Alles oder Nichts
Kelber kritisiert den Alles-oder-Nichts-Ansatz des Gesetzes. Versicherte, die Leistungen der ePA nutzen wollten, seien beispielsweise gezwungen ihrem behandelnden Zahnarzt Zugriff auf eventuell vorhandene psychiatrische Befunde zu gewähren.
Verbesserte Gesundheitsversorgung nicht um jeden Preis
Grundsätzlich lobt Kelber die ePA als wichtigen Schritt zur Verbesserung der deutschen Gesundheitsversorgung. Jedoch dürfe die Digitalisierung kein Selbstzweck sein. Die Einhaltung der hohen europäischen Datenschutzstandards müsse zu jeder Zeit im Vordergrund stehen.
Auch eine Untersagung der Leistung steht im Raum
Der Datenschutzbeauftragte hat angekündigt gegen die 65 gesetzlichen Krankenkassen, für die er zuständig ist, Maßnahmen zu ergreifen, sollten sie das PDSG wie vorgesehen umsetzen. Kelbers Behörde kann in solchen Fällen sowohl Anweisungen als auch Untersagungen aussprechen.
Einführung der ePA im kommenden Jahr
Das umstrittene Gesetz, das auch von der Opposition angegriffen wurde, hatte kurz vor der Sommerpause den Bundestag passiert (AssCompact berichtete) und wurde am 18.09.2020 vom Bundesrat gebilligt. Ab dem 01.01.2021 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten dementsprechend eine ePA anbieten. Sie soll Befunde, Arztberichte, Röntgenaufnahmen und vieles mehr enthalten. Auch ein E-Rezept, E-Überweisungen und anonymisierte Datenspenden für die Forschung sollen möglich werden. Die Nutzung für die Versicherten ist freiwillig. Ab 2022 besteht jedoch ein Anspruch der Versicherten gegenüber ihren Ärzten. Die Ärzte müssen anfallende Patientendaten ab diesem Zeitpunkt in eine vorhandene ePA eintragen. (tku)
Bild: © Production Perig – stock.adobe.com
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