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27. Februar 2020
Immobilienbewertung 2020: Umdenken allerorten

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Immobilienbewertung 2020: Umdenken allerorten

Viele Eigentümer sind sich der Vorteile nicht bewusst

Allerdings sind sich viele Eigentümer nicht bewusst über sämtliche Vorteile nachhaltiger Immobilien. Wer durch Sanierung einer Bestandsimmobilie den Energieverbrauch senkt und die CO2-Bilanz verbessert, spart nicht nur Energiekosten. Er steigert nachhaltig das Image und den Wert seiner Immobilie. Zudem werden die Sanierungsmaßnahmen steuerlich und durch KfW-Programme stark gefördert. Neben der Lage ist die Energieeffizienz einer Immobilie heute eines der wichtigsten Kriterien für die Kaufentscheidung und somit für den Wert der Immobilie. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hat Sprengnetter im Dezember 2019 den Effizienzhaus-Standard und die Energieeffizienzklasse in seine Bewertungssoftware für Finanzinstitute als Wertindikatoren integriert.

Trend 2: Zunehmende Auswirkung der Mietregulierungsmaßnahmen auf die Immobilienpreise

Neben der Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsaspekts bei der Kreditvergabe haben auch die verschiedenen Vorhaben zur Mietenregulierung 2020 starke Auswirkungen auf Miet-, Markt- und Beleihungswerte von Immobilien. Die bundesweite Mietpreisbremse oder der diskutierte Mietendeckel in der Hauptstadt verändern den Wert von Mietwohnobjekten teilweise bereits vor Inkrafttreten diskutierter Gesetze.

Beispiel Berlin: Der Mietendeckel wird frühestens für Anfang März erwartet und aktuell ist noch unklar, ob er in Form des vorliegenden Gesetzentwurfs in Kraft treten wird. Trotzdem gibt es Anzeichen dafür, dass die Diskussionen im Vorfeld bereits dazu geführt haben, dass die Kaufpreise von Mietwohnobjekten in Berlin um etwa 15% gesunken sind.

Die unternehmenseigenen umfangreichen Mietdaten von Sprengnetter zeigen jedoch, dass aktuell viele Bestandsmieten ohnehin unter dem Mietendeckel liegen. Die aktuellen Roherträge dieser Immobilien würden somit weniger stark sinken als vielerorts angenommen. Was sich hingegen negativ auf die Immobilienwerte auswirken wird, ist das durch den Mietendeckel bewirkte geringere Mietpreissteigerungspotenzial sowie die infolge der Marktregulierung große Unsicherheit des Marktes.

Ein weiteres Instrument zur Regulierung der Mieten wird in diesem Jahr ebenfalls einige Veränderungen mit sich bringen. Am 01.01.2020 ist das „Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete“ in Kraft getreten. Wird für ein Mieterhöhungsbegehren als Begründungsmittel ein Gutachten herangezogen, so hat der Gutachter bisher die maßgebliche Miete auf Basis der in den letzten vier Jahren vereinbarten Mieten bestimmt. Jetzt wurde die Länge des Betrachtungszeitraums hierfür und auch für die Ermittlung der Mietwerte eines Mietspiegels auf sechs Jahre angehoben. Dadurch sollen sich kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringer auf die ortsübliche Vergleichsmiete auswirken und der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gedämpft werden.

 
Ein Artikel von
Jochen Kierig