Wie schätzen Makler das Urteil ein?
Rechtens ist zunächst einmal, was rechtens festgelegt wird – doch das heißt noch lange nicht, dass man damit einer Meinung sein muss. Und das spiegelt sich auch ziemlich deutlich bei der Frage „Halten Sie das Urteil für richtig oder falsch?“ wider, die den Maklern gestellt wurde, die von dem Urteil gehört haben. Bei diesen 414 Teilnehmern ist der Tenor klar: 43% antworteten mit „völlig falsch“, 18,8% mit „falsch“. Lediglich 16,2% bzw. 9,4% fanden das Urteil „völlig richtig“ bzw. „richtig“.
Doch es ist eine Sache, wie man zu dem Urteil steht. Der Schaden, den ein solches Urteil möglicherweise anrichtet, weil es unmittelbar einen Berufsstand betrifft, will ebenso eingeschätzt werden. Und so erhielten die Makler, denen das Urteil bekannt ist, die Frage, wie schädlich sie das Urteil zum einen für das Berufsbild des Versicherungsmaklers und zum anderen für ihr eigenes Unternehmen halten. Jeweils 421 Umfrageteilnehmer beantworteten die Fragen.
Und hier gibt es eine recht starke Differenz, denn: Nur 24,2% gaben an, dass sie das Urteil für schädlich für ihr Unternehmen halten, 46,1% dagegen nicht schädlich. Beim potenziellen Schaden für das Berufsbild sieht es allerdings anders aus: Satte 69,8% betrachten das Dresden-Urteil hier als schädlich.
Es geht bei den Umfrageteilnehmern und -teilnehmerinnen also eher um die Reputation des Berufs: Der Versicherungsmakler differenziert sich vom klassischen Ausschließlichkeitsvertreter durch seine Abbildung eines größeren Teils des Marktes – manche würden sagen „des gesamten Marktes“. Und auch wenn regelmäßig über Provisionen als Geschäftsmodell diskutiert wird, gilt der Makler, auch nach dem Dresden-Urteil, auf rechtlicher Ebene weiterhin als Sachwalter des Kunden. Trotzdem befürchten viele Makler, dass das ohnehin schon angeknackste Image ihres Berufes leiden könnte, weil der aus ihrer Sicht für die Außenwirkung wichtige Begriff wegfallen muss.
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