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Steuern & Recht
19. Mai 2022
Neue Abgrenzungen zwischen Geldleistung und Sachbezug

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Gesetzbuch mit Richterhammer - Steuerrecht

Neue Abgrenzungen zwischen Geldleistung und Sachbezug

Ergänzungen bei Geldleistungen

Gutscheine oder Geldkarten, die nicht ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, sind nach Auffassung der Finanzverwaltung nun auch Gutscheine oder Geldkarten, die zum Erwerb von Kryptowährungen (z. B. Bitcoin, Ethereum) verwendet werden können. Stets als Geldleistung zu behandeln sind insbesondere auch Gutscheine oder Geldkarten, die gegen andere Gutscheine oder Geldkarten eingelöst werden können (z. B. Gutscheinportale), da der alleinige Bezug eines weiteren Gutscheins oder einer weiteren Geldkarte kein Bezug von Waren oder Dienstleistungen darstellt.

Auslagenersatz

Geldbeträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält, um die Auslagen des Arbeitnehmers zu ersetzen (Auslagenersatz), stellen steuerfreie Zuwendungen außerhalb des Arbeitslohns dar. Die Finanzverwaltung stellt klar, dass dies bei Sachzuwendungen auch dann gilt, wenn der Arbeitnehmer durch die Verauslagung selbst Sachbezüge erhält, aber für die Rechnung des Arbeitgebers gehandelt hat. Die Annahme von Auslagenersatz setzt nämlich voraus, dass kein eigenes Interesse des Arbeitnehmers an den Ausgaben bestanden hat. Kennzeichnend für den Auslagenersatz ist, dass der Arbeitgeber das Risiko der Ausgaben trägt. (as)

Die geänderten Regelungen können auch hier auf der Website der DIHK nachgelesen werden.

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