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13. November 2019
Kfz-Haftpflichtversicherung: Bitte anschnallen!

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Kfz-Haftpflichtversicherung: Bitte anschnallen!

Ein verletzter Beifahrer hat nach einem Unfall grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz. Wenn er jedoch nicht angeschnallt war, trifft ihn eine Mitschuld an seinen Verletzungen. Eine Entscheidung, wie stark die Mitschuld den Schadensersatz mindert, hat das OLG Rostock in einem aktuellen Fall getroffen.

Als Beifahrer kommt man sich manchmal machtlos vor. Man selbst würde teilweise andere Entscheidungen treffen, als der eigentliche Fahrer, aber außer gut gemeinter – jedoch selten gut gemachter – Ratschläge, bleibt man passiv. Wenn es dann zu einem Unfall kommen sollte, hat man als Beifahrer Anspruch auf Schadensersatz, wenn man eine Verletzung davongetragen hat. Doch wie sieht es aus, wenn man sich nicht angeschnallt hat und die Verletzungen deshalb drastischer ausfallen? Dazu musste das Oberlandesgericht (OLG) Rostock ein Urteil fällen.

Zwei Schwerverletzte, ein Toter

Im konkreten Fall ging es um ein 16-jähriges Mädchen, das zu zwei Bekannten ins Auto gestiegen war. Im Zuge der Fahrt kam das Fahrzeug von der Straße ab und stieß mit einem Baum zusammen. Die Fahrerin und die 16-Jährige überlebten schwer verletzt, der andere Beifahrer verstarb noch am Unfallort.

30.000 Euro Schmerzensgeld für Schwerverletzte

Das Mädchen ist seit dem Unfall infolge eines schweren Schädel-Hirn-Traumas schwerbehindert und benötigt intensive Betreuung. Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung der Fahrerin erhielt das Mädchen bisher ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro.

Mit der Klage vor dem Landgericht Rostock versuchte die Geschädigte ein höheres Schmerzensgeld zu erwirken. Sie forderte 320.000 Euro als Schadensersatz sowie eine Schmerzensgeldrente in Höhe von 500 Euro im Monat und den Ausgleich ihres Verdienstausfalls.

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Seite 2 Klage vor dem Landgericht abgewiesen