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12. Februar 2021
BU-Modelle: Rechtssicherheit aus Kundensicht ist entscheidend

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BU-Modelle: Rechtssicherheit aus Kundensicht ist entscheidend

Eine andere Limitierung ist, dass eine Nachversicherung nur bei bestimmten Anlässen möglich ist. Wie sieht es hier aus?

Von Vorteil ist es auf jeden Fall, wenn eine Nachversicherungsmöglichkeit auch ohne besonderen Anlass besteht. Bei der anlassbezogenen Nachversicherung sehen wir in der Tat inzwischen eine Art Wettbewerb um die Anzahl der optionsauslösenden Ereignisse. Das führt dann zum Teil zu kuriosen Ergebnissen, wenn der eine Versicherer aus Adoption und Geburt ein Ereignis macht, und der andere Versicherer damit wirbt, dass es zwei Ereignisse gibt.

Tendenziell sind Nachversicherungsmöglichkeiten umso wichtiger, je geringer die Absicherungshöhe bei Vertragsabschluss ist. Wer in der Lage ist, schon zu Beginn der Versicherung eine adäquate BU-Rente abzu­sichern, der wird nur relativ wenig Nachversicherungsmöglichkeiten brauchen; vorausgesetzt, die Höhe der bereits abgeschlossenen Rente lässt überhaupt noch eine Erhöhung zu.

Das zeigt schon eine gewisse Komplexität. Worauf gilt es denn noch besonders zu achten?

Neben den oben bereits ausführlich beschriebenen Aspekten spielt es natürlich auch eine Rolle, zu welchen Rechnungsgrundlagen die Erhöhung durchgeführt wird. Dies kann in der Praxis sehr unterschiedlich gestaltet sein und möglicherweise auch bei mehreren Erhöhungen verschieden gehandhabt werden. Das könnte dann zum Beispiel so aussehen, dass eine Erhöhung bis zu einer bestimmten Summe nach den ursprünglichen Rechnungsgrundlagen vorgenommen wird, bei darüber hinausgehenden Erhöhungen greifen dann die Rechnungsgrundlagen für Neuverträge.

Es geht hier auch um die Entscheidung, ob auf eine Gesundheits- oder eine Risikoprüfung verzichtet wird. Was ist hier das genaue Thema?

Hier spielen zwei Aspekte eine Rolle: Müssen erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden? Das könnte nachteilig sein, da sich der Gesundheitszustand eines Menschen mit fortschreitendem Alter tendenziell eher verschlechtert. Nicht zu verwechseln ist dies jedoch mit der Risikoprüfung im Hinblick auf finanzielle Angemessenheit des BU-Schutzes. Diese Prüfung wird in der Regel grundsätzlich vorgenommen, entfällt also auch bei der Nachversicherung nicht.

Was läuft denn gerade ansonsten richtig gut auf Bedingungsseite? Und was läuft schlecht?

Grundsätzlich muss man festhalten, dass die Bedingungen in der BU inzwischen in der Breite eine recht hohe Qualität erreicht haben. Gleichwohl gibt es immer noch große Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Diese sind jedoch erstens immer schwerer zu erkennen und zweitens für unterschiedliche Zielgruppen unterschiedlich relevant.

Sehr positiv sehen wir einige Bestrebungen im Bereich der Um­organisation des Arbeitsplatzes bei Selbstständigen. So verzichten einige Anbieter inzwischen bei einer bestimmten Betriebsgröße grundsätzlich auf die Prüfung der Um­organisationsmöglichkeit. Auch die zunehmende Verbreitung einer Verlängerungsmöglichkeit ist durchaus zu begrüßen.

Bei anderen Entwicklungen, beispielsweise der Teilzeitklausel, erschließt sich bei einigen Formulierungen nicht unbedingt der Nutzen bzw. der Sinn. Was hat der Kunde beispielsweise davon, wenn eine Teilzeitklausel nur innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Wechsel in die Teilzeittätigkeit greift?

 
Ein Interview mit
Dr. Jörg Schulz