Pensionsverpflichtungen aktiv managen
<p>In den Bilanzen vieler mittelständischer Unternehmen sind Pensionsrückstellungen für zugesagte Versorgungsleistungen vorhanden. Den Versorgungsberechtigten wurden häufig Altersrenten, Hinterbliebenenrenten sowie Invalidenrenten zugesagt. Oftmals standen bei Erteilung der Zusagen neben den Versorgungsleistungen auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Vordergrund (Rückstellungsbildung in der Bilanz). </p><p>Angesichts der andauernden Niedrigzinsphase sind die Pensionsverpflichtungen in großen wie in kleinen Unternehmen zu einem schwer zu beherrschenden Thema geworden. Die in den vergangenen Jahren gesunkenen Zinsen haben dazu geführt, dass die Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz mit einem niedrigeren Zins bewertet werden müssen und die Höhe der Pensionsrückstellungen somit ansteigt. Im Einzelfall kann sich hieraus sogar die Gefahr einer handelsrechtlichen Überschuldung ergeben. Es ist daher ratsam, das Thema aktiv anzugehen und mögliche Handlungsalternativen frühzeitig zu prüfen.</p><p>Eine Handlungsalternative, um biometrische Risiken wie Langlebigkeit, Tod sowie Invalidität abzudecken, sind entsprechende Rückdeckungskonzepte. In der Praxis werden hierzu meist Rückdeckungsversicherungen oder Fondsanteile eingesetzt. Faktisch führt der Einsatz von Rückdeckungsversicherungen jedoch lediglich zu einem Aktivtausch. Bei einer Verpfändung der Rückdeckungsmittel erfolgt in der Handelsbilanz eine Saldierung mit den Rückstellungen. </p><h5>Auslagerung auf externe Versorgungsträger </h5><p>Als weitere Handlungsalternative gewinnt die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf externe Versorgungsträger zunehmend an Bedeutung. Im Fall der Auslagerung bereits erdienter Anwartschaften ausgeschiedener und aktiver Mitarbeiter (Past-Service) sowie der Auslagerung der zukünftig noch zu erdienenden Anwartschaften aktiver Mitarbeiter (Future-Service) hat sich in der Praxis das Kombinationsmodell aus Pensionsfonds und rückgedeckter Unterstützungskasse als besonders geeignet erwiesen. Denn dadurch können die steuerlichen Förderungsmöglichkeiten des Gesetzgebers optimal genutzt werden. </p><p>Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um einen versicherungsförmigen Durchführungsweg. Der Pensionsfonds kann chancenorientiert oder versicherungsförmig gestaltet sein. Die Auslagerung der noch zu erdienenden Ansprüche (Future-Service) erfolgt durch laufende Beitragszahlung in eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Über den Pensionsfonds können, im Rahmen des Past-Service, die bereits erdienten Pensionsansprüche steuerfrei und in unbegrenzter Höhe, gegen Zahlung eines zu ermittelnden Einmalbeitrages, ausgelagert werden. </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Chancenorientiert gestalteter Pensionsfonds--><h5>Chancenorientiert gestalteter Pensionsfonds</h5><p>Bei Verwendung der chancenorientierten Variante des Pensionsfonds zahlt der Arbeitgeber geringere Einmalbeiträge als bei der Verwendung des versicherungsförmigen Pensionsfonds. Sollten jedoch die auf den chancenorientierten Pensionsfonds übertragenen Mittel, beispielsweise aufgrund biometrischer Risiken und / oder einer schlechten Entwicklung der Kapitalanlage, nicht ausreichen, um die Versorgungsverpflichtung zu finanzieren, besteht eine Nachschusspflicht für das Unternehmen. Andererseits könnten höhere Erträge, zum Beispiel durch einen höheren Aktienanteil, realisiert werden und nicht benötigtes Vermögen auf das Unternehmen zurückübertragen werden.</p><h5>Versicherungsförmiger Pensionsfonds </h5><p>Der versicherungsförmige Pensionsfonds beinhaltet dagegen eine größtmögliche Sicherheit bei den Kapitalanlagen, ähnlich einer Rentenversicherung. Auch die biometrischen Risiken (z.B. Langlebigkeit) werden von diesem Pensionsfonds getragen. Insgesamt führt dies dazu, dass der für die Auslagerung zu erbringende Einmalbeitrag höher ist als beim chancenorientierten Pensionsfonds.</p><p>Alle geschilderten Vorgehensweisen bedürfen vor ihrer Umsetzung einer genauen Analyse, um im Anschluss eine tragfähige Entscheidung treffen zu können. Dabei gilt es, zunächst einen Überblick über die unternehmensindividuellen Beweggründe, die Anforderungen und Handlungsmöglichkeiten zu erhalten, und zwar unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher, handelsrechtlicher, steuerrechtlicher und arbeitsrechtlicher Grundlagen. Eine ganzheitliche Beratung, etwa durch die R+V Versicherung oder durch ihre Beratungstochter compertis, steht daher stets an erster Stelle. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Farknot Architect – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F5B41127-9D3E-4FD3-8422-00F00AF287B1"></div>