Das politische Berlin arbeitet aktiv an der Reform der privaten Altersvorsorge. Jetzt soll es schnell gehen. Am Dienstagnachmittag, nur eine Woche nach der Podiumsdiskussion mit dem Vermittlerverband BVK und der darauffolgenden Sitzung des Finanzausschusses zum Thema, verkündeten Vertreter der Koalitionsparteien, dass man sich auf diverse Änderungen geeinigt habe. Das lässt sich zum einen dem Nachrichtensender phoenix sowie diversen Medienberichten, die sich auf die Agentur Reuters beziehen, entnehmen.
Den Vermittlern dürften die Änderungen nur sehr bedingt schmecken. Denn der Kostendeckel für das geplante Standardprodukt wird, wie von diversen Verbraucherschützern auch gefordert, nach unten geschraubt. Erhöht werden dagegen die Zulagen und auch der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert.
Änderungen am Gesetzentwurf der privaten Altersvorsorgereform
Bislang waren Selbstständige vom Kreis der Förderberechtigten ausgeschlossen, doch nun sollen auch diese und somit „alle Erwerbstätigen“ ab 01.01.2027 von der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge profitieren können. Weiterhin wird die staatliche Grundzulage zur Förderung angehoben. Für jeden eingezahlten Euro soll es 50 Cent geben, und zwar bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr. Bis 1.800 Euro sollen 25 Cent an Förderung hinzukommen. Weiterhin soll die volle Kinderzulage von 300 pro Kind und Jahr bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt werden, statt der ursprünglich geplanten 100 Euro.
Außerdem soll ein Standarddepot kostengünstig auch von einem öffentlichen Träger und nicht nur von privaten Finanzinstituten angeboten werden.
Kostendeckel wird gesenkt
Der wohl am heißesten diskutierte Punkt in der Vermittlerbranche war der Kostendeckel, also die Deckelung der Effektivkosten auf 1,5% pro Jahr. Verbraucherschützer hielten den Deckel für zu hoch, weil Sparern dadurch zu viel Rendite verloren geht. Vermittler hingegen argumentierten, dass die entstandenen Vertriebskosten mit so einem Kostendeckel nicht gedeckt werden könnten und damit auch ein für die staatlich geförderte private Altersvorsorge wichtiger Vertriebsweg behindert werde.
Nun hat man sich innerhalb der Koalition geeinigt: 1% soll der Kostendeckel laut dem neuen Entwurf betragen. Des Weiteren, so verkündete Carsten Brodesser, einer der Diskussionsführer vonseiten der CDU, bei phoenix, werden die Abschluss- und Vertriebskosten auf die gesamte Ansparphase verteilt.
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