AssCompact suche
Home
Management & Wissen
12. Oktober 2020
Thomas-Cook-Pleite: Zurich erhöht Zahlungen an Kunden

Thomas-Cook-Pleite: Zurich erhöht Zahlungen an Kunden

Die Zurich Gruppe Deutschland erhöht die Auszahlungsquote für geschädigte Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook. Für die Erstattung des restlichen Schadens, können sich betroffene Pauschalreisende noch bis zum 15.11.2020 auf einem Online-Portal der Bundesregierung anmelden.

Die Zurich Gruppe Deutschland erhöht die Auszahlungsquote an die Kunden der insolventen Thomas Cook Gesellschaften. Der zweite Zahlungslauf wird nach Informationen des Versicherers am 19.10.2020 beginnen. Kunden erhalten zusätzlich zu den bisher ausgezahlten Erstattungen in Höhe von 17,5% ihrer Pauschalreisekosten weitere 8,88% ersetzt. Daraus erwächst ein Gesamtanspruch der Thomas-Cook-Kunden gegenüber der Zurich von 26,38%.

Anmeldung auf Online-Portal noch bis Mitte November

Pauschalreisende bleiben auf dem entstandenen Restschaden jedoch nicht sitzen. Die Bundesregierung sichert den Kunden von Thomas Cook zu, den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und den Erstattungen der Zurich-Versicherung zu übernehmen. Für Betroffene, die das freiwillige Angebot der Bundesregierung annehmen wollen, steht unter thomas-cook.insolvenz-solution.de seit dem 06.05.2020 ein Anmeldeverfahren auf der Internetseite des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Betroffene haben noch bis zum 15.11.2020 die Gelegenheit sich dort zu registrieren.

Zurich war einziger Kundengeldabsicherer

Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook im vergangenen Jahr, war ein Schock für Kunden und die gesamte Branche. Problematisch war dabei unter anderem, dass Thomas Cook Deutschland lediglich über einen einzigen Kundengeldabsicherer verfügte – die Zurich Gruppe Deutschland. Aufgrund einer Vorgabe des Gesetzgebers, ist die Haftung eines Kundengeldabsicherers jedoch auf maximal 110 Millionen Euro pro Jahr begrenzt.

Niedrigere Gesamtbelastung als erwartet

Da früh absehbar war, dass die Zurich Gruppe Deutschland nicht für jeden entstandenen Schaden aufkommen können wird, wurde eine Quotierung vorgenommen. Das Ergebnis war, dass die betroffenen Pauschalreisenden Anspruch auf 17,5% der ihnen entstandenen Kosten haben. Nach dem ersten Zahlungslauf stellte sich jedoch heraus, dass die tatsächliche Gesamtbelastung niedriger war als kalkuliert. Das resultierte daraus, dass die Zurich die Rückholkosten reduzieren konnte und die Kunden weniger Ansprüche anmeldeten als angenommen. Das führte im Ergebnis dazu, dass die Quotenauszahlung auf über 26% angehoben werden konnte.

Reform der Insolvenzabsicherung im Reiserecht wird vorbereitet

Die Zurich und die Bundesregierung haben angekündigt sich abzustimmen, damit Forderungsinhaber, die bereits die Differenz vom Bund erhalten haben, nicht erneut berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber hat des Weiteren eine Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht angestoßen (AssCompact berichtete). Aktuell hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz noch keinen Gesetzesentwurf vorgelegt. (tku)

Bild: © FlemishDreams – stock.adobe.com

Lesen Sie zum Thema Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht auch: