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23. Juli 2026
Elementarschadenversicherung: Debatte um Pflicht nimmt Fahrt auf
Pflichtversicherung für Elementarschäden: Debatte nimmt Fahrt auf

Elementarschadenversicherung: Debatte um Pflicht nimmt Fahrt auf

Die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bleibt ein strittiges Thema. Nach monatelangem Stillstand könnte die Debatte nun wieder Fahrt aufnehmen, berichtet der AfW. Der Verband befürwortet ein Opt-out-Modell, das auf Wettbewerb bei Tarifen und Eigenverantwortung der Eigentümer setzt.

Fünf Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal kommt die Debatte über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden offenbar wieder in Bewegung. Nach dem Regierungswechsel im Februar 2025 war das Vorhaben ins Stocken geraten. Zuvor hatte sich der Bundesrat für die Einführung einer entsprechenden Versicherungspflicht ausgesprochen, neue Impulse aus der Politik blieben seitdem jedoch aus. Stattdessen äußerten sich vor allem verschiedene Interessengruppen mit Studien und Einschätzungen zur weiteren Ausgestaltung.

Nun zeichnet sich nach Angaben des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung eine neue Dynamik ab. In einem Gespräch mit Carsten Müller (CDU), dem amtierenden Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, wurde deutlich, dass das Thema Elementarschadenversicherung im zweiten Halbjahr 2026 wieder stärker in den politischen Fokus rücken könnte.

Der AfW spricht sich dabei für ein Opt-out-Modell aus, bei dem Versicherungsschutz grundsätzlich vorgesehen ist, Versicherte aber widersprechen können. Zudem fordert der Verband risikogerechte Prämien sowie eine staatliche Rückversicherung für Großschäden, die privatwirtschaftlich nicht abgedeckt werden können. Eine allgemeine Versicherungspflicht lehnt der AfW hingegen ab – sowohl für das Neugeschäft als auch für bestehende Verträge.

Versicherungsdichte mittlerweile gestiegen

Bereits in den vergangenen Jahren ist die Versicherungsdichte im Bereich Elementarschäden gestiegen. Viele Versicherungsmakler integrieren den Elementarschutz inzwischen standardmäßig in die Beratung zur Wohngebäudeversicherung oder analysieren bestehende Kundenbestände gezielt auf mögliche Schutzlücken.

AfW pocht auf Wahlfreiheit und Wettbewerb

Mit Blick auf die angekündigte Wiederaufnahme der politischen Debatte formuliert der AfW klare Bedingungen für eine mögliche Neuregelung. Zum einen dürfe es keine weitgehende Vereinheitlichung der Versicherungsbedingungen geben, wie sie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehen ist. Eine faktische Einheitsdeckung ohne echten Wettbewerb würde aus Sicht des Verbands weder den Interessen der Verbraucher noch einem funktionierenden Versicherungsmarkt gerecht. Risikogerechte Tarifierung und eine breite Produktvielfalt müssten erhalten bleiben.

Zum anderen müsse gelten: Wer sich bewusst gegen den Versicherungsschutz entscheidet, könne im Schadenfall nicht auf staatliche Unterstützung setzen. Ohne diese Konsequenz verliere ein Opt-out-Modell seine steuernde Wirkung, und der Anreiz zur privaten Vorsorge würde geschwächt.

„Die Wahlfreiheit ist der entscheidende Punkt. Ein Opt-out verbreitert den Schutz, ohne die Eigentümer zu bevormunden – aber nur, wenn Belehrung und Dokumentation für die Beratung klar und praktikabel geregelt sind“, sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Und wer sich bewusst gegen den Schutz entscheidet, darf im Schadenfall nicht auf die Hilfe des Staates zählen – sonst zahlen am Ende die Vorsorgenden für die anderen.“ (bh)