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Assekuranz Sach allgemein

Tiny Houses – Ein populärer Trend

Tiny Houses sind begehrt, deren rechtliche Einordnung ist aber noch ungeklärt. Es kann sich um ein Fahrzeug oder ein Gebäude handeln. Versicherungsschutz gibt es für beide Varianten, etwa beim Assekuradeur ias. Ein Interview mit Julian Bartz, Assistant Manager bei der ias – Internationale Assekuranz-Service GmbH.

<h5>Die ias vermittelt einen Tiny-House-Versicherungsschutz. Wie entwickelt sich die Nachfrage?</h5><p>In Zeiten immer teurer werdenden Wohnraums, Wohnungsknappheit sowie steigender Mieten werden Tiny Houses immer populärer. Diese Häuser sind die ideale Wohnlösung, um das Bedürfnis nach einem Eigenheim unter einem ökologischen wie ökonomischen Aspekt in Einklang zu bringen. Das Interesse an und somit auch die Nachfrage nach unserem „Tiny-House-Schutz“ steigen somit stetig. Neben der steigenden Anzahl an Herstellern gibt es auch immer mehr Gemeinden, die auf die Nachfrage ein passendes Angebot bieten. Dies unterstreicht der Trend zu den ersten Tiny-House-­Dörfern in Deutschland.</p><h5>Worunter fällt eigentlich ein Tiny House in Deutschland? Fahrzeug, Camping oder Gebäude?</h5><p>Diese Frage werden sich viele stellen, die sich zum ersten Mal mit dem Thema auseinandersetzen. Neben dem Begriff „Tiny House“, welches übersetzt eben ein „winziges Haus“ ist, finden sich bei der Thematik noch Begrifflichkeiten wie Minihaus, Mikrohaus oder Singlehaus. Der Gesetzgeber hat, anders als im Ursprungsland USA, noch keine feste Definition für den Begriff vorgegeben. Das Unterscheidungsmerkmal besteht darin, ob die Tiny Houses mit einem Trailer fest verbunden sind oder nicht. Objekte, die fest mit einem Trailer verschraubt sind und eine Straßenzulassung haben, gelten im Rahmen der StVO als Fahrzeug. Jedoch darf man nicht außer Acht lassen, dass das deutsche Baurecht auch für Tiny Houses gilt, das besagt, dass unter gewissen Umständen eine Baugenehmigung benötigt wird, sobald es langfristig auf einem Stellplatz verbleibt und gegebenenfalls sogar ständig bewohnt wird. Gemäß Vorgesagtem wäre in dem zweiten Fall der passende Begriff hierbei der eines Gebäudes. Dabei spielt es keine Rolle, ob auf Rädern oder auf festem Fundament stehend. Die Einzelheiten sollte jeder Interessent oder künftige Eigentümer rechtzeitig in den jeweiligen Landesbau­ordnungen der Länder nachlesen. Letztendlich kann ein solches Objekt somit, je nach Nutzung und Aufbau, sowohl Fahrzeug als auch Gebäude sein.</p><h5>Was bedeuten die unterschiedlichen Varianten dann grundsätzlich für den Versicherungsschutz?</h5><p>Das von uns im Markt lancierte Produkt bietet für beide Varianten entsprechenden Versicherungsschutz. Für zugelassene Fahrzeuge nehmen wir einen Prämienzuschlag, da diese erfahrungsgemäß ein höheres Schadenpotenzial als jene Objekte darstellen, die fest an einem Standort verbleiben. Wir sind seit vielen Jahren mit unserem Produkt am Markt und lassen unter anderem auch unsere Erfahrungen aus dem Schadenbereich in unsere Produktgestaltung einfließen.</p><h5>Welche Leistungen sind in Ihrem Tarif enthalten?</h5><p>Mit dem Produkt bieten wir unseren Kunden einen vollumfänglichen Versicherungsschutz für Schäden am Objekt und am Hausrat – zum Beispiel infolge von Sturm, Brand, Hagel oder Überschwemmung. Ebenfalls obligatorisch sind eine Glas- sowie eine Standplatzhaftpflichtver­sicherung enthalten. Dabei gelten winterfeste Vorzelte, Anbauten sowie Garten- oder Geräteschuppen ebenfalls als mitversichert.</p><p>Optional bieten wir unseren Kunden ein Wasser-, ein Outdoor- und ein Autarkie-Paket. Das Produkt kann sowohl digital über unser Endkundenplattform verias24 abgeschlossen als auch von Maklern vertrieben werden. Risikoträger ist unser langjähriger Partner, die HDI Global Specialty SE.</p><h5>Sie haben den ergänzenden Baustein Autarkie-Paket angesprochen. Ist das ein großes Thema?</h5><p>Immer mehr Menschen wollen mit ihrem Tiny House autark und somit unabhängig sein. Diesen Trend haben wir frühzeitig erkannt und mit unserem schon genannten optionalen Autarkie-Paket die Bedürfnisse der Klientel erfüllt. Somit können wir unter anderem einen umfangreichen Schutz für die Photovoltaik- und Solaranlagen am Stellplatz anbieten.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2021, Seite 46, und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-01-2021/65164813&quot; target="_blank" >ePaper</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © ParamePrizma – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/1F3CABDF-958D-4072-B5CD-CC6509321070"></div>

 

Smart Home verändert die traditionelle Wohngebäude- und Hausratversicherung

Ein Gebäude bzw. ein Haushalt lässt sich ohne viel Aufwand in ein Smart Home umwandeln, indem mit einfachen Hard- und Softwaremaßnahmen Haushaltsgeräte vernetzt werden. Das Smart Home bietet zudem Fehlerfrüherkennung, die Gebäude- und Hausratschäden vermeiden hilft und somit den traditionellen Versicherungsschutz verändert.

<h5>Von Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Partnerin der Taylor Wessing PartG mbB</h5><p>Smart Home macht nicht nur das Wohnen komfortabler, es spielt für die Gebäudeversicherungssparte eine immer größere Rolle: Nach dem aktuellen GDV-Schadenindex der deutschen Wohngebäudeversicherer waren Leitungswasserschäden im Jahr 2019 für die Versicherer so teuer wie nie und häufiger als Brände. Hauptursachen sind Installations- und Gerätefehler und mangelhafte Rohrverbindungen.</p><p>Deshalb verlangen Gebäudeversicherer oft im Versicherungsvertrag als rechtswirksame Voraussetzung des Versicherungsschutzes, dass die Dichtigkeit der Rohre maximal fünf Jahre vor Vertragsbeginn durch einen Sachverständigen nach DIN-Standard geprüft wurde (vgl. aktuellen Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 06.04.2020 – 20 U 271/19 – in: VersR 2020, 1517 f.). Weiterhin investieren die Gebäudeversicherer in die Entwicklung von intelligenten Wasseruhren, Sensortechnik und Vernetzung von Feuermeldern, welche zukünftig ähnlich wie bei einem Kfz-Telematiktarif ein­gesetzt werden können. Da der Versicherungsnehmer die Kosten für die Präventionstechnik im Smart Home selbst tragen soll, entwickeln die Versicherer zudem Anreizsysteme wie die Verknüpfung der Smart-Home-Technik mit Handwerkernetzwerken oder einem Notfall­management. Das Smart Home wirft in der Gebäude- und Hausratversicherung aber auch rechtliche Fragen auf.</p><h5>Deckungslücke in bestehenden Versicherungsverträgen</h5><p>Grundsätzlich werden die technischen Komponenten, insbesondere die Hardware, des Smart Homes vom Versicherungsschutz der traditionellen Hausrat- und Wohn­gebäude­versicherungen erfasst. Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen, während die Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude selbst versichert. Zum Gebäude zählen die mit dem Erdboden verbundenen Bauwerke, welche zur überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind, sowie Gebäude­bestandteile, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verlieren, und Gebäudezubehör, welches im oder am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung dient.</p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="http://asscompact.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_l…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="Smart Home verändert die traditionelle Wohngebäude- und Hausratversicherung" height="177" src="http://asscompact.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/p…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Bei der Smart-Home-Hardware ist also im Detail zu klären, ob Hausrat oder vielmehr ein Gebäude­bestandteil oder -zubehör vorliegt: Der überwiegende Teil der Hardware dürfte nicht aus mit dem Gebäude fest verbundenen unselbst­ständigen Komponenten bestehen und daher unter die Deckung der Hausratversicherung fallen. Als Gebäudebestandteil im Sinne der Wohngebäudeversicherung sind wohl nur die vom Smart Home genutzten Leitungen anzusehen, soweit sie innerhalb des Gebäudes unter Putz verlegt sind. </p><p>Die Gebäude- oder Hausratversicherung bietet allerdings keinen Versicherungsschutz bei Verlust oder Beschädigung von elektronisch gespeicherten Daten oder von Software, da beides nach aktuellem versicherungsrechtlichen Verständnis keine Sachen im Sinne der Versicherungsbedingungen darstellen, es sei denn, dies wird ausdrücklich individuell im betreffenden Versicherungsvertrag vereinbart. Versicherte, die ihr Gebäude, ihre Wohnung oder ihre Büroräumlichkeiten zu einem Smart Home oder Smart Office umfunktionieren wollen, sind daher gut beraten, vorab – möglichst unterstützt durch ihren Makler – mit dem Hausratversicherer und dem Gebäudeversicherer über den Versicherungsschutz, zum Beispiel auch durch einen weiteren Zusatzdeckungsbaustein oder durch eine separate Cyberversicherung, zu sprechen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Gefahrerhöhung--><h5>Gefahrerhöhung</h5><p>Wenn das Gebäude, die private Wohnung oder das Büro zum Zeitpunkt des Abschlusses der Hausratversicherung und/oder der Wohn­gebäudeversicherung noch kein Smart Home/Office war, so stellt sich zudem die Frage, ob die Installation der neuen Technik eine Gefahrerhöhung im Sinne der §§ 23 ff. VVG ist, weil neue Risiken entstehen: Insbesondere könnten unbefugte Dritte mittels Hackerangriff vernetzte Elektrogeräte manipulieren und dadurch sogar den Versicherungsfall (zum Beispiel einen Brand) herbeiführen. Gemäß § 23 Abs. 1 VVG darf der Versicherungsnehmer nach Abschluss des Versicherungsvertrags ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder vornehmen lassen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Verpflichtung, so kann der Versicherer unter Umständen den Versicherungsvertrag kündigen, eine Prämienerhöhung verlangen oder im Schadenfall seine Leistungsfreiheit geltend machen. Für den Versicherer wird es ein wesentlicher Aspekt sein, welche Technik installiert werden soll und wer diese Installation vornimmt. Eine unsachgemäße Installation (zum Beispiel durch den technik­unerfahrenen Bewohner selbst) kann durchaus ein erhöhtes Risiko im Sinne einer Gefahrerhöhung sein. Das gilt es, vorab mit den Versicherern abzustimmen.</p><h5>Erfüllung von Obliegenheiten</h5><p>Umgekehrt kann die Smart-Home-Technik wie gesagt bei der Schadenprävention und den Versicherungsnehmer bei der Erfüllung von versicherungsvertraglichen Obliegenheiten unterstützen: Der durch gefrorenes Wasser in den Wasserleitungen eines unbewohnten Gebäudes verursachte Wasserrohrbruch ist in der Gebäudeversicherung grundsätzlich nicht gedeckt. Vielmehr trifft den Versicherungsnehmer die Obliegenheit, für die Beheizung und Kontrolle der Beheizung des versicherten Gebäudes in der kalten Jahreszeit zu sorgen. Eine entsprechende Smart-Home-Technik kann die richtige Beheizung des versicherten Gebäudes sicherstellen, ohne dass es bewohnt sein muss. </p><p>Voraussetzung ist freilich, dass die Technik so weit entwickelt ist, dass sie auch Störungen und Wartungsbedarf in der Heizungsanlage erkennt und anzeigt – solange dies nicht gewährleistet ist, muss der Versicherungsnehmer eine regelmäßige Zusatzkon­trolle durchführen. Das Smart Home könnte zudem über den Eintritt eines Versicherungsfalls informieren, wenn zum Beispiel Feueralarm ausgelöst wird oder sich elektronische Geräte in der Wohnung bei einem Wasserschaden wegen Feuchtigkeit automatisch abschalten. Nicht zuletzt kann das Smart Home Daten erfassen und speichern, welche die Schadenbearbeitung erheblich erleichtern würden. Den Versicherern wie auch den Versicherten eröffnen sich durch die Smart-Home-Technik ganz neue Möglichkeiten, Gebäuderisiken zu bewerten und Versicherungstarife neu zu bestimmen.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2021, Seite 42 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-01-2021/65164813&quot; target="_blank" >ePaper</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © HQUALITY – stock.adobe.com; © Thanmano – stock.adobe.com; </i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BA52991D-877F-4A70-9C63-60D6FCE0F1E1"></div>

 
Ein Artikel von
Dr. Gumbritt Kammerer-Galahn

Naturgefahren: Versicherer kommen bei Leistungen gut weg

Bereits 2019 war Deutschland vergleichsweise wenig von Naturkatastrophen getroffen. Die versicherten Schäden lagen bei 3 Mrd. Euro. Die Schadenbilanz 2020 fällt noch einmal günstiger aus: 2,5 Mrd. Euro mussten die Versicherer für Schäden aufgrund von Naturgefahren ausgeben.

 Für Beschädigungen durch Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren wie Starkregen haben die Versicherer im Jahr 2020 rund 2,5 Mrd. Euro geleistet. Das geht aus vorläufigen Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Die versicherten Schäden an Häusern, Hausrat, Kraftfahrzeugen sowie in Gewerbe und Industrie liegen damit rund 500 Mio. Euro unter dem Wert von 2019 und unter dem langjährigen Mittel von etwa 3,7 Mrd. Euro.

„2020 war ein unterdurchschnittliches Schadenjahr, vor allem auch weil schwere Hagelereignisse ausgeblieben sind“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen zur Schadenbilanz 2020..

 Sachversicherer leisten rund 2 Mrd. Euro

Auf die Sachversicherung entfallen davon rund 2 Mrd. Euro. Davon entstanden 1,6 Mrd. Euro durch Sturm oder Hagel und 400 Mio. Euro durch weitere Naturgefahren wie Starkregen.

Die Kfz-Versicherer zahlten für Elementarschäden insgesamt etwa 500 Mio. Euro, im Vorjahr 2019 waren dies noch 900 Mio. Euro.

 Wintersturm „Sabine“ prägt die Bilanz

Geprägt wird die Bilanz vor allem von Sturm „Sabine“ im Februar 2020. Mit einem Schaden von 675 Mio. Euro reiht er sich auf Platz sechs der schwersten Winterstürme in Deutschland seit 2002. Zum Vergleich: Der bisher folgenschwerste Sturm war „Kyrill“ aus dem Jahr 2007 mit mehr als 3 Mrd. Euro.

Im gesamten Jahr mussten die Versicherer damals 6,2 Mrd. Euro bezahlen. In der Schadenstatistik seit den 70er Jahren war aber auch das nur der sechsthöchste Wert. Mit 11,1 Mrd. Euro mussten die Versicherer im Jahr 1990 die höchsten Schadenzahlungen leisten. Der langfristige Mittelwert bei Naturgefahren liegt wie schon genannt bei 3,7 Mrd. Euro. (bh)

Bild: © by-studio – stock.adobe.com

 

Lesen Sie auch: Naturgefahrenreport: Kfz-Versicherer 2019 schwer getroffen

 

Für Vermittler: Schadenmanagement als Kundenbindungsinstrument

Kundenzufriedenheit entsteht vor allem im Schadenfall. Mit dem Schadenvermittlungs­system von Wintec Autoglas (vermittlung.wintec-autoglas.de) können Vermittler im Bereich Kfz an dieser Stelle punkten. Mit dem digitalen Schadensteuerungsinstrument stärkt der Vermittler die Kundenbindung, sagt Markus Buchcik, Prokurist, Head of Sales und Head of Business Development Insurance bei der Wintec Autoglas GmbH.

<p>Der Wettbewerb in der Versicherungsbranche ist groß. Jeder Prozentpunkt an Marktanteil wird hart erkämpft. Kundengewinnung ist nicht nur in Pandemiesituationen eine Herausforderung. Neukundengewinnung zum Beispiel durch Kaltakquise kann zeitraubend sein. In langen Zyklen müssen Interessenten immer wieder angesprochen werden. Ein Prozess, der viel Zeit und Arbeit erfordert. Hinzu kommt noch, dass Bestandskunden aufgrund des großen Angebots und der starken Preisorientierung vor allem im Bereich der Kfz-Versicherungen zu häufigeren Wechseln neigen.</p><p>Unter diesen Bedingungen gewinnt die Kundenbindung noch mehr an Bedeutung. Hier bietet sich nicht nur eine Möglichkeit, Neugeschäft zu generieren, auch die Bereitschaft, Ver­sicherungsverträge zu diversifizieren und zu streuen, wird verringert. Die Treue zu einer Versicherungsmarke kann durch persönliches Engagement und Bindung gesteigert werden. In diesem Kontext nutzen Versicherungsvermittler alle persön­lichen und digitalen Erfahrungswerte aus Vertrieb und Marketing sowie des dazugehörigen Kommunikationsmix.</p><h5>Touchpoint „Schadenfall“ und Kundenzufriedenheit</h5><p>Ein Faktor, der im Gegensatz zu den meisten Kundenbindungsmaßnahmen aus dem Kommunikationsmix kein zusätzliches Mediabudget erfordert, sind die Kontakte, die sich aus der Kundenbeziehung heraus ergeben. Schaden- und Unfallver­sicherungen haben den besonders wichtigen Touchpoint „Schadenfall“ bereits als besonders relevant für die Kundenbindung identifiziert. Verschiedene Studien wie zum Beispiel von Accenture aus dem Jahr 2015 haben gezeigt, dass die Kundenzufriedenheit gerade in diesen Situationen stark beeinflusst wird.</p><p>Schadenfälle sind für Versicherungsgesellschaften und alle angeschlossenen Vertriebseinheiten eine Herausforderung. Dabei tut sich ein Spannungsfeld zwischen Kosteneffizienz, Serviceaufwand und Kundenzufriedenheit auf. Zudem muss es gelingen, nicht ausschließlich als die Instanz wahrgenommen zu werden, die Beiträge kassiert und im Schadenfall die Kosten erstattet. Aus diesem Dilemma heraus ergeben sich die Anforderungen an das aktive Schadenmanagement und an die damit zusammenhängenden Dienstleister, um den Schaden zu einer Chance für die aktive Kundenbindung zu machen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Schnelle und kulante Schaden­regulierung gefragt--><h5>Schnelle und kulante Schaden­regulierung gefragt</h5><p>Einer der wichtigsten Faktoren bei der Kundenbindung ist einer Umfrage von Innofact für BBE Media zufolge eine schnelle und kulante Schadenregulierung. Die Unterstützungsleistung, die ein Versicherungsvermittler in diesem Fall seinem Kunden bieten kann, erfordert nur wenig Aufwand und trägt gleichzeitig dazu bei, die eigene Position zu stärken. Wichtige Faktoren sind die Reaktionsschnelligkeit der gesamten Prozesskette in der Kommunikation mit dem Kunden sowie der Servicegrad bei der Behebung und Regulierung der Schäden. Lange Schadenvermittlungswege sind dabei hinderlich. Ein digitaler und direkter Vermittlungsweg kann hingegen für Geschwindigkeit sorgen.</p><p>Aus diesem Grund können Versicherungsvermittler im Schadenmanagementprozess auf die Expertise und Kompetenz von Dienstleistern zurückgreifen, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben. „Für eine effiziente Vermittlung von Schadenfällen empfehlen wir unseren Maklern und Agenturen das Online-Vermittlungssystem von Wintec Autoglas. Die Vermittler werden durch die konsequente Nutzung des Portals optimal unterstützt, der Schadenprozess wird beschleunigt und das Serviceniveau für den Kunden gleichzeitig erhöht“, so Martin Meier, Schadenmanagement-Experte der R+V Versicherung. Beim Aufbau des Systems wurde diesen Anforderungen Rechnung getragen und großer Wert auf einfache Nutzbarkeit gelegt, um die Akzeptanz bei den Nutzern zu erhöhen.</p><h5>Digitale Schadensteuerung</h5><p>So unterstützt das Schadenvermittlungssystem den Vermittler beispielsweise durch die direkte Terminbuchung. Das schafft Verbindlichkeit und Sicherheit für den Kunden. Mobilitätsservicelevel wie Ersatzfahrzeug oder Hol-/Bringservice steigern darüber hinaus die Akzeptanz. Wichtig bei diesem Prozess ist: Es muss für den Kunden einfach sein und es muss schnell gehen. Lange Wartezeiten auf Rückrufe oder Termine senken das Akzeptanzlevel für den Dienstleister und damit auch für den Schadenmanager. Welchen Stellenwert die Mobilitätslösungen mittlerweile haben, zeigen die Zahlen bei Wintec: In mehr als einem Drittel aller Vorgänge wird eine Komponente des Mobilitätsservice in Anspruch genommen. Mit dem Beginn der SARS-Cov2-Pandemie hat diese Komponente noch einmal an Bedeutung gewonnen. Insbesondere die Möglichkeiten einer kontaktlosen Abwicklung unter Einhaltung aller wichtigen Hygieneregeln beim Hol-/Bringservice spielen eine wichtige Rolle.</p><p>Der Erfolg digitaler Schadensteuerungsinstrumente steht und fällt mit der Bedienbarkeit, der Rechtssicherheit und der Prozesssicherheit des Dienstleisters. Gerade dann, wenn zum Schadenmanagement noch ein Incentivesystem kommt, erlangen die Faktoren Rechts­sicherheit und Compliancekonformität eine deutlich höhere Bedeutung. Diesen Faktoren trägt das System von Wintec Autoglas vollumfänglich Rechnung.</p><p>Als Dienstleister weiß Wintec, welche Bedeutung die Kundenzufriedenheit hat. Dieser Faktor ist aus zwei Gründen auch im Schadenmanagementprozess von hoher Relevanz:</p><ul><li>Ein Kunde wird einen Schadendienstleister mit positiven und transparenten Bewertungen und einer hohen Weiterempfehlungsquote eher akzeptieren.</li><li>Der Versicherungsvermittler braucht diesen Benchmark als Qualitätsfaktor, denn seine eigene Reputation hängt mit der Dienstleisterempfehlung zusammen.</li></ul><p>Die Partner von Wintec Autoglas sind als selbstständige Unternehmer in besonderer Weise an ihre eigene Reputation gebunden. Das spiegelt sich in den hervorragenden Bewertungen wider, die beispielsweise auf Plattformen wie GoogleMyBusiness oder Kennstdueinen.de für die Öffentlichkeit zu lesen sind.</p><h5>Kommunikationsfaden aufgreifen</h5><p>Nachdem ein Schaden erfolgreich vermittelt und behoben worden ist, treten Versicherung und Vermittler in der Regel nicht mehr in Erscheinung. Hier ist es die Aufgabe, die erbrachte Dienstleistung und alle an diesem Prozess Beteiligten noch einmal in den Fokus des Kunden zu rücken. Dies kann zum einen in einen nachgelagerten Kommunikationsprozess eingebettet sein, der in einigen Fällen durch Wintec Autoglas und seine Partner erfolgt, zum anderen ist dieser Punkt auch die Chance für den Versicherungs- und in diesem Fall auch Schadenvermittler, diesen Kommunikationsfaden aufzugreifen.</p><p>Es zeigt sich, dass die gesamte Prozesskette des Schadenmanagements für den Versicherungsvermittler eine Chance ist, die Bindung des Kunden an sich und die Versicherungs­gesellschaft zu steigern. Moderne Vermittlungsinstrumente, optimierte Prozessketten und hohe Dienstleister- und Servicequalität spielen in diesem Zusammenhang eine elementare Rolle und machen es für einen Vermittler einfacher, diesen Service zu leisten und für sich zu nutzen.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2020, Seite 32f., und in unserem <a href="http://epaper.asscompact.de/asscompact-12-2020/64989218&quot; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © industrieblick – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2A499145-3312-4F9F-B257-901F2EC124A6"></div>

 

DOCURA nimmt Jubiläum zum Anlass für Neuerungen

Seit Gründung im Jahr 1910 ist der DOCURA Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit erfolgreich im privaten Sachversicherungsgeschäft tätig. Anlässlich von 110 Jahren Geschichte und Tradition gewährt der Versicherer seinen langjährigen Mitgliedern einen Jubiläumsnachlass in der Hausrat- und Glasversicherung. Von Alexander Reimche, Leiter Vertrieb beim DOCURA VVaG.

<p>Vertrauen auf Gegenseitigkeit“ ist die Leitlinie des DOCURA VVaG. Im Jahr 2021 erlebt der Versicherer sein 110. Geschäftsjahr. Von diesem Jubiläum sollen auch treue Mitglieder profitieren, und das in verschiedenen Formen. So erhalten langjährige Kunden bei bestimmten Voraussetzungen im Versicherungsjahr 2021 in der Hausrat- und Glasversicherung einen einmaligen Jubiläumsnachlass in Höhe von 15%, bis zu 250 Euro. Aber was wäre ein Geburtstag ohne Geschenke? Alle Vereinsmitglieder haben im Rahmen einer Verlosung (www.docura.de/verlosung) die Chance, drei iPhone 12 in Schwarz zu gewinnen. Vergeben werden die Gewinne zum 01.01.2022, die genaueren Informationen erhalten die Mitglieder mit der Beitragsrechnung im Jahr 2021.</p><p>So viel vorneweg zur Jubiläumsaktion, aber die DOCURA gehört auch als 110-jähriges Unternehmen nicht zum alten Eisen. Tarife und Leistungen sind immer auf dem neuesten Stand. Ein gutes Beispiel dafür ist die Hausratversicherung, bei der der Fokus nun auf die Absicherung von Fahrrad­diebstählen gelegt wurde.</p><h5>Boom bei Fahrrädern und E-Bikes</h5><p>Dazu muss etwas ausgeholt werden. Die Nutzung von Fahrrädern nimmt stetig zu. Insbesondere werden E-Bikes (Pedelecs) stark nachgefragt, wie die Grafik zeigt. Die Covid-19-Pandemie verstärkt diesen Trend zusätzlich.</p><p>Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg bei den Neuanschaffungen von fast 40% zu verzeichnen. Bei den E-­Bikes merkt man den Unterschied am deutlichsten, dort beträgt der Anstieg rund 26%. Zudem sind auch die Anschaffungskosten in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.</p><p class="zoombild" >#zoom#</p><p>Fahrräder und E-Bikes sind aber auch ein heißbegehrtes Diebesgut. Eine ausreichende Absicherung für den Fall der Fälle ist daher immens wichtig. Daher hat die DOCURA in Bezug auf die Fahrradrisiken in der Hausratversicherung eine aktuelle Anpassung durch­geführt, die nicht nur den Mitgliedern einen Vorteil verschafft: Für Vermittler bedeutet die Änderung eine leichtere Handhabung und die Darstellung höherer Beratungskompetenz.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Einschluss des Fahrradrisikos in Hausratversicherung--><h5>Einschluss des Fahrradrisikos in Hausratversicherung</h5><p>Die klassische Berechnung der Versicherungssumme für den Fahrraddiebstahl in prozentualer Abhängigkeit der Versicherungssumme zur Hausratversicherung wurde abgeschafft. DOCURA hat eine separate Staffelung der Ver­sicherungssumme für Fahrraddiebstahl in jeweils 500-Euro-Schritten bis 6.000 Euro unabhängig von der Hausratversicherungssumme eingeführt. Damit lassen sich zeitgemäß die Versicherungssummen für Fahrraddiebstahl an das notwendige Risikopotenzial bedarfsgerecht einstellen. Zwei Beispiele machen das deutlich.</p><h5>1. Beispiel:</h5><p>Die Versicherungssumme für Hausrat beträgt beim Kunden Meier 250.000 Euro. Er schafft sich ein Fahrrad für 450 Euro an.</p><ul><li>Mit der klassischen Berechnung stünde ihm eine 1%-Absicherung in Höhe von 2.500 Euro mit entsprechendem Beitrag zur Verfügung.</li><li>Bei DOCURA lässt sich das bequem auf 500 Euro einstellen, sodass der Kunde eine maßgeschneiderte Ab­sicherung erfährt.</li></ul><h5>2. Beispiel:</h5><p>Die Kundin Müller wohnt in einem neuen, modernen Tiny House mit 39 m² Wohnfläche. Mit Unterversicherungsverzicht hat die Kundin entsprechend eine Absicherung in Höhe 25.350 Euro für ihren Hausrat vereinbart. Da die Kundin ihr hochwertiges E-Bike sowohl im Urlaub als auch im Alltag leidenschaftlich nutzt, benötigt sie eine optimale Absicherung des Neuwertes in Höhe von 5.290 Euro.</p><ul><li>Leider ist die Absicherung für Fahrraddiebstahl in der klassischen Form je nach Versicherer auf 5% bis maximal 10% der Versicherungssumme für Hausrat begrenzt. Damit würde die Deckung für das Fahrraddiebstahlrisiko auf maximal 2.535 Euro eingeschränkt.</li><li>Auch hier bietet DOCURA eine maßgeschneiderte Lösung: eine unabhängige Versicherungssumme von 5.500 Euro, sodass die Kundin eine umfangreiche Deckung mit der benötigten Versicherungssumme für das Fahrradrisiko erhält.</li></ul><h5>Aktueller Stand auch bei Privathaftpflicht</h5><p>Neben der Hausratversicherung kann DOCURA aber auch mit den aktuellen Bedingungen in der Privathaftpflichtver­sicherung punkten. Der Versicherungsverein sticht mit seinen Tarifen als Serviceversicherer hervor. Das Leistungsspektrum umfasst passende Tarife für Singles, Familien und Senioren.</p><h5>Die Zusammenarbeit mit Vermittlern</h5><p>Neben den zeitgemäßen und leistungsstarken Tarifen gibt es weitere Gründe, warum Vermittler die DOCURA ihren Kunden besten Gewissens empfehlen können. Der Versicherungs­verein auf Gegenseitigkeit setzt sich mit Leidenschaft für seine Mitglieder ein. Die auf der Homepage namentlich benannten Mitarbeiter beraten ihren persönlichen Kundenstamm. Es gibt für jeden Kunden einen festen Ansprechpartner – und zwar vom Neuantrag bis zur Kündigung. Und auch im Schadenfall bleibt der Vorgang auf einem Schreibtisch. Hierbei ist die gute Erreichbarkeit ein weiterer Vorteil. Vermittler können sich darauf verlassen, dass sie ihren Kunden einen stabilen Versicherer an die Seite stellen.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2020, Seite 30f., und in unserem <a href="http://epaper.asscompact.de/asscompact-12-2020/64989218&quot; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p>Bild: © telmanbagirov – stock.adobe.com</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AA5B9BAE-D239-41E1-BBD2-3896558E2A71"></div>

 

Fitch senkt Rating-Ausblick für deutsche Sachversicherer

Die Ratingagentur Fitch hat ihren Ausblick für die deutschen Sachversicherer veröffentlicht. Der Branchenausblick für 2021 bleibt dabei zwar stabil und gerade Gewerbe- und Gebäudeversicherungen dürften stark wachsen. Dennoch ist der Rating-Ausblick von stabil auf negativ gesunken.

Fitch Ratings hat den Sektorausblick für die deutschen Sachversicherer auf stabil belassen. Der stabile Ausblick spiegelt die Erwartungen der Ratingagentur wider, dass die Zeichnungsdisziplin beibehalten wird und die Versicherer weiteres Prämienwachstum erzielen. Insgesamt prognostiziert Fitch für die deutschen Sachversicherer ein Prämienwachstum von 3% im laufenden Jahr. 2021 dürften die Prämien im Branchenschnitt immerhin noch um 2% zulegen. 2019 hatte das Wachstum allerdings noch bei 4,2% gelegen.

Kfz-Sparte wird ausgebremst

Für das schwächere Gesamtwachstum der deutschen Sachversicherer ist laut der Ratingagentur das relativ schwache Kfz-Geschäft maßgeblich verantwortlich. In der Kfz-Versicherung prognostiziert Fitch für 2021 nur ein Wachstum der Prämieneinkommen von 1%. Aufgrund des Lockdowns ist die Schadenbelastung in der Kfz-Versicherung im ersten Halbjahr gesunken und damit die Rentabilität gestiegen. Dies habe aber auch den Wettbewerb erhöht und dürfte das Neugeschäft schrumpfen lassen.

Hohes Wachstum bei Gewerbe und Gebäude

Überdurchschnittlich wachsen laut Fitch-Versicherungsexperte Christoph Schmitt hingegen die Bereiche Gewerbe und Gebäude. Für beide Sparten prognostiziert der Analyst ein Wachstum von mindestens 5% – vorausgesetzt der Einfluss der Corona-Pandemie auf die deutsche Wirtschaft werde nicht noch größer. Eine signifikante Auswirkung der Pandemie auf die Rentabilität in der Gewerbeversicherung erwartet Fitch für das kommende Jahr nicht, da die Versicherer ihre Bedingungen und Konditionen so angepasst hätten, dass Geschäftsunterbrechungen aufgrund einer Pandemie vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Im Allgemeinen sei bei Gewerbeversicherungen aber mit einem verschärften Wettbewerb zu rechnen.

Anlagerenditen im Sinkflug

Insgesamt haben die Sachversicherer laut Fitch ihre Zeichnungsdisziplin gestärkt, vor allem seitdem ihre Anlagerenditen und -einkommen geschrumpft sind. Die Erträge aus Kapitalanlagen sind der Ratingagentur zufolge zwischen 2012 und 2019 von 4,5 auf 3,3% gesunken. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht. 2020 geht Fitch von einem weiteren Absinken auf 3,0% aus. 2021 werde der Wert sogar auf 2,8% fallen. Das zwinge die Versicherer zu einer Aufrechterhaltung der aktuellen Zeichnungsdisziplin.

Hohe Kapitalausstattung und Profitabilität

Die Kapitalausstattung der Sachversicherer ist laut Fitch aber nach wie vor sehr hoch. Zum Ende des vergangenen Jahres habe die Branche ein durchschnittliches Solvency-II-Ratio von 283% ausgewiesen. Daran dürfte sich vorerst nicht viel ändern. „Wir erwarten, dass der Sektor auch durch 2021 hindurch eine starke Kapitalausstattung berichten wird“, meint Schmitt. Zu dieser komme eine hohe Profitabilität in Form einer kombinierten Schaden-/Kostenquote von um die 94% hinzu. Für 2020 und 2021 geht Fitch von einer sehr starken Kapitalausstattung und einer hohen Profitabilität aus, wenngleich diese auch aufgrund der sinkenden Investmenteinnahmen leicht schrumpfen könnte.

Negativer Rating-Ausblick

Während Fitch den Branchenausblick stabil gehalten hat, wurde der Rating-Ausblick der deutschen Sachversicherer von stabil auf negativ gesenkt. Hintergrund sei, dass die Wahrscheinlichkeit für Herabstufungen innerhalb des Sektors sich innerhalb der letzten Monate erhöht hat. Grund dafür sei wiederum eine signifikante Anzahl an Ratings, die von der Eigentümerunterstützung von Bankengruppen profitieren, deren Ratingausblick Fitch während des laufenden Jahres auf negativ gesenkt hat. Für alle Sachversicherer, die nicht von Bankeneigentümern profitiert haben, ist der Rating-Ausblick daher auch stabil geblieben. (mh)

Bild: © Lubo Ivanko – stock.adobe.com

 

Sind Baumfällarbeiten als „Gartenpflege“ zu verstehen?

Das Fällen von kranken, morschen oder abgestorbenen Bäumen ist Bestandteil der „Gartenpflege“ im Sinne des § 2 Nr. 10 BetrKV. Die dafür entstehenden Kosten können daher als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Damit hat das LG München I nun ein Urteil des AG München bestätigt.

Zur „Gartenpflege“ im Sinne des § 2 Nr. 10 BetrKV gehört nach Ansicht des Landgerichts (LG) München I auch das Fällen eines kranken, morschen oder abgestorbenen Baumes. Die hierfür erforderlichen Kosten sind daher im Mietverhältnis als Betriebskosten umlagefähig. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Ersatzbepflanzung erfolgt oder nicht. Damit hat das LG München I die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts (AG) München als unbegründet zurückgewiesen.

Im konkreten Fall stritten die Parteien in erster Instanz über die Umlagefähigkeit der in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 aufgeführten Kosten für das Fällen zweier abgestorbenen Ebereschen, einer absterbenden Kirsche und eines Goldregens, die Totholzentfernung an einer Birke und einer Esche an der Straße in Klettertechnik sowie das Laden, Abfahren und Entsorgen des Schnittguts.

Das AG München hatte die Beklagten und Berufungskläger (Mieter) mit Urteil vom 13.02.2020 zur Zahlung der Nachforderung an den Kläger (Vermieter) verurteilt. Dem schloss sich die 31. Zivilkammer des Landgerichts München I in ihrem Urteil vom 19.11.2020 auf Basis der in Rechtsprechung und Literatur für und gegen die Umlagefähigkeit vorgebrachten Argumente nun an: § 2 BetrKV bezwecke die Abgrenzung der Betriebskosten von Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten. § 2 Nr. 10 BetrKV stelle insofern eine Sonderregelung im Regelungsgefüge der BetrKV dar, da Pflanzen nicht ohne Weiteres mit technischen bzw. baulichen Gegebenheiten vergleichbar seien.

Absterben von Bäumen ist natürliche Entwicklung

Dass Baumfällkosten im Regelfall erst nach Jahrzehnten entstehen, begründe hier keine besondere Schutzwürdigkeit der Mieterseite. Bei Vertragsschluss könnten entsprechende Informationen eingeholt werden. Es handele sich nicht um außergewöhnliche Kosten, denen es an der Berechenbarkeit fehlt, da ein Absterben von Bäumen eine durchaus natürliche Entwicklung darstelle. Das Fällen eines kranken bzw. morschen Baumes sei eine für die Erhaltung einer gärtnerisch angelegten Fläche notwendige Maßnahme, für deren Kosten der jeweilige Mieter aufkommen müsse. Das Urteil des Landgerichts München I ist rechtskräftig.

LG München I, Urteil vom 19.11.2020, Az.: 31 S 3302/20; erstinstanzlich: AG München, Urteil vom 13.02.2020, Az.: 418 C 13096/19

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Moody’s senkt Ausblick für deutsche Lebensversicherer

Die Ratinagentur Moody’s prognostiziert, dass die deutschen Versicherer längerfristig unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden werden. Das gilt vor allem für die Lebensversicherer. Bei Sach- und Unfallversicherern sei die Lage hingegen vorerst stabil.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die deutschen Versicherer halten sich laut der Ratingagentur Moody’s bisher noch in etwa die Waage. Höheren Kosten durch Schließungen von Hotels und Gastronomie in Höhe von 1,5 Mrd. Euro und Anlageverlusten von 0,5 Mrd. Euro stünden Einsparungen in Höhe von 2 Mrd. Euro in der Kfz-Versicherungen gegenüber, weil sich aufgrund des Lockdowns im Frühjahr weniger Unfälle ereignet haben.

Stabiler Ausblick für Schaden- und Unfallversicherer

Dieser Trend dürfte sich laut Moody’s-Ratinganalyst Christian Bardorff im November wiederholen. Am Ende dürfte der Rückgang der Fallzahlen in der Kfz-Versicherung die Zunahme bei den geltend gemachten Ansprüchen voraussichtlich sogar mehr als ausgleichen. Der Ausblick für die Schaden- und Unfallversicherer des Landes bleibe daher stabil. Insgesamt sei dieser Teil der Branche von gesunden Margen und einer guten Kapitalausstattung geprägt. Preiserhöhungen dürften aber speziell für Kfz-Versicherer schwer zu begründen.

Corona verstärkt Druck auf die Lebensversicherer

Schlechter stelle sich die Lage der Lebensversicherer dar. „Die Ergebnisse der deutschen Lebensversicherer stehen aufgrund der niedrigen Zinsen, die die Renditen ihrer gewöhnlichen Kapitalanlagen schmälern, schon seit Jahren unter Druck“, erläutert Christian Badorff, Vice President – Senior Analyst bei Moody‘s Investors Service. „Diese Dynamik wird durch den Corona-bedingten Konjunkturrückgang zusätzlich verstärkt, und es wird auch auf absehbare Zeit nicht mit einem Zinsanstieg gerechnet.“

Negativer Ausblick für 2021

Die Kapitalausstattung der deutschen Lebensversicherer reagiere zudem extrem empfindlich auf dauerhaft niedrige Zinsen und potenzielle Änderungen in den aufsichtsrechtlichen Solvency-II-Regelungen für die Eigenmittelausstattung, wie sie aktuell diskutiert werden. Moody‘s versieht die deutschen Lebensversicherer daher mit einem negativen Ausblick für 2021. Allerdings bleibe die Qualität der Investmentportfolios der deutschen Versicherer solide – sodass Corona für Versicherungsunternehmen insgesamt bewältigbar sein dürfte. (mh)

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Bei BavariaDirekt rückt der Bereich E-Mobilität in den Fokus

BavariaDirekt ist der digitale Versicherer im Konzern der Versicherungskammer. Größtmögliche Convenience für Vermittler und Kunden ist das Ziel des Versicherers. Im Bereich Mobilität rückt der Schutz von Elektroautos, E-Scootern und E-Bikes in den Vordergrund. BavariaDirekt ist auch Tesla-Partner. Ein Interview mit Dr. Jürgen Pesch, Leitung Vertrieb und Organisation bei der BavariaDirekt

Herr Dr. Pesch, wie passt das eigentlich zusammen – Maklervertrieb und Direktversicherer?

Perfekt! Als digitaler Versicherer legen wir den Fokus auf beste Prozesse und Dienstleistung für unsere Partner. Deshalb haben wir uns schon von Anfang an entschieden, uns als Maklerversicherer zu positionieren. Schon heute bietet die BavariaDirekt die Vermittlerbetreuung von morgen.

Wie sieht dann die Zusammenarbeit mit Maklern, Pools oder Vertrieben aus?

Uns ist wichtig, mit allen Pools eine gute Zusammenarbeit zu führen, indem wir schnelle Lösungen und vor allem digitale Services anbieten. Unseren Partnern garantieren wir daher eine Just-in-Time-Police, eine maximale Digitalisierung der Servicekette, den direkten Kontakt zu Entscheidern, eine eigens für Makler eingerichtete Betreuerhotline mit maximaler Erreichbarkeit und einen 100%-igen Fallabschluss.

Ihr Fokus liegt auf der Sachversicherung. Wo liegen die Schwerpunkte? Wie hoch sind in etwa die Anteile der einzelnen Segmente?

Die BavariaDirekt hat sich auf Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzprodukte spezialisiert, die in vielen Vergleichen Spitzenplätze besetzen und beste Leistung bieten. Das wird uns auch durch diverse Ratings wie zum Beispiel die Bestbenotung für unsere Kfz-Versicherung bei Franke & Bornberg bestätigt. Die Anteile der einzelnen Segmente sind in etwa gleich. Zudem haben wir bereits verschiedene Produktinnovationen entwickelt, etwa die Cyber-Versicherung für Privatkunden oder neue Angebote im Bereich E-Mobility. Wichtig ist uns dabei, dem Makler den Best Advice sicherzustellen.

Demnächst kommt wieder die Kfz-Wechselsaison auf Sie zu. Was erwarten Sie hier in diesem Jahr?

Da aufgrund des Lockdowns zu Beginn des Jahres die Zulassungsstellen geschlossen waren, wurden weniger Autos zugelassen und damit auch weniger Kfz-Versicherungen abgeschlossen. Mittlerweile hat sich der Vertrieb wieder normalisiert. Der Trend zu Low-Touch, also reduzierte Kontaktinteraktionen, bleibt jedoch. Kunden werden wie auch in den Vorjahren ihren Versicherungsschutz optimieren. Gerade digitale Ver­sicherer sind jetzt im Vorteil, da ihre Prozesse schlank und effizient sind. Fest steht: Wir sind für unsere Partner auf die Wechselsaison vorbereitet und können schnell reagieren.

Sie haben E-Mobility schon erwähnt. Sie sehen sich immer mehr als Mobilitätsversicherer mit Fokus auf E-Mobilität. Wie darf man sich das vorstellen?

Die BavariaDirekt ist E-Mobilitätsversicherer. Für uns als starker Kfz-Ver­sicherer stehen Elektroautos, E-Scooter und E-Bikes ganz oben. Als Mitglied im Bundesverband eMobilität e. V. setzen wir uns intensiv mit diesem Thema auseinander. Mit der E-Bike-Versicherung und der bereits bestehenden E-Scooter-Versicherung werden wir uns 2021 verstärkt am Elektromobilitätsmarkt positionieren.

Wie wird sich der Bereich entwickeln? So ganz scheinen zumindest die E-Autohersteller mit den Angeboten der Versicherer nicht zufrieden zu sein.

Keine Frage, der Markt der Elektroautos wird deutlich an Fahrt aufnehmen. Das lässt sich anhand der Zulassungsstatistik der vergangenen Jahre erkennen. Allein in Deutschland wurden 2019 mehr als 60.000 E-Autos neu zugelassen. Das ist das Zwanzigfache im Vergleich zu 2012. Aufgrund der staatlichen Förderung sehen wir für das Jahr 2020 schon jetzt einen weiteren deutlichen Anstieg bei den Zulassungen für E-Autos. Zudem zog die Nachfrage nach E-Bikes durch die Corona-Pandemie kräftig an.

Aktuell sind erst wenige Versicherungsprodukte auf Elektromobilität und die Besonderheiten von Elektroautos zugeschnitten. Mit unserem Kfz-Versicherungsangebot InsureMyTesla stellen wir Tesla-Kunden speziell für ihre Bedürfnisse entwickelte Versicherungslösungen zur Verfügung. Darüber hinaus können Kunden in unserer standardisierten Kfz-Versicherung ein Elektropaket buchen, das diverse Leistungen für alle Elektroautos absichert.

Tesla hat sich damit in Deutschland für Ihr Haus entschieden. Verstehen Sie das als Auszeichnung?

Die Entscheidung fiel zugunsten der Bavaria­Direkt, da wir ein Top-Produkt und eine maximale Digitalisierung der Antragsstrecke anbieten sowie eine schnelle Umsetzung garantieren konnten. Es freut uns daher sehr, dass sich die Bavaria­Direkt für InsureMyTesla in Deutschland im Wettbewerberumfeld durch­setzen konnte. Für weitere Kooperationen im Bereich E-Mobility sind wir sehr aufgeschlossen.

Und in anderen Bereichen? Wo liegen künftige Produktschwerpunkte?

Auch in der Zukunft wird die Customer Centricity ein wesentlicher Bestandteil in unserer Produktentwicklung sein. Wir werden schnell auf die sich ändernden Kundenbedürfnisse reagieren und entsprechend unser Produktportfolio anpassen. Wir orientieren uns auch 2021 konsequent am Kundenbedarf und werden uns intensiv mit dem Öko­system Living sowie der Weiterentwicklung unserer Mobilitätsversicherungen beschäftigen.

Kommen Sie damit schon zur digitalen DKM 2020?

Aktuell sind wir in der Vorbereitung auf die digitale DKM. Wir planen Angebote zu nutzen, mit denen wir unsere Produkte vorstellen und uns mit unseren Partnern und Maklern vernetzen können. Auf der DKM selbst werden wir mit einem virtuellen Stand vertreten sein und freuen uns auf einen guten Austausch und angeregte Diskussionen mit unseren Vertriebspartnern.

Automatisierte Prozesse sind ja mittlerweile bei allen Versicherern ein Thema. Dürfen denn Vermittler von einem Direktversicherer besondere digitale Services erwarten?

Ja, und wir ergänzen diese um einen persönlichen Vermittlerservice. Unser Ziel ist es, Maklern eine 360-Grad-Auskunftsfähigkeit zu übermitteln und sie mit unseren digitalen Leistungsangeboten über die gesamte Kundenkorrespondenz zu informieren. Dabei ist stets wichtig, die individuellen Bedürfnisse eines einzelnen Vermittlers zu berücksichtigen. Daher planen wir, dass Microservices für Pools- und Allfinanzvertriebe den digitalen Fallabschluss von standardisierten Vorgängen in Echtzeit ermög­lichen. Damit reduzieren wir Aufwände bei Kunden und Vertriebspartnern und bieten maximale Convenience.

BavariaDirekt ist eine Tochter der Versicherungskammer. Wie sind Sie dort eingegliedert und warum agieren Sie als eigene Marke?

Die BavariaDirekt ist seit 2008 die digitale Marke des Konzerns Versicherungskammer, einem der zehn größten Erstversicherer Deutschlands. Wir verstehen uns nicht als Direkt-, sondern als digitaler Versicherer im Konzern. Mit der Ausrichtung der BavariaDirekt bedienen wir den transparenten Vergleichermarkt sowohl für den Endkunden als auch für den Vermittler und die digitalen Geschäftsmodelle.

Wo sehen Sie dann die BavariaDirekt zwischen Direkt­versicherern, Vergleichsportalen, den noch jungen digitalen Versicherern und der Gefahr, dass irgendwann vielleicht doch Google und Amazon ins Versicherungsgeschäft einsteigen?

Neue Technologien und neue Wettbewerber verändern die Erwartungen der Kunden. Die Folge: Etablierte Branchen geraten unter Druck. Im Rahmen der digitalen Transformation im gesamten Konzern Versicherungskammer wird aktuell über neue Geschäftsmodelle und eine Erweiterung des bisherigen Geschäftsmodells nachgedacht. Um das Dilemma das Innovators erfolgreich zu umgehen, werden wir uns weiterentwickeln. Hier ist organisationale Mehrhändigkeit gefragt, aus der sich für die Bavaria­Direkt und die gesamte Versicherungskammer verschiedene Aufgabenfelder ergeben: Fortführung des Kerngeschäfts, Digitalisierung entlang der Wertschöpfungskette, Ausrichtung auf Ökosysteme und Entwicklung komplett neuer digitaler Geschäftsmodelle.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 10/2020, Seite 48f., und in unserem ePaper.

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90.000 Thomas-Cook-Geschädigte stellen bisher Ausgleichsantrag bei Regierung

Bei der Bundesregierung haben sich bisher rund 89.000 Pauschalreisende gemeldet, die aufgrund der Thomas-Cook-Pleite eine Ausgleichszahlung von der Bundesregierung erwarten. Etwa 31 Mio. Euro wurden bisher an Betroffene ausgezahlt.

Bekanntermaßen war die Kundengeldabsicherung bei der Thomas Cook-Insolvenz im vergangenen Jahr auf 110 Mio. Euro im Jahr begrenzt. So hatte die Bundesregierung entschieden, den betroffenen Pauschalreisenden den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie aufgrund ihres Sicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben, auszugleichen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teilt nun mit, dass sich bisher 89.000 Personen hinsichtlich der freiwilligen Ausgleichszahlung bei der Regierung gemeldet haben. Ausgezahlt wurde bisher in rund 21.000 Fällen mit einem Volumen von 31 Mio. Euro. Dass es noch nicht mehr Fälle sind, liegt daran, dass eine Auszahlung erst gewährt wird, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Diese müssen auf der Internetseite www.bmjv.de/thomas-cook hochgeladen werden. Dort finden sich auch alle weiteren Informationen zu den Schritten, die die betroffenen Kunden einleiten müssen, um am Verfahren der Bundesregierung teilzunehmen. Wer noch keine Ansprüche angemeldet hat, kann dies noch bis zum 15.11.2020 auf der genannten Website tun. (bh)

Lesen Sie auch: Thomas-Cook-Pleite: Zurich erhöht Zahlungen an Kunden

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