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28. Januar 2026
Ist die Unabhängigkeit der Makler futsch?

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Ist die Unabhängigkeit der Makler futsch?

Ist die Unabhängigkeit der Makler futsch?

Die Einschätzung der Maklerschaft

Nach dem Ergebnis einer Blitzumfrage hält auch die Mehrheit der Makler das Urteil des OLG Dresden für falsch, weil es vor allem das Berufsbild beschädige. Dennoch wollen die meisten der Befragten zukünftig den Unabhängigkeitsbegriff insbesondere bei ihren Internetauftritten meiden, erwarten aber von den Verbänden, eine einheitliche branchenweite Position zu erarbeiten und politisch auf eine Klarstellung des Berufsbildes und seiner Unabhängigkeit zu drängen.

Das Berufsbild des Versicherungsmaklers

Die Rechtsprechung hat das Berufsbild des Maklers geprägt. Der Versicherungsmakler hat als Vertrauter und Berater des Kunden diesem einen individuellen und passenden Versicherungsschutz zu besorgen und kann wegen seiner umfassenden Pflichten als treuhänderähnlicher Sachwalter des Kunden angesehen und insoweit mit anderen Beratern verglichen werden. Die Rechtsprechung misst das Maklerhandeln stets an diesem Maßstab. Unabhängigkeit ist eine Voraussetzung für das Berufsbild und keine Attitüde.

Die aktuelle Rechtsprechung tendiert offenbar zu der Vermutung, dass erhebliche Teile des Verkehrs die Bezeichnung Unabhängigkeit dahin verstehen, dass der Makler keine Leistung von Versicherern erhält und somit auch finanziell unabhängig ist. Dabei hat der BGH schon 1985 festgestellt, dass das übliche Bezahlsystem den Status des Maklers als Sachwalter nicht infrage stellt. Das beschriebene Berufsbild des Maklers gelte trotz der in vielen Ländern bestehenden Übung, dass die Provision der Versicherungsmakler vom Versicherer getragen wird.

Dass die Praxis anders aussehen kann, ist keine Frage. Das Provisionsgeschachere im Zusammenhang mit der Spitzer-Affäre oder den Allüren des „Versicherungsmaklers“ Göker sind nur in allzu schlechter Erinnerung. Auch die laute Kritik an dem geplanten Vergütungsdeckel bei der Reform der Riester-Rente wirkt im Lichte der Diskussion über Unabhängigkeit nicht gerade hilfreich.

Dennoch ist es zu weitgehend, die Unabhängigkeit der Makler nur wegen der Courtage in Frage zu stellen. Der Makler entscheidet unabhängig nach fachlichen Kriterien, welche Versicherer er anbietet, entscheidet der Kunde, und ob er einen angebotenen Versicherungsvertrag abschließt. Und es ist der Kunde, der die eingepreiste Courtage wirtschaftlich trägt. Ist dies hinreichend deutlich und transparent kommuniziert, kratzt das Bezahlsystem nicht an der Unabhängigkeit des Maklers. Natürlich können unterschiedliche Courtagehöhen Anreize setzen und Interessenkonflikte auslösen. Zur Auflösung der Konflikte gibt es aber hinreichende gesetzliche Regeln und darüber hinaus berufsständische Selbstverpflichtungen. Im Übrigen ist es völlig unverständlich, wenn Makler von der Rechtsprechung verpflichtet werden, bei der Marktauswahl auch Direktversicherer zu berücksich tigen und auf der anderen Seite ihnen die Unabhängigkeit abgesprochen wird. Wie soll das gehen?

Die Zukunft

Noch ist Zeit für Vernunft und sachlichen Diskurs. Natürlich sind die Rechtsfragen komplex, nicht zuletzt wegen der unglücklichen, kaum konsistenten Nomenklatur des Gesetzgebers. Aber gerade deshalb ist es nachlässig, die Deutungshoheit über berufsständische Begriffe allein den Verbraucherschützern zu überlassen. Es sollte möglich sein, Gespräche mit Verbraucherschützern zu führen und vielleicht sogar Arbeitsgruppen zu bilden, um perspektivisch Gemeinsamkeiten, insbesondere aber wirkliche Probleme und Missstände der Branche zu finden. De lege ferenda ist eine Klarstellung der Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers überfällig. Die Verbände müssen den deutschen Gesetzgeber drängen, endlich sein Versprechen eines konsistenten Finanz- und Versicherungsvermittlerrechts einzulösen. Dazu gehören klare Strukturen und klare Begriffe.

Ebenso wichtig und dringend ist, dass Makler ihr Berufsbild klar an Kunden, Medien und Politik kommunizieren. Dazu gehören ein reflektiertes Selbstverständnis als treuhänderähnlicher Sachwalter, das ehrliche Handeln als Bundesgenosse des Kunden, unbedingte Professionalität und der sensible und offene Umgang mit Vergütungsfragen. Voraussetzung sind Unabhängigkeit und faire Wettbewerbsbedingungen.

Hans-Ludger Sandkühler ist Vertriebs- und Versicherungsjurist und verfügt über praktische Erfahrungen aus seinen langjährigen Tätigkeiten als Versicherungsmakler und Rechtsanwalt. Er ist ausgewiesener Experte in Maklerfragen, gefragter Referent und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.

Lesen Sie auch: Wichtige Rechtspflichten bei der Vermittlung von Fondspolicen

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Hans-Ludger Sandkühler
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