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7. Mai 2024
Aktuare: Keine niedrigeren Prämien bei Elementarschadenpflicht

Aktuare: Keine niedrigeren Prämien bei Elementarschadenpflicht

Hochwasserereignisse nehmen weiter zu. In deren Nachgang flammt auch die Diskussion um eine mögliche Versicherungspflicht für Elementarschäden immer wieder auf. Die Aktuare sehen dies als politische Entscheidung an – warnen aber, dass eine Pflicht wohl nicht zu niedrigeren Prämien führen würde.

Erst vergangene Woche hat Starkregen vor allem im Westen Deutschlands zu Hochwasser geführt. Das Resultat: Vollgelaufene Keller, überflutete Geschäfte, überschwemmte Straßen. Des Weiteren führen solche Ereignisse auch immer wieder zurück zu der Diskussion um eine Elementarpflichtversicherung. Vor allem einige deutsche Ministerpräsidenten würden eine solche Versicherungspflicht gerne gesetzlich verankert sehen.

Auch während eines virtuellen Pressegesprächs der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) am Dienstag, den 07.05.2024, war die Elementarpflichtversicherung Gesprächsthema. Den Aktuaren geht es dabei weniger um die Frage, ob eine solche Pflicht kommen sollte oder nicht. „Wie schon oft ausgeführt handelt es sich dabei um eine vornehmlich politische Frage“, so der DAV-Vorsitzende Dr. Maximilian Happacher. Wichtiger seien den Versicherungsmathematikern die Themen, die relevant seien, um die künftige Versicherbarkeit von Elementarschäden zu gewährleisten, so Happacher weiter.

Präventionsmaßnahmen können Prämien deutlich senken

Ein Hauptanliegen der Aktuare ist dabei die Prävention, sowohl privat als auch staatlich. Prävention könne zu deutlich gesenkten Prämien beim Elementarschutz beitragen – so könne beispielsweise eine Drainage um ein privates Wohnhaus die Prämie um die Hälfte senken, bei Unternehmen können ernsthafte Präventionsmaßnahmen den Preis sogar um einen Faktor von bis zu 5 drücken.

Auch eine risikogerechte Kalkulation ist in der Elementarschadenversicherung von großer Bedeutung. Nur so sei ein angemessener Preis in dieser Versicherung überhaupt noch darstellbar, so Happacher während des Pressetermins.

Besonderheit „Kumulrisiko“ bei Elementarschäden

Ein weiteres Thema, das die Aktuare anschneiden, ist die Besonderheit des „Kumulrisikos“ bei Elementarschäden – sie treten in der Regel großflächig, bzw. kumuliert, auf. Versicherer und Aktuare bündeln Risiken und versuchen, diese im Kollektiv auszugleichen, durch den sogenannten „Kumulschutz“.

Bei Elementarschäden ist dies jedoch schwierig. Vor allem die Tatsache, dass die Bundesrepublik mit Donau, Elbe, Ems, Oder, Rhein und Weser lediglich sechs große Flusssysteme hat, die durch Kanäle miteinander verbunden sind, bedeutet, dass ein Hochwasserereignis in ein oder zwei dieser Stromsysteme große Schäden anrichten kann, bei denen vor allem regionale Versicherer übermäßig betroffen sein können. „Das ist, salopp gesagt, als wenn Sie nur sechs Risiken hätten – da diversifizieren Sie nichts weg“, so Happacher.

Deshalb sei es wichtig für Versicherer, sich über Rückversicherer abzusichern, die weltweit agieren und so regionale Risiken effizienter ausgleichen können.

Aktuare erwarten durch potenzielle Pflichtversicherung keine niedrigeren Prämien

Die Versicherungsmathematiker äußerten sich außerdem zur Prämienentwicklung im Falle einer Pflichtversicherung. „Es gibt vereinzelt die Behauptung, eine Pflichtversicherung führe zu geringeren Prämien, weil dann die Zunahme der Versichertenzahl das Gesamtkollektiv entlaste“, so Happacher. Im Falle der Elementarschadenversicherung greife dieser Mechanismus allerdings nur beschränkt. Wenn bei einem Hochwasserereignis eine große Menge von Gebäuden überflutet werden, mache es letztlich keinen Unterschied, ob jedes oder nur ein Teil der Häuser versichert ist. „Das Verhältnis von betroffenen und nicht betroffenen Häusern bleibt vergleichbar. Eine Elementarschadenpflicht würde deshalb sehr wahrscheinlich nicht zu niedrigeren Prämien führen“, erklärt Happacher.

Insbesondere Besitzer von Grundstücken in Hochrisikogebieten, für die es derzeit schwierig ist, überhaupt Versicherungsschutz zu erhalten, wären im Falle einer Versicherungspflicht mit hohen Prämien konfrontiert. „Oder man wird mit Selbstbehalten arbeiten müssen,“ so Happacher. So wären zwar im Schadenfall nicht die vollen Kosten einer Wiederherstellung abgedeckt, aber zumindest könne die Existenzsicherung gewährleistet werden. (js)

Bild: © EKH-Pictures – stock.adobe.com

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