Den Mittelfinger zu zeigen ist mit Sicherheit nicht die feine Art, um mit einem schwelenden Streit umzugehen. Schon gar nicht, wenn man sich in Gegenwart eines kleinen Kindes befindet. Doch wie sieht es aus, wenn gegen die Person, die den Stinkefinger zeigt, sogar zuvor ein Kontaktverbot erlassen wurde? Dann kann so ein Fall auch mal vor Gericht landen.
Kontaktverbot zum Gewaltschutz
Die Mutter eines siebenjährigen Kindes und ihr aktueller Lebensgefährte hatten ein Kontaktverbot gegen den Vater des Kindes durchgesetzt. Der Kindsvater hatte zuvor aggressives Verhalten an den Tag gelegt, das zu dem Kontaktverbot geführt hatte.
Antrag auf Ordnungsgeld
Bei einer zufälligen Begegnung des Vaters mit dem neuen Lebensgefährten der Mutter zeigte er diesem den Stinkefinger. Der Lebensgefährte hatte zu dem Zeitpunkt auch das siebenjährige Kind bei sich und beantragte daraufhin gegen den Vater die Festsetzung eines Ordnungsgelds, da dieser seiner Ansicht nach das erlassene Kontaktverbot verletzt habe.
Amtsgericht weist Antrag ab
Vor dem Amtsgericht Germersheim hatte der Antragsteller hiermit keinen Erfolg. Der Lebensgefährte wollte sich mit dieser Entscheidung jedoch nicht zufriedengeben und legte eine sofortige Beschwerde ein.
Seite 1 Stellt der Stinkefinger eine verbotene Kontaktaufnahme dar?
Seite 2 Ordnungsgeld oder Ordnungshaft
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können