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18. Mai 2020
MiFID-II-Überarbeitung: Praktikable Lösungen sind gefragt

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MiFID-II-Überarbeitung: Praktikable Lösungen sind gefragt

Von Februar bis April hat die EU-Kommission eine Konsultation zu MiFID II durchgeführt. Sie lässt Kritiker auf eine Überarbeitung der Richtlinie hoffen. Nach neuesten Entwicklungen sind Änderungen beim Taping und bei Pflichtinformationen für Kunden denkbar. Rechtsanwalt Dr. Christian Waigel betrachtet das Konstrukt MiFID kritisch.

In ihrer Konsultation zu einer Überarbeitung der Richtlinie MiFID II hat die EU-Kommission 93 Fragen an die Institute, Verbände und alle Interessierten gestellt. Dabei enthält die MiFID-II-Richtlinie relativ kurze und ausgewogene Regelungen. Die Schwierigkeiten begannen erst mit den sog. „Delegierten Rechtsakten“ zur Konkretisierung, die von der europäischen „Aufsichtsagentur“ ESMA vorgeschlagen und dann von der EU-Kommission verabschiedet wurden. Dieses diabolische Verfahren hat sich die Branche selbst eingebrockt. Die Deutsche Bank war mit Unterstützung verschiedener Bankenverbände vorgeprescht und hatte gefordert, Bankenregulierung dürfe nicht von EU-Abgeordneten gemacht werden, sondern es müssten Profis ran. So wurden die europäischen „Aufsichtsagenturen“ EBA, ESMA und EIOPA gegründet und das Unglück nahm seinen Lauf. Anstatt dort gestandene Revisoren von Banken und Sparkassen tätig sein zu lassen, finden sich Jungakademiker und Aufseher, die das umsetzen, was sie schon immer erreichen wollten.

Viel Theorie, wenig Praxis

Das Ergebnis sind Ausführungsbestimmungen für die MiFID II, die auf 517 Seiten viel Theorie und wenig Praxis bieten. Ergänzt werden sie um mehrere Hundert Seiten Final Reports, Stellungnahmen und Questions & Answers, welche die Delegierten Rechtsakte teilweise wieder relativieren – alles in allem ein Eldorado für Entbürokratisierungskommissionen. Letztlich riefen alle doch wieder nach ihren EU-Abgeordneten. Es wäre eine Gelegenheit, das ganze Konstrukt noch einmal zu überdenken und Kompetenzen in das EU-Parlament zurückzugeben.

Provisionen – Eine never ending Story

Aufs Tapet kommt erneut die Diskussion um die Provisionen. Die MiFID II enthielt einen politischen Kompromiss. Provisionen wurden lediglich in der Vermögensverwaltung und in der Honoraranlageberatung verboten. In der normalen Anlageberatung, in der Vermittlung und bei anderen Bankgeschäften blieben sie erlaubt, wenn sie dem Kunden offengelegt wurden und wenn sie eine Qualitätsverbesserung für den Kunden bezwecken.

 
Ein Artikel von
Von Dr. Christian Waigel