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19. Januar 2026
KI: Nur wenige Versicherungsmakler kennen die neuen Regeln

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KI: Nur wenige Versicherungsmakler kennen die neuen Regeln

KI: Nur wenige Versicherungsmakler kennen die neuen Regeln

Künstliche Intelligenz durchdringt zunehmend den Makleralltag. Viele Tools sind längst im Einsatz. Doch nur 11% der Versicherungsmakler wissen, welche Anforderungen damit verbunden sind, seit die KI-Verordnung neue Regeln aufstellt. Der Rest wünscht sich mehr Unterstützung.

„Wissen Sie, welche KI-Tools in Ihrem Betrieb im Einsatz sind?“ Diese Frage könnte manchen Versicherungsmakler bereits in Bedrängnis bringen. Würde man dann noch nachhaken – etwa für welchen konkreten Zweck die Tools genutzt werden, wie sie in den Arbeitsprozess eingebunden sind oder welcher Mitarbeiter welche Anwendung verwendet – wäre die Antwort wohl häufig lückenhaft.

Mittlerweile sehen 64% der Versicherungsmakler KI grundsätzlich positiv, und 50% stufen den Einsatz von KI im eigenen Unternehmen als wichtig ein, so die aktuellen AssCompact TRENDS. Es ist nur eine Vermutung, aber die Werte dürften weiter steigen, sobald die konkreten Nutzenpotenziale von KI im Arbeitsalltag weiter sichtbar werden. Viele Tools enthalten KI-Funktionen heute ohnehin standardmäßig.

KI-Verordnung noch nicht in der Maklerschaft angekommen

Mit der wachsenden Normalisierung von KI im Arbeitsalltag rücken jedoch auch rechtliche und organisatorische Fragen stärker in den Fokus. Und hier tritt über den EU AI Act die europäische KI-Verordnung (KI-VO) auf den Plan. Sie schreibt vor, dass der Einsatz von KI-Anwendungen in Unternehmen bestimmten Regeln folgen muss. Das reicht von Transparenzanforderungen über Risikomanagement bis hin zu Dokumentationspflichten. Zudem klassifiziert die Verordnung KI-Systeme nach vier Risikostufen: inakzeptabel, hoch, begrenzt und niedrig.

Doch die bereits erwähnte AssCompact TRENDS Studie zeigt: Viele Versicherungsmakler sind darauf noch nicht ausreichend vorbereitet. Zwar gibt es beispielsweise schon seit geraumer Zeit Leitfäden von Verbänden, etwa des AfW-Verbandes, und auch Versicherer und Maklerpools stellen Informationen bereit, trotzdem geben nur knapp 11% der Makler in der Studie an, dass sie die Inhalte der Verordnung recht gut kennen. Rund 41% haben noch gar nichts von der neuen Verordnung gehört, während knapp die Hälfte die Verordnung zwar kennt, die genauen Inhalte aber kaum. Klar: So kann es auch nicht gelingen, die geforderten Regelungen zu erfüllen. Und so besteht auch weiterhin weitgehend große Unsicherheit darin, ob die Verordnung überhaupt für den eigenen Maklervertrieb relevant ist.

Praxisbezug bei Maklern: Software, Schulungen, Leitfäden gefragt

Sie ist es auch deshalb, weil die Verordnung keine Unterscheidung nach Unternehmensgröße macht. Dennoch schrecken laut Studie noch 37% der Versicherungsmakler davor zurück, sich intensiver mit den Inhalten der Verordnung auseinanderzusetzen. Rund 61% hoffen stattdessen auf eine praxisnahe Aufbereitung, wobei offenbleibt, was genau damit gemeint ist.

Häufig genannt werden der Wunsch nach konkreten Praxisleitfäden, Checklisten und Mustertexten. Am größten ist der Wunsch jedoch nach rechtssicheren Softwarelösungen sowie nach Webinaren und Schulungen. Entsprechende Angebote existieren zum Teil bereits, beispielsweise in Form von Schulungen bei der DMA (Deutsche Makler Akademie). Aber selbst wenn beispielsweise rechtssichere KI-Softwarelösungen über Maklerpools eingesetzt werden, ist es sinnvoll, sich darüber klar zu werden, wo und wie diese Anwendungen konkret genutzt werden.

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