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BVK geht härter gegen Finfluencer vor

Der BVK hat bereits zuvor Stellung zum Thema Regulierung von Finfluencern bezogen – und scheint es damit auch ernst zu meinen. Gemeinsam mit Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski hat der Vermittlerverband nun ein Rechtsgutachten erstellt.

Dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) sind Finfluencer, also Influencer, die sich bei ihren Inhalten auf Finanzthemen spezialisieren, ein Dorn im Auge. Das merkte man recht schnell, spätestens nachdem die BaFin im Februar dieses Jahres ein aktualisiertes Merkblatt veröffentlicht hat, in dem es hieß, dass Finfluencer keine Anlageberater sind – und dementsprechend auch nicht unter die Regulierungsansprüche fallen, die die BaFin und die Industrie- und Handelskammern an Vermittler stellen.

Die BaFin fand jedoch in ihrer eigenen Studie selbst heraus, dass vor allem jüngere Menschen, vornehmlich Generation Y und Z, Finfluencer als Informationsquelle für sich nutzen und auf deren Empfehlungen auch Anlageentscheidungen treffen. Zusätzlich verdienen Finfluencer häufig auch Geld an diesen Anlageprodukten via Affiliate-Links, ohne diese Provisionen offenlegen oder kommunizieren zu müssen. Es braucht wohl keinen Experten, um hier Diskussionsbedarf in der Vermittlerbranche vorherzusehen.

Hubertus Münster, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BVK, hat im März auch für AssCompact aufgearbeitet, was aus Vermittlersicht an der BaFin-Einordnung problematisch ist. Jetzt wurden Finfluencer und deren Regulierung erneut vonseiten des BVK thematisiert, nämlich auf der Pressekonferenz zur Jahreshauptversammlung des Vermittlerverbandes in Bonn.

Rechtsgutachten zum Thema Finfluencer

Der BVK hat bei dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Finfluencer Wertpapiere, Kryptowerte oder Versicherungen bewerben dürfen und ob sie dafür eine Ausbildung oder Erlaubnis benötigen, sowie ob es Schutzlücken im Rechtsrahmen gibt.

Schwintowski war bei der Pressekonferenz selbst anwesend und hat einige Details zu den Ergebnissen des Gutachtens erläutert. Rein aufsichtsrechtlich ergebe die BaFin-Einordnung, denn diese müsse auch im Sinne des Aufsichtsrechts denken und argumentieren: Finfluencer sind keine Anlageberater, weil sie keine tatsächliche Anlageberatung durchführen – sie kümmern sich nicht um die individuelle Person, die sich bei ihnen informiert. Sie betreuen diese Person nicht direkt, fragen nicht nach deren Bedürfnissen. Demzufolge finde auch keine Beratung statt.

Standards müssen erfüllt werden

Schwintowski schildert jedoch, dass die rechtliche Schlussfolgerung daraus sein müsste: Finfluencer sollten diese Beratung allerdings in dem Moment durchführen, in dem sie diese Produkte auch vermitteln und daran Geld verdienen, bspw. durch Affiliate-Links unter ihren Videos. Diese Verpflichtung sei auch historisch belegt durch u. a. das „Tchibo-Urteil“ des Bundesgerichtshofs, als die Tchibo Direct GmbH auf ihren Webseiten klassische Versicherungen und Finanzprodukte angeboten hatte. Damals regelte der BGH, dass Tchibo für derartige Angebote eine gesetzliche Genehmigung brauche und illegal als Versicherungsvermittler tätig gewesen sei.

Schwintowskis Fazit also: Es brauche keine neue Lösung für Finfluencer. Wenn sich jemand an jemand anders mit einem Link wendet, der zu einem Vertragsabschluss führt, dann habe diese Person im Vorfeld die zivilrechtliche Pflicht, den „Käufer“ angemessen zu beraten. Und dies dürfe er nur, wenn er ausgebildet ist. Finfluencer würden zwar Versicherungen und Anlagen vermitteln, nennen sich eben nur nicht so. Doch wer berät und vermittelt, habe sich „gefälligst an den Standard zu halten“, so Schwintowski. Wer dies nicht tut, also eine gewerberechtliche Zulassung fehlt, der würde dann rechtswidrig handeln und Bußgelder, Strafbarkeit und Nichtigkeit der vermittelten Verträge riskieren.

Tätigkeit schlechter Finfluencer muss unterbunden werden

Präsident Michael H. Heinz hält fest: „Zwar tragen kompetente und informierte Finfluencer gerade bei der jungen Generation durch ihre Formate zur wichtigen Finanzbildung bei. Doch die Anlageempfehlungen müssen objektiven und wahrheitsgemäßen Kriterien genügen. Diese Forderung ist vor dem Hintergrund des veränderten Medienverhaltens der jungen Generation äußerst wichtig. Deshalb führt uns das Ergebnis des Gutachtens zu der Forderung, dass die BaFin und die IHK’n durch geeignete Stichproben dafür sorgen sollten, dass Finfluencer, die Anlagevermittlung und -beratung ohne gewerberechtliche Zulassung betreiben, aus dem Markt genommen werden. Ihre Tätigkeit muss unterbunden werden. Der Gesetzgeber sollte außerdem die Erlaubnis für Finanzanlagen nach § 34f GewO auch auf Kryptowerte erstrecken. Denn eines sollte klar sein: Wir benötigen in einer funktionierenden Marktwirtschaft gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle.“ (mki)

 

Das sagt der BVK-Präsident zum Koalitionsvertrag

Die neue Regierung hat sich im April auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Darin sind auch einige für Berater relevante Punkte enthalten wie das Aufrechterhalten von Provisions- und Honorarberatung und Pläne für die Altersvorsorgereform. BVK-Präsident Michael H. Heinz gibt im Interview seine Einschätzung ab.

Interview mit Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V.
Herr Heinz, der Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD steht und ist von den Parteigremien bestätigt. Was stimmt Sie angesichts des Verhandlungsergebnisses besonders optimistisch?

Besonders optimistisch stimmt, dass sich die neue Regierung klar zu einem Nebeneinander von Provisionsvermittlung und Honorarberatung ausgesprochen hat. Das impliziert auch ein klares Bekenntnis zur Bedeutung unseres Vergütungssystems, was wir sehr begrüßen, weil in den letzten Jahren hier immer wieder Unsicherheit herrschte, wie man an den Diskussionen zur EU-Kleinanlegerstrategie und zum Provisionsdeckel ablesen kann.

Auch die Koalitionspläne zur Rente lassen uns hoffen, dass sich in der Legislatur in diesem Politikfeld etwas bewegen wird. So soll die junge Generation mit der Frühstart-Rente ihre private Altersvorsorge aufbauen und die Riester-Rente reformiert und von bürokratischen Hemmnissen befreit werden. Wie konkret dann insbesondere die Riester-Rente ausgestaltet sein wird, muss man zu gegebener Zeit schauen.

Die Koalition will auch die zweite Säule, die betriebliche Altersvorsorge (bAV), stärken, indem diese vereinfacht, entbürokratisiert und digitalisiert wird. Auch soll die Portabilität der bAV bei Arbeitgeberwechsel erleichtert werden. All dies begrüßen wir.

Auch die Idee der Aktivrente findet unseren Zuspruch. Denn es ist klar, dass wir unseren Wohlstand nicht halten können, wenn durch die Verrentung der Babyboomer-Generation in den nächsten zehn Jahren fast 7 Millionen weniger Beschäftigte arbeiten werden.

Bereits zum 01.01.2026 soll die sogenannte Frühstart-Rente eingeführt werden. Da wäre man doch gerne noch mal Kind… Entsteht für Makler damit ein neues Beratungsfeld, also zusätzliches Geschäft?

Wir müssen schauen, wie konkret die Frühstart-Rente ausgestaltet wird und welche Produkte und Vertriebswege sich die Koalition vorstellt, um diese neue Form der Altersvorsorge zu realisieren. Aber wir unterstellen jetzt mal, dass die neue Bundesregierung hierbei marktwirtschaftliche Lösungen anstrebt, so dass sich hier Vermittlern durchaus neue Beratungs- und Vertriebsmöglichkeiten eröffnen werden.

Könnte dieses Vorhaben aber langfristig dazu führen, dass Beratung und Vermittlung in der privaten Altersvorsorge später im Leben an Bedeutung verlieren, weil die Vorsorge schon früh beginnt?

Nein das glauben wir nicht. Denn Altersvorsorge ist ein fortlaufender Prozess, der immer wieder an die Lebensumstände angepasst werden muss. Außerdem: Wer sagt denn, dass die zukünftigen Vorsorgesparer bei der Frühstart-Rente halt machen und nicht noch weitere Vorsorgeoptionen wie Fonds- und Lebensversicherungen oder Indexpolicen abschließen werden?

Die neue Koalition plant die Reform der Riester-Rente hin zu einem standardisierten, kapitalgedeckten Produkt ohne Garantien. Kapitaldeckung und geringe Sicherheitsversprechen sind zu begrüßen. Aber ein Standardprodukt kann auch als eine staatliche Lösung abseits einer privatwirtschaftlich organisierten Vorsorgelösung interpretiert werden. Wie realistisch ist das?

Ja, die Befürchtung haben wir auch, dass die Regierung aufgrund der überzogenen Kritik an der Riester-Rente ein Standardprodukt favorisieren wird. Die Koalitionspläne, die Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten beim Vertrieb dieses neuen Produktes zu regulieren bzw. zu begrenzen, werden wir mit Argusaugen beobachten und bei Eingriffen ins Provisionssystem deutlich unsere Kritik anbringen. Denn das muss klar sein: Eine Reform der Riester-Rente darf nicht zu Lasten der Versicherungsvermittler gehen.

Die Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten sollen reduziert werden. Droht damit die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels wie es etwa bei der Restkreditversicherung bereits der Fall ist?

Ob hier ein Provisionsdeckel eingezogen wird, muss man sehen. Wenn dies drohen sollte, werden wir die ganze Kraft der politischen Interessenvertretung des BVK dafür einsetzen, dieses zu verhindern.

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bleiben viele Ankündigungen vage. Welche konkreten Maßnahmen wären aus Sicht unabhängiger Vermittler nötig, um die bAV vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen wirksam voranzubringen?

Die Haftung für Arbeitgeber sollte gemindert und die steuerliche Förderung weiter ausgebaut werden. Daneben könnte die Doppelverbeitragung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen ganz aufgehoben werden und nicht nur bis zu der Grenze von 187 Euro Betriebsrente. Denn gerade die Doppelverbeitragung mindert doch für viele Betriebsrentner die Rendite.

Daneben ist die Förderung von Geringverdienern beispielsweise durch den Verzicht auf die Anrechnung von staatlichen Leistungen und die Portabilität der bAV-Verträge wichtig, damit Beschäftigte auch in kleinen und mittleren Unternehmen über die bAV vorsorgen.

Sind die geplanten Maßnahmen generell ausreichend, um die Altersvorsorge in Deutschland zukunftsfest aufzustellen?

Da der Koalitionsvertrag nach unserem Dafürhalten in dieser Hinsicht noch relativ vage ist, kann man das zurzeit nicht feststellen. Die Ansätze sind gut und vielversprechend, aber es kommt auf die konkrete Umsetzung an. Diese wird der BVK eng begleiten.

Kann man angesichts der Weltlage derzeit auch nicht mehr Reformeifer erwarten?

Die neue Bundesregierung steht vor gewaltigen Herausforderungen: Einerseits muss sie den jahre-, wenn nicht jahrzehntelangen Reformstau auflösen, die Demokratiefeinde im Innern im Zaum halten und gleichzeitig international im Rahmen der EU Entschlossenheit, Verlässlichkeit und Stärke demonstrieren, um den Verwerfungen durch die erratische US-Politik und den russischen Angriffskrieg zu begegnen. Das sind sehr große und komplexe Aufgaben. Man sollte daher nicht zu früh Kritik üben, noch bevor die neue Bundesregierung in Amt und Würden ist.

Ebenfalls kommen wird eine Elementarschadenpflichtversicherung für Hausbesitzer. Diese muss dokumentiert und kontrolliert werden. Birgt diese Pflicht daher die Gefahr eines neuen Bürokratiemonsters für die Branche?

Die Gefahr eines neuen Bürokratiemonsters sehen wir zurzeit nicht. Im Koalitionsvertrag ist vielmehr die Rede davon, dass ab einem Stichtag nur noch Wohngebäudeversicherungen abgeschlossen werden sollen, die einen Naturgefahrenschutz enthalten und den Kunden per aktivem Opt-Out nach einer Beratung abwählen können. Hier wird also primär eine Lösung auf privatrechtlicher Ebene vollzogen, die sinnvoll ist.

Wie die staatliche Rückversicherung im Fall eines Großschadens konzipiert sein wird, kann zurzeit noch nicht beurteilt werden.

Die Koalition will Provisions- und Honorarberatung gleichberechtigt bestehen lassen. Allerdings sollen die BaFin-Instrumente zur Missstandsaufsicht geprüft werden. Damit ist eine Verschärfung im Bereich der Provisionsberatung nicht vom Tisch. Was erwartet der BVK?

Generell befürworten wir die Aufsichtsfunktion der BaFin und ihre Rolle, Missstände im Finanzbereich und beim Verbraucherschutz zu beheben. Zwar prüfte die BaFin immer wieder die Provisionshöhen und veröffentlichte im Frühjahr 2023 dazu auch das Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten. Wir glauben jedoch nicht, dass die BaFin – auch unter der ministeriellen Aufsicht eines SPD-geführten Finanzministers – die Provisionsberatung regulatorisch verschärfen wird.

Sowohl das Finanz- als auch das Arbeitsministerium sollen an die SPD gehen. Damit liegt das Thema Altersvorsorge fest in SPD-Hand. Wie fest sind die Verbindungen in die SPD? Und hat der BVK bereits Tuchfühlung aufgenommen?

Der BVK verfügt über viele sehr gute Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern und ist mit ihnen in engem Austausch. Daher können wir politische Entwicklungen relativ gut antizipieren und unsere Interessenvertretung danach ausrichten. Da die neuen Minister jedoch noch nicht feststehen, wäre eine Kontaktaufnahme zum gegebenen Zeitpunkt verfrüht.

 

BVK stärkt seinen Draht in die Politik

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Michael Grosse-Brömer wird strategischer Berater des BVK. Mithilfe dieser politischen Schlüsselfigur erhofft sich der BVK eine nachhaltige Stärkung seiner interessenpolitischen Kraft.

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Michael Grosse-Brömer wird mit neuer Agentur MGB Communication künftig strategischer Berater des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Damit sichert sich der Verband eine politische Schlüsselfigur.

BVK-Präsident Michael H. Heinz erklärt: „Mit dieser einzigartigen Kooperation kann sich der BVK effektiver in den politischen Diskurs einbringen und die Expertise des ehemaligen Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses für seine Interessenvertretung nutzen.“

Michael Grosse-Brömer war laut BVK von 2002 bis 2025 „eine tragende Säule der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag“. Grosse-Brömer war als rechtspolitischer Sprecher, Justiziar und von 2012 bis 2021 als Erster Parlamentarischer Geschäftsführer sowie Mitglied des Ältestenrates im Einsatz.

Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied Dr. Wolfgang Eichele betont: „Michael Grosse-Brömers unvergleichliche strategische Kompetenz wird den BVK befähigen, politische Entwicklungen qualifiziert zu antizipieren. Seine exzellenten Netzwerke werden unsere Interessenvertretung erweitern und unseren politischen Einfluss steigern.“

Von dieser Partnerschaft verspricht sich der BVK eine nachhaltige Stärkung seiner interessenpolitischen Kraft. (lg)

Bild: © BVK; v. l. n. r.: Michael Grosse-Brömer, BVK-Präsident Michael H. Heinz, BVK-Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied Dr. Wolfgang Eichele

 

Was die künftige Regierung bei Riester & Co. plant

Die Koalitionsverhandlungen schreiten fort. Mittlerweile sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppen, über die nun die Parteispitzen beraten, bekannt. Was plant die künftige Regierung bei Riester-Rente, Provision in der Finanzberatung und Co.? Der BVK hat bereits reagiert und sieht „Licht und Schatten“ bei den Plänen.

Mehr und mehr wird bekannt über den Stand der Koalitionsverhandlungen zwischen den beiden Unionsparteien und der SPD. Vor einigen Tagen sickerte durch, dass sich die zukünftigen Regierungspartner wohl auf die Einführung einer Elementarpflichtversicherung einigen konnten. Ein dementsprechendes Papier der zuständigen Arbeitsgruppe liegt nun den Spitzenpolitikern vor, die nun über die finalen Details beraten.

Im Ergebnisdokument der Arbeitsgruppen sieht man allerdings, dass bei vielen anderen Themen noch Uneinigkeit herrscht. Es ist von blauen und roten Anmerkungen durchzogen. Blau steht für Unionsforderungen, auf die man sich bisher nicht einigen konnte, die roten Passagen sind Forderungen der SPD, für die sich die CDU/CSU bisher nicht erwärmen konnte.

Grundsätzliche Einigung auf Riester-Reform

Wie sieht es also beispielsweise mit der Riester-Rente aus? Der schwarze Text zeigt: Hier scheint grundsätzlich Einigkeit zu herrschen. „Wir werden die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt überführen, von bürokratischen Hemmnissen befreien und mit dem Verzicht auf zwingende Garantien sowie der Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten reformieren“, heißt es in dem Papier. Zudem soll eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten geprüft werden. „Wir wollen dieses neue Produkt mit einer möglichst einfachen staatlichen Förderung für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen begleiten. Kern der reformierten Riester-Rente wird ein Anlageprodukt sein, das es auch in Form eines Standardproduktes geben soll.“

Zustimmung bei Provision für Finanzberatung

Auch im Bereich der Provision für Finanzberatung herrscht Einigkeit. „Die honorar- und provisionsbasierte Finanzberatung werden wir nebeneinander erhalten. Wir wollen prüfen, ob die Instrumente der Missstandsaufsicht der BaFin derzeit ausreichen, um Fehlanreize in der Finanzberatung zu verhindern.“

Mit weniger „Friede, Freude, Eierkuchen“ geht es zu, wenn es um die von der Union vorgeschlagene Frühstart-Rente geht. Die Union möchte für jedes Kind zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro anlegen. Das angesparte Vermögen kann danach privat weiter bespart werden und kann mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden. Die SPD scheint noch skeptisch, aber gibt sich nicht komplett abgeneigt. „Wir prüfen das Konzept einer Frühstart-Rente“, heißt es in roter Schrift.

SPD will Kapitaleinkünfte höher besteuern

Eine weitere Forderung der SPD: Sie möchte den Abgeltungssteuersatz auf private Kapitaleinkünfte von den aktuellen 25% auf 30% erhöhen. Einkünfte aus Kryptowährungen sollen wie Kapitaleinkünfte besteuert werden. Diese Forderung scheint bisher keinen Anklang bei der Union gefunden zu haben.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden derzeit von den Parteispitzen beraten.

BVK sieht „Licht und Schatten“

Eine erste Reaktion auf das Papier gibt es bereits vonseiten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK). Laut einer Pressemitteilung sieht der Verband „Licht und Schatten“ bei den Ergebnissen der Arbeitsgruppen.

Beim Thema Riester begrüße man grundsätzlich das Vorhaben, die Riester-Rente in ein neues Produkt zu überführen, sie zu entbürokratisieren und von zwingenden Garantien abzusehen. Kritisch sehe der Verband jedoch die geplante Reduzierung von Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten. „Eine gesetzliche Deckelung insbesondere der Abschlusskosten lehnen wir ab“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn qualifizierte Beratung ist wichtig und muss auch angemessen entlohnt werden. Daher sollte das Anlageprodukt, das auch als Standardprodukt geplant ist, stets beraten werden müssen.“

Die Beibehaltung der honorar- und provisionsbasierten Finanzberatung begrüßt der Verband jedoch sehr. Auch den Plan einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden sieht der Verband positiv, schlägt allerdings vor, das sogenannte Opt-out – die Möglichkeit der Kunden, sich aktiv gegen den Schutz zu entscheiden – nur noch nach vorhergehender Beratung durch Vermittler über das damit verbundene Deckungsrisiko zu ermöglichen. (js)

 

Finfluencer sind keine Berater: Großer Schaden ohne Regulierung?

Finfluencer beeinflussen Millionen junger Anleger mit Finanzempfehlungen. Die BaFin stellt klar: Sie gelten nicht als Anlageberater und unterliegen daher nicht den strengen Regularien. Hubertus Münster vom BVK kritisiert diese Einschätzung und warnt vor unregulierter Finanzberatung in sozialen Medien.

Ein Beitrag von Hubertus Münster, Rechtsanwalt und stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK)

Über Social-Media-Kanäle erreichen Influencer ein Millionenpublikum, meist unter jungen Menschen. Influencer, die im Bereich Finanzen/Finanzdienstleistungen tätig sind, werden auch Finfluencer genannt. Jugendliche und junge Erwachsene informieren sich immer häufiger in sozialen Medien über Finanzthemen und nutzen diese als wichtige Rolle bei der Informationsbeschaffung zur Geldanlage und Versicherungen. Mehr als die Hälfte der Anleger aus dieser Generation bewerten soziale Medien als verlässliche Informationsquelle für Finanzthemen. Das Thema Finfluencer wird – auch unter aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten – durchaus kontrovers diskutiert.

Die BaFin hat jetzt ein aktualisiertes Merkblatt zur Anlageberatung veröffentlicht, in dem auch festgestellt wird, wie Finfluencer aufsichtsrechtlich einzuordnen sind.

Was ist Anlageberatung?

§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) definiert die Finanzdienstleistung der Anlageberatung als die „Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung)“.

Eine Anlageberatung liegt demnach vor, wenn

  • eine persönliche Empfehlung abgegeben wird, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten bezieht,
  • die Empfehlung gegenüber Kunden oder deren Vertretern erfolgt,
  • die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird, und
  • die Empfehlungen nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird.

Eine Empfehlung liegt dann vor, wenn dem Anleger zu einer bestimmten Handlung liegend geraten wird. Es kommt dabei nicht darauf an, ob diese Empfehlung tatsächlich umgesetzt wird. Eine Empfehlung liegt hingegen nicht vor, wenn es sich um eine bloße Information handelt und dem Kunden z. B. lediglich Erläuterungen über dessen in Finanzinstrumenten angelegtes Vermögen gegeben werden, ohne konkrete Vorschläge zur Änderung der Zusammensetzung des Vermögens zu unterbreiten.

Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers

Als entscheidendes Kriterium sieht die BaFin u. a. an, dass die betreffende Empfehlung eine „persönliche“ Empfehlung sein muss. Eine Konkretisierung dieses Merkmals erfolgt dadurch, dass die Empfehlung entweder auf einer Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder zumindest als für den Anleger geeignet dargestellt werden muss. So führt die BaFin hierzu aus, dass „eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers bereits dann zu bejahen ist, wenn der Kunde den betreffenden Dienstleister lediglich in allgemeiner Form über seine finanzielle Situation unterrichtet und der Dienstleister daraufhin Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten empfiehlt. Die Empfehlung wird dann auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt, wenn der Dienstleister die erhaltene Information bei seiner Empfehlung berücksichtigt hat.“

Alternativ genüge es – so die BaFin – dass die Empfehlung vom Dienstleister lediglich „als für den Anleger geeignet dargestellt“ wird. Dies sei dann der Fall, wenn ein Kunde davon ausgehen muss, dass die abgegebene Empfehlung auf einer Berücksichtigung seiner persönlichen Umstände beruht – auch wenn dies tatsächlich nicht so ist. Es genüge, dass der Dienstleister zurechenbar den Anschein setzt, bei der Abgabe der Empfehlung die persönlichen Umstände des Anlegers berücksichtigt zu haben.

Finfluencer und Abgabe von persönlichen Empfehlungen

Sog. Finfluencer werden – so die BaFin – den Tatbestand der Anlageberatung regelmäßig nicht erfüllen, da es sich mangels unmittelbaren Kontakts zu den Followern nicht um eine „Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden“ handeln wird, die Empfehlung aber insbesondere nicht auf eine „Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers“ oder als „für ihn geeignet dargestellt“ sein wird. Darüber hinaus – so die BaFin – wird eine Anlageberatung hier regelmäßig ausscheiden, da Finfluencer ihre Empfehlungen üblicherweise „ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit“ bekanntgeben.

Informationsverbreitungskanäle und Öffentlichkeit

Eine Bekanntgabe der Empfehlung über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit erfüllt nicht den Tatbestand der Anlageberatung, so die BaFin. Um eine Anlageberatung handelt es sich dann nicht, wenn die Empfehlung ausschließlich über sog. Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird. Diese Formen der Bekanntgabe liegen vor, wenn sie geeignet und bestimmt sind, die Allgemeinheit, also einen individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, zu erreichen. Erfasst werden durch die Ausnahme insbesondere Ratschläge, die in der Presse, im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), im Internet oder in öffentlichen Veranstaltungen erteilt werden. Diese Ausnahme wird regelmäßig bei Werbemaßnahmen vorliegen. Eine nicht an die Öffentlichkeit bekannt gegebene Empfehlung liege dann vor, wenn diese Empfehlung nur an Einzelne oder an einen bestimmten, zuvor festgelegten Personenkreis adressiert ist.

Position des BVK

Diese Einschätzung sieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisch. Die Einschätzung basiert lt. BaFin im Wesentlichen darauf, dass Finfluencer keine individuellen Empfehlungen aussprechen und keinen direkten Kontakt zu ihren Followern pflegen. Finfluencer unterliegen demnach nicht den strengen Regularien, die für Anlageberater gelten. Wie es Michael H. Heinz, Präsident des BVK, formuliert: „Diese Interpretation der BaFin greift zu kurz und verkennt die tatsächliche Einflussnahme von Finfluencern auf die Anlageentscheidungen insbesondere junger Anleger. Es kann nicht sein, dass professionelle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler strengen Regularien unterliegen, während Finfluencer mit oftmals fragwürdigen Empfehlungen Millionen von Anlagern beeinflussen, und das ohne jede Kontrolle. Die BaFin verpasst hier eine wichtige Gelegenheit, Verbraucher besser zu schützen.“

Indem die BaFin Finfluencer von der Anlageberatung ausnimmt, entsteht eine regulatorische Lücke, die potenziell gefährliche Folgen für unerfahrene Anleger haben kann. Ohne angemessene Aufsicht besteht das Risiko, dass Finfluencer unqualifizierte oder gar irreführende Ratschläge erteilen, die zu erheblichen finanziellen Verlusten bei Anlegern und Kunden führen können.

Auch das EU-Parlament plant im Rahmen der Retail Investment Strategy (RIS) eine Definition und stärkere Regulierung von Finfluencern. Diese sollten im Sinne des Verbraucherschutzes einer angemessenen Aufsicht unterliegen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Anleger in sozialen Medien verlässliche und fundierte Informationen erhalten und vor potenziellen Fehlentscheidungen geschützt werden.

Der BVK wird sich im Sinne des Verbraucherschutzes dafür einsetzen, dass Verbraucher auch im virtuellen Bereich geschützt werden und das von der EU geforderte „Equal Level Playing Field“ auch für Finfluencer gilt.

 
Ein Artikel von
Hubertus Münster

BVK ruft zur Teilnahme an Strukturanalyse auf

Der BVK bittet Vermittler, an der alle zwei Jahre wiederkehrenden Umfrage zur Erfassung von Strukturdaten der selbstständigen Versicherungsvermittler teilzunehmen. Sie soll Transparenz über die Umsatz- und Kostenaspekte schaffen und dem Verband Argumente für seine Interessenvertretung liefern.

Alle zwei Jahre führt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) eine Umfrage zur Erfassung von Strukturdaten der selbstständigen Versicherungsvermittler durch. Nun ist es wieder an der Zeit.

Die BVK-Strukturanalyse zielt darauf ab, Transparenz über die Umsatz- und Kostenaspekte und deren Verlauf zu schaffen. Mit tausenden Teilnehmern bildete sie dem BVK zufolge in der Vergangenheit die größte Untersuchung dieser Art in der Vermittlerbranche.

Wunsch nach hoher Teilnehmerzahl

Damit die Analyse eine weitreichende Aussagekraft hat, ist eine hohe Teilnehmerzahl von Nöten. Daher ruft der BVK aktuell alle Vermittler zur Teilnahme auf. Der Verband teilt zudem mit, dass alle Daten über eine verschlüsselte Verbindung anonym erhoben und somit Rückschlüsse auf einzelne Vermittlerbetriebe oder Personen verhindert werden. Anschließend werden die Daten gemeinsam mit Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund ausgewertet.

Argumente für Interessenvertretung

BVK-Präsident Michael H. Heinz betont: „Mit den gewonnenen Daten und ihrer Auswertung erhalten wir gute Argumente für unsere Interessenvertretung. Denn die Daten unserer Strukturanalyse spiegeln ein umfassendes betriebswirtschaftliches Stimmungsbild der Vermittlerbetriebe und damit der Branche wider.“ (lg)

 

Finfluencer sind laut BaFin keine Anlageberater

Die BaFin hat ein aktualisiertes Merkblatt zur Anlageberatung veröffentlicht, in dem auch festgehalten wird, wie Finfluencer aufsichtsrechtlich einzuordnen sind. Das Merkblatt sorgt für Diskussionsbedarf, vor allem bei den Vermittlerverbänden BVK und AfW.

Finfluencer, also Influencer, die in ihrem Content Informationen zu finanziellen Themen aufbereiten, sind in der Beraterbranche ein kontroverses Thema. Hintergrund ist, dass sie vor allem bei jüngeren Menschen, vornehmlich Generation Y und Z, mittlerweile vermehrt als Informationsquelle dienen (wie auch die BaFin letztes Jahr in einer eigenen Studie ausgewertet hat), viele davon aber gar keine entsprechende Ausbildung gemacht haben. Auch sprechen Finfluencer in ihren Inhalten Empfehlungen aus, die dann über Affiliate-Links durchgeführt werden können und somit zu einer Vergütung für den Finfluencer führen.

Aus regulatorischer Sicht dürften diese Umstände dafür sorgen, einmal genauer hinzuschauen – und das hat die BaFin wohl auch getan. Mittlerweile hat sie ein aktualisiertes Merkblatt zum Thema Anlageberatung herausgebracht, welches auch Finfluencer beinhaltet und diese entsprechend einstuft.

Finfluencer sind keine Anlageberater

Das Merkblatt der BaFin ist sehr ausführlich, die Kernpunkte sind aber folgende: Eine Anlageberatung liegt dann vor, wenn eine „persönliche“ Empfehlung ausgesprochen wird, sie muss also laut BaFin „entweder auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder zumindest als für den Anleger geeignet dargestellt werden“. Auch muss sich die Empfehlung auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, gegenüber Kunden oder deren Vertreter ausgesprochen werden, und außerdem nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

Der für das Thema Finfluencer springende Punkt ist folgender Abschnitt des Merkblatts: „So genannte Finfluencer werden den Tatbestand der Anlageberatung regelmäßig nicht erfüllen, da es sich mangels unmittelbaren Kontakts zu den Followern nicht um eine ‚Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden‘ handeln wird, die Empfehlung aber insbesondere nicht auf eine ‚Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt‘ oder als ‚für ihn geeignet dargestellt‘ sein wird. Darüber hinaus wird eine Anlageberatung hier regelmäßig ausscheiden, da Finluencer ihre Empfehlungen üblicherweise ‚ausschließlich über ‚Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit‘ bekannt geben.“

BVK kritisiert BaFin-Einschätzung

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat sich in der Folge zu dem Merkblatt der BaFin kritisch geäußert. Dass Finfluencer mangels individueller Empfehlungen und mangels direkten Kontakts zu ihren Followern nicht als Anlageberater einzustufen sind und demnach auch nicht deren strengen Regularien unterliegen, greife zu kurz und „verkennt die tatsächliche Einflussnahme von Finfluencern auf die Anlageentscheidungen insbesondere junger Anleger“, so Präsident Michael H. Heinz im Statement des Vermittlerverbands. Der BVK beruft sich dabei auch auf die eigens von der BaFin erstellte und oben bereits angesprochene Studie aus dem Jahr 2024, die zeigt, dass viele Menschen im Alter von 18 bis 45 Jahren soziale Medien als primäre Informationsquelle für Finanzentscheidungen nutzen. Finfluencer spielen dabei eine zentrale Rolle und beeinflussen maßgeblich die Investitionsentscheidungen dieser Altersgruppe, so der BVK.

Heinz: „Es kann nicht sein, dass professionelle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler strengen Regularien unterliegen, während Finfluencer mit oftmals fragwürdigen Empfehlungen Millionen von Anlegern beeinflussen – ohne jede Kontrolle. Die BaFin verpasst hier eine wichtige Gelegenheit, Verbraucher besser zu schützen.“

Indem die BaFin Finfluencer von der Anlageberatung ausnimmt, entstehe eine regulatorische Lücke, die „potenziell gefährliche Folgen für unerfahrene Anleger“ haben könne, findet der BVK. Ohne angemessene Aufsicht bestehe das Risiko, dass Finfluencer unqualifizierte oder gar irreführende Ratschläge erteilen, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führen könnten. Der BVK setze sich satzungsgemäß dafür ein, „den Berufsstand von ungeeigneten Personen freizuhalten“

AfW: „Richtig, aber…“

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seine Ansichten zur BaFin-Einschätzung ebenfalls abgegeben – und geht dabei nicht ganz so kritisch mit ihr um, sieht aber stattdessen die Politik in der Pflicht. Denn laut AfW setzt die BaFin als Exekutivorgan lediglich bestehende Gesetze um. Entscheidend seien daher nicht die Bewertung durch die Aufsichtsbehörde, sondern die gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst.

„Die BaFin kann sich nicht einfach auf Wunsch über die geltende Rechtslage hinwegsetzen“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Solange keine individuelle Beratung, Empfehlung oder Vermittlung erfolgt, greifen die aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht – unabhängig davon, ob die Aussagen auf TikTok, von Verbraucherzentralen oder bei Stern TV von Hermann-Josef Tenhagen von Finanztip und dem selbsternannten Versicherungsberater Ron Perduss stammen. Das BaFin-Merkblatt ist in diesem Punkt völlig korrekt und gesetzeskonform“, so Wirth.

Dennoch sieht der AfW Handlungsbedarf. Das Thema sei in Berlin und Brüssel platziert, „und wir erwarten im Laufe der Legislaturperioden entsprechende Ergebnisse der Gesetzgeber“, meldet Wirth. Sobald der Gesetzgeber klare Vorgaben schafft, liege es an den zuständigen Aufsichtsorganen, diese konsequent umzusetzen. (mki)

 

BVK beruft neuen Geschäftsführer

Pünktlich zu seinem zehnjährigen Dienstjubiläum beim Verband hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute Dominik Hoffmann zum Geschäftsführer ernannt. Mit der Ernennung will das BVK-Präsidium die Leistungen des 42-Jährigen für den Verband würdigen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat Dominik Hoffmann zum 01.02.2025 zum Geschäftsführer ernannt. Die Ernennung erfolgt pünktlich zum zehnjährigen Dienstjubiläum des 42-Jährigen für den Verband.

Hoffmann begann seine Karriere beim BVK im Jahr 2015 als Referent des Hauptgeschäftsführers. Seitdem hat er mehrere Funktionen für den Verband ausgeführt. Zuletzt war er als Chefredakteur der VersicherungsVermittlung verantwortlich für die Bereiche Kommunikation, Presse und Marketing.

Mit Hoffmann bekommt der Verband einen „außerordentlich engagierten, kundigen und hochmotivierten Leistungsträger“ als Geschäftsführer des Verbandes, wird BVK-Präsident Michael H. Heinz in der Pressemitteilung zitiert. (js)

Bild: © BVK

 

Versicherer-Insolvenzen: Bedeutung der Finanzstärke für Makler

Das jüngste Insolvenzgeschehen lässt die Finanzstärke der Versicherer in den Fokus rücken. Denn die finanzielle Stabilität stellt die vertraglich zugesicherte Schadenregulierung sicher. Zuletzt hat die Finanzstärke des Versicherers bei Maklern als Auswahlkriterium an Relevanz gewonnen. Ihre Bewertung stellt Makler vor Probleme.

Ende November 2024 meldete der Cyberversicherer Cogitanda Insolvenz an, Anfang Januar 2025 der Versicherer und White-Label-Anbieter ELEMENT. Die Fälle zeigen deutlich: Die Finanzstärke eines Versicherers spielt eine entscheidende Rolle, sowohl für unabhängige Vermittler als auch für Versicherungsnehmer. Insbesondere bei sogenannten Vertrauensgütern, wie es also bei Vorsorgelösungen und Versicherungsschutz von Hab und Gut der Fall ist.

In der Beratung ihrer Kunden sollten Versicherungsmakler daher neben der Produktqualität auch auf die finanzielle Stabilität eines Anbieters achten. Schließlich hängen die angebotene Schadendeckung sowie eine ausreichende und vertraglich zugesicherte Schadenregulierung entscheidend davon ab. Und im Falle einer Insolvenz zahlt der Anbieter womöglich nicht mehr für entstandene Schäden. Tritt dieser Fall ein, müssen Versicherungsmakler ihre Kunden darüber informieren und ihnen schnellstmöglich Ersatzdeckungen anbieten, damit keine Versicherungslücken für die Kunden bestehen. „Eine umfassende Beratung und Dokumentation ist hier sehr wichtig“, empfehlen Vermittlerverbände.

Ausreichende Datenlage ist ein Problem

Als treuhänderischer Sachwalter des Kunden hat der Makler die generelle Pflicht über alle Umstände für die angestrebte Schadendeckung aufzuklären. „Die Pflichten des Maklers gehen bei der Beratung eines Kunden sogar so weit, die Finanzkraft eines Versicherers zu überprüfen, um nicht selbst später in eine Haftungsfalle zu geraten“, stellt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) klar. Konkret bedeutet diese Aufgabe, dass Makler dazu verpflichtet sind, die Veröffentlichungen der Versicherungsaufsicht BaFin und weitere Pressemeldungen zu verfolgen, und zwar nicht nur beim Abschluss eines Neuvertrages, sondern auch „für die Überprüfung des Versicherungsschutzes eines laufenden Vertrages“, heißt es vom BVK.

Doch dabei existiert eine Schwierigkeit. Denn eine ausreichende Datenlage über die Solvenz der Versicherer, ihre Eigenkapitalausstattung oder ihre Umsatzrentabilität ist in der Tat ein Problem für Vermittler, bestätigt der BVK auf AssCompact-Nachfrage. Ein gewisses Maß an Orientierung und Sicherheit bieten seriöse Ratings, die zur Bewertung der Produktgeber zur Verfügung stehen. Insbesondere sogenannte Finanzstärkeratings helfen unabhängigen Versicherungsvermittlern bei der Beurteilung der jeweiligen Anbieter. Neben den klassischen Ratings großer Ratingagenturen gibt es auch Unternehmensbewertungen, die die Interessen des Verbrauchers, also die des Versicherungsnehmers, in den Vordergrund stellen. Zu nennen sind hier zum Beispiel der map-report von den Analysten bei Franke und Bornberg sowie die Ratings von MORGEN & MORGEN.

Unter Maklern gewann die Finanzstärke an Bedeutung

Die Versicherungsmakler selbst schenken der Bewertung der Finanzstärke eines Versicherers von Jahr zu Jahr mehr Bedeutung. Das belegt eine Auswertung der AssCompact AWARD-Studien, die das Fachmagazin AssCompact regelmäßig unter Versicherungsmaklern und Mehrfachagenten durchführt. Das Leistungskriterium „Finanzstärke/finanzielle Stabilität“ hat demzufolge zwischen den Jahren 2021 und 2024 für die Studienteilnehmer an Einflussstärke bei der Gesamtbeurteilung eines Anbieters an Stellenwert gewonnen. Und auch bei den Rangplatzierungen innerhalb aller Leistungskriterien kletterte die Finanzstärke zuletzt nach oben. „Besonders in den Bereichen bAV, Private Vorsorge und BU gehört die Finanzstärke im Jahr 2024 zu den zentralen Leistungskriterien, was den Bedeutungszuwachs im Vergleich zu anderen Kriterien verdeutlicht“, stellt Dr. Mario Kaiser, Leiter AssCompact Studien, fest.

Finanzstärke der Versicherer: Solide, aber unter Druck

Wie ist es also derzeit um die Finanzstärke unter den Versicherern bestellt? Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen wie Inflation und konjunktureller Flaute sowie den jüngsten Insolvenzfällen Cogitanda und ELEMENT bewerten Branchenanalysten die finanzielle Stabilität bei den Versicherern als solide. Sowohl Franke und Bornberg als auch MORGEN & MORGEN bescheinigen den Sparten mit langlaufenden Versicherungsverträgen wie den Lebens- und Krankenversicherern hierzulande eine stabile Finanzstärke. Risiken durch das steigende Zinsniveau oder Liquiditätsengpässe durch den Abfluss von Kundengeldern bei Lebensversicherern hätten sich bislang nicht bewahrheitet, resümiert Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH.

Dagegen lägen für die Kranken- und Sachversicherer die Herausforderungen weniger in der konjunkturellen Entwicklung, sondern vielmehr im Management der steigenden Schadenaufwendungen. Bei den Krankenversicherern führte das zuletzt zu kräftigen Beitragserhöhungen. Auch deswegen, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet seien, die Beiträge zu erhöhen, sobald die Ausgaben um ein gewisses Maß steigen, erklärt Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & Rating beim Ratinghaus MORGEN & MORGEN.

Die Sachversicherer sehen sich wiederum vermehrt mit witterungsbedingten Schadenereignissen etwa durch Starkregen konfrontiert. Diese seien laut Franke und Bornberg zwar regional begrenzt, aber trotzdem sehr schadenträchtig. Allerdings: Im Bereich der Sachversicherung spielt angesammeltes Kapital keine so große Rolle – hier wird vor allem nach der Combined Ratio geschaut, also ob die Prämien auskömmlich sind, erläutert Saal. Zusätzlich komme dem Rückversicherer eine größere Bedeutung zu. „Außerdem können die Kunden können hier in der Regel flexibler auf etwaige Probleme des Versicherers reagieren und zu anderen Anbietern wechseln“, ergänzt Michael Franke.

Versicherer-Insolvenzen sind vergleichsweise selten

Die gute Nachricht ist: Im deutschen Versicherungsmarkt gibt es vergleichsweise wenig Insolvenzen. Das liege auch daran, dass die Versicherungsaufsicht die Kapitalstärke der Anbieter genau beobachte. Und für den Bereich der Lebensversicherer existiere beispielsweise die Auffanggesellschaft Protektor, die im Falle einer Insolvenz die Versicherungsbestände übernimmt. „Sollte sich eine Schieflage abzeichnen, wird häufig rechtzeitig reagiert und mit Run-off oder Fusionen Schlimmeres verhindert“, beschwichtigt Saal. Abgesehen davon sind Versicherer gemäß § 125 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dazu verpflichtet, ein sogenanntes Sicherungsvermögen zu bilden. Dieses diene dazu, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Ansprüche der Kund/-innen im Schadenfall ungeachtet der Insolvenz des Versicherers zu decken. Das aber schütze Makler nicht davor, die Finanzstärke des Anbieters als wichtiges Auswahlkriterium zu vernachlässigen. (as)

 

Das fordern die Branchenverbände von der Politik

Nur noch wenige Wochen, dann steht die Bundestagswahl an – und Baustellen gibt es in Deutschland aktuell genug. Dementsprechend hat auch die Versicherungsbranche ihre Meinungen zu den aktuellen Wahlversprechen der Parteien.

Wie hält es die Versicherungsbranche mit den aktuellen Problemen, die Deutschland plagen? Da gibt es die bröckelnde Wirtschaft, die immer mehr in Schieflage kommende Rente, der stetige Drang nach Bürokratieabbau und, nicht zu vergessen, das Gesundheitssystem. Einige dieser Baustellen gibt es schon eine geraume Zeit – und nicht nur das. Man wusste auch noch davon. Aber Politik und Gesetze sind eben schwierig, deshalb lassen Lösungen, die auch einen wirklichen Effekt haben, gerne einmal auf sich warten.

Vielleicht wird es ja nach der anstehenden Bundestagswahl am 23.02.2025 besser. Der daraus resultierenden Regierung stehen mit den oben genannten jedoch einige Mammutaufgaben bevor. Pläne gibt es einige, wie aus den Wahlprogrammen der Parteien hervorgeht. Die zur Altersvorsorge hat der BVK zusammengefasst. Und was sagt die Versicherungsbranche dazu? Der BVK, der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) sowie die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) und ihr spezailisierter Zweigverein, das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e. V. (IVS), haben sich geäußert.

DAV und IVS wollen Zukunftsfestigkeit

Der DAV-Vorsitzende Dr. Maximilian Happacher verweist in dem Positionspapier auf die Notwendigkeit, bei zahlreichen Themen in der kommenden Legislaturperiode zu Entscheidungen zu kommen: „In diesem Wahlkampf geht es darum, unser Land auf allen Ebenen zukunftsfest und sicher aufzustellen und dabei wirtschaftliche ebenso wie private Risiken beherrschbar zu machen. Wir erwarten von der kommenden Bundesregierung tragfähige Antworten auf die drängendsten Herausforderungen. Ganz besonders zu Themen, die den Wohlstand, die Gesundheit, die soziale Absicherung und die Sicherheit der Bevölkerung betreffen.“

Ganz besonders dringend seien Reformen der Alterssicherungs- und Gesundheitssysteme sowie der Pflege. Laut Happacher brauche es eine stärkere Kapitaldeckung und reformierte Beitragsanpassungsmechanismen, um die Zukunft des Gesundheitssystems zu sichern. Denn nur so könnten Versorgungssicherheit und Beitragsstabilität trotz steigender Kosten und demografischer Herausforderungen gewährleistet werden.

Der IVS-Vorsitzende Stefan Oecking fordert außerdem eine Stärkung der Alterssicherung: „Das Thema zahlt darüber hinaus auf ein anderes ein. Nämlich auf den hohen Finanzbedarf im Alter, der in einer alternden Gesellschaft auch von Pflegekosten beeinflusst wird. Um die Menschen in den kommenden Jahrzehnten zu wappnen, braucht es eine umfassende Reform aller drei Säulen der Alterssicherung. Wichtig ist, dass alle staatlichen Maßnahmen auf lebenslange Zahlungsströme hinauslaufen müssen, die ausschließlich in der Risikogemeinschaft mit vielen anderen zu gewährleisten sind, und dass es gleichzeitig in den Säulen 2 und 3 genügend Ausgestaltungsspielräume für Renditen am Kapitalmarkt geben muss.“

PKV-Verband warnt vor höherer Belastung der Versicherten

Apropos Zukunft des Gesundheitssystems: Auch der PKV-Verband hat sich geäußert, in erster Linie zum Vorstoß der Grünen für höhere Einnahmen der Kranken- und Pflegeversicherung – und sich dabei klar gegen eine stärkere Belastung der Beitragszahler ausgesprochen. Jede neue Leistungsausweitung in der Kranken- und Pflegeversicherung und jede Erhöhung der Beitragssätze und der Bemessungsgrenzen sei „lebensbedrohlich für die Arbeitsplätze in Deutschland“, warnte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) in Berlin. Denn auf ihnen laste ohnehin schon eine der weltweit höchsten Abgabequoten.

„Für eine verantwortliche Gesundheitspolitik in der nächsten Wahlperiode bedeutet all das: Priorität muss sein, mit den vorhandenen Einnahmen auszukommen“, so Reuther. Für eine finanzielle Entlastung der Kranken- und Pflegeversicherung gebe es sehr konkrete Ansatzpunkte, etwa eine verringerte Mehrwertsteuer für Arzneimittel oder die Befreiung der Pflegeversicherung von den versicherungsfremden Milliardenausgaben für die Rentenbeiträge von Pflegepersonen, die aus dem Etat des Sozialministeriums bezahlt werden müssten.

Und auch der PKV-Verband ruft nach mehr Kapitaldeckung: „Um die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in unserer alternden Gesellschaft zu sichern, brauchen wir auch mehr Eigenvorsorge. Mittel- und langfristig brauchen wir deutlich mehr Kapitaldeckung, um für die Versorgung der Babyboomer auch finanziell gerüstet zu sein, ohne die Jüngeren zu überfordern“, sagt Reuther. Je mehr Versicherte sich in der PKV daran beteiligen, die kapitalgedeckte Demografie-Vorsorge für die eigenen Gesundheitskosten im Alter anzusparen, desto stabiler sei die Finanzierung des Gesundheitswesens.

BVK fordert Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute listet ebenfalls einige Forderungen seinerseits auf, zu denen er sich auch bei einer Kundgebung am 29.01.2025 um 13 Uhr vor dem Brandenburger Tor in Berlin am bundesweiten „Wirtschaftswarntag“ bekennen wird. Diese Aktion zielt darauf ab, ein deutliches Signal an die Politik zu senden, nämlich: „Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer kritischen Lage“, so heißt es in der Mitteilung des BVK.

Die Forderungen des BVK und der teilnehmenden Wirtschaftsverbände sind weniger bürokratische Vorgaben, eine geringere Steuerbelastung, nicht noch weiter steigende Sozialabgaben, niedrigere Energiekosten und ein flexibleres Arbeitsrecht. (mki)