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Assekuranz Leben allgemein

Trends in der Arbeitskraftabsicherung: Tipps rund um Klauseln und Co.

Vertiefende Kenntnisse im Bereich der Arbeitskraftsicherung und der BU-Alternativen EU und Grundfähigkeitenversicherung haben die Zuhörer von Michael Franke im Vortrag „Trends in der Arbeitskraftabsicherung bekommen. Aufgeteilt auf zwei Zeiteinheiten gab es wichtige Tipps für den Makleralltag.

Für Begeisterung unter den Zuschauern des Kongresses AKS bei der DKM digital.persönlich hat Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter der Franke und Bornberg Research GmbH, gesorgt. In seinem auf zwei Zeitslots aufgeteilten Vortrag „Trends in der Arbeitskraftabsicherung“ erläuterte er zunächst, worauf bei Teilzeit-, Infektions- und Umorganisationsklauseln besonders zu achten ist. Außerdem führte er seine Zuhörer im zweiten Teil seines Vortrags in die „Kunst des Leistungs- und Prämienvergleichs“ ein.

Teilzeitklausel, Infektionsklausel, Umorganisationsklausel

Im Zusammenhang mit der Teilzeitklausel in BU-Versicherungsverträgen sei es beispielsweise ratsam, so Franke, die zeitliche Komponente im Blick zu behalten: Eine Rest-Arbeitsleistung von drei Stunden am Tag ergebe, dass der Versicherte, wenn er Vollzeit (acht Stunden am Tag) beschäftigt war, dann bereits über der 50%-Grenze liege. Bei einer Teilzeitbeschäftigung von vier Stunden am Tag bedeute eine Restleistungsfähigkeit von drei Stunden allerdings, dass der Versicherte noch drei Viertel seiner Arbeitsleistung bringen könne. In der aktuellen durch Corona auch von viel Kurzarbeit geprägten Situation empfehle sich zudem, auf die Gültigkeitsdauer zu achten und darauf, ob Kurzarbeit mit abgedeckt sei und ob es spezielle Teilzeit-Regelungen für Schüler und Studenten gebe. So sei bei einer Klauselformulierung „Wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit von Voll- auf Teilzeit reduziert, gilt in den folgenden zwölf Monaten …“ Kurzarbeit ausgeschlossen, denn diese ist ja keine freiwillige Arbeitszeitreduzierung des Versicherungsnehmers.

Im Rahmen der Infektionsklausel gingen die meisten Verträge, so Franke, von einem vollständigen Tätigkeitsverbot und meist von sechs Monaten Dauer der Arbeitsunterbrechung aus. Daher gebe es keinen großen Bezug zwischen den Infektionsklauseln und der Corona-Pandemie. Beträgt doch aktuell die Dauer des Corona-Infektionsrisikos zwischen 8 und 20 Tage, statt sechs Monate. Deshalb sollte auch im Blick behalten werden, ob die jeweilige Klausel im Vertrag ein teilweises Tätigkeitsverbot einschließt oder ob alle Berufsgruppen abgesichert sind. Nach Einschätzung von Michael Franke hat die Infektionsklausel durch die Corona-Pandemie keine weitere Bedeutung bekommen.

Was die Umorganisationsklausel angeht, ließ Franke seine Zuhörer wissen, dass seine Gesellschaft die Qualitätsveränderung dieser Klausel von 2014 bis heute unter die Lupe genommen hat und dass die Qualität in Punkten gesprochen von ca. 550 bis auf 750 von 1.000 Punkten zugelegt habe. Verbesserungen gab es laut Franke vor allem bei der Definition der zumutbaren Einkommensminderung, durch Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben sowie bei Akademikern mit hoher kaufmännischer Tätigkeit und in Bezug auf Umorganisationshilfen.

Leistungs- und Prämienvergleich mit dem AKS-Index

Zum Leistungs- und Prämienvergleich im zweiten Teil seines Vortrags zog Michael Franke den F&B AKS-Index heran, den das Unternehmen im Jahr 2014 entwickelt hat. Hierbei besonders unter die Lupe genommen werden Produktqualität, Leistungsstatistiken, Tätigkeitsstatus und Tätigkeitsbezug. Bei der detaillierten Betrachtung von Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitentarifen von ausgewählten Anbietern sprach Franke von der „Welle der zusätzlichen Leistungselemente“ die von der „Welle der Bausteine“ abgelöst worden sei. Franke nannte die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein „unterschätztes Produkt“. So sei beispielsweise im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen die EU-Versicherung manches Mal für den Kunden interessanter, da günstiger und passender, als wenn in das BU-Grundprodukt ein Psyche-Baustein eingebaut werde.

Abgeschlossen wurde der Vortrag noch von zwei F&B-Informationsvideos. (ad)

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Steuerentlastung durch Soli-Wegfall: Hohe Bereitschaft zum Sparen

Obgleich in der Bevölkerung viel Unsicherheit und Unklarheit darüber herrscht, ob bzw. wie viel jeder vom baldigen Wegfall des Solidaritätszuschlags profitieren kann, besteht eine große Bereitschaft, das eventuell freiwerdende Geld zu sparen. Dies ergibt eine Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge. Ein wichtiges Beratungsfeld also für Makler, die ihren Kunden das Sparen für die Altersvorsorge ans Herz legen können.

Über die Hälfte der Steuerzahler, die im kommenden Jahr aufgrund des Soli-Wegfalls mit einer Entlastung rechnen können, will das zusätzliche Nettoeinkommen zum Sparen zurücklegen. Das ergab die jüngste Umfrage im Deutschland-Trend des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), die von INSA Consulere durchgeführt worden ist.

Jüngere Befragte sind informierter und sparwilliger als ältere

Demnach gab knapp ein Viertel der Befragten an, das zusätzliche Geld zum Anlass nehmen zu wollen, um mit dem Sparen anzufangen. Gut ein Drittel will damit einen schon bestehenden Sparvertrag aufstocken. Vor allem die jüngeren Steuerzahler in der Altersgruppe der 18– bis 29-Jährigen nehmen die Entlastung zum Anlass, entweder mit dem Sparen zu beginnen oder die Einzahlungen in einen schon vorhandenen Vertrag zu erhöhen. Die jüngeren Befragten zwischen 18 und 29 und auch diejenigen zwischen 30 und 39 Jahren haben im Vergleich zu den übrigen Altersgruppen häufiger eine ungefähre Vorstellung davon, um wieviel ihr Haushaltsnettoeinkommen aufgrund des Wegfalls des Solidaritätszuschlages steigen wird. Mit zunehmendem Alter sinkt der Umfrage zufolge nicht nur die Ahnung über die Höhe der künftigen Entlastung, sondern es nimmt auch die Absicht deutlich ab, das zusätzliche Nettoeinkommen auf die hohe Kante zu legen. Über zwei Fünftel der Befragten über alle Altersgruppen hinweg wollen dem DIA zufolge hingegen eine Einkommenssteigerung nicht zum Sparen sondern eher für den direkten Konsum verwenden.

Im Westen und in Haushalten mit niedrigem Haushaltsnettoeinkommen herrscht mehr Sparbereitschaft

Aufgegliedert in Ost und West bzw. nach Höhe des Haushaltsnettoeinkommens fällt in der Umfrage auf, dass Befragte aus dem Westen etwas häufiger angeben, mit dem zusätzlichen Geld entweder mit dem Sparen zu beginnen oder es zur Aufstockung zu nutzen. Ostdeutsche Befragte geben etwas häufiger an, es nicht zum Sparen nutzen zu wollen. Und: Mit steigendem Haushaltsnettoeinkommen sinken die Anteile derer, die mit dem Sparen anfangen werden, von 64% (unter 1.000 Euro) auf 17% (4.000 Euro und mehr). Gleichzeitig erhöhen sich mit dem Haushaltsnettoeinkommen die Anteile derer, die das zusätzliche Geld zur Aufstockung eines bestehenden Sparvertrages nutzen wollen, von 15 auf 42%.

Bundesfinanzministerium: Ca. 90% der Steuerzahler werden entlastet

Die Umfrage zeigte aber auch, dass große Unsicherheit und Unklarheit über die individuelle Auswirkung der Neuregelungen beim Solidaritätszuschlag herrschen. So geht nur etwas mehr als ein Viertel der Befragten davon aus, vom Wegfall der Abgabe, die im Zuge der deutschen Wiedervereinigung eingeführt worden war, zu profitieren. Knapp zwei Fünftel hingegen nehmen das nicht an und knapp ein Drittel weiß es schlicht nicht. Nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen jedoch ca. 90% der Steuerzahler eine Entlastung erfahren.

Wichtiges Beratungsfeld für Makler

Doch ungeachtet dessen, ob die Bundesbürger wissen, ob bzw. wie viel steuerliche Entlastung sie durch den Wegfall des Solis zu erwarten haben – die Thematik bietet auf jeden Fall eine Menge Beratungsansätze für Makler und Mehrfachagenten. Denn wo eine hohe Bereitschaft zum Sparen des freiwerdenden Geldes besteht, kann bestimmt auch die Einsicht geweckt werden, in verschiedensten Formen für die individuelle Altersvorsorge zu sparen. Und wo der Fokus im Hinblick auf die Steuerentlastung eher auf dem direkten Konsum liegt, kann ein Hinweis auf eine drohende Finanzierungslücke im Alter sowieso nie schaden. (ad)

Die Ergebnisse der DIA-Umfrage gibt es hier.

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Die Lage der Lebensversicherer und Neues zum Sicherungsfonds

Die Bundesregierung hat umfangreiche Änderungen am Versicherungsaufsichtsgesetz in einem irreführend benannten Gesetzespaket versteckt und auf eine aktuelle Stellungnahme von Interessensvertretern verzichtet. Die Kritik daran eint sogar den GDV, den BdV sowie den Normenkontrollrat. Wie schlecht steht es tatsächlich um die deutschen Lebensversicherer? 22 von ihnen liegen schon auf der „Intensivstation“ der BaFin.

„The system is rigged.“ Das propagierte Donald Trump in seinem Wahlkampf 2016 immer wieder. Man fühlt sich an das englische Wort erinnert, wenn man einen Blick auf das Kürzel des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zum Risikoreduzierungsgesetz (RiG) wirft. Und auch der Vorwurf, den der umstrittene US-Präsident äußerte, kommt einen in den Sinn. Denn in einem Gesetzesentwurf mit dem Namen „Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor“, würde man wahrscheinlich keine umfassenden Änderungen für das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vermuten. Und dennoch beinhaltet das RiG auch Gesetzesänderungen für die Einrichtung von Sicherungsfonds. Die Änderungen sind jedoch nicht gänzlich neu.

Zweiter Anlauf für die Änderungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte die vorgesehenen Änderungen bereits 2019 vorgelegt. Damals jedoch im Zuge des geplanten Provisionsdeckels für Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen sowie Restschuldversicherungen (LVRG II). Während der Gesetzgeber dieses Vorhaben aktuell scheinbar nicht weiterverfolgt, erfahren einige Punkte zur Reform des Sicherungsfonds in der Lebensversicherung (Protektor) sowie der Krankenversicherung (Medicator) eine Wiederbelebung im RiG.

Effektivere Aufsicht über Sicherungsfonds

Die recycelten Punkte sollen laut BMF die Vorschriften zur gesetzlichen Einrichtung von Sicherungsfonds im Versicherungssektor konkretisieren und klarstellen und damit die Beaufsichtigung des Sicherungsfonds effektiver gestalten. Doch warum wird dieses Vorhaben an ein Gesetz gezurrt, das die Risiken im Bankensektor reduzieren soll und warum gerade jetzt?

Verfahrenssicherheit für den ersten Fall

Die Antwort wirft ein pessimistisches Licht auf den Bereich der Kranken- und im Besonderen auf den der Lebensversicherer. So ist dem Gesetzgeber daran gelegen, einen verfahrenssicheren Prozess für den Fall zu gewährleisten, „dass erstmalig der Bestand eines Lebens- oder Krankenversicherers auf einen Sicherungsfonds übertragen werden müsste“, wie dem Gesetzesentwurf zu entnehmen ist. (Die Übernahme des Versicherungsbestands der Mannheimer Lebensversicherungs-AG fand statt, bevor Protektor zum gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer wurde.) Wie schlimm steht es also um die Lebens- und Krankenversicherer?

Situation hat sich gewandelt

Die gesetzlichen Sicherungseinrichtungen für die Lebens- und Krankenversicherer wurden 2004 geschaffen und seitdem noch nie in Anspruch genommen. Das Ziel der Einrichtung von Protektor und Medicator war, die Ansprüche von Versicherten zu schützen und das komplette System der privaten Altersvorsorge vor Reputationsschäden zu bewahren. Doch 2004 ist lange her. So lag beispielsweise der vom BMF festgesetzte Höchstrechnungszins für die Lebensversicherer damals noch bei 2,75%. Aktuell liegt er bei 0,9% und nach Ansicht der Deutschen Aktuarvereinigung ist das immer noch zu hoch. Die DAV fordert eine Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,5%.

Erschwerte Bedingungen für Lebensversicherer

Im Zuge des Niedrigzinsumfelds stehen viele Lebensversicherer unter Druck. Die einst in den Versicherungsverträgen vereinbarten Zinsen können teilweise nur noch schwer erwirtschaftet werden. Einige Versicherer begnügen sich damit das Neugeschäft einzustellen, andere übertragen ihre Bestände in eine Run-Off-Gesellschaft. Wie sich die aktuelle Lage unter den Lebensversicherern darstellt, ist der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zu entnehmen.

Über 20 Lebensversicherer auf der Intensivstation

Der Antwort zufolge stehen aktuell ungefähr 20 Lebensversicherer unter intensivierter Aufsicht durch die BaFin. Nach Ansicht des BdV sind es 22. Einer intensivierten Aufsicht müssen sich diejenigen Unternehmen unterwerfen, aus deren jährlicher Prognoserechnung hervorgeht, dass sie mittel- bis langfristig in finanzielle Schwierigkeiten gelangen könnten. In diesen Fällen ist die BaFin verpflichtet, genauer hinzusehen und fordert von den Unternehmen Sachstandsberichte zur wirtschaftlichen Entwicklung ein.

Ausweichende Antwort auf Krisenfestigkeit

Auf die Frage, ob Protektor auch eine etwaige stark eingeschränkte Zahlungsfähigkeit mehrerer mittelgroßer Lebensversicherer auffangen könnte, erhielt die Oppositionspartei eine ausweichende Antwort. Das Sicherungsvermögen von Protektor umfasse aktuell knapp über 1 Mrd. Euro und könne über verschiedene Mechanismen im Sicherungsfall auf insgesamt rund 10,4 Mrd. Euro erhöht werden, so die Bundesregierung. Punktuelle Präzisierungen seien aber nötig. Mit dem zuvor genannten RiG habe die Regierung diese Präzisierungen jedoch angestoßen.

Drei Änderungen durch das RiG

Doch welche Änderungen für das Versicherungsaufsichtsgesetz bringt das RiG nun mit sich? Drei Änderungen stehen dabei im Fokus.

Mitgliedschaft im Sicherungsfonds

Zum einen geht es um die Pflichtmitgliedschaft im Sicherungsfonds. Ein Versicherungsunternehmen, das Pflichtmitglied in einem Sicherungsfonds wie Protektor oder Medicator ist, bleibt aktuell so lange Mitglied, bis die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb widerrufen wird. Zukünftig soll das Unternehmen auch dann noch Mitglied im Sicherungsfonds bleiben, sofern es über einen Versicherungsbestand verfügt, der unter den Schutzzweck des Sicherungsfonds fällt.

Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde

Eine zweite Änderung umfasst die Eingriffsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde, wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten nicht mehr nachkommen kann. Für so einen Fall kann entweder die Bestandsübertragung auf den Sicherungsfonds oder auch die Kürzung von Leistungen angeordnet werden. Beide Maßnahmen stehen zukünftig gleichwertig nebeneinander. Welches Instrument im Einzelfall eingesetzt wird, entscheiden die Behörden abhängig von den Belangen der Versicherten.

Doppeltes Trennungsgebot

Eine dritte Änderung bezieht sich auf das Trennungsgebot des Sicherungsfonds. Der Fonds muss übernommene Sicherungsfälle getrennt von seinem restlichen Vermögen verwalten. Im Zuge der Änderung wurde präzisiert, dass es sich dabei um ein doppeltes Trennungsgebot handelt. Jeder Versicherungsbestand, der im Rahmen eines Sicherungsfalls übernommen wird, muss einzeln verwaltet werden und ist weiterhin vom restlichen Vermögen zu trennen.

Weitere kleinere Änderungen sind dem Gesetzesentwurf des BMF direkt zu entnehmen. Ab Seite 129 werden die Änderungen des VAG behandelt.

Separates Gesetzgebungsverfahren gefordert

Und wie kommt es nun dazu, dass eine Reform des gesetzlichen Sicherungsfonds einfach an ein Gesetz zur Stabilisierung des Bankensektors gehängt wird? Diese Frage wirft auch die Stellungnahme des Normenkontrollrats (NKR) auf. Der NKR hätte ein separates Gesetzgebungsverfahren allein schon aus Transparenzgründen bevorzugt. Das BMF hatte sein Vorgehen dem NKR gegenüber damit begründet, die beiden Gesetzesvorhaben stünden in einem hinreichenden sachlichen Zusammenhang.

GDV übt Kritik ...

Das sehen der Bund der Versicherten (BdV) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer seltenen Einigkeit jedoch anders. Der GDV fordert, dass Änderungen des VAG zukünftig nicht mehr zusammenhanglos in Bankgesetzen abgehandelt werden.

... ebenso wie der BdV

Auch der Vorstandssprecher des BdV, Axel Kleinlein, stimmt in diese Kritik mit ein. Wichtige Änderungen dürften nicht in themenfremden Gesetzen versteckt werden, fordert Kleinlein. Des Weiteren bemängelt der Verband, dass er nicht erneut die Gelegenheit erhielt, Stellung zu beziehen. Im Rahmen des Gesetzesvorhabens rund um den Provisionsdeckel hatte der Verband bereits eine Stellungnahme abgegeben. Innerhalb von 18 Monaten habe sich die Situation für die Lebensversicherer jedoch weiter dramatisch verschlechtert, so Kleinlein. „Die Regierung wäre gut beraten, sich nicht nur auf veraltete Stellungnahmen zu stützen, sondern neue Stellungnahmen einzuholen, um die grundlegenden ökonomischen Erschütterungen der letzten sechs Monate angemessen zu berücksichtigen.“ (tku)

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So hat sich die Kapitalanlage der Versicherer verändert

Wie hat sich die Kapitalanlage der Versicherer und Pensionseinrichtungen in den letzten 15 Jahren entwickelt? Dieser Frage ist das Beratungsunternehmen Kommalpha in einer aktuellen Studie nachgegangen. Auch die aktuellen Folgen der Corona-Krise haben die Experten dabei beleuchtet.

Das Beratungsunternehmen Kommalpha hat die Kapitalanlagen von Versicherungen und Pensionseinrichtungen analysiert. Versicherungen und Pensionseinrichtungen sind demnach die klar größten Anlegergruppen des institutionellen Asset Managements in Deutschland. Die Summe der Finanzaktiva beträgt rund 3,1 Bio. Euro. Ende 2005 lag dieser Wert bei rund 1,6 Bio. Euro. Damit hat sich das Volumen in den vergangenen 15 Jahren nahezu verdoppelt.

Fonds mit Abstand favorisierte Anlageform

Investmentfonds sind mit fast 39% und einem Volumen von 1,12 Bio. Euro die mit Abstand favorisierte Anlageform der Finanzanlagen der beiden Betrachtungsgruppen, gefolgt von Schuldverschreibungen mit einem Anteil von knapp 17%. Direkt gehaltene Aktien, Einlagen und Kredite schließen sich mit relativ gleichen Anteilen um die 12 bis 13% an den gesamten Finanzaktiva an. Pensionseinrichtungen sind das in Relation am stärksten wachsende Segment im Bereich Fondsanlagen. Sie halten über 62% ihrer Finanzaktiva über Investmentfonds. Ihre Fondsbestände steigerten sich in der Betrachtungsperiode um fast 400%. In absoluten Beträgen bedeutet dies seit 2005 eine Zunahme um 337 von auf 421 Mrd. Euro.

Spezialfonds am beliebtesten

Für Versicherungen und Pensionseinrichtungen bleibt der deutsche offene Spezial-AIF das mit Abstand beliebteste Produkt für die indirekte Kapitalanlage. Sie sind auch die mit Abstand dominierenden Kundengruppen im Spezialfondsgeschäft und vereinen einen Marktanteil von knapp 60% auf sich. Das Volumenwachstum und Nettomittelaufkommen ist bei beiden Betrachtungsgruppen seit 15 Jahren beträchtlich, wobei sich die Entwicklung bei Altersvorsorgeeinrichtungen dynamischer darstellt.

Die Folgen des Coronavirus

Der Coronavirus hat mittlerweile auch den Spezialfondsmarkt infiziert und es zeigt sich ein historisches Bild. Im April 2020 sind 4,5 Mrd. Euro netto aus Spezialfonds abgezogen worden, obwohl 24,1 Mrd. Euro an frischem Geld dotiert wurden. „Die Koinzidenz von frischem Geld und Nettomittelabflüssen in der vorbezeichneten Höhe ist in einem einzelnen Monat bisher einmalig und eine dramatische Dynamik im Anteilscheingeschäft von Spezialfonds“, kommentiert Clemens Schuerhoff, Vorstand von Kommalpha und Autor der Analyse die Situation. Hauptverantwortlich dafür waren Versicherungen. Im Mai 2020 habe sich das Geschehen wieder etwas beruhigt. (mh)

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Düstere Prognose: Die Kapitalanlage der Versicherer im Jahr 2020

Die Corona-Pandemie sorgt für Ernüchterung in der Kapitalanlage der Versicherer. Die Anlageexperten der Gesellschaften rechnen trotz der schnellen Erholung der Aktienmärkte vom Corona-Crash mit keinem guten Anlagejahr. Das liegt vor allem daran, dass die Kapitalanlage in der Regel noch immer stark auf festverzinslichen Wertpapieren basiert.

Als würde die jahrelange Niedrigzinsphase die Kapitalanlage der Versicherungswirtschaft nicht schon vor genug Herausforderungen stellen, hat in diesem Jahr auch noch das Coronavirus die Kapitalmärkte ordentlich aufgewühlt. Die Aktienmärkte erlitten nahezu weltweit historische Einbrüche. Auch der Dax rauschte nach einem Allzeithoch von 13.789 Punkten im Februar um nahezu 40% auf zwischenzeitlich 8.441 Punkte in die Tiefe. Dem historischen Crash folgte aber postwendend eine historische Rallye. In den vergangenen Tagen fiel bereits wieder die Marke von 13.000 Punkten.

Staatliche Maßnahmen dürften wirken

Wie zuletzt schon Goldman Sachs Asset Management hat auch die Rating-Agentur Assekurata dieser Entwicklung in der diesjährigen Befragung der Kapitalanleger der Versicherungsgesellschaften besonders Rechnung getragen. Zwar ist die große Mehrheit der befragten Anlageexperten davon überzeugt, dass die historischen Hilfsmaßnahmen von EZB und Bundesregierung wirken werden. Kein Einziger geht von einer geringen oder gar sehr geringen Wirkung aus. 69% erwarten dagegen eine hohe Wirkung, 10%% sogar eine sehr hohe. Die auch mit den Hilfsmaßnahmen verbundene Erholung an den Aktienmärkten entfaltet allerdings nur wenig Wirkung in den Kapitalanalagekennzahlen der Versicherer.

Düstere Prognose: Die Kapitalanlage der Versicherer im Jahr 2020
Aktienmarkterholung verpufft

Dass die Erholungsrallye an den Aktienmärkten verpufft, hat einen einfachen Grund: Die Aktienquoten liegen in allen Sparten im unteren einstelligen Prozentbereich. Stattdessen dominieren festverzinsliche Anlagen. Bei den Personenversicherern liegt ihre Quote sogar jenseits der 80%-Marke. Doch selbst in der Schaden-/Unfallversicherung, die aufgrund geringerer passivseitiger Anforderungen freier in ihrer Kapitalanlage ist, überwiegen festverzinsliche Wertpapiere die Portfolien der Versicherer. Im Schnitt aller von Assekurata gerateten Schaden- und Unfallversicherer machen sie etwa drei Viertel des Portfolios aus. Aktien stehen dagegen nur für gut 4%.

Festverzinsliche Anlagen bleiben auch in der Neuanlage wichtig

Auch in der Neuanlage spielen festverzinsliche Wertpapiere nach wie vor eine bedeutende Rolle. Während in der vergleichsweise kurzlaufenden Schaden-/Unfallversicherung jedes Jahr knapp 10% des Kapitalanlagebestands fällig wird und zum aktuellen Marktzinsniveau neu angelegt werden muss, liegt der Anteil in der Lebens- und Krankenversicherung bei etwa 3%. In der Lebensversicherung dürften die tatsächlichen Neuanlageanteile aufgrund der Zinszusatzreserve aber weitaus höher ausfallen. Um diese zu finanzieren, realisieren die meisten Lebensversicherer laut Assekurata Bewertungsreserven, indem sie festverzinsliche Anlagen veräußern. Die frei werdenden Mittel müssen die Gesellschaften dann zu einem geringeren Marktzins wieder anlegen.

Einbruch der Zinsmärkte

Parallel zu den Aktienmärkten sind im Zuge des Corona-Schocks auch die Zinsmärkte Anfang März stark eingebrochen. So fiel der 10-Jahres-Swap von 0,21 % am Jahresanfang auf –0,39 %, was einem neuen Allzeit-Negativ-Rekord entspricht. Im Gegensatz zu den Aktienmärkten konnten die Zinsmärkte jedoch im Anschluss keine Aufwärtsrallye hinlegen. Vielmehr haben sich die Zinsen hier auf dem Krisen-Niveau eingependelt. So lag der 10-Jahres-Swap-Satz zum 13.07.2020 mit –0,19 % nur geringfügig oberhalb seines absoluten Tiefpunkts.

Düstere Prognose: Die Kapitalanlage der Versicherer im Jahr 2020
Düsterer Ausblick auf das Anlagejahr 2020

Vor diesem Hintergrund ist es Assekurata zufolge wenig verwunderlich, dass die Kapitalanleger der Versicherungsgesellschaften dem Jahr 2020 unter Kapitalanlagegesichtspunkten eher negativ entgegensehen. 77% der Befragten gehen eher oder sogar überhaupt nicht davon aus, dass 2020 unter Kapitalanlagegesichtspunkten ein gutes Jahr wird. Die restlichen 23% stehen dieser Aussage neutral gegenüber. Kein einziger Experte blickt auch nur eher optimistisch geschweige denn vollkommen optimistisch auf das Anlagejahr 2020. Im vergangenen Jahr hatte der Anteil an Pessimisten nur bei 35% gelegen und jeweils etwa ein Drittel der Befragten hatte eine neutrale Einstellung oder sogar der Aussage eher zugestimmt.

Kreative Lösungen gefragter denn je

Die Hilfsprogramme bringen laut Assekurata zwar frisches Geld in den Umlauf und stützen so die Wirtschaft, gleichzeitig steigt aber, vor allem durch das Anleihekaufprogramm der EZB, auch die Nachfrage nach festverzinslichen Wertpapieren. Dadurch komme es zu einem Preisverfall, der sich in diesem Fall in immer niedrigeren Zinsen äußert. Das seit Jahren herbeigesehnte Ende der Niedrigzinsphase sei durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in noch weitere Ferne gerückt. Die Kapitalanleger in den Versicherungsgesellschaften kommen daher nicht umhin, kreative Lösungen zu entwickeln, damit die Kapitalanlage auch weiterhin einen nennenswerten Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten kann, zieht die Rating-Agentur ein abschließendes Fazit. (mh)

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Covid-19-Krise: Debakel und Chance für Versicherer

Die Versicherer haben während der Corona-Pandemie bei den deutschen Verbrauchern laut einer Studie von Guidewire noch weiter an Ansehen verloren. Die Krise eröffnet der Branche aber auch Chancen. So hat sie das Bewusstsein für bestimmte Risiken geschärft. Zudem stellen viele Verbraucher ihre Beziehung zu Versicherern und zum benötigten Versicherungsschutz auf den Prüfstand.

Die Auswirkungen der Covid-19-Krise haben das Image der Versicherungsbranche negativ verändert. Das geht aus einer europäischen Studie von Guidewire Software unter 3.000 Verbrauchern hervor. Demnach haben Versicherungen durch die Covid-19-Krise an Kundenvertrauen verloren. Der Studie zufolge, hatten knapp 23% der deutschen Verbraucher bereits vor der Krise eine negative Meinung über Versicherer. Das Verhalten der Versicherer während der Krise hat bei weiteren 21% der deutschen Verbraucher zu einer negativen Einschätzung geführt, weil die Versicherungsunternehmen in ihren Augen in der Krise nicht genug für Menschen in Not getan haben. Im Gegenzug haben Versicherungen bei lediglich 11% der Verbraucher während der Krise an Reputation gewonnen.

Verbraucher nehmen Leistungen kritischer unter die Lupe

Das Auftreten erhöhter Risiken während der Zeit der Kontaktbeschränkungen, zum Beispiel im Hinblick auf Reisen, Arbeitsplatzsicherheit und gesundheitliche Gefahren, hat laut der Guidewire-Umfrage das Kundenverhalten gegenüber Versicherungen nachhaltig verändert. Jeder dritte Befragte in Deutschland will die Leistungen von Versicherungen zukünftig genauer prüfen. Fast jeder zweite deutsche Verbraucher gab zudem an, die Versicherungsleistungen ohnehin schon sehr sorgfältig zu prüfen. Guidewire sieht in den Zahlen einen Beleg dafür, dass die Covid-19-Krise in Deutschland dazu geführt hat, dass in Zukunft mehr Verbraucher die Leistungen ihrer Versicherer kritisch unter die Lupe nehmen werden.

„Notwendig, aber unbequem“

Insgesamt pflegen die Deutschen eine nüchterne Beziehung zu Versicherungen. Jeder Dritte bezeichnet Versicherungen als „notwendig, aber unbequem“. 16,5% sehen in ihnen Unternehmen, die überteuerte Produkte verkaufen und Schäden nur widerwillig bezahlen. Guidewire sieht darin eine Chance für die Versicherungsindustrie. Diese müsse die Kundenerfahrung optimieren. Der Schlüssel dazu liege in der Fokussierung auf eine „Omni-Channel“- Ansprache, mit der Versicherer plattformübergreifend auf die Bedürfnisse ihrer Kunden eingehen können. Für Versicherer gilt es den Studienautoren zufolge, sich noch stärker und agiler auf sich verändernde Rahmenbedingungen und die Anforderungen der Versicherungsnehmer einzustellen und passgenaue Versicherungslösungen zu entwickeln.

Corona verändert die Kundenbedürfnisse

Darüber hinaus hat die Krise das Bewusstsein der Verbraucher für Versicherungsrisiken geschärft. Gefragt nach Risiken, die sie aufgrund der Erfahrung aus der Krise in Zukunft gerne stärker absichern würden, nennt jeder dritte Befragte in Deutschland an erster Stelle Reiseannullierungen. Ebenfalls jeder dritte deutsche Verbraucher will sich daher wegen Covid-19 stärker mit Reiserücktrittsversicherungen auseinandersetzen. Weitere Risiken, die seit Beginn der Corona-Krise vermehrt im Fokus der Verbraucher stehen, sind Krankheit, Arbeitsplatzverlust sowie Zahlungssicherung.

Lücke zwischen Bewusstsein und bisheriger Absicherung

Für eine Absicherung gegen Online-Identitätsdiebstahl sind 12% der deutschen Verbraucher offener geworden. Guidewire zufolge besteht aber eine Lücke zwischen Risikobewusstsein und bisheriger Absicherung. So geben 86% der Befragten in Deutschland an, dass ihnen die Sicherheit ihrer Online-Identität „sehr wichtig“ oder „wichtig“ ist. Tatsächlich besitzen hingegen nur 6% der Befragten in Deutschland eine solche Versicherung. Hier und bei den anderen Risiken, die infolge der Krise ansteigen, biete sich den Versicherern die Chance, Kunden dabei zu unterstützen, Lücken in der Absicherung zu schließen.

Große Chance für die Versicherer

„Die Belastungen der letzten Monate haben eindeutig dazu geführt, dass viele Verbraucher ihre Beziehung zu ihrem Versicherer und den von ihnen benötigten Versicherungsschutz auf den Prüfstand stellen“, kommentiert René Schoenauer, Director Product Marketing EMEA bei Guidewire Software, die Zahlen. Die Pandemie habe die Menschen für gesteigerte Risiken, denen sie ausgesetzt sind, sensibilisiert. „Für die Versicherer liegt hier eine große Chance – vorausgesetzt, sie schaffen es, sich schnell auf die veränderten Kundenbedürfnisse einzustellen“, meint Schoenauer. Insgesamt ist Guidewire optimistisch, dass der Schock des erzwungenen Wandels für die gesamte Branche ein Katalysator für die Transformation sein wird.

Wahl des Versicherers und Bezugsquelle

Gute Ausgangschancen haben traditionelle Versicherer. Rund zwei Drittel der Befragten glauben, dass klassische Anbieter den besten Kundenservice im Verkaufsprozess und auch im Schadenfall bieten werden. Die jüngere Generation zwischen 16 und 24 Jahren bringt verstärkt auch Tech-Giganten wie Apple und großen Einzelhandelsunternehmen Vertrauen entgegen. Auch bei den bevorzugten Vertriebswegen gibt es Unterschiede zwischen den Altersgruppen. Insgesamt schließen 57% die Versicherungen am liebsten direkt beim Versicherer ab. In der Altersgruppe 55+ beträgt der Anteil sogar 65%. Die einzige wirkliche Konkurrenz stellen laut Guidewire Vergleichswebsites dar, über die fast jeder Fünfte seine letzte Versicherung abgeschlossen hat. In der Altersgruppe zwischen 35 und 45 Jahren war es sogar mehr als jeder Vierte. (mh)

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IAB: Weniger Selbstständige mit Arbeitslosenversicherung

Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge hat sich die Zahl der freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versicherten Selbstständigen seit 2013 von rund 145.000 auf 74.000 im Jahr 2019 nahezu halbiert. Die Gründe hierfür sind vielfältig.

Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen, wenn sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen immer weniger Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt. Demnach hat sich die Zahl der freiwillig versicherten Selbstständigen seit 2013 von rund 145.000 auf 74.000 im Jahr 2019 nahezu halbiert. Noch deutlicher ist der Rückgang der neu abgeschlossenen Versicherungsverhältnisse: Sie gingen von 19.000 im Jahr 2013 auf knapp 3.000 im Jahr 2019 zurück.

Viele Gründer (38%) gaben in der Befragung des IAB an, dass sie sich die Versicherung zu Beginn der Selbstständigkeit nicht leisten konnten. Ebenfalls 38% fanden die Konditionen nicht attraktiv. 35% nannten als Grund, dass sie die Versicherung nicht brauchen, da die Selbstständigkeit nicht scheitern wird oder sie im Falle der Geschäftsaufgabe schnell wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden werden. Für 24% war die Drei-Monats-Frist zu kurz, innerhalb der sie sich nach dem Beginn der Selbstständigkeit versichern können.

Verhältnis von Beiträgen zu Leistungen unterschiedlich

Ein wichtiger Punkt ist laut der IAB-Studie, dass sich das Verhältnis von Beiträgen zu Leistungen je nach Qualifikation der Versicherten stark unterscheiden kann. Die Beiträge sind unabhängig von der Höhe der im Versicherungsfall zu erwartenden Leistung: Versicherte in Westdeutschland zahlen pauschal 76,44 Euro im Monat, Versicherte in Ostdeutschland 72,24 Euro. Die Höhe der Leistungen richtet sich grundsätzlich nach dem letzten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Liegt die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung aber länger zurück, wird die Leistung anhand eines fiktiven Arbeitsentgelts berechnet, das sich nach der Qualifikation richtet. Das monatliche Arbeitslosengeld beträgt dann für zuvor Selbstständige ohne Kinder in der Steuerklasse III zwischen 917,40 Euro bei Personen ohne Berufsausbildung und 1.624,50 Euro bei Personen mit Hochschulabschluss. Entsprechend steigt die Neigung zum Versicherungsabschluss mit dem Bildungsstand und dem vorherigen Lohn. (ad)

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Spotlight auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Lebensversicherer mobilisieren ihr Biometrie-Geschäft: Die BU-Produkte haben eine relativ hohe Qualität erreicht, in der Grundfähigkeitsversicherung gibt es stetig Fortschritte. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung scheint da im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung noch eher ein Schattendasein zu führen. Doch auch hier nimmt die Entwicklung langsam Fahrt auf. Zwölf Versicherer punkten dabei in einer kürzlich erschienen Analyse.

Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat sich auch dieses Jahr wieder den Markt der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) angesehen. Dabei greift sie auf das Konzept der Marktstandards zurück. So wurden im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 04/2020“ 68 Tarife von 23 Gesellschaften analysiert und in insgesamt 17 Qualitätskriterien mit dem Marktstandard verglichen.

Berücksichtigt sind sowohl Produkte, die in Deutschland als auch in Österreich angeboten werden. Die Analyse basiert auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen Ausprägungen. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes.

Die 17 Kriterien im Detail

Die Analyse wurde anhand von 17 Kriterien durchgeführt. Diese sind im Einzelnen:

Prognosezeitraum, rückwirkende Leistung, Spezifikation der Erwerbstätigkeit, Arbeitsumfang, EU aufgrund von Pflegebedürftigkeit, Leistungszeitpunkt, Meldefristen, Beitragsstundung, zeitlich befristetes Anerkenntnis, Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt, Geltungsbereich, Mitwirkungspflichten Gesundheit, Mitwirkungspflichten Beruf , Einmalzahlungen, Nachversicherung ohne Anlass, Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten und die BU-Umtausch-Option.

Diese Kriterien beziehen sich ausschließlich auf die Bedingungswerke, nicht aber auf technische Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Höhe einer beitragsfrei versicherbaren Rente. Im Weiteren werden die Qualitätskriterien weder gewichtet noch aggregiert. Für die einzelnen Kriterien wird dargestellt, ob der Versicherer eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als der Marktstandard ist.

Zwölf Versicherer entsprechen oder übertreffen Marktstandard

An diejenigen Versicherer und Tarife, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard erfüllen oder übertreffen, verleiht infinma entsprechende Zertifikate. Insgesamt 31 Tarife von zwölf Gesellschaften haben die Voraussetzungen für die Erlangung dieser Auszeichnung erfüllt. Zu den Versicherern zählen:

AXA, Continentale, DBV, Dialog, Europa, Generali (Österreich), Hannoversche, HDI, INTER, MetallRente, VOLKSWOHL BUND und Zurich.

Entwicklung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

„Während in den letzten Jahren kaum Veränderungen in der EU zu erkennen waren, hat sich in diesem Jahr der Marktstandard bei der Übernahme der Reise- und Unterkunftskosten bei Auslandsaufenthalt verändert. Das ist zwar ohne Auswirkung auf die zertifizierten Produkte geblieben, deutet aber darauf hin, dass doch der eine oder andere Anbieter die EU ‚wiederentdeckt‘ haben könnte“, erläutert der geschäftsführende infinma-Gesellschafter Dr. Jörg Schulz zur Analyse.

„Möglicherweise übt auch die zunehmende Verbreitung der Grundfähigkeitsversicherung Druck auf die Versicherer aus, die EU als Alternative zur Arbeitskraftabsicherung attraktiver zu machen“, so Marc Glissmann, ebenfalls Geschäftsführer der infinma. Und weiter: „Während die BU-Produkte seit Jahren eine recht hohe Qualität aufweisen, ist gerade in der EU noch einige Luft nach oben.“ Gleichermaßen kündigt infinma eine Marktstandard-Analyse für die Grundfähigkeitsversicherung an. (bh)

Weitere Informationen zu den Marktstandards-Analysen der infinma finden sich hier.

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Verbraucherschutz: Alles auf Anfang in der privaten Altersvorsorge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Einführung eines öffentlich-rechtlich organisierten Standardprodukts für die private Altersvorsorge und hat mit der „Extrarente“ ein Umsetzungsmodell entwickelt. Ein neues Gutachten schlägt nun die Gründung eines öffentlich-rechtlichen Trägers nach dem Vorbild Bundesbank vor.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht, dass die Altersvorsorge reformiert und die Riester-Rente weiterentwickelt werden soll. Dieser Tage beginnt dazu der entsprechende Dialog in Berlin. Währenddessen hakt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) noch einmal nach: „Es macht keinen Sinn, dass Finanz- und Versicherungswirtschaft weiter überteuerte und kaum verständliche Riester-Produkte verkaufen dürfen. Besser und für Verbraucher weitaus profitabler wäre eine breit gestreute Anlage in Aktien, die durch einen unabhängigen Träger organisiert und kontrolliert wird. Der Träger muss dabei per Gesetz auf die Interessen der Verbraucher verpflichtet werden“, heißt es vonseiten Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Schon bekannt: Die Idee der Extrarente

Der vzbv fordert die Einführung eines öffentlich-rechtlich organisierten Standardprodukts und hat mit der „Extrarente“ ein konkretes Umsetzungsmodell vorgeschlagen. Verbraucher würden dabei automatisch in die Extrarente einbezogen, könnten sich per Opt-Out aber dagegen entscheiden. Die Kapitalanlage wäre frei wählbar, würde in der Voreinstellung aber vorrangig mit Aktien erfolgen und gegen Renteneintritt auf Anleihen umstellen.

Neues Gutachten: Kontrolle durch zwei Gremien

Nun stellt der vzbv ein neues Gutachten von Prof. Markus Roth von der Universität Marburg vor. Das Gutachten macht Vorschläge, wie ein Standardprodukt für die Altersvorsorge organisiert werden sollte.

Die Unabhängigkeit von staatlichen Weisungen sollte – wie bei der Bundesbank – per Gesetz festgeschrieben werden. Die weiteren Aufgaben des Trägers jenseits der Organisation der Vermögensverwaltung wären politisch zu entscheiden. Die Kontrolle des Vorstands soll durch einen unabhängig besetzten Verwaltungsrat und einen Beirat erfolgen. Die Organisation des Trägers kann öffentlich-rechtlich oder als GmbH erfolgen.

Die Finanz- und Versicherungswirtschaft wäre nur noch Auftragnehmer des Trägers. Einflüsse des Staates auf operative Geschäfte sollen in Anlehnung an das Bundesbank-Modell ausgeschlossen werden. (bh)

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Riester-Rente: Finanzminister und Verbraucherschützer fordern fondsgebundene Alternative

Bild: © Gert Baumbach – vzbv

 

Lebensversicherung: Zinstief und ZZR-Lockerung heben sich gegenseitig auf

Sollten sich die Kapitalmarktzinsen nicht wesentlich ändern, prognostiziert Assekurata bis 2030 einen ZZR-Bestand von mehr als 150 Mrd. Euro. Das entspricht der letzten Hochrechnung vor der 2018 eingeführten Korridormethode. Die Effekte aus der Methodenänderung und den gefallenen Marktzinsen heben sich damit gegenseitig auf. Assekurata entwirft auch drei unterschiedliche Szenarien zum Absinken des Referenzzinses.

Seit 2011 haben die Lebensversicherer marktweit insgesamt 75 Mrd. Euro in die Zinszusatzreserve (ZZR) eingestellt. Davon allein knapp 10 Mrd. Euro im Jahr 2019. Im Bilanzjahr 2018 war der Referenzzins lediglich um zwölf Basispunkte zurückgegangen, was maßgeblich auf die Methodenänderung bei der Ermittlung des ZZR-Bedarfs zurückzuführen war, die der Gesetzgeber mit Einführung der Korridormethode beschlossen hatte. „Um diese Zuführung zu stemmen, mussten die Versicherer zusätzlich etwa 1% Nettorendite erwirtschaften, was im aktuellen Zinsumfeld keine Selbstverständlichkeit ist“, rechnet Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei der Assekuranz Rating-Agentur Assekurata, vor. Auch für die nächsten zwei Jahre erwartet Assekurata ZZR-Zuführungen in ähnlicher Höhe. Der Reservebestand führe dazu, dass die Zinsanforderungen in den Beständen bereits deutlich gesunken seien. Sollten sich die Kapitalmarktzinsen nicht wesentlich ändern, prognostiziert Assekurata bis 2030 einen ZZR-Bestand von mehr als 150 Mrd. Euro. Dieser Wert entspricht der letzten Hochrechnung vor der 2018 eingeführten Korridormethode. Die Effekte aus der Methodenänderung und den weiter gefallenen Marktzinsen heben sich damit in den aktuellen Hochrechnungen gegenseitig auf. Dies teilt Assekurata im Zusammenhang mit der Veröffentlichung ihrer aktuellen Marktstudie zu Überschussbeteiligungen und Garantien von Lebensversicherern mit, die am 13.02.2020 veröffentlicht wurde (AssCompact berichtete).

Knapp 80% der Bestände in der Nachreservierung

Demnach sank der Referenzzins, der den brancheneinheitlichen Maßstab für die Dotierung der ZZR darstellt, im vergangenen Jahr um 17 Basispunkte auf 1,92%, womit sich laut Heermann alle Tarifgenerationen mit einem Garantiezins von 2,25% und höher in der Nachreservierung befinden. Auf die Studie bezogen seien also fast 80% der Bestände von der Nachreservierung betroffen, wenngleich es zwischen den Lebensversicherern große strukturelle Unterschiede gebe.

Drei verschiedene Zinsszenarien

Trotz der Berechnungsweise der Korridormethode, die gegenüber der vorherigen Methodik zu einem langsameren Absinken des Referenzzinses führt, wird dieser in kommenden Jahren weiter zurückgehen. Die Intensität hängt dabei vom Zinsverlauf ab. Dies verdeutlicht folgende Abbildung, in der Assekurata den Referenzzins für verschiedene Zinsszenarien (Basis-Szenario, Negativ-Szenario, Positiv-Szenario) in die Zukunft projiziert hat.

 

 Effekte heben sich gegenseitig auf

 

Im Fall des Basis-Szenarios, das ein seitwärtsverlaufendes Zinsniveau unterstellt, sinkt der Referenzzins sukzessive weiter und unterschreitet 2028 erstmals das Niveau von 0,90%. Dies hätte zur Folge, dass dann bereits die aktuell gültige Höchstrechnungszinsgeneration nachreservierungspflichtig würde. Im Negativ-Szenario, in dem ein bis 2030 kontinuierlich auf –1,00% sinkendes Zinsniveau angenommen wird, wäre dies sogar schon im Jahr 2025 der Fall. Selbst im Positiv-Szenario, in dem sich das Zinsniveau langsam erholen und auf 1,50% ansteigen würde, sinkt der Basiszins in den kommenden Jahren noch auf 1,42% ab, würde sich dann aber stabilisieren.

„Ausgedrückt in Euro müsste die Branche im Basis-Szenario bis 2030 mehr als 150 Mrd. Euro an ZZR-Mitteln aufbauen, was unseren Hochrechnungen vor Einführung der Korridormethode zum damaligen Zinsniveau entspricht“, erläutert Lars Heermann. Nach alter ZZR-Methodik läge in diesem Szenario der künftige Höchstbedarf im aktuellen Zinsumfeld sogar bei über 200 Mrd. Euro, ähnlich wie aktuell im Negativ-Szenario. Besser sehe es im Positiv-Szenario aus, bei dem die ZZR bereits bei gut 100 Mrd. Euro ihren Gipfel erreiche und ab 2026 schon wieder abgebaut würde. „Dann hätte die Branche heute bereits drei Viertel der insgesamt erforderlichen ZZR gestemmt, was unter unseren derzeitigen Zinsprognosen allerdings unwahrscheinlich ist“, so Heermann.

Mindestzuführungsverordnung soll geändert werden

Wie viel und bis wann jeder einzelne Anbieter noch Reserven aufbauen muss, hängt dabei nicht nur vom Zinsverlauf, sondern auch von der Bestandszusammensetzung und dem aktuellen Ausfinanzierungsgrad ab. Um die Mittel aufzubringen, müssen viele Unternehmen weiterhin Teile ihrer Bewertungsreserven auflösen, zumal es für externe Kapitalgeber unter den bestehenden Regelungen unattraktiv ist, einem Lebensversicherer zusätzliches Kapital zur ZZR-Finanzierung zur Verfügung zu stellen. Hier soll eine aktuelle Gesetzesinitiative Abhilfe schaffen. Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) sieht vor, die Mindestzuführungsverordnung so zu ändern, dass Kapitalgeber ihren Finanzierungsbeitrag sukzessive zurückerhalten können, falls dieser schlussendlich nicht benötigt werden sollte.

Gleichzeitig liegt die Verzinsung damit deutlich unterhalb der Verzinsung bei laufenden Rentenbezügen oder Policen gegen laufenden Beitrag. Als weitere regulatorische Änderung ist eine erneute Absenkung des Höchstrechnungszinses absehbar. Alle Studienteilnehmer erwarten diese zum 01.01.2021. Mehrheitlich gehen die Versicherer dann von einer Absenkung auf 0,50% aus, was dem aktuellen Vorschlag der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) entspricht, wobei die endgültige Festlegung durch das BMF erfolgt. (ad)

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