Eine verpflichtende Absicherung gegen Naturgefahren für Wohngebäude, wie sie im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart wurde, könnte die Beratungs- und Vermittlungspraxis von Versicherungsmaklern verändern. Zwar ist die Debatte zuletzt etwas abgeflacht, doch die politischen Pläne stehen: Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung künftig nur noch inklusive Elementarschadenbaustein angeboten werden. Im Bestand sollen alle Policen zu einem festgelegten Stichtag automatisch um diesen Schutz erweitert werden. Ob es dabei eine Opt-out-Möglichkeit geben wird oder nicht, wird laut der Koalitionsparteien noch geprüft.
Doch wie blicken Versicherungsmakler auf diese Entwicklungen? Genau das hat die aktuelle AssCompact Studie „Privates Schaden-/Unfallgeschäft 2025“ neben vielen anderen Themen näher beleuchtet.
Über die Hälfte der Versicherungsmakler erachten Pflicht als sinnvoll
Die Studienergebnisse zeigen: Eine knappe Mehrheit der für die Studie befragten Versicherungsmakler steht dem Konzept einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung grundsätzlich offen gegenüber. 54% halten die Einführung einer solchen Pflicht für sinnvoll. Flankierende Maßnahmen wie eine staatliche Rückversicherung stoßen bei 46% auf Unterstützung.
Der Koalitionsvertrag sieht wie schon erwähnt vor, dass sämtliche bestehenden Wohngebäudeversicherungen zu einem festgelegten Stichtag automatisch um die Elementarschadenabsicherung erweitert werden sollen. Ob dies mit einer Opt-out-Möglichkeit versehen wird, soll laut Koalitionsvertrag geprüft werden. 41% der befragten Versicherungsmakler befürworten die Umstellung, gleichermaßen sprechen sich 47% an der Stelle für ein Opt-out-Modell aus. Dies wird offenbar als praktikabler Kompromiss zwischen gesetzlicher Pflicht und Kundenautonomie gesehen. Was dies für Versicherungsmakler bedeutet, bleibt offen, insbesondere was die Frage der Courtage angeht.
Zudem plädieren 50% der Makler für subventionierte Prämien in Hochrisikozonen wie ZÜRS 4, um insbesondere die Belastung für Mieter im Falle steigender Wohnnebenkosten abzufedern. Derartige Maßnahmen stehen zwar nicht explizit im Koalitionsvertrag – aber sind Teil der politischen Debatte und eng mit der vorgesehenen staatlichen Rückversicherung verknüpft.
Seite 1 Elementarschadenpflicht: Maklers Meinung zu Prämien und Courtagen
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