung der Arbeitszeit nicht mehr unter die Förderung des § 100 EStG fallen, kann der Vertrages unter Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG weitergeführt werden. Die staatliche Förderung entfällt in diesem Fall, die sonstigen Vorteile bleiben aber bestehen. Auch ein erneuter Wechsel in die Förderung nach § 100 EStG ist darstellbar, sofern der ursprüngliche Vertrag die Grundvoraussetzungen erfüllt.

Fürsorge und Mitarbeiterbindung

Der Vorteil für Arbeitgeber: Wer seinen Mitarbeitern eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung „schenkt“, wird von ihnen als fürsorglicher Arbeitgeber wahrgenommen. Gerade Mitarbeiter mit geringeren Einkommen profitieren überproportional von einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung, da ihnen das Geld zur Eigenvorsorge in vielen Fällen fehlt. Dieser Gewinn an Arbeitgeberattraktivität führt oftmals zu einer erhöhten Mitarbeiterbindung. Gerade in den ersten Jahren ist die Bindung dank der Unverfallbarkeitsfristen dieser Versorgung besonders hoch.

Die Unverfallbarkeitsfristen wurden im Laufe der Jahre immer weiter zugunsten der Arbeitnehmer abgesenkt. Dennoch kann der Arbeitgeber den Vertrag zurückfordern und ein mögliches Deckungskapital geht nicht verloren. Die Voraussetzung: Der Mitarbeiter scheidet innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Zusageerteilung aus bzw. hat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet. Erst wenn der Mitarbeiter nach Ablauf der Unverfallbarkeitsfrist ausscheidet, wird in der Regel der Vertrag gemäß Betriebsrentengesetz schuldbefreiend auf den ehemaligen Arbeitnehmer übertragen.

Den Mitarbeitern Gutes tun – aber wie?

Viele Arbeitgeber stellen sich jetzt (hoffentlich) die Frage: Wie kann ich meine Mitarbeiter mit diesen Mitteln bestmöglich versorgen? Vielfach bietet der Markt nur reine Rententarife an, was bisher auf eine eher geringe Resonanz gestoßen ist. Die erhöhten Fördergrenzen und Absicherungen im Bereich der Arbeitskraftabsicherung könnten hier eine attraktive Alternative darstellen.

Mit einem jährlichen Beitrag von bis zu 960 Euro kann ein fürsorglicher Arbeitgeber schon einen Großteil des individuell vorhandenen Bedarfs seiner Mitarbeiter mit geringeren Einkommen absichern. In den letzten Jahren haben alternative Absicherungsformen in der Direktversicherung eine größere Bandbreite der Versorgungsmöglichkeiten aufgezeigt, die jetzt auch in diesem Umfeld genutzt werden können.

Der VOLKSWOHL BUND bietet neben der Selbstständigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch die Grundfähigkeitsversicherung €XISTENZ an. Die Versicherung kann eine passende und günstigere Alternative für körperlich Tätige sein.

 

§100 EStG: Mitarbeiter versorgen und Arbeitgeberattraktivität steigern

 

Falls neben der Absicherung der biometrischen Risiken noch ein Sparziel erreicht werden soll, kann alternativ zur Gewinnverwendungsform Bonusrente auch die verzinsliche oder Fonds-Ansammlung gewählt werden. Der Arbeitgeber kann so also die Invaliditätsabsicherung mit Überschüssen, die zum Rentenbeginn fällig werden, kombinieren und sein Angebot noch weiter gestalten.

In der Firmenkundenberatung sollte die Förderung gemäß § 100 EStG zukünftig eine zentrale Rolle spielen – zumindest bei den Betrieben, bei denen der Fürsorge-Gedanke ausgeprägt sowie die Teilzeitquote hoch ist und das Einkommen unterhalb von 2.575 Euro (brutto) liegt.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen der AssCompact Wissen Veranstaltung Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch der VOLKSWOHL BUND ist als Partner des Forums mit einem Online-Workshop vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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Ein Artikel von
Lars Müller

Betrieblicher Einkommensschutz – bedarfsgerecht beraten

Um zum Thema betrieblicher Einkommensschutz kundenorientiert beraten zu können, brauchen Versicherungsmakler schnelle, digitale Lösungen und passende Produkte. Die NÜRNBERGER Versicherung unterstützt Vermittler mit einem entsprechenden Konzept.

Ein Beitrag von Christian Pöschl, Marktmanager Süd, Verkaufsförderung Firmen, Produkt- und Marktmanagement Leben bei der NÜRNBERGER Versicherung

Arbeitgeber beklagen seit vielen Jahren den Fachkräftemangel. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, Mitarbeiter zu halten und neue zu gewinnen. Etwa mit Benefits, mit denen sich Arbeitgeber von anderen unterscheiden können. Und hier kommt der Vermittler ins Spiel. Denn wenn es um betrieblichen Einkommensschutz geht, kann er den Arbeitgeber bedarfsgerecht beraten und ihm somit helfen, eine attraktive Arbeitgebermarke aufzubauen. Mit dem betrieblichen Einkommensschutz4Business der NÜRNBERGER greift er hierbei auf ein einfaches Konzept zurück, das ihm hilft, den jeweils passenden Schutz zu finden.

Kollektivstufen

Neben der staatlichen Förderung bietet ein kollektives Produkt über den Arbeitgeber vergünstigte Konditionen. Und der Vorteil für Arbeitnehmer liegt somit auf der Hand: Sie profitieren nämlich von preiswerten Beiträgen durch Kollektivstufen und können ihre Versorgungslücken kostengünstiger durch Entgeltumwandlung schließen. Doch Produkte allein reichen bekanntlich oft nicht aus, um beim Kunden überzeugen zu können. Denn oftmals erschwert die Gesundheitsprüfung den Zugang zu einer geeigneten Absicherung. Die NÜRNBERGER bietet Kunden und Vermittlern die passende Lösung.

Einkommensschutz4Business – viele Vorteile

Das Konzept ist einfach und unkompliziert – wie Fahrradfahren. Denn Vermittler brauchen sich nur drei wichtige Zahlen zu merken: 12, 18 und 0. Aber was hat es damit auf sich? Innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des Gruppenvertrags können die Mitarbeiter zu stark vereinfachten Konditionen versichert werden. So fallen für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags keine Gesundheitsfragen an. Die Absicherung einer Berufs- oder Grundfähigkeitsversicherung im Rahmen der Direktversicherung kann einfach mit einer Dienstobliegenheitserklärung, die der Arbeitgeber unterzeichnet, abgeschlossen werden.

Für Mitarbeiter, die neu in die Firma eintreten, gelten diese vergünstigten Konditionen ab Diensteintritt für 18 Monate. Durch den längeren Zeitraum wird die Probezeit berücksichtigt. Die Möglichkeit, den Mitarbeitern den elementaren Einkommensschutz im Rahmen des Gruppenvertrags zu vergünstigten Konditionen auch als Privatvertrag anbieten zu können, rundet das neue Konzept ab. Hier ist lediglich eine vom Arbeitnehmer unterzeichnete Eigen-Dienstobliegenheitserklärung abzugeben. Für den Vermittler stellt das in der Praxis einen echten Mehrwert dar.

Mit dem privaten Einkommensschutz im Rahmen des Gruppenvertrags können auch die Arbeitgeber überzeugt werden, die eine Berufs- oder Grundfähigkeitsversicherung nicht im Rahmen der Direktversicherung anbieten möchten. Der Arbeitgeber hat damit trotzdem die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern einen vereinfachten Zugang zum wichtigen Versicherungsschutz anbieten zu können. Somit bleiben am Ende für alle Beteiligten 0 Wünsche offen.

Für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit werden mindestens fünf versicherte Personen ab Beginn im Rahmen eines Gruppenvertrags benötigt. Für die Berufs- und Grundfähigkeitsversicherung sind es ab Beginn zehn Personen, um die Vorteile von Einkommensschutz4Business nutzen zu können.

Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung nutzen

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde in der bAV seit 2019 ein Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber von 15% begründet. Spätestens zum 01.01.2022 muss der Pflichtzuschuss laut BRSG umgesetzt sein. Der Nettoaufwand wird dadurch nochmals erheblich reduziert. Den genauen Vorteil können Vermittler über die BU- und NGF-Vergleichsrechner im NÜRNBERGER Vertriebsportal mit wenigen Angaben berechnen – detailliert und übersichtlich. Somit haben Vertriebspartner die Möglichkeit, ihren Kunden die Lösung zu bieten, die sie benötigen.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen der AssCompact Wissen Veranstaltung Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch die NÜRNBERGER Versicherung ist als Partner des Forums mit einem Online-Workshop vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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Ein Artikel von
Christian Pöschl

Betriebliche Einkommensvorsorge: Arbeitskraft zeitgemäß sichern

In der betrieblichen Versorgung rückt zunehmend Einkommensvorsorge in den Fokus. Allianz Leben bietet verschiedene Lösungen, abgestimmt auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens: von Absicherung der Altersrente in der bAV im BU-Fall über eine BU-Rente bis hin zur Absicherung der Grundfähigkeiten.

Ein Beitrag von Göksel Ertas, Leiter Maklervertrieb Frankfurt der Allianz Lebensversicherungs-AG

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hoch: Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland wird berufsunfähig, dabei machen Erkrankungen der Psyche und am Skelett über die Hälfte aller Ursachen für Berufsunfähigkeit aus. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle der Erwerbsminderung sind allerdings überschaubar. Außerdem ist diese Rente nicht ohne Weiteres zu bekommen: Nur wer weniger als sechs Stunden am Tag einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann, kann überhaupt eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Für die volle Erwerbsminderungsrente sind es sogar weniger als drei Stunden. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle, denn bei der Erwerbsminderungsrente ist nur der Gesundheitszustand relevant, nicht jedoch der ausgeübte Beruf. So ist eine Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich.

Erwerbsminderungsrente zu gering

Hinzu kommt, dass von den Anträgen auf Erwerbsminderungsrente, die pro Jahr bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingehen, im Durchschnitt ca. die Hälfte abgelehnt wird. Nur jeder zweite Antrag erfüllt also die Voraussetzungen für diese Rente, die sich im Durchschnitt auf monatlich 827 Euro beläuft und somit viel zu gering ausfällt, um den Lebensstandard vor der Erwerbsminderung zu halten.

Die Leistung aus der gesetzlichen Einkommensvorsorge ist also zu niedrig und schwer zu bekommen. Bei der privaten Einkommensvorsorge hingegen sind zum einen abweichende Kriterien vorgesehen: Als berufsunfähig nach der Definition von privaten Lebensversicherern gelten die Ver­sicherten, die aus gesundheitlichen Gründen während der Versicherungsdauer mindestens zu 50% berufsunfähig sind, das heißt ihren aktu­ellen Beruf nicht mehr ausüben können. Zum anderen kann die Höhe der Absicherung im Grundsatz nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen gewählt werden. Somit ist in der privaten Einkommensvorsorge im Gegensatz zur gesetzlichen eine Absicherung des bisherigen Lebensstandards möglich.

Der Beratungsansatz zur Einkommensvorsorge bei Allianz Leben geht noch einen Schritt weiter: Für Personen, die überwiegend eine Bürotätigkeit ausüben und denen die Absicherung einer konkreten Tätigkeit wichtig ist, ist nach wie vor die Berufsunfähigkeitsvorsorge der Allianz erste Wahl. Für Personen allerdings, die überwiegend körperlich tätig oder auf Mobilität angewiesen sind, ist im Zweifelsfall vor allem die Absicherung der körperlichen Tätigkeiten wichtig. Für sie kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch aus finanziellen Gründen oft nicht in Betracht. Die Allianz KörperSchutzPolice (KSP) spricht genau diese Personengruppe an und deckt als Grundfähigkeitsversicherung die wichtigsten Risiken von körperlich tätigen Personen ab. Somit bietet der Beratungsansatz von Allianz Leben für alle Absicherungsbedürfnisse das passende Produkt.

Einkommensvorsorge über die bAV

Besonders attraktiv ist die Einkommensvorsorge über eine betriebliche Lösung, also als betriebliche Altersversorgung (bAV). Für diesen Weg sprechen insbesondere folgende Vorteile: Durch Sonderkonditionen sowie die Einsparung von Steuern und Sozialabgaben ist eine kostengünstige Absicherung möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen erleichtern vereinfachte Aufnahmeverfahren den Zugang zur Einkommensvorsorge. Und mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) haben Arbeitnehmer seit 2019 auch Anrecht auf obligatorische Arbeitgeberzuschüsse bei Gehaltsumwandlung.

Das Bundesministerium der Finanzen stellte im Schreiben vom 19.02.2019 fest, dass eine Grundfähigkeitsversicherung der Absicherung des biometrischen Risikos „Invalidität“ dient und damit die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) erfüllt. Insofern können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Einkommensvorsorge in der bAV sowohl als Berufsunfähigkeitsversicherung wie auch als Grundfähigkeitsabsicherung anbieten.

Für Beschäftigte bietet sich im Rahmen der bAV also eine attraktive Möglichkeit, ihre Arbeitskraft abzusichern und die in der gesetz­lichen Absicherung bestehende Versorgungslücke zu schließen. Aber was haben die Arbeitgeber davon? Welchen Vorteil haben Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Einkommensvorsorge in der bAV ermöglichen?

Mitarbeiterbindung erhöhen

Viele Unternehmen klagen über Fachkräftemangel. Sie haben Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen und oft werden die besten Mitarbeiter von der Konkurrenz abgeworben und verlassen das Unternehmen. Zu einem modernen Vergütungssystem gehört für viele Arbeitnehmer neben einem fairen Grundgehalt auch eine attraktive, leistungsfähige betriebliche Altersversorgung. Einer Studie von Willis Towers Watson zufolge sorgt eine bAV für stärkere Mitarbeiterbindung und dafür, dass Mitarbeiter stolz auf ihr Unternehmen sind, sich stärker für den Erfolg des Arbeitgebers einsetzen und den eigenen Arbeitgeber auch eher weiterempfehlen. Und mit einem einfachen und lukrativen Einstieg in die betriebliche Einkommensvorsorge können sich Unternehmen von Mitbewerbern abheben und ihre soziale Verantwortung gegenüber ihrer Belegschaft in besonderem Maße unterstreichen.

Verschiedene Lösungen zur Absicherung

Die Möglichkeiten, die Allianz Leben im Rahmen der betrieblichen Einkommensvorsorge bietet, sind dabei vielfältig und können individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Unternehmens und seiner Belegschaft abgestimmt werden. Sie reichen vom sogenannten Rentenretter, der die eigentliche Altersrente in der bAV im Fall der Berufsunfähigkeit sichert, über eine BU-Rente bis zur Absicherung der Grundfähigkeiten des Arbeitnehmers mit der Allianz KörperSchutzPolice.

Mit Überschüssen Kapital aufbauen

Neben dem reinen Risikoschutz haben Arbeitnehmer auch die Option, aus den Überschüssen eine Kapitalzahlung zu wählen. Dabei gibt es mehrere Optionen: Entweder die Überschüsse werden im Sicherungsvermögen von Allianz Leben für eine mögliche Kapitalzahlung im Todes- und Erlebensfall angesammelt oder sie können zur Erhöhung der BU-/KSP-Rente im Leistungsfall verwendet werden. Arbeitnehmer erhalten also die Möglichkeit, ihr Einkommen abzusichern und gleichzeitig mit den Überschüssen sicherheitsorientiert Kapital aufzubauen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Überschüsse auch in einer Fondsanlage angesammelt und damit die Chancen des Kapitalmarkts noch stärker genutzt werden. Diese Möglichkeit steht im Rahmen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBV) zur Verfügung.)

Darüber hinaus können Arbeitnehmer die Beitragszahlung bis zu sechs Monate aussetzen, wenn die Entgeltfortzahlung wegfällt und sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Diese Option besteht bei der SBV, der ergänzenden Berufsunfähigkeitsversicherung (EBV) und der KörperSchutzPolice jeweils in der Direktversicherung. Die Beiträge müssen in diesem Fall nicht nachgezahlt werden und der Versicherungsschutz bleibt im gesamten Zeitraum in voller Höhe erhalten.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch die Allianz ist als Partner des Forums mit einem Online-Workshop vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie hier.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „betriebliche Versorgung“ und in unserem ePaper.

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Göksel Ertas