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18. Mai 2020
MiFID-II-Überarbeitung: Praktikable Lösungen sind gefragt

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MiFID-II-Überarbeitung: Praktikable Lösungen sind gefragt

Provisionsverbot und -deckel könnten kommen

Darum ist eine endlose Diskussion entbrannt. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Qualitätsverbesserung bei jedem einzelnen Kunden messbar sein muss, und am Ende wurde jede Sparkassenfiliale als qualitätsverbessernd anerkannt. Erneut erheben sich Stimmen für ein vollstän­diges Provisionsverbot. Zwar mahnen die ESMA selbst als auch die Dienstleistungsgesellschaft ver.di zur Besonnenheit, weil ein vollständiges Provisionsverbot zu einer Einstellung der Anlageberatung in weiten Teilen Deutschlands führen kann. Es kann aber noch kommen. Möglicherweise wird man eine einheitliche Regelung für den Wertpapier- und den Ver­sicherungsbereich suchen und in die Debatte auch den Provisionsdeckel einbeziehen. Am sinnvollsten wäre, die jetzige Regelung erst einmal den Praxistest bestehen zu lassen und nicht wieder alles über den Haufen zu werfen.

Keine Erleichterung beim Beratungsprotokoll

Die Hoffnungen auf Erleichterungen beim Beratungsprotokoll haben sich nicht erfüllt. Zwar hat die MiFID II gegenüber dem alten deutschen Beratungsprotokoll ein paar Erleichterungen gebracht, die Verwaltungspraxis von ESMA und BaFin ist aber weitgehend zur alten Form zurückgekehrt. Eine praxisgerechte Lösung wäre eine Zusammenfassung der Beratung mit kurzer Begründung; davon hätte auch der Anleger etwas.

Telefonaufzeichnung in Deutschland strenger als gefordert

Bei der Telefonaufzeichnung ist Deutschland über die MiFID II hinausgegangen. Die Richtlinie selbst hätte eine so strenge Aufzeichnungspflicht nicht erfordert. MiFID II verlangt nur die Aufzeichnung von Telefonaten, die sich auf Kunden­orders beziehen, und will Fehlorders und Marktmanipulationen verhindern. Dazu ist es nicht erforderlich, das gesamte Beratungsgespräch mit dem Kunden aufzuzeichnen. Wünschenswert wäre eine pragmatische Lösung, zum Beispiel die Aufzeichnung einer Zusammenfassung der Empfehlung am Ende des Gesprächs. Damit wäre auch den Anforderungen des Datenschutzes Genüge getan, denn in Beratungsgesprächen werden sensible Informationen besprochen – von der privaten Lebenssituation über die weitere Lebensplanung bis hin zu Krankheiten – und nicht alles geht die Innenrevision oder Bankaufsichtsbehörden etwas an. Mit einer Zusammenfassung, die über ein Mobiltelefon aufgezeichnet werden kann, würden auch die Realitäten einer flexiblen Arbeitswelt anerkannt.

 
Ein Artikel von
Von Dr. Christian Waigel